Connect with us

Künstliche Intelligenz

Kanadisches Gericht: OVHcloud aus Frankreich muss Nutzerdaten herausgeben


Ein Gericht in Ontario hat gegenüber dem französischen Cloud-Giganten OVHcloud angeordnet, auf ausländischen Servern gespeicherte Daten an die kanadische Polizei herauszugeben. Die Entscheidung bringt das Unternehmen in eine Zwickmühle zwischen kanadischer Justiz und französischem Strafrecht – und hat auch die französische Regierung auf den Plan gerufen. Letztlich geht es in deren Plädoyer auch um die viel beschworene Unabhängigkeit und den Datenschutz bei europäischen Online-Anbietern.

Weiterlesen nach der Anzeige

Es ist ein Fall, der weit über die Grenzen eines gewöhnlichen Kriminalverfahrens hinausreicht und den Kern der digitalen Souveränität im 21. Jahrhundert berührt. Im Zentrum steht eine scheinbar simple Anordnung: Die Royal Canadian Mounted Police (RCMP) verlangt Zugriff auf Bestands- und Metadaten, die mit vier spezifischen IP-Adressen verknüpft sind. Doch diese Abonnenteninformationen und Verbindungsdaten liegen nicht in Kanada, sondern auf Servern in Frankreich, Großbritannien und Australien. Das juristische Tauziehen, das sich daraus entwickelt hat, droht zu einem diplomatischen Konflikt zwischen Ottawa und Paris zu eskalieren.

Alles begann mit einer „Production Order“ (Herausgabeanordnung), die der Ontario Court of Justice am 19. April 2024 auf Basis von Abschnitt 487.014(1) des kanadischen Strafgesetzbuchs erließ. Die RCMP ermittelt in einem Strafverfahren mit Bezug auf schwere Kriminalität und benötigt dafür die Daten von Kunden der OVH Group SA.

Das Problem: Die Gesellschaft ist ein französisches Unternehmen mit Hauptsitz in Roubaix. Zwar gibt es eine kanadische Tochterfirma, die Hebergement OVH Inc. in Montreal, doch diese operiert als eigenständige juristische Person. Wie aus den heise online vorliegenden Gerichtsakten hervorgeht, hat die kanadische Tochter keinen technischen Zugriff auf die Daten der Muttergesellschaft, die in europäischen Rechenzentren lagern.

Dennoch entschied der Ontario Court of Justice unter Richterin Heather Perkins-McVey am 25. September, dass die französische Muttergesellschaft den kanadischen Behörden die Daten aushändigen muss. Ihre Begründung stützt sich auf eine weitreichende Interpretation der „virtuellen Präsenz“: Da OVH weltweit agiere und Dienste in Kanada anbiete, unterliege das Unternehmen auch der kanadischen Gerichtsbarkeit – unabhängig davon, wo die physischen Server stehen.

Für OVHcloud ist dieses Urteil mehr als nur ein bürokratisches Ärgernis: es ist eine juristische Falle. Der größte französische Cloud-Anbieter beruft sich in seiner Verteidigung vehement auf das nationale Recht, insbesondere auf das sogenannte Blockadegesetz (Loi nr. 68-678). Dieses Gesetz aus dem Jahr 1968, das 2022 verschärft wurde, verbietet es französischen Unternehmen und Staatsbürgern unter Strafandrohung, wirtschaftlich sensible Informationen oder Daten an ausländische Behörden weiterzugeben – Ausnahme: eine Anfrage über offizielle völkerrechtliche Kanäle.

Weiterlesen nach der Anzeige

In einer eidesstattlichen Versicherung schildert Xavier Barriere, Unternehmensjurist bei OVH in Paris, die dramatische Lage: Würde der wichtige Verfechter europäischer Datensouveränität der kanadischen Anordnung Folge leisten, begingen die Verantwortlichen in Frankreich eine Straftat. Ihnen drohen bis zu sechs Monate Haft und Geldstrafen von bis zu 90.000 Euro pro Verstoß. Ignoriert OVH jedoch das kanadische Gericht, dräut in Ontario ein Verfahren wegen Missachtung der Justiz, was ebenfalls empfindliche Sanktionen nach sich ziehen kann.

Der Fall hat inzwischen die höchsten Ebenen der französischen Verwaltung erreicht. Das französische Wirtschaftsministerium, genauer gesagt der dort angsiedelte Service de l’Information Stratégique et de la Sécurité Économiques (SISSE), der die Einhaltung des Blockadegesetzes überwacht, hat sich in zwei Briefen unmissverständlich positioniert.

Im ersten Schreiben vom Mai 2024 und einem noch detaillierteren zweiten Schreiben vom Januar 2025 warnte der SISSE: Eine direkte Datenherausgabe an die RCMP wäre illegal. Die Behörde bestätigte, dass die angeforderten Informationen unter den Schutzbereich des Gesetzes fallen und eine Umgehung der internationalen Verträge eine Verletzung der französischen Souveränität darstelle.

Auch das französische Justizministerium intervenierte am 21. Februar. Darin sicherte es den kanadischen Kollegen eine „beschleunigte Bearbeitung“ zu, sofern sie den offiziellen Weg über ein Rechtshilfeersuchen wählen würden. Paris signalisierte Kooperationsbereitschaft – unter Einhaltung der Spielregeln. OVH hat die Daten bereits gesichert, sie liegen bereit. Doch die RCMP sowie die kanadische Staatsanwaltschaft beharrten auf der direkten Herausgabe – und das Gericht in Ontario folgte ihnen.

Gegen die Entscheidung von Perkins-McVey hat OVH Ende Oktober über Anwälte der Kanzlei Miller Thomson Berufung beim Ontario Superior Court of Justice eingelegt. Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung liest sich wie eine Vorlesung über internationales Recht. Die Juristen argumentieren, dass die erste Instanz fundamentale Prinzipien ignoriert habe: Kanadische Gerichte sollten Anordnungen vermeiden, die Bürger befreundeter Staaten zwingen, im eigenen Land Straftaten zu begehen. Dies gelte gerade, wenn mit einem Rechtshilfeabkommen eine legale Alternative existiere.

Die kanadische Tochterfirma könne nicht einfach für die Daten der französischen Mutter haftbar gemacht werden, betonen die Anwälte. Die Ausdehnung kanadischer Befugnisse auf die einschlägigen ausländischen Server überstrapaziere die nationalen Hoheitsrechte.

Lesen Sie auch

„Die Antragsteller würden irreparablen Schaden erleiden, bevor das Berufungsgericht den Fall überhaupt hören könnte“, heißt es in dem Dringlichkeitsantrag auf Aussetzung der Vollstreckung. Denn Perkins-McVey setzte die Frist zur Datenherausgabe auf den 27. Oktober. Ohne einen sofortigen Stopp der Anordnung müsste OVH sich entscheiden, welches Gesetz es brechen will.

Der Ausgang dieses Verfahrens wird in der Tech-Branche genau beobachtet. Sollte die kanadische Rechtsauffassung Bestand haben und eine „virtuelle Präsenz“ ausreichen, um direkten Zugriff auf Daten in Europa zu erzwingen, würde dies das Geschäftsmodell vieler internationaler Cloud-Anbieter in Frage stellen. Europäische Unternehmen werben oft mit dem Schutz vor dem Zugriff ausländischer Behörden wie etwa durch den US Cloud Act. Ein Urteil, das kanadischen Polizisten den direkten „Durchgriff“ nach Frankreich erlaubt, würde dieses Versprechen aushöhlen.

Die Ironie des Falles liegt darin, dass beide Seiten dasselbe Ziel verfolgen: Die Aufklärung von Straftaten. Frankreich hat die Daten gesichert und will sie herausgeben – aber eben nur auf dem Dienstweg. Kanada will die Daten schnell und ohne bürokratische Hürden. Nun liegt der Ball beim Ontario Superior Court. Er muss entscheiden, ob die Effizienz einer polizeilichen Ermittlung schwerer wiegt als die Gesetze eines souveränen Partnerstaates und die Integrität internationaler Abkommen. US-Hyperscaler wie Amazon mit AWS, Microsoft mit Azure und Google Cloud lachen sich derweil ins Fäustchen: Diesmal stehen nicht sie, sondern die europäische Konkurrenz in puncto Datensouveränität mit dem Rücken zur Wand.


(fds)



Source link

Künstliche Intelligenz

DocuSeal 2.3.0: Open-Source-Alternative zu DocuSign mit KI-Features


DocuSeal hat Version 2.3.0 seines Open-Source-Tools für elektronische Unterschriften veröffentlicht. Das Update bringt vor allem Verbesserungen für den Formular-Editor sowie eine wichtige Sicherheitsänderung für Docker-Installationen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Hauptneuerung ist eine KI-gestützte Felderkennung, die Formularfelder in PDF-Dokumenten automatisch identifiziert. Nutzer können die Funktion über das neue Kontextmenü aufrufen, per Rechtsklick auf Felder. Damit lassen sich Formulare schneller für elektronische Signaturen vorbereiten. Das Kontextmenü umfasst darüber hinaus Funktionen zum Konfigurieren, Kopieren und Einfügen von Feldern.

Ein weiteres Feature ist der neue Select-Modus, den Anwender über die Tab-Taste oder das Kontextmenü aktivieren können. Im Select-Modus lassen sich mehrere Felder gleichzeitig auswählen und gemeinsam verschieben, skalieren oder konfigurieren. Die Mehrfachauswahl funktioniert wie gewohnt über Strg+Klick.

Für Docker-Nutzer bringt Version 2.3.0 eine wichtige Sicherheitsverbesserung: Die Docker-App läuft nun mit der Rolle docuseal:docuseal statt mit Root-Rechten. Dies erhöht die Sicherheit bei Standard-Docker-Compose-Installationen, bei denen Speicher und Umgebungsvariablen auf dem Host-System liegen. Nutzer mit alternativen Installationen, die Umgebungsvariablen anders einbinden oder S3-Speicher verwenden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

DocuSeal bezeichnet sich als selbst gehostete Alternative zu proprietären Diensten wie DocuSign. Die Software steht unter AGPL-3.0-Lizenz und lässt sich auf eigenen Servern oder in der Cloud betreiben.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Plattform bietet einen WYSIWYG-PDF-Formular-Editor mit zwölf Feldtypen, darunter Signatur-, Datums-, Datei- und Checkbox-Felder. Mehrere Unterzeichner können gleichzeitig an einem Dokument arbeiten. Die Software versendet automatisierte E-Mails über SMTP und speichert Daten wahlweise lokal, auf AWS S3, Google Cloud Storage oder Microsoft Azure. Die elektronischen Signaturen sind nach PDF-Standard verifizierbar.

Zusätzlich zur kostenlosen Version bietet DocuSeal Pro-Features wie White-Labeling, Nutzerrollen, Erinnerungen, SMS-Verifikation, bedingte Felder, Massen-Versand über CSV oder XLSX sowie Single Sign-on per SAML. Die Plattform ist SOC-2- und ISO-27001-zertifiziert.

DocuSeal lässt sich per Docker mit wenigen Befehlen installieren und nutzt standardmäßig SQLite als Datenbank. Optional unterstützt die Software PostgreSQL und MySQL. Weitere Informationen finden sich auf der GitHub-Seite des Projekts.


(fo)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Abzug aus USA: Bund gibt 30 Millionen Euro für unabhängige Forschungsdaten


Die Zeiten, in denen sich die deutsche Wissenschaft blind auf die kostenlose Bereitstellung medizinischer Forschungsdaten aus den USA verlassen konnte, scheinen endgültig vorbei zu sein. Die Bundesregierung blickt mit wachsender Sorge auf die volatile Lage jenseits des Atlantiks und zieht nun erste finanzielle Konsequenzen: Der Bund stellt ein Sofortbudget von rund 30 Millionen Euro bereit, um gefährdete Forschungsdatenbestände zu sichern. Das geht aus einer Antwort der Exekutive auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Finanzmittel werden laut der Auskunft über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren vergeben. Die ersten Anträge durchlaufen bereits die Begutachtungsphase.

Hintergrund ist die veränderte Schwerpunktsetzung in der US-Haushaltspolitik, die den Betrieb zentraler Infrastrukturen wie der Literaturdatenbank PubMed oder des Studienregisters ClinicalTrials.gov ins Wanken bringen könnte. Besonders die Befürchtung, dass die US-Regierung unter Donald Trump die Mittel für die National Institutes of Health (NIH) drastisch kürzt, sorgt für Unruhe. Zudem gibt es Bedenken, dass politische Einflussnahmen die wissenschaftliche Integrität und den freien Zugang zu diesen globalen Standardressourcen beeinträchtigen könnten. PubMed, betrieben von der National Library of Medicine (NLM) als Abteilung der NIH, ist mit über 30 Millionen Zitaten die weltweit wichtigste Ressource für biomedizinische Literatur.

Dass diese Sorgen nicht unbegründet sind, zeigte sich bereits Anfang März 2025, als PubMed kurzzeitig komplett ausfiel. Die Plattform war zwar einen Tag später wieder erreichbar. Das federführende Forschungsministerium betont auch, dass bisher keine dauerhaften signifikanten Einschränkungen vorlägen. Trotzdem wird die uneingeschränkte Verfügbarkeit dieser Ressourcen in Berlin nicht mehr als selbstverständlich erachtet.

Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) hat bereits angekündigt, mit dem Projekt Open Life Science Publication Database (OLSPub) eine offene, zuverlässige und nachhaltige europäische Alternative zu PubMed schaffen zu wollen. Ziel ist es, die technologische Unabhängigkeit mit Offenheit und Transparenz zu verbinden, um die Innovationskraft der Forschung zu schützen. Das Projekt wird aktuell im Rahmen der DFG-Fördermaßnahmen begutachtet.

Die Bundesregierung setzt parallel dazu auf eine langfristige europäische Datensouveränität. Um diesen Prozess zu koordinieren, hat sie eine nationale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Austausch mit der Wissenschaftscommunity und den europäischen Partnern bündeln soll. Als zentraler Ankerpunkt dient dabei insbesondere die European Open Science Cloud (EOSC). Im Rahmen dieser Initiative werden laut der Exekutive Fragen zur Sicherung bedrohter Datenbestände bereits „mit sehr großem Anwendungs- und Umsetzungsbezug diskutiert und perspektivisch koordiniert“.

Weiterlesen nach der Anzeige

Trotz dieser Ambitionen bleibt die diplomatische Informationslage dünn. Ein offizieller Austausch mit US-Behörden über künftige Finanzierungsentscheidungen finde auf Regierungsebene nicht statt, heißt es. Auch ein systematisches Monitoring für US-Haushaltsentscheidungen existiert bisher nicht. Stattdessen vertraut die Exekutive auf die bestehende Vernetzung innerhalb der Forschung und die finanzielle Beteiligung an europäischen Großprojekten wie dem EMBL-EBI, das eine wichtige Spiegelung der PubMed-Inhalte betreibt. Die mobilisierten 30 Millionen Euro sind so ein erster Schutzwall, um die hiesige Wissenschaft vor dem Verlust von Datenzugängen abzuschirmen.


(mack)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Die vergessenen App Stores: Ein Nachruf auf große Erwartungen


Erinnert sich noch jemand an die alternativen App Stores? Richtig, da war doch was! Sie waren nach der Darstellung des iPhone-Herstellers der drohende Untergang des Apple-Landes und ein Quell unentwegter öffentlicher Streitereien zwischen dem iPhone-Hersteller und der EU-Kommission. Der Stein des Anstoßes: Die EU hat Apple per Digital Markets Act (DMA) dazu verpflichtet, in seiner virtuellen Marktstraße neben dem eigenen App-Kaufhaus auch anderen Geschäftsleuten die Eröffnung eines Ladenlokals zu ermöglichen.

Weiterlesen nach der Anzeige


Ein Kommentar von Malte Kirchner

Ein Kommentar von Malte Kirchner

Malte Kirchner ist seit 2022 Redakteur bei heise online. Neben der Technik selbst beschäftigt ihn die Frage, wie diese die Gesellschaft verändert. Sein besonderes Augenmerk gilt Neuigkeiten aus dem Hause Apple. Daneben befasst er sich mit Entwicklung und Podcasten.

Die Meldung, dass Setapp seinen App-Marktplatz bereits schließt, dürfte das Thema bei vielen überhaupt erst wieder ins Bewusstsein gerückt haben. Und auch wenn dies nur ein Anbieter von insgesamt vier bis fünf bekannten Stores ist, so ist es doch recht bezeichnend, dass der erste Laden schon wieder schließt, bevor es überhaupt irgendeine Art von Blütephase gegeben hat.

Die Gelehrten streiten bereits darüber, woran es gelegen hat. Diejenigen, die den DMA für ein fehlgeleitetes Bürokratiemonster mit Risiken und Nebenwirkungen halten und damit auf der Seite Apples stehen, sehen sich in ihren Prophezeiungen bestätigt. Andere werfen Apple vor, die Maßgaben des DMA extra umständlich umgesetzt zu haben, sodass auf diesem toxischen Boden gar nichts gedeihen konnte. In dieses Horn stößt auch Setapp in seiner Begründung.

Die Wahrheit dürfte, wie so oft, irgendwo in der Mitte liegen. Nicht wegzudiskutieren ist allerdings, dass das in Brüssel ersonnene Konzept der alternativen Marktplätze niemals so recht Begeisterung bei Entwicklern und Nutzern hervorgerufen hat. Die meisten von ihnen dürften eher Verbesserungen im Vorhandenen herbeigesehnt haben, anstatt neue Marktplätze zu schaffen.

Woran liegt das?

Weiterlesen nach der Anzeige

Zuvorderst dürfte eine Rolle spielen, dass Europa zwar ein großer Wirtschaftsraum ist. Im Kontext der digitalen Märkte ist aber selbst ein Gebilde mit 440 Millionen Einwohnern und einer immensen Wirtschaftskraft für sich genommen zu wenig, dass Entwickler den Aufwand auf sich nehmen, nur für Europa – oder mittlerweile Europa und Japan – einen Sonderweg zu beschreiten. Das ist auch bei anderen Vorgaben des DMA zu sehen, etwa bei den Browser-Engines. Wenn selbst Google mit seinen immensen Geld- und Personalressourcen nicht motiviert ist, seine Browser-Engine in Europa an den Start zu schicken: Wer kann es dann den vielen kleinen und mittleren Entwicklern verdenken, dass sie diesem Beispiel folgen?

War die ganze Regulierung damit also für die Katz? Gab es vielleicht gar nicht das dem staatlichen Eingreifen zugrundeliegende klassische Marktversagen? Also eine Situation, in der Nutzer und Entwickler unter einem Problem leiden, das sie selbst nicht lösen können?

So einfach ist es auch nicht. Der DMA ist der Versuch einer Lösung für ein Problem, das von Entwicklern – großen wie kleinen – seit Jahren beklagt wird. Sie monierten, dass die großen Plattformbetreiber, wie Apple und Google, mangels geeigneter Mitbewerber in ihren Ökosystemen die Verkaufsprovisionen willkürlich festlegen können. Im Wettbewerb sehen die Regulierer die Möglichkeit, dass der Markt die Preise auf ein angemessenes Maß einpegelt.

Apple versucht, dieses Problem auf die großen Player wie Epic und Spotify zu reduzieren. Schon vor dem DMA hat Apple mit dem Small Business Program für kleinere Entwickler die Möglichkeit geschaffen, der vorher starren 30-Prozent-Abgabe zu entkommen. Am eigentlichen Kritikpunkt änderte das allerdings wenig.

Der DMA ist in Sachen Apps nicht völlig erfolglos geblieben. Er hat bewirkt, dass Entwickler unabhängig von ihrer Größe von Gebührensenkungen profitieren, die durch die Druckkulisse der Regulierung ausgelöst wurden. Apple wird natürlich stets behaupten, dass das kein Verdienst des DMA ist. Andererseits räumte der iPhone-Hersteller jüngst nach einer von ihm selbst finanzierten Studie selbst ein, dass die Entwickler von gesunkenen Abgaben profitieren. 86 Prozent davon gingen zwar an Entwickler außerhalb der EU und die geben die Ersparnis nicht an die Käufer weiter, heißt es darin – das stärkt also nicht primär den Europäischen Wirtschaftsraum. Aber eine Bevorzugung europäischer Unternehmen hätte den DMA angreifbar gemacht und war auch nie dessen Absicht.

Die Nutzer hätten nach der Lesart des DMA durch einen Wettbewerb der Marktplätze von sinkenden Preisen profitiert. Dies würde aber voraussetzen, dass die App-Stores mit den gleichen Apps gegeneinander antreten. Das passiert in der Realität aktuell aber nicht, weshalb Nutzer keinen Vorteil für sich sehen.

Neben der Flaute der alternativen App-Stores sind auch viele Sorgen verpufft, die Apple der EU-Anordnung entgegensetzte. Die befürchtete Kompromittierung der Sicherheit ist bislang ausgeblieben. Vielleicht verläuft die Einführung DMA-ähnlicher Regeln in Japan auch deshalb geräuschloser, weil Apple aus der EU einige Erkenntnisse mitbrachte – und nicht nur, weil die Japaner nach Ansicht Apples behutsamer vorgegangen sind.

Die Hauptschauplätze des Konflikts zwischen Apple und der EU haben sich indessen verlagert: Inzwischen wird um mehr Interoperabilität gerungen. In iOS 26.3 werden neue Funktionen eingeführt, die von der EU angewiesen wurden. Und es ist zu erwarten, dass die EU weitere Schneisen in Apples geschlossenes Ökosystem schlägt. Apple wiederum wird damit reagieren, dass neue Features teilweise später, teilweise gar nicht in die EU kommen – aus Sicherheitsgründen, wie es heißt.

Man kann über die Glücklosigkeit der bisherigen Regulierung lachen, man kann und sollte sicher auch einiges infrage stellen, auch die Radikalität der Gangart und die Polarisierung, die von beiden Seiten betrieben wurde. Fairerweise muss den Regulierern aber auch die Chance eingeräumt werden, erst einmal zu erlernen, wie eine angemessene Ordnung für die digitalen Märkte aussehen kann. Es darf aber vom Bürger vorausgesetzt werden, dass auch wirklich die Bereitschaft da ist, etwas zu lernen und nicht einfach nur stur weiterzumachen. Auch daran haben uns die bei vielen bereits wieder in Vergessenheit geratenen alternativen Marktplätze erinnert.


(mki)



Source link

Weiterlesen

Beliebt