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Künstliche Intelligenz

Canon-Preisbrecher und Leicas Reporter-SL3 – Fotonews der Woche 45/2025


Der Herbst der Kamera-Reformen ist da. Wir hatten in dieser Kolumne in der letzten Woche richtige Fotoapparate versprochen, und da sind sie nun: Canon hat die dritte Version der R6 vorgestellt, die einige Upgrades besitzt – der eigentliche Star der Ankündigung ist jedoch ein Objektiv. Und Leica stellt bringt seine SL3 Reporter auf den Markt. Mit dem Namenszusatz erschienen schon früher Leicas, die besonders robust sein sollten.

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Das ist auch bei der Neuauflage der SL3 der Fall, die technischen Daten des bereits getesteten Modells bleiben gleich: 60 Megapixel-Sensor, Filmen in 8K und auch sonst alles, was eine moderne High-End-Kamera ausmacht. Allerdings: die digitale Echtheitssignatur nach C2PA gibt es nur bei der SL3-S, nicht bei der SL3, und laut Leicas Ankündigung nicht bei der SL3 Reporter. Der Schwerpunkt scheint da auf Design und Robustheit zu liegen.

Statt nur rauem Metallgehäuse soll eine Beschichtung aus nicht näher beschriebenem Aramid für mehr Langlebigkeit sorgen. Aramide sind faserverstärkte Kunststoffe, der bekannteste Markenname ist Kevlar. Das wiegt wenig, und ist sehr steif, also für eine Kamera recht gut geeignet – aber auch teuer. Im Leica-Kosmos machen die 400 Euro Aufpreis, also 7200 Euro für den Body, gegenüber der bisherigen SL3 aber kaum etwas aus. Der mattgrüne Lack ist übrigens keine Neuerung, frühere Reporter-Editionen bei Leica, etwa von der M10-P und der Q2 hatten auch dieses Design. Die SL3 Reporter ist bereits erhältlich.

Viel überraschender als die neue Leica ist, was Canon da in dieser Woche alles vorgestellt hat. Die R6 Mark III bietet von allem mehr, vor allem 32,5 statt 24 Megapixeln Auflösung, und kostet trotzdem nicht mehr: die UVP liegt bei 2900 Euro. Es scheint, als wollte Canon hier in dieser Preisklasse knapp unter 3000 Euro unbedingt die Go-to-Kamera schaffen, denn einige Funktionen lassen aufhorchen. Da ist unter anderem das Filmen mit Open Gate, also der gesamten Sensorfläche. Statt 6K bei der Mark II sind bei der Mark III auch 7K geboten, ganze 8K gibt der Sensor nicht her.

KI-Autofokus ist heute selbstverständlich, nicht aber, auch in der mittleren Preisklasse eine wirklich schnelle Kamera anzubieten. Die Digic-X-Prozessor sorgt bei elektronischem Verschluss für bis zu 40 fps, mechanisch sind es 12. Und der Puffer kann nun 150 Bilder aufnehmen, wichtig vor allem bei Voraufzeichnung. Bis zu 20 Bilder lang speichert die Canon Bilder, bevor der Auslöser ganz durchgedrückt wird. Für Sport und Action ist das sehr hilfreich. Und Raw-Serien sind mit bis zu 150 Bildern möglich, wenn eine schnelle CFexpress-Karte zum Einsatz kommt.

Und, auch wenn die Auflösung nicht bei allen Anwendungen das einzig Entscheidende ist: Die knapp 33 Megapixel setzen insbesondere Nikon unter Druck. Dort hat man stets nur die Wahl zwischen 24 oder 45 Megapixeln, wobei letztere Auflösung den teuren Flaggschiffen Z8 und Z9 vorbehalten ist. Oder der inzwischen fünf Jahre alten Z7 II, die viel langsamer ist. Die ist übrigens kürzlich deutlich unter 2000 Euro gerutscht.

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Der eigentliche Preisbrecher von Canons Neuvorstellungen ist das Objektiv RF 45mm F1.2 STM. Anfangsblendenöffnung von f/1.2 für 500 Euro gab es bei Canon noch nie. Rein danach gemessen ist das unverschämt günstig, Canons eigenes EF 50mm f/1.2 L USM kostet mehr als das Fünffache. Wer vorwiegend künstlerisch und mit natürlichem Bokeh fotografieren will, wird trotzdem zur teureren Optik greifen, denn mit neun Linsen in sieben Gruppen ist das neue 45-Millimeter-Objektiv viel einfacher aufgebaut.

Das teure 50-Millimeter besteht aus 15 Linsen in neun Gruppen, was besseres Bokeh und weniger Verzerrungen ermöglicht. Neben teuer ist das aber auch mit 950 Gramm schwer, das neue 45 Millimeter wiegt nur 350 Gramm. Und, nur so zum Vergleich: Für den EF-Mount von Canon kostet das fast 20 Jahre alte 50-Millimeter mit f/1.2 immer noch knapp 1500 Euro. Nikon und Sony sollten hier gut hinschauen, denn lichtstarke Festbrennweiten sind, vor allem durch Dritthersteller, wieder einmal im Kommen. Canon hat da gut reagiert. Alles weitere zur R6 Mark III und dem 45-Millimeter zeigt unsere ausführliche Meldung.

Kommen wir noch einmal zurück zu Leica. Was sich mit deren Vollformat-Kameras unter widrigen Bedingungen erreichen lässt, haben wir nämlich erst kürzlich berichtet. Mit der SL3-S auf Safari in Sambia ist daher unsere Empfehlung für einen Long Read zum Sonntagabend oder zum Wochenstart. Es gibt nicht nur tolle Tierbilder, sondern auch jede Menge Praxiserfahrung – auch im Vergleich mit einer Nikon Z8.

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(nie)



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Künstliche Intelligenz

Claude Code: Neuer „Fast Mode“ beschleunigt KI-Modell Opus 4.6


Wie der Anbieter Anthropic in seiner offiziellen Dokumentation mitteilt, richtet sich der neue „Fast Mode“ an Abonnenten sowie an Nutzer der Claude Console. Die Abrechnung erfolgt dabei als zusätzliche Nutzung.

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Die Aktivierung des „Fast Mode“ erfolgt wahlweise über den Befehl /fast in der Kommandozeile von Claude Code oder direkt in der zugehörigen VS-Code-Erweiterung. Alternativ lässt sich der Modus durch den Eintrag "fastMode": true in der Benutzer-Einstellungsdatei permanent aktivieren, beschreibt Anthropic.

Eine Bestätigungsnachricht – „Fast mode ON“ – sowie ein Blitz-Symbol (↯) neben der Eingabeaufforderung signalisieren den aktiven Zustand. Sollte ein anderes KI-Modell in Verwendung sein, wechselt Claude Code automatisch zu Opus 4.6. Mit einer erneuten Eingabe von /fast lässt sich der Status jederzeit überprüfen.

Preislich startet der „Fast Mode“ für Opus 4.6 laut Dokumentation bei 30 US-Dollar pro 150 Millionen Token. Zum Start der Funktion wird bis zum 16. Februar ein Einführungsrabatt von 50 Prozent auf alle Pläne gewährt. Die Kosten werden als Zusatzleistung abgerechnet und belasten nicht die in den Abonnements inkludierten Ratenbegrenzungen.

Verfügbar ist der Modus für alle Nutzer mit einem Pro-, Max-, Team- oder Enterprise-Abonnement sowie für Kunden der Claude Console API. Auf Cloud-Plattformen von Drittanbietern wie Amazon Bedrock, Google Vertex AI oder Microsoft Azure ist der schnelle Modus hingegen nicht erhältlich.

Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der Option für zusätzliche Kosten (“additional usage“), die eine Abrechnung über das im Plan enthaltene Kontingent hinaus ermöglicht. Während Inhaber von Einzelkonten diese Einstellung selbst in den Abrechnungsoptionen der Konsole vornehmen können, muss bei Team- und Enterprise-Konten ein Administrator die Funktion für die gesamte Organisation freischalten.

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Standardmäßig ist der „Fast Mode“ für Organisationen mit Team- und Enterprise-Plänen deaktiviert und muss vom Administrator explizit aktiviert werden. Die entsprechende Konfiguration findet sich für API-Kunden in den Claude-Code-Präferenzen der Konsole und für Team- sowie Enterprise-Kunden in den Administratoreinstellungen unter dem Punkt „Claude Code“.

Der Anbieter empfiehlt den Einsatz des „Fast Mode“ insbesondere für Anwendungsfälle, bei denen Geschwindigkeit entscheidend ist. Dazu zählen die schnelle Iteration bei Code-Änderungen, Live-Debugging-Sitzungen sowie zeitkritische Projekte mit engen Deadlines.

Weniger geeignet ist der Modus hingegen für langlaufende, autonome Aufgaben, bei denen die Ausführungsgeschwindigkeit eine untergeordnete Rolle spielt. Auch für die Stapelverarbeitung, den Einsatz in CI/CD-Pipelines, eine Methode, mit der die Softwarebereitstellung während des Softwareentwicklungs-Lifecycles durch Automatisierung verbessert werden soll oder für besonders kostensensible Workloads wird von einer Nutzung abgeraten.

Sollten Nutzer die Ratenbegrenzungen ihres Plans erreichen, wechselt der „Fast Mode“ automatisch zur Standardgeschwindigkeit von Opus 4.6. Ein ausgegrautes Blitz-Symbol (↯) signalisiert diese temporäre Abkühlphase (Cooldown). Die Arbeit kann dann zu den regulären Preisen fortgesetzt werden, bis sich der schnelle Modus nach Ablauf der Frist selbstständig reaktiviert.

Der Anbieter kennzeichnet die Funktion als „Research Preview“. Dies impliziert, dass sich das Feature basierend auf dem Feedback der Nutzer noch ändern kann. Auch die Verfügbarkeit, die Preisgestaltung und die zugrunde liegende API-Konfiguration sind nicht final und können sich zukünftig ändern.


(tho)



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Schluss mit Datensammelwut: Google macht reCAPTCHA DSGVO-konformer


Lange Zeit war der Einsatz von Googles reCAPTCHA für europäische Webseitenbetreiber ein datenschutzrechtlicher Drahtseilakt. Der Dienst soll gegen Bots und Spam schützen. Doch die Art der Datenverarbeitung sorgte regelmäßig für Kopfschmerzen in Rechtsabteilungen. Bisher agierte Google bei der Analyse von Nutzerverhalten weitgehend als eigenständiger „Datenverantwortlicher“. Das bedeutete, dass der US-Konzern selbst entschied, wie und zu welchen Zwecken die im Hintergrund gesammelten Informationen verarbeitet wurden – oft unter Verweis auf die allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen. Diese Ära der Unverbindlichkeit geht nun zu Ende.

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Wie Google angekündigt hat, steht ein Richtungswechsel bevor. Zum 2. April 2026 stellt der Tech-Riese das Betriebsmodell von reCAPTCHA weltweit um. Der Dienst wandelt sich von einem Angebot mit eigener Datenhoheit hin zu einer klassischen Auftragsverarbeitung.

Damit gliedert sich der Bot-Schutz in die Riege der professionellen Google Cloud Services ein und folgt künftig denselben Compliance-Vorgaben, die Kunden bereits von der Cloud-Plattform des Hyperscalers kennen. Der Schritt geht über eine formale Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus: er verschiebt das Machtgefüge in der Datenverarbeitung zugunsten der Betreiber.

In der Praxis bedeutet die Transformation, dass vom Frühjahr an die Webseitenbetreiber selbst in die Rolle des „Data Controllers“ schlüpfen. Sie bestimmen damit Zweck und Mittel der Datenverarbeitung, während Google lediglich als „Data Processor“ agiert. Google verarbeitet die auf den Kunden-Webseiten erhobenen Daten also nur noch nach strengen Anweisungen der jeweiligen Betreiber.

Damit reagiert das Unternehmen auf anhaltende Kritik von Datenschützern. Sie monierten, dass Nutzerdaten aus Sicherheitsabfragen unbemerkt in die riesigen Profiling-Töpfe des Werbekonzerns fließen könnten. Mit der neuen Struktur wird eine klare Trennwand eingezogen: Die erhobenen Informationen dürfen fortan nur noch für die Bereitstellung, Wartung und Sicherheit des reCAPTCHA-Dienstes selbst verwendet werden.

Besonders deutlich dürfte die Änderung für die Anwender sein. Wer eine Webseite aufruft, die durch reCAPTCHA geschützt ist, sieht im kleinen Logo-Badge oft noch den Hinweis auf die Google-Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen des Konzerns. Diese Verweise werden ab dem Stichtag verschwinden. Da die Nutzer nicht mehr den allgemeinen Google-Bedingungen unterworfen sind, entfällt die direkte rechtliche Verknüpfung im Widget. Google fordert seine Kunden proaktiv dazu auf, bestehende manuelle Hinweise auf die Google-Privacy-Policy im Zusammenhang mit reCAPTCHA von ihren Präsenzen zu entfernen, um der neuen Rechtslage gerecht zu werden.

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Technisch gesehen soll der Übergang für Admins weitgehend geräuschlos erfolgen. Google versichert, dass es keine Unterbrechungen im Service geben werde. Bestehende Site-Keys behielten ihre Gültigkeit. Auch die Funktionsweise von Sicherheitsfunktionen wie Account Defense oder SMS-Schutz bleibe unangetastet. Interessant ist indes die strategische Einbettung: Da alle Classic-Keys bereits in die Cloud-Plattform migriert wurden, erfolgt die Verarbeitung nun einheitlich im Rahmen des sogenannten Cloud Data Processing Addendum. Dieser Zusatz soll Firmen die benötigte Rechtssicherheit geben, da die Datenverarbeitung nun zweckgebunden auf die Bedrohungserkennung und Betrugsprävention limitiert ist.

Der Wandel kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. In einer Ära, in der KI nicht nur zur Abwehr, sondern auch zur Erstellung immer raffinierterer Bots genutzt wird, steigt der Bedarf an verlässlichen Verifizierungswerkzeugen. Webseitenbetreiber können prinzipiell künftig mit deutlich weniger Bedenken argumentieren, dass der Einsatz des Tools zur Wahrung berechtigter Interessen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgt. Denn die Gefahr, Nutzerrechte durch unkontrolliertes Tracking zu verletzen, ist erst einmal vom Tisch.

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(nie)



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Tipps für Microsofts Sysinternals-Werkzeuge | heise online


Eine Sammlung kostenloser Werkzeuge, mit denen Sie Windows so richtig tief unter die Haube schauen und dort herumschrauben können, das ist die Sysinternals-Suite. Zu den Klassikern aus der Suite gehören „Autoruns“ (zeigt alle Programme, die Windows beim Hochfahren automatisch mitstartet), der „Process Explorer“ (ein alternativer Taskmanager) und der „Process Monitor“, der alle (!) Zugriffe auf Laufwerke und Registry protokolliert. Es stecken aber noch über 70 weitere Werkzeuge in der Suite.

  • Sämtliche Systemwerkzeuge der Sysinternals-Suite lassen sich auf verschiedenen Wegen auf den Rechner holen, etwa per Browser, Store und sogar mit dem Explorer.
  • Den Umgang mit den Kommandozeilenprogrammen aus der Suite erleichtern Sie sich mit dem Anpassen einer Systemvariable.
  • Für manche Programme haben wir spezielle Tipps, die Ihnen viel Zeit sparen.

Geschrieben wurden die Werkzeuge von Mark Russinovich und seinen Kollegen von der Firma Winternals, und zwar meist noch vor der Übernahme durch Microsoft vor mittlerweile zwei Jahrzehnten. Heute arbeitet er dort als Chief Technology Officer für Azure. Die längst auf die Microsoft-Website umgezogenen Sysinternals-Programme werden dennoch stets aktuell gehalten.

Hier soll es allerdings nicht darum gehen, was Sie mit den einzelnen Werkzeugen alles anfangen können (Details dazu finden Sie hier: nützliche Profi-Tools aus der Sysinternals Suite). Stattdessen finden Sie hier Tipps, wie Sie die Programme mit möglichst wenig Aufwand erhalten und starten können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Tipps für Microsofts Sysinternals-Werkzeuge“.
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