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OLED-Langzeittest, die Zweite: Der fast perfekte Monitor


Bei PC-Technik gibt es aktuell selten so viel Fortschritt wie bei OLED-Monitoren: steigende Auflösung, mehr Bilder pro Sekunde, höhere Helligkeit, verbesserte Subpixelmuster. Schon die zweite Panel-Generation von LG Display bügelt grundlegende Nachteile der ersten Baureihe aus. Sie erhöht die Auflösung auf Ultra HD (3840 × 2160 Pixel) und nähert sich einem klassischen Subpixelmuster an, mit dem Windows umgehen kann.

Über ein Jahr lang hatte ich einen Monitor mit diesem Panel im Einsatz: den Asus‘ ROG Swift OLED PG32UCDP. Nach über 1600 Betriebsstunden kann ich sagen: Hersteller nähern sich dem perfekten Monitor. Neue Schwächen zeigten sich nach dem ersten Test nicht mehr. Auch die OLED-Technik ist so weit, dass Angst vor Einbrenneffekten (Burn-in) nicht mehr begründet ist.

Das gilt auch für den stundenlangen, täglichen Einsatz als Büromonitor. Weiße oder graue Flächen zeigen keine eingebrannten Logos oder andere statische Elemente. Nutzer müssen dafür nichts unternehmen, alle eingebauten Schutzmechanismen laufen automatisch.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels “ OLED-Langzeittest, die Zweite: Der fast perfekte Monitor“.
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Googles KI-Phrasendreschmaschine für Fußball-Ticker | heise online


Nicht nur über Schiedsrichterentscheidungen, den VAR, Abseits oder Fouls diskutieren Fußballfans gerne. Auch die Fachkunde, Emotionalität oder gar Parteilichkeit von Kommentatoren sind Themen, über die man sich nur allzu gerne aufregt. Oft zurecht, denn Fußball ist ein einfaches Spiel mit wenigen Regeln, und da verfällt man allzu leicht in immer wiederholte Floskeln.

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Ganz offensichtlich hat Google aber mit dem Schlimmsten, was die Kommentatoren in Jahrzehnten da ausgespuckt haben, auch so eine Art „Künstliche Spielintelligenz“ trainiert. Zu dem Schluss kommt jedenfalls die Bundesliga-Community auf Reddit, und auch die Kollegen des Spiegel haben die seltsamen Texte bemerkt. Wir würden da noch einen Schritt weitergehen: Nach jedem menschlichen Ermessen ist das „AI Slop“, also durch Menschen nicht geprüfter KI-Müll, der da veröffentlicht wird.

Nicht einmal die Formate stimmen. Zum gestrigen Spiel von Union Berlin gegen den FC Bayern gibt es ein Ding, das sich „Kommentar“ nennt. Da findet sich dann, dass „Kimmich wiederholt aus Ecken drohte“. Stellen wir uns das bildlich vor, dann zeigt der Spieler also auf seinen starken Fuß und will den Gegner einschüchtern. Denglisch ist natürlich auch dabei. „Doeki war der herausragende Performer“ steht da. Das ist kein Kommentar, sondern das Format, das man im Sportjournalismus „Spielbericht“ nennt. Und zwar ein besonders schlechter.

Und natürlich all die Floskeln, die menschliche Kommentatoren vermeiden: „späte Drangphase“, „Vorteil von Union bei Standardsituationen“, „offensive Tiefe“, „Bayern erzwang eine Ecke“. Wir haben das Spiel zwar nicht ganz gesehen, aber eine „Blutgrätsche“ gab es offenbar nicht – oder der Klassiker der Fußballmetaphern steht auf Googles Böse-Worte-Liste. Nicht einmal korrektes Deutsch ist das Geschwurbel von Google, sic: „Die Ecke zählte endete mit 6-5 zugunsten von Union“. Alles klar.

Es wirkt also nicht nur so, als ob Google seine Ticker automatisch generiert. Weiterhin läuft der ganze Unsinn wohl auch noch durch eine maschinelle Übersetzung, wobei der Schwerpunkt auf Fußballfloskeln gesetzt wird. Mehr Beispiele ersparen wir Ihnen an dieser Stelle, unter den obigen Links findet sich genug des Quarks, den Google da Leuten zumutet, die sich kurz über ein Fußballspiel informieren oder dieses ohne teure Abos live verfolgen wollen. Immerhin: Letzteres bietet der Dienst. Aber er sorgt auch für noch mehr Aufregung im ohnehin schon hitzigen Fußballgemüt. Und, klar, auch für diesen Artikel, der sich über den Unsinn aufregt. Google gewinnt also so oder so, der Fußball verliert. Wieder mal.


(nie)



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Asus Expert Book PM1 im Test: Günstiger Laptop mit Ryzen 5 & 16 GB RAM überzeugt


Das Asus Expert Book PM1 ist ein robuster Laptop mit Ryzen 5 für unter 600 Euro. Der 15-Zöller punktet mit 16 GB RAM, zwei M.2-Slots und Fingerabdrucksensor.

Mit dem Expert Book PM1 bringt Asus einen günstigen 15,6-Zoll-Laptop auf den Markt, ideal für Studierende, Schüler und Gelegenheitsnutzer. Für aktuell 589 Euro bekommt man ein robustes Arbeitsgerät mit AMD Ryzen 5 7535HS, 16 GB DDR5-RAM und 512 GB SSD. Das Besondere: Anders als bei vielen Konkurrenten in dieser Preisklasse lässt sich der Arbeitsspeicher dank echter SO-DIMM-Slots erweitern. Der zweite Slot bleibt ab Werk frei und ist für Aufrüstungen vorgesehen. Auch ein zweiter M.2-Slot im kompakten 2230-Format ist vorhanden.

Mit Wi-Fi 6E, Bluetooth 5.3, zwei USB-C-Ports mit DisplayPort und Power Delivery sowie einer MIL-STD-810H-Zertifizierung für erhöhte Robustheit bietet Asus ein durchdachtes Gesamtpaket. Ein Fingerabdrucksensor im Touchpad rundet die Ausstattung ab. Ob der Laptop im Test überzeugen kann, zeigt sich im Detail. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.

Design: Wie gut ist die Verarbeitung des Asus Expert Book PM1?

Das Expert Book PM1 präsentiert sich in einem schlichten grauen Kunststoffgehäuse, das Asus als „Misty Grey“ bezeichnet. Was zunächst nach Kompromiss klingt, entpuppt sich als durchdachte Konstruktion: Alle Kanten und Übergänge sind präzise gearbeitet, nichts wackelt oder knarzt. Das Material fühlt sich wertig und stabil an. Die MIL-STD-810H-Zertifizierung ist keine leere Versprechung – im Test überstand das Gerät einen unbeabsichtigten Sturz vom Tisch ohne Schäden.

Mit 1,8 Kilogramm und Abmessungen von 359,5 × 232,2 × 19,9 mm ist der Laptop weder besonders leicht noch ultradünn, aber portabel. Die Gehäuseöffnung erfolgt über nur vier Schrauben auf der Unterseite. Nach dem Lösen lässt sich die Bodenplatte mit einem Plektrum aufhebeln. Vorsicht ist geboten, da interne Komponenten nahe am Rand liegen und dabei abbrechen könnten. Nach dem Öffnen gibt das System beim nächsten Start eine Meldung aus, dass der Unterboden geöffnet wurde und fordert dazu auf zu prüfen, ob er korrekt verschlossen ist. Um wieder in Windows zu kommen, muss man den Laptop dann wieder ausschalten und erneut starten – erst dann lädt Windows.

Die Tastatur bietet eine leicht angeraute Oberfläche und fühlt sich angenehm an. Der Druckpunkt ist fest, der Tastenhub mit 1,4 mm angenehm tief. Dank der 15,6-Zoll-Bauweise findet auch ein vollwertiger Nummernblock Platz. Der Ein-/Ausschalter sitzt oben rechts auf der Tastatur und verhindert versehentliches Einschalten im Rucksack. Das Touchpad könnte größer sein, zudem geht Platz durch den integrierten Fingerabdrucksensor verloren. Dieser funktioniert nur mit einem Microsoft-Account. Positiv: Das Trackpad löst auch im oberen Drittel zuverlässig aus.

Die integrierte Webcam löst mit zwei Megapixeln in Full-HD auf und verfügt über eine physische Abdeckung für mehr Privatsphäre. Der Schiebeschalter sitzt allerdings zu tief im Gehäuse und lässt sich nur mit dem Fingernagel bedienen. Die Bildqualität der Webcam ist durchwachsen: Bei guten Lichtverhältnissen liefert sie ein akzeptables Bild mit leicht blassen Farben und minimalem Rotstich. In dunkleren Umgebungen wird das Bild stark verrauscht und detailarm, zudem stellt sich ein störendes Ruckeln ein.

Lieferumfang: Welches Zubehör liegt beim Asus Expert Book PM1 bei?

Der Lieferumfang des Expert Book PM1 fällt minimalistisch aus. Neben dem Laptop selbst liegt ein kompaktes 65-W-USB-C-Netzteil bei, das mit 20 V und 3,25 A lädt. Ein klassisches Netzteil mit Rundstecker gibt es nicht – das USB-C-Ladegerät ermöglicht dafür flexibles Laden über beide USB-C-Ports. Praktisch: Auch handelsübliche USB-C-Ladegeräte mit Power Delivery funktionieren. Eine gedruckte Kurzanleitung und Garantiehinweise vervollständigen den Lieferumfang.

Display: Wie hoch löst das Display des Asus Expert Book PM1 auf?

Das 15,6 Zoll große IPS-Display löst mit Full-HD (1920 × 1080 Pixel) im klassischen 16:9-Format auf. Mit 141 ppi ist die Pixeldichte für Office-Arbeiten vollkommen ausreichend, einzelne Pixel sind bei normalem Betrachtungsabstand nicht erkennbar. Die matte Oberfläche verhindert störende Spiegelungen – ein wichtiger Pluspunkt für produktives Arbeiten.

Die maximale Helligkeit liegt bei gemessenen 287 cd/m², minimal unter der Herstellerangabe von 300 cd/m². Für Innenräume reicht das aus, für die Arbeit im Freien oder bei direkter Sonneneinstrahlung sind mindestens 400 cd/m² empfehlenswert.

Die IPS-Technologie sorgt für stabile Blickwinkel und natürliche Farben. Im Test zeigt das Panel klare, wenn auch nicht übermäßig kräftige Farben. Die Bildwiederholrate liegt bei 60 Hz, was genug für Office und Videos ist. Mit einem Screen-to-Body-Ratio von etwa 80 Prozent wirkt das Display modern, auch wenn aktuelle Premium-Laptops hier bessere Werte erreichen.

Ausstattung: Welche Hardware bietet der Asus Expert Book PM1?

Das Herzstück des Asus Expert Book PM1 ist der AMD Ryzen 5 7535HS. Der Chip taktet mit einer Basisfrequenz von 3,3 GHz und erreicht im Turbo bis zu 4,55 GHz. Technisch handelt es sich um einen aufgebohrten Ryzen 5 6600HS der Vorgängergeneration. Er basiert auf der Zen-3+-Architektur und wird im 6-nm-Verfahren bei TSMC gefertigt. Die TDP liegt bei 35 Watt, kann aber auf bis zu 54 Watt konfiguriert werden. Als Grafikeinheit dient die integrierte Radeon 660M mit sechs Compute Units, die mit maximal 1900 MHz taktet und auf die RDNA-2-Architektur setzt.

Asus Expert Book PM1 – Bilderstrecke

Beim Arbeitsspeicher gibt es 16 GB DDR5-RAM als einzelnes SO-DIMM-Modul von Samsung mit 4800 MT/s. Der zweite RAM-Slot bleibt frei und ermöglicht Upgrades auf bis zu 64 GB. Für optimale Performance empfiehlt sich die Nachrüstung eines zweiten Moduls, da sowohl das System als auch die integrierte Grafik vom Dual-Channel-Betrieb profitieren. Die 512 GB große Micron 2500 NVMe-SSD mit PCIe 4.0 erreicht ausweislich Crystaldiskmark Lesegeschwindigkeiten von 6707 MB/s und schreibt mit 3663 MB/s, letzteres könnte schneller sein.

Asus Expert Book PM1: Crystaldiskmark

Ein zweiter M.2-Slot im 2230-Format ermöglicht eine zusätzliche Speichererweiterung. Die Anschlussvielfalt überzeugt: Zweimal USB-C 3.1 mit DisplayPort und Power Delivery, zweimal USB-A 3.0, HDMI 1.4 (etwas veraltet), Gigabit-LAN ohne störanfälligen Klappmechanismus und 3,5-mm-Klinke. Das Realtek RTL8852CE-Modul funkt per Wi-Fi 6E und Bluetooth 5.3 – zukunftssicher für diese Preisklasse.

Performance: Wie schnell ist der Asus Expert Book PM1?

Der Asus Expert Book PM1 zeigt in Benchmarks solide Leistungswerte für seine Preisklasse. Im Netzbetrieb erreicht das System im PCMark 10 durchschnittlich 5398 Punkte mit Spitzen von bis zu 5523 Punkten, was für flüssige Office-Arbeiten und Multitasking mehr als ausreicht. Der 3DMark Time Spy misst insgesamt 1169 Punkte, wobei die CPU mit 5409 Punkten gut abschneidet, während die integrierte Radeon 660M erwartungsgemäß nur 1027 Grafik-Punkte erreicht. Cinebench 2024 bestätigt die ordentliche Prozessorleistung mit 473 Punkten im Multi-Core-Test und 83 Punkten für Single-Core-Performance. Im Geekbench 6 sind es 1896 Punkte (Single-Core) und 6732 Punkte (Multi-Core), während der OpenCL-Grafiktest 12.789 Punkte misst.

Im Akkubetrieb drosselt das System die Leistung zur Energieeinsparung. PCMark 10 erreicht dann 4222 Punkte, Time Spy fällt minimal auf 1171 Punkte mit 1029 Grafik-Punkten und 5470 CPU-Punkten. Cinebench 2024 misst 457 Punkte (Multi-Core) und 67 Punkte (Single-Core). Geekbench 6 zeigt 1558 Punkte im Single-Core und 5649 Punkte im Multi-Core-Test, der OpenCL-Score liegt bei 11.470. Diese Leistungsreduzierung ist bei Laptops üblich und sinnvoll für längere Akkulaufzeiten.

Bei Spielen überrascht die Radeon 660M positiv. Counter-Strike 2 läuft in mittleren Einstellungen mit flüssigen 52 bis 60 FPS, in niedrigen Optionen erreicht der Shooter sogar bis zu 75 FPS. Anno 1800 bleibt mit niedrigen Einstellungen und aktiviertem FSR im Leistungsmodus bei 28 bis 32 FPS spielbar, mit mittleren Einstellungen sinkt die Framerate auf 20 bis 22 FPS. The Witcher 3: Wild Hunt schafft in mittleren Optionen etwa 28 FPS und liegt damit an der Grenze des Spielbaren. Cities Skylines 2 ist hingegen unspielbar, mit weniger als 8 FPS auf niedrigen Einstellungen.

Lüfter: Wie laut ist der Asus Expert Book PM1 und wie hoch ist seine Leistungsaufnahme?

Im Alltag arbeitet der Lüfter meist unhörbar. Bei Office-Aufgaben und Websurfen bleibt das System angenehm leise. Erst unter Last dreht der Lüfter auf und erreicht maximal 36 dB(A), gemessen direkt am Gehäuse. Das ist deutlich hörbar, aber nicht störend laut. Die Lüftersteuerung reagiert intelligent: Nach Lastspitzen fährt die Drehzahl schnell wieder herunter.

Asus Expert Book PM1 – Bilderstrecke

Die Temperaturentwicklung hängt stark von der Unterlage ab. Mit ausreichender Luftzufuhr stabilisiert sich die CPU-Temperatur nach 20 Minuten Dauerlast bei akzeptablen 75 Grad Celsius. Auf weichen Unterlagen wie einem Bett springt die Temperatur binnen Sekunden auf kritische 88 Grad. Der Prozessor startet unter Last zunächst mit 4,3 GHz, fällt jedoch nach wenigen Sekunden auf etwa 3,1 GHz und pendelt sich langfristig bei stabilen 2,9 GHz ein.

Software: Mit welchem Betriebssystem arbeitet der Asus Expert Book PM1?

Auf dem Asus Expert Book PM1 ist Windows 11 Pro vorinstalliert. Leider finden wir etwas nervige Bloatware: McAfee Antivirus drängt mit regelmäßigen Popups zum kostenpflichtigen Abo, der Dirac Audio Manager und diverse Asus-Tools wie Expert Meet, AI Clear Voice Speaker und Expert Widget sind vorinstalliert. Die MyAsus-App bietet immerhin sinnvolle Funktionen wie Lüfterprofile und Audiooptimierung.

Asus Expert Book PM1: BIOS

Das UEFI-BIOS präsentiert sich Asus-typisch aufgeräumt. Die vereinfachte Ansicht genügt für Basiseinstellungen, erweiterte Optionen sind einen Klick entfernt. Secure Boot lässt sich für Linux-Installationen deaktivieren. Im Test läuft Tuxedo OS (Ubuntu-basiert) problemlos, WLAN, Bluetooth und Audio funktionieren sofort. Der Laptop wacht auch unter Linux zuverlässig aus dem Standby auf. Eine Windows-lose Variante kostet nur 496 Euro – 93 Euro Ersparnis für Linux-Nutzer.

Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet der Asus Expert Book PM1?

Der fest verbaute 50-Wh-Akku hält im PCMark-10-Battery-Test „Modern Office“ ziemlich genau sieben Stunden durch. Der Test simuliert realistische Office-Nutzung mit Browsing, Dokumentenbearbeitung und kurzen Pausen. Wir setzen zuvor die Displayhelligkeit mit unserem Messgerät bei 200 cd/m² fest und lassen das WLAN aktiv. Die ermittelte Laufzeit reicht für einen Arbeitstag ohne Steckdose, ist aber kein Spitzenwert.

Das USB-C-Laden mit 65 W füllt den Akku in etwa 1,5 Stunden komplett. Praktisch: Beide USB-C-Ports unterstützen Power Delivery, auch Smartphone-Ladegeräte funktionieren.

Preis: Was kostet der Asus Expert Book PM1?

Fazit

Das Asus Expert Book PM1 ist ein grundsolider Office-Laptop zum fairen Preis. Für 589 Euro bekommt man robuste Verarbeitung mit Militärzertifizierung, zeitgemäße Leistung durch den Ryzen 5 7535HS und sinnvolle Ausstattung mit Wi-Fi 6E und reichlich Anschlüssen. Besonders lobenswert sind die Aufrüstmöglichkeiten: Der freie RAM-Slot und zweite M.2-Steckplatz sind in dieser Preisklasse außergewöhnlich.

Die Schwächen liegen im Detail: Das Display ist mit 287 cd/m² zu dunkel für Außeneinsätze, HDMI 1.4 ist veraltet, und für Gaming reicht die Radeon 660M nur bedingt. Die Akkulaufzeit von sieben Stunden ist solide, aber nicht überragend. Störend ist die vorinstallierte Bloatware, besonders Mcafee.

Für Studierende, Schüler und Office-Anwender ist das Expert Book PM1 eine klare Empfehlung. Die Kombination aus fairer Leistung, Robustheit und Erweiterbarkeit zum Kampfpreis macht es zum Preis-Leistungs-Sieger. Wer mehr Power für Gaming oder Videobearbeitung benötigt, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Linux-Nutzer sparen mit der Windows-freien Variante knapp 90 Euro zusätzlich.



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EU will DSGVO schleifen – nicht nur bei Cookie-Bannern


Entwürfe der EU-Kommission für den sogenannten Digital-Omnibus und damit verknüpfte umfangreiche Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nähren die Befürchtungen von Kritikern vor einem „Kahlschlag“ und einem „massiven Stutzen“ von Bürgerrechten. Hauptsächlich verfolgt die Brüsseler Regierungsinstitution mit dem umfangreichen Gesetzespaket das Ziel, digitale Vorschriften zu vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand sowie Kosten für Unternehmen zu senken. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Allerdings verdichten sich nun die Hinweise, dass dies auf Kosten bestehender Datenschutzstandards geschehen könnte.

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Größter Stein des Anstoßes bei den Verordnungsvorschlägen, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, ist die angestrebte Ausweitung der Anwendung des „berechtigten Interesses“ aus Artikel 6 DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Informationen. Die DSGVO erlaubt eine solche nur, wenn eine gesetzliche Basis dafür vorliegt. Das legitime Interesse ist eine solche, erfordert aber eine Abwägung zwischen den Interessen des Verantwortlichen wie eines Unternehmens und den Grundrechten und Grundfreiheiten der Betroffenen.

Der Entwurf umschreibt umfangreiche Veränderungen für das Online-Tracking und die Nutzung von Cookies, die den momentan bereits als unzureichend empfundenen Schutz der Nutzerdaten weiter aufweichen würden. Im Fokus steht dabei die Rechtsgrundlage für das Speichern und Auslesen von nicht unbedingt notwendigen Cookies auf den Geräten der Nutzer. Bisher verlangen EU-Gesetze wie die E-Privacy-Richtlinie hierfür die ausdrückliche und informierte Einwilligung der Nutzer per Opt-in.

Der Vorschlag der Kommission würde diese strenge Zustimmungspflicht aufheben und stattdessen die gesamte Palette an Rechtsgrundlagen eröffnen, welche die DSGVO bietet. Darunter fällt auch das berechtigte Interesse von Website-Betreibern und Tracking-Firmen. Damit könnte das Speichern und Auslesen von Tracking-Cookies bereits aufgrund unternehmerischer Ziele erfolgen. Die Anwender hätten in diesem Fall nur noch die Möglichkeit eines nachträglichen Widerspruchs (Opt-out), was eine erhebliche Verschiebung der Beweislast und des Schutzniveaus zugunsten von Firmen darstellen würde.

Gleichzeitig will die Kommission der Cookie-Banner-Flut und der damit einhergehenden Zustimmungsmüdigkeit der Nutzer entgegenwirken. Ihr schwebt vor, den Weg für automatisierte und maschinenlesbare Angaben zu individuellen Präferenzen und deren Berücksichtigung durch Website-Anbieter zu ebnen, sobald entsprechende Standards verfügbar sind. Dies soll technisch über Signale funktionieren, die beispielsweise von Browsern oder Betriebssystemen an die Websites gesendet werden und die individuelle Entscheidung der Nutzer über die Annahme oder Ablehnung von Cookies übermitteln. Seitenbetreiber wären so verpflichtet, Voreinstellungen automatisch zu beachten.

Eine wesentliche Ausnahme von dieser geplanten Anpassung soll für Medienanbieter gelten. Die Kommission beabsichtigt, diese von der automatisierten Berücksichtigung der Nutzereinstellungen auszunehmen „angesichts der Bedeutung des unabhängigen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft und um dessen wirtschaftliche Grundlage nicht zu untergraben“. Dies würde es Nachrichten-Portalen weiterhin ermöglichen, strengere Regeln für die Einwilligung zu verlangen, um Einnahmen durch personalisierte Werbung zu sichern. An einer einschlägigen Lösung arbeitet die EU seit Jahren.

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Zugleich will die Kommission den Papieren zufolge das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten künftig auf Basis des berechtigten Interesses von Tech-Konzernen ermöglichen. Auch dies würde die derzeit oft nötige Einholung von Einwilligungen der Betroffenen erübrigen und den Datenkonsum für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz erleichtern. Die EU-Datenschutzbeauftragten warnten dagegen voriges Jahr: Das vielbeschworene berechtigte Interesse sei kein Patentrezept.

Die Exekutivinstanz bringt ferner „gezielte Vereinfachungsmaßnahmen“ ins Spiel, die eine zeitnahe, reibungslose und verhältnismäßige Umsetzung der KI-Verordnung gewährleisten sollen. Eine konkrete Maßnahme ist die Bündelung der Aufsicht über KI beim sogenannten AI Office. Das ist eine Behörde, die direkt bei der Kommission angesiedelt ist. Von dieser zentralisierten Kontrollstruktur würden vor allem sehr große Online-Plattformen profitieren, da ihre KI-Systeme aufgrund ihrer Reichweite und ihres Einflusses nach dem AI Act als besonders kritisch gelten.

Der Entwurf sieht auch eine signifikante Neudefinition von besonders sensiblen Daten vor, die derzeit mit Artikel 9 der DSGVO einen erhöhten Schutz genießen. Die Kommission argumentiert, dass für die meisten der dort aufgeführten Datenarten keine signifikanten Risiken für die Grundrechte der Betroffenen entstünden, wenn sie nicht direkt sensible Informationen offenbarten. Letzteres gelte etwa, wenn die sexuelle Orientierung oder der Gesundheitszustand einer Person nur durch „einen aufwendigen intellektuellen Prozess“ wie Vergleich, Querverweise oder logische Schlussfolgerungen abgeleitet werden könne.

Auch in Situationen, in denen die sensible Information nicht mit Gewissheit einer spezifischen natürlichen Person zuzuordnen ist, sieht die Kommission keine signifikanten Risiken. Für diese „indirekt sensiblen Daten“ soll daher der allgemeine Schutz der Artikel 5 und 6 der DSGVO ausreichen, ohne dass das grundsätzliche Verarbeitungsverbot des Artikels 9 greifen müsse.

In diesem Sinne soll der Anwendungsbereich von Artikel 9 angepasst werden. Der erhöhte Schutz soll künftig nur noch Daten umfassen, die sich unmittelbar auf eine spezifische betroffene Person beziehen und deren ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, den Gesundheitszustand, das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung direkt offenbaren. Der besonders strenge Schutz von genetischen und biometrischen Daten soll aufgrund ihrer einzigartigen und spezifischen Merkmale indes unangetastet bleiben.

Der frühere Kommissionsdirektor und einer der DSGVO-Gründerväter, Paul Nemitz, schlägt angesichts der Initiative Alarm: „Vom Datenschutz wird nichts mehr übrigbleiben.“ Seiner Ansicht nach führt das Vorhaben dazu, dass „das Leben von Menschen, ausgedrückt in personenbezogenen Daten, zum Gegenstand einer allgemeinen maschinellen Erfassung“ gemacht würde. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Grundrechte-Charta der EU. Ihren finalen Entwurf will die Kommission Mitte November vorlegen.


(nie)



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