Datenschutz & Sicherheit
Sachsen will anlasslos mit Drohnen in fahrende Autos filmen
Menschen, die ein Auto steuern, dürfen nicht gleichzeitig elektronische Geräte in der Hand halten, die zur Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Wer dabei erwischt wird, wie er beim Autofahren auf ein Telefon tippt, muss 100 Euro zahlen und kassiert einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Baut man tippend einen Unfall, drohen 200 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Handy am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit.
In Sachsen nimmt man sie sehr ernst. Dort soll die Polizei künftig mit Drohnen in vorbeifahrende Autos filmen, um Handy-Sünder zu jagen. Jede Polizeidirektion soll ein dazu geeignetes, fliegendes Überwachungssystem bekommen, so die Begründung des Entwurfs eines neuen Polizeigesetzes. Die Bilder können – wenn sie Tatverdächtige erfassen – mit Kennzeichen, Ort, Zeit und Fahrtrichtung gespeichert werden. Das anlasslose Filmen von Einzelpersonen in ihrer mindestens gefühlt privaten Umgebung ist ein erheblicher Grundrechtseingriff.
Ob die Videobilder händisch geprüft werden, oder von einer Software nach der Kombination „Hand+Handy“ durchforstet, ist im Gesetzentwurf nicht definiert, doch in Rheinland-Pfalz wird schon seit Jahren ein System genutzt, das von Brücken aus in Autos filmt und Telefon-Nutzer*innen automatisiert identifiziert. Die Technik wäre also da.
Viele Verschärfungen im neuen Polizeigesetz
Der Polizeigesetz-Entwurf, der die Handy-Sünder-Drohnen einführen soll, ist ein ziemlicher Hammer. Die sächsische schwarz-rote Minderheitsregierung will damit auch den Einsatz von Staatstrojanern legalisieren und den Einsatz von Software ermöglichen, die Daten zusammenführt und automatisch analysiert, wie es Produkte des Unternehmens Palantir tun.
Daten-Analyse-Plattformen, aber auch andere privatwirtschaftliche IT-Produkte wie zum Beispiel Gesichter-Suchmaschinen darf die Polizei künftig mit personenbezogenen Daten trainieren und testen, dafür die Daten auch an Dritte weiterleiten. Neben den Daten von Beschuldigten darf sie dabei auch die Daten von Opfern und Zeug*innen speichern und verarbeiten. Teils im gleichen Wortlaut haben zuvor bereits Hamburg und Baden-Württemberg ihren Polizeien KI-Training erlaubt. Am Mittwoch soll ein entsprechendes Gesetz in NRW verabschiedet werden.
Die sächsische Landesregierung will mit ihrem neuen Polizeigesetz die ganze Bandbreite automatisierter Bildanalyse erlauben: Die sächsische Polizei darf demnach künftig Verhaltensscanner einsetzen, also Kameras, die mit Programmen verknüpft sind, die menschliche Bewegungsmuster kategorisieren. Die Technologie wird in Mannheim und mittlerweile auch in Hamburg erprobt, ist jedoch bislang fern der Marktreife.
Sachsen will Live-Gesichtserkennung
Auch Programme, die in Videobildern Waffen finden, sollen in Sachsen künftig genutzt werden. Zudem ist angedacht, mutmaßlich bewaffnete Menschen über mehrere Kameras hinweg automatisiert verfolgen zu können. Zur Gefahrenabwehr und Suche nach Vermissten ist dem Gesetzentwurf nach auch eine automatisierte biometrische Fern-Identifikation von Gesichtern anhand von Polizeidatenbanken möglich, wie sie im Frankfurter Bahnhofsviertel erprobt wird. Der sächsischen Polizei soll es künftig auch erlaubt sein, das Internet nach den Gesichtern von Menschen zu durchsuchen, von denen sie bereits Fotos vorliegen hat – um so beispielsweise die Identität der Gesuchten festzustellen.
Die automatischen Kennzeichenlesegeräte, die die sächsische Polizei zuvor probeweise einsetzen durfte, sollen nun dauerhaft im Gesetz festgeschrieben werden. Das Polizeigesetz wird zudem um den Begriff der Vorfeldstraftat erweitert – damit erhält die Polizei teils weitreichende Befugnisse, wenn sie glaubt, der Vorbereitung einer Straftat auf der Spur zu sein. Dem Entwurf nach können künftig auch Kontakt- und Begleitpersonen von potenziellen Straftäter*innen zur Fahndung ausgeschrieben werden. Und die sächsische Polizei soll Telefon- und Datenverbindungen kappen, ja ganze Funkzellen zusammenbrechen lassen dürfen.
Als Minderheitsregierung braucht die schwarz-rote Koalition zur Verabschiedung des Entwurfs die Stimmen aus der Opposition, von BSW, Grünen, Linken oder auch der AfD. Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, schließt eine Zusammenarbeit mit der Partei nicht aus.
Datenschutz & Sicherheit
Dell Data Protection Advisor über unzählige Sicherheitslücken angreifbar
Eigentlich soll Dell IT-Sicherheitslösung Data Protection Advisor Computer schützen, doch mit bestimmten Versionen ist genau das Gegenteil der Fall und Angreifer können an zahllosen Sicherheitslücken ansetzen.
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Viele Gefahren
Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, stuft der Computerhersteller die Auswirkungen von erfolgreichen Attacken insgesamt als „kritisch“ ein. Alle Schwachstellen betreffen Komponenten von Drittanbietern wie Apache Ant, libcurl und SQLite. Die Lücken sind zum Teil sechzehn Jahre alt. Warum die Entwickler die Schwachstellen erst jetzt schließen, ist bislang unklar. In der Warnmeldung sind 378 CVE-Einträge aufgelistet.
Darunter sind unter anderem Schadcodelücken in libcurl (CVE-2016-7167 „kritisch“) und Xstream (CVE-2021-39145 „hoch“). Aufgrund des Alters einiger Lücken liegt es nahe, dass einige der nun im Kontext von Data Protection Advisor geschlossenen Schwachstellen ausgenutzt werden. Dazu gibt es aber keinen Hinweis in Dells Warnmeldung.
Die Entwickler geben an, dass davon ausschließlich die Data-Protection-Advisor-Versionen 19.10 bis einschließlich 19.12 SP1 betroffen sind. Die Ausgabe 19.12 SP2 ist mit Sicherheitsupdates ausgerüstet.
Erst kürzlich hat Dell Sicherheitslücken in den Cloudspeicherlösungen ECS und ObjectScale geschlossen.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Updaten! Angriffsversuche auf Sicherheitslücken in Cisco Unified Communications
In mehreren Unified-Communications-Produkten von Cisco klafft eine Sicherheitslücke, die Angreifern ohne Anmeldung das Einschleusen von Schadcode aus dem Netz und dessen Ausführung mit Root-Rechten ermöglicht. Admins sollten die bereitstehenden Aktualisierungen zügig anwenden, da Cisco bereits Angriffsversuche aus dem Netz auf die Schwachstelle beobachtet hat.
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Das teilt Cisco in einer Sicherheitsmeldung mit. Die Schwachstelle resultiert aus einer unzureichenden Prüfung von Nutzer-übergebenen Daten in HTTP-Anfragen. Bösartige Akteure können die Lücke durch das Senden einer Sequenz von sorgsam präparierten HTTP-Anfragen an das webbasierte Management-Interface einer verwundbaren Appliance missbrauchen. „Eine erfolgreiche Attacke erlaubt den Angreifern, Zugriff auf Benutzerebene auf das Betriebssystem zu erlangen und dann die Berechtigungen auf ‚root‘ auszuweiten“, erklärt Cisco (CVE-2026-20045, CVSS 8.2, Risiko abweichend „kritisch“).
Cisco führt weiter aus, dass das Unternehmen das Risiko abweichend von der CVSS-Risikostufe „hoch“ als „kritisch“ einordnet. Als Grund nennt das Security Advisory, dass der Missbrauch der Lücke darin münden kann, dass Angreifer ihre Privilegien zu “root“ erweitern können.
Angriffsversuche: Updates für betroffene Produkte
Cisco hat bereits Angriffsversuche auf die Schwachstelle beobachtet. Betroffen sind Unified CM, Unified CM SME, Unified CM IM&P, Unity Connection sowie Webex Calling Dedicated Instance. Die Software-Versionen 15SU4 (für März 2026 angekündigt) sowie 14SU5 stopfen das Sicherheitsleck. Wer noch auf Stand 12.5 ist, muss auf die neueren Releases migrieren.
Cisco hat am Mittwoch noch drei weitere Sicherheitsmitteilungen veröffentlicht, um die sich Admins beizeiten kümmern sollten.
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Zuletzt mussten IT-Verantwortliche mit Cisco-Produkten in der vergangenen Woche Sicherheitslücken mit Updates stopfen. In Ciscos Secure Email Gateway und Secure Email und Web Manager wurde bereits seit Dezember eine Sicherheitslücke angegriffen, die den Tätern Root-Rechte und damit die volle Kontrolle über Instanzen verschaffen konnte. Die Sicherheitsupdates hat Cisco am Freitag herausgegeben.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Bundesdruckerei: Datenatlas Bund ist durchgefallen
Für den Datenatlas Bund startet das Jahr aussichtslos. Das Metadaten-Portal sollte eigentlich die Arbeit der Bundesverwaltung vereinfachen: Behörden und Ministerien sollten damit interne Daten der Bundesverwaltung besser finden, verknüpfen und nutzen können. Doch nun hat die Bundesdruckerei den Datenatlas offline geschaltet. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf Anfrage mit.
Das Ministerium hatte die Bundesdruckerei mit der Entwicklung des Datenatlas Bund beauftragt. Die setzte seit 2022 die Forderung aus der Datenstrategie des Bundes von 2021 um. In den einzelnen Ministerien waren die Datenlabore für den Datenatlas zuständig. Warum die Bundesdruckerei den Datenatlas vom Netz genommen hat, ist unklar.
Offiziell heißt es aus der Bundesdruckerei und dem BMF, das Vertragsverhältnis habe zum 31. Dezember 2025 geendet. „Damit endete auch der Betrieb durch uns als Dienstleister“, so die Bundesdruckerei. Auf ihrer Website bewirbt sie den Datenatlas noch immer damit, er sei modern, digital souverän und KI-fähig; über Social Media suggeriert ein Mitarbeiter, er bediene die Ansprüche einer datengetriebenen Verwaltung.
Datenatlas voller Mängel
Dass der Datenatlas weit weniger kann als beworben, zeigte ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten von David Zellhöfer. Der Professor von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erstellte es eigeninitiativ und unentgeltlich und veröffentlichte es Anfang Dezember.
Zellhöfers Datengrundlage stammt aus dem Sommer 2025 und davor. Er wertete Aussagen von Mitarbeiter:innen der Datenlabore und einige Screenshots aus. Außerdem gewährten ihm einige Kolleg:innen aus der Bundesverwaltung Einblicke in das Metadaten-Portal über kurze Live-Demos. Seine direkte Anfrage nach Informationen für seine Forschung wies die Bundesdruckerei ab. Zellhöfers Fazit: In Teilen entspricht das Portal nicht einmal dem Stand der Technik von 1986.
Eigentlich sollte das Metadaten-Portal Datenbestände der öffentlichen Verwaltung für Behörden zugänglicher machen. Metadaten sind Daten über Daten, wie das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Doch habe es dem Datenatlas an grundlegenden Funktionalitäten gemangelt.
Beispielsweise habe es im Datenatlas keine explorative Suche gegeben, wie man das etwa von Suchmaschinen kennt, sondern nur eine gerichtete Suche. Dementsprechend hätten Suchende immer genau wissen müssen, welches Dokument oder welchen Datensatz sie suchen. Auch kontrollierte Vokabulare hätten gefehlt: Damit Verwaltungsmitarbeiter:innen Dokumente finden können, sollten die mit denselben Schlagwörtern belegt werden. Das sei im Datenatlas nicht umgesetzt worden. Problematisch sei das etwa bei Tippfehlern. Darunter leide nicht nur die Datenqualität. Auch die Trefferlisten seien aufgrund der gerichteten Suche unvollständig gewesen.
Auch grundlegende Suchfunktionen wie den Einsatz von Suchoperatoren seien im Datenatlas nur sehr eingeschränkt möglich gewesen, zum Beispiel hätten Mitarbeiter:innen die Operatoren „UND“, „ODER“ oder „NICHT“ nicht anwenden können.
Nicht mehr zuständig
Im Dezember hüteten die Bundesdruckerei und das BMF den Datenatlas noch wie ein Staatsgeheimnis. Gegenüber netzpolitik.org betonten beide: Der Datenatlas sei nicht „für die Nutzung durch die Öffentlichkeit“ bestimmt. Zellhöfer hielten sie vor, das Gutachten sei nicht beauftragt worden. Die Bundesdruckerei erwog sogar „rechtliche Schritte“ gegen den Gutachter.
Erst als das Gutachten Aufmerksamkeit bekam, lenkte die Bundesdruckerei ein und versicherte gegenüber netzpolitik.org, die von Zellhöfer angeführten Mängel bestünden nicht. Seine Datengrundlage hätte den Stand des Datenatlas im Sommer 2025 abgebildet, die Mängel scheinen also in der zweiten Jahreshälfte behoben worden zu sein. Offiziell habe die Bundesdruckerei die Entwicklung des Datenatlas bereits im ersten Quartal 2025 abgeschlossen, sagt das BMF heute.
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Nun ist der Datenatlas offline. Sie seien für das Projekt nicht mehr zuständig, heißt es sowohl von der Bundesdruckerei als auch vom BMF. Letzteres erklärte gegenüber netzpolitik.org, man könne keine weitergehenden Fragen zur Umsetzung der Datenstrategie beantworten; bis Ende 2025 habe man „alle Maßnahmen zu einer Übergabe des Datenatlas Bund durchgeführt“.
Digitalministerium lehnt ab
Übernehmen sollte den Datenatlas das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Doch das lehnt eine „Übernahme des BMF-Projekts im aktuellen Projekt-Stadium“ als „nicht wirtschaftlich“ ab, so ein Sprecher des Ministeriums gegenüber netzpolitik.org.
Nach „intensiver Prüfung“ habe sich gezeigt, dass der Datenatlas Bund „trotz intensiver Bemühungen“ kaum genutzt werde. Um daraus ein „wirksames Tool“ zu machen, müsse außerdem noch viel Entwicklungsarbeit hineinfließen.
Ob das Ministerium die Entwicklung eines neuen Metadaten-Portals anstoßen wird, bleibt offen. Grundsätzlich liefere ein solches Portal „eine wichtige Grundlage für eine effiziente Datennutzung in der Bundesverwaltung“. Bei einer neuen Version wolle man „die im Projekt Datenatlas Bund gewonnenen Erkenntnisse“ berücksichtigen, um sicherzugehen, dass bereits getätigte Investitionen weitergenutzt werden können.
Zellhöfers grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung veranschlagt als Gesamtkosten des Datenatlas gut 2,3 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben für den Datenatlas Bund hätten seit Beginn etwa 24,6 Millionen Euro betragen, so die Sprecherin des BMF auf Anfrage. Mutmaßlich liegen die Kosten deutlich darüber, so äußerten sich zumindest anonyme Quellen gegenüber Zellhöfer.
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