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Montag: Strafe für schlechten Post-Service, deutscher Glasfaserausbau Mittelmaß
Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller macht der Post eine klare Ansage. Die blieb bisher offenbar hinter seinen Erwartungen. Die Post hatte verbesserte Dienstleistungen versprochen, doch die Anzahl der Beschwerden erreichte im Sommer einen neuen Höchststand. Das könnte ein Bußgeld in Millionenhöhe zur Folge haben. Derweil stuft die World Broadband Association Deutschland in ihrem Glasfaserbericht 2025 als „fortgeschrittene Breitbandnation“ ein. Ausbauziele seien aber in Gefahr. Denn der Glasfaserausbau schreitet zwar voran, aber die Zahl der tatsächlichen Anschlüsse hält dabei nicht mit. Hierzulande scheinen auch die fetten Jahre bei den IT-Gehältern vorbei zu sein. Moderate Steigerungen könnten laut aktueller Studie drin sein, aber nicht überall. Vor allem krisenfeste Branchen wie Banken, Immobilien oder Rüstung investierten weiterhin in ihre IT-Infrastruktur und seien so Garant für überdurchschnittliche Gehälter – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Nicht nur viele Kunden, auch die Bundesnetzagentur ist unzufrieden mit der Leistung der Deutschen Post. Das geht so weit, dass die Agentur der Post jetzt sogar mit Geldstrafen droht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch für die Aufsicht der Post zuständig. BNetzA-Chef Klaus Müller machte jetzt klar: „Wenn die Post unseren Anordnungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden“. Es geht um verspätete, falsch abgegebene oder beschädigte Sendungen, ob Briefe oder Pakete. Im schlimmsten Fall droht der Post eine Millionenstrafe. So sieht das Postgesetz ein Zwangsgeld von bis zu 10 Millionen Euro vor, welches durch die BNetzA festgesetzt werden kann: Deutscher Post droht offenbar Millionenstrafe für schlechten Service.
Schlecht ist auch die Position der Bundesrepublik im internationalen Vergleich des Glasfaserausbaus. Zwar kommt Deutschland als „fortgeschrittene Breitbandnation“ dabei voran. Zugleich gibt es aber weiter hohen Erneuerungsbedarf beim Ersatz alter Kupferleitungen, um die ehrgeizigen Ausbaupläne der Bundesregierung und der EU mit einer flächendeckenden Gigabitversorgung bis 2030 zu erreichen. Das geht aus dem aktuellen Fiber Development Index 2025 (FDI) der World Broadband Association (WBBA) hervor, der ein Licht auf den weltweiten Glasfaserausbau wirft. Demnach gehört Deutschland weder global noch europäisch zu den Spitzenreitern. Rumänien, Frankreich, Dänemark und Norwegen gehören laut Studie zu den Top 10: Deutschland bleibt wegen Glasfaser-Dilemma hinter den europäischen Spitzenreitern.
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Bei der Gehaltsentwicklung könnten für ITler bescheidenere Zeiten anstehen. Das geht aus einer aktuellen Marktstudie einer Personalberatung hervor. Unternehmen agierten zunehmend wirtschaftlicher und können nicht mehr jährlich mit Gehaltssteigerungen mithalten, heißt es. Das bedeutet noch keine Einbußen, aber eine „Stabilisierung der Gehälter„. Im Schnitt um 3,6 Prozent könnten laut den für die Studie befragten Personalverantwortlichen die Gehälter im IT-Bereich steigen, was die derzeitige Inflationsrate von 2,3 Prozent übersteigen würde. Die Chance auf gute Gehälter sei aber auch eine Frage der jeweiligen Spezialisierung. Die Nachfrage nach klassischen Softwareentwicklern sinke etwa, da viele Projekte eingestellt wurden: Was ITler bei Gehaltserhöhungen gern hätten und wozu Chefs bereit sind.
In den Achtzigern war der Commodore 64 der Star unter den Heimcomputern. Doch die größte Fangemeinde versammelt sich heute um seinen Nachfolger: den Amiga. Er brachte vieles, was uns heute selbstverständlich erscheint – eine grafische Oberfläche namens Workbench, Maus-Steuerung, später sogar CD-ROM und Festplatten. Und natürlich: beeindruckende Musik, Grafik und Animation. Die Spiele sind komplexer und unterscheiden sich grafisch kaum von heutigen Indie-Spielen, so ein Experte. Kürzlich fand in Mönchengladbach das weltgrößte Amiga-Festival statt: Amiga40. Mehr als 2.000 Besucher feierten den 40. Geburtstag des kultigen Computers, berichtet Missing Link: Amiga40 – Rückblick auf die Geburtstagsmesse.

Amiga40
René Meyer
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Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, Ulrich Reuter, übt scharfe Kritik am geplanten digitalen Euro. Für den Funktionär ist das Vorhaben in der von der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank geplanten Form eine Art trojanisches Pferd für Big-Tech-Konzerne wie Apple oder Google. Das teure Prestigeprojekt könnte ihm zufolge die digitale Souveränität Europas im Zahlungsverkehr massiv gefährden. Entgegen dem Ziel, Unabhängigkeit von US-amerikanischen Payment-Giganten zu schaffen, öffne der digitale Euro in seiner bisherigen Konzeption außereuropäischen Anbietern bequemen Zugang zu europäischen Kunden, ihren Daten und der Zahlungsinfrastruktur, warnt der Sparkassenchef: Digitaler Euro ist Türöffner für Big-Tech-Player.
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Auch noch wichtig:
- Jetzt sind auch in Florenz Miet-E-Scooter auf den Straßen und Gehwegen der italienischen Stadt ab April 2026 nicht mehr willkommen: Florenz zieht die Reißleine wegen achtlosem Umgang mit Miet-E-Scootern.
- Eine renommierte Gruppe von Kryptologie-Forschern nutzt ein ausgefeiltes Schutzsystem – und fällt ihm schließlich selbst zum Opfer: Wahlwiederholung, weil ein Kryptologe den Schlüssel verschusselt.
- Mit der Xbox 360 kam Microsoft richtig im Konsolenmarkt an. Das System hat wichtige Marken etabliert, und auch die Spielebranche für immer verändert. Wir blicken auf 20 Jahre Xbox 360: Microsofts Griff nach den Sternen.
- Willkommen in unserer Sammlung von Hack-Snacks – der Abteilung für kleine, feine Projekte, die man auch mal an einem Nachmittag umsetzen kann: Fünf kurze Ikea-Hacks als Maker-Projekte mit Samla, Lack und Rödalm.
- Mit der „Cyber-Week“ startet der Online-Handel in den Jahresendspurt. Online-Betrüger wollen Opfer mit angeblichen Nachzahlungen ködern: DHL-Phishing zur Online-Handel-Blütezeit.
- Das Umweltministerium hat im Rahmen der Bundesratsentscheidung über das Elektroschrottgesetz angekündigt, Einweg-E-Zigaretten gesetzlich untersagen zu wollen. Denn das sind Wegwerfprodukte: Bundesregierung kündigt Verbot von Einweg-E-Zigaretten an.
- Zwei Kameras, die unterschiedlicher nicht sein könnten: Die Leica ist exklusiv und teuer, die neue DJI robust und fast ein Preisbrecher. Das sind die Fotonews der Woche 47/2025: Mono-Leica und variable Osmo.
- Unternehmen sammeln Klicks, Likes und Standortdaten und leiten daraus psychologische Profile ab. Wie das abläuft, erläutern die c’t-Experten im c’t uplink: Das Milliardengeschäft mit den Nutzerdaten.
- Dieser Ikea-Hack verwandelt den beliebten und preiswerten Luftfilter Förnuftig in eine Lötabsaugung. Das funktioniert ohne große Modifizierungen am Grundgerät: So bauen Sie mit dem Ikea-Luftfilter Förnuftig eine Lötabsaugung.
- Koroutinen erleichtern die asynchrone Entwicklung in C++ deutlich. Die intendierte Reihenfolge bleibt im Code erhalten und asynchrone Schleifen sind möglich. Darum geht es in Teil 2 für asynchrone Programmierung: Koroutinen in C++ mit Boost.Asio.
- Hinter den aktuellen Stromerzahlen steckt nur eine fragile Nachfrage. Der Trend schlägt auch auf die Gebrauchtwagenpreise: Zulassungen auf Hersteller und Handel schönen E-Auto-Zahlen.
(fds)
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Europäische Temu-Büros durchsucht | heise online
Temus Europaniederlassung ist vergangene Woche von Ermittlern im Auftrag der Europäischen Kommission durchsucht worden. Das berichtet Reuters unter Berufung auf einen Eingeweihten. Die EU-Kommission bestätigt das indirekt, ohne jedoch den Namen der chinesischen Einzelhandelsplattform zu nennen.
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„Wir können bestätigen, dass die Kommission eine nicht angekündigte Inspektion in den Räumlichkeiten einer im Online-Handel in der EU tätigen Firma durchgeführt hat”, sagte ein Sprecher zu der Nachrichtenagentur, „unter der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen.” Daraus lässt sich schließen, dass die EU-Kommission den Verdacht hegt, Temu werde von der Volksrepublik China in unzulässiger Weise subventioniert.
Parallel wirft die EU-Kommission Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Eine Untersuchung hat hohes Risiko illegaler Produkte aufgezeigt. Auch das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu. Dabei geht es um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Diese könnten, so die Befürchtung, das allgemeine Preisniveau zu Lasten der Verbraucher anheben.
Foreign Subsidies Regulation gilt seit 2023
Solche Subventionen können einem Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Beispielsweise könnten künstlich niedrige Preise andere Anbieter, die nicht subventioniert werden, aus dem Markt drängen. Staatliche Subventionen können auch direkt zur Beseitigung von Konkurrenten genutzt werden, indem sie die Übernahme anderer Unternehmen finanzieren.
Solche Verzerrungen kosten nicht nur Arbeitsplätze und reduzieren Steueraufkommen, sondern können langfristig auch Verbrauchern schaden. Denn hat das subventionierte Unternehmen einmal erhebliche Marktmacht erreicht, kann es die Preise anheben, ohne fürchten zu müssen, viel Geschäft an starke Konkurrenten zu verlieren, denn diese gibt es ja dann nicht mehr. Als Gegenmaßnahme ist Mitte 2023 die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten (Foreign Subsidies Regulation, FSR).
heise online hat Temu gefragt, welche Subventionen es erhält, seit wann es von der Untersuchung Kenntnis hat, und wie es auf die Untersuchung sowie die Hausdurchsuchung reagiert. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt seine Webseite als Plattform für Dritte. Temu gehört zur chinesischen Pinduoduo-Gruppe (PDD Holdings).
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(ds)
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Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten
Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
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Zugriff durch Geheimdienste
Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.
Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.
Reichweite der US-Jurisdiktion
Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.
Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.
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Was heißt das für MS 365 & Co.?
Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.
(vbr)
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Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen
Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.
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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.
Bundesamt für Flüchtlinge
Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.
Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.
Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.
Alte Verweise als hartnäckiges Sicherheitsrisiko
Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.
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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.
Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.
Mangelnde Transparenz und fehlende Regeln
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.
Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.
Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.
(wpl)
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