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Kanadisches Gericht: OVHcloud aus Frankreich muss Nutzerdaten herausgeben


Ein Gericht in Ontario hat gegenüber dem französischen Cloud-Giganten OVHcloud angeordnet, auf ausländischen Servern gespeicherte Daten an die kanadische Polizei herauszugeben. Die Entscheidung bringt das Unternehmen in eine Zwickmühle zwischen kanadischer Justiz und französischem Strafrecht – und hat auch die französische Regierung auf den Plan gerufen. Letztlich geht es in deren Plädoyer auch um die viel beschworene Unabhängigkeit und den Datenschutz bei europäischen Online-Anbietern.

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Es ist ein Fall, der weit über die Grenzen eines gewöhnlichen Kriminalverfahrens hinausreicht und den Kern der digitalen Souveränität im 21. Jahrhundert berührt. Im Zentrum steht eine scheinbar simple Anordnung: Die Royal Canadian Mounted Police (RCMP) verlangt Zugriff auf Bestands- und Metadaten, die mit vier spezifischen IP-Adressen verknüpft sind. Doch diese Abonnenteninformationen und Verbindungsdaten liegen nicht in Kanada, sondern auf Servern in Frankreich, Großbritannien und Australien. Das juristische Tauziehen, das sich daraus entwickelt hat, droht zu einem diplomatischen Konflikt zwischen Ottawa und Paris zu eskalieren.

Alles begann mit einer „Production Order“ (Herausgabeanordnung), die der Ontario Court of Justice am 19. April 2024 auf Basis von Abschnitt 487.014(1) des kanadischen Strafgesetzbuchs erließ. Die RCMP ermittelt in einem Strafverfahren mit Bezug auf schwere Kriminalität und benötigt dafür die Daten von Kunden der OVH Group SA.

Das Problem: Die Gesellschaft ist ein französisches Unternehmen mit Hauptsitz in Roubaix. Zwar gibt es eine kanadische Tochterfirma, die Hebergement OVH Inc. in Montreal, doch diese operiert als eigenständige juristische Person. Wie aus den heise online vorliegenden Gerichtsakten hervorgeht, hat die kanadische Tochter keinen technischen Zugriff auf die Daten der Muttergesellschaft, die in europäischen Rechenzentren lagern.

Dennoch entschied der Ontario Court of Justice unter Richterin Heather Perkins-McVey am 25. September, dass die französische Muttergesellschaft den kanadischen Behörden die Daten aushändigen muss. Ihre Begründung stützt sich auf eine weitreichende Interpretation der „virtuellen Präsenz“: Da OVH weltweit agiere und Dienste in Kanada anbiete, unterliege das Unternehmen auch der kanadischen Gerichtsbarkeit – unabhängig davon, wo die physischen Server stehen.

Für OVHcloud ist dieses Urteil mehr als nur ein bürokratisches Ärgernis: es ist eine juristische Falle. Der größte französische Cloud-Anbieter beruft sich in seiner Verteidigung vehement auf das nationale Recht, insbesondere auf das sogenannte Blockadegesetz (Loi nr. 68-678). Dieses Gesetz aus dem Jahr 1968, das 2022 verschärft wurde, verbietet es französischen Unternehmen und Staatsbürgern unter Strafandrohung, wirtschaftlich sensible Informationen oder Daten an ausländische Behörden weiterzugeben – Ausnahme: eine Anfrage über offizielle völkerrechtliche Kanäle.

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In einer eidesstattlichen Versicherung schildert Xavier Barriere, Unternehmensjurist bei OVH in Paris, die dramatische Lage: Würde der wichtige Verfechter europäischer Datensouveränität der kanadischen Anordnung Folge leisten, begingen die Verantwortlichen in Frankreich eine Straftat. Ihnen drohen bis zu sechs Monate Haft und Geldstrafen von bis zu 90.000 Euro pro Verstoß. Ignoriert OVH jedoch das kanadische Gericht, dräut in Ontario ein Verfahren wegen Missachtung der Justiz, was ebenfalls empfindliche Sanktionen nach sich ziehen kann.

Der Fall hat inzwischen die höchsten Ebenen der französischen Verwaltung erreicht. Das französische Wirtschaftsministerium, genauer gesagt der dort angsiedelte Service de l’Information Stratégique et de la Sécurité Économiques (SISSE), der die Einhaltung des Blockadegesetzes überwacht, hat sich in zwei Briefen unmissverständlich positioniert.

Im ersten Schreiben vom Mai 2024 und einem noch detaillierteren zweiten Schreiben vom Januar 2025 warnte der SISSE: Eine direkte Datenherausgabe an die RCMP wäre illegal. Die Behörde bestätigte, dass die angeforderten Informationen unter den Schutzbereich des Gesetzes fallen und eine Umgehung der internationalen Verträge eine Verletzung der französischen Souveränität darstelle.

Auch das französische Justizministerium intervenierte am 21. Februar. Darin sicherte es den kanadischen Kollegen eine „beschleunigte Bearbeitung“ zu, sofern sie den offiziellen Weg über ein Rechtshilfeersuchen wählen würden. Paris signalisierte Kooperationsbereitschaft – unter Einhaltung der Spielregeln. OVH hat die Daten bereits gesichert, sie liegen bereit. Doch die RCMP sowie die kanadische Staatsanwaltschaft beharrten auf der direkten Herausgabe – und das Gericht in Ontario folgte ihnen.

Gegen die Entscheidung von Perkins-McVey hat OVH Ende Oktober über Anwälte der Kanzlei Miller Thomson Berufung beim Ontario Superior Court of Justice eingelegt. Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung liest sich wie eine Vorlesung über internationales Recht. Die Juristen argumentieren, dass die erste Instanz fundamentale Prinzipien ignoriert habe: Kanadische Gerichte sollten Anordnungen vermeiden, die Bürger befreundeter Staaten zwingen, im eigenen Land Straftaten zu begehen. Dies gelte gerade, wenn mit einem Rechtshilfeabkommen eine legale Alternative existiere.

Die kanadische Tochterfirma könne nicht einfach für die Daten der französischen Mutter haftbar gemacht werden, betonen die Anwälte. Die Ausdehnung kanadischer Befugnisse auf die einschlägigen ausländischen Server überstrapaziere die nationalen Hoheitsrechte.

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„Die Antragsteller würden irreparablen Schaden erleiden, bevor das Berufungsgericht den Fall überhaupt hören könnte“, heißt es in dem Dringlichkeitsantrag auf Aussetzung der Vollstreckung. Denn Perkins-McVey setzte die Frist zur Datenherausgabe auf den 27. Oktober. Ohne einen sofortigen Stopp der Anordnung müsste OVH sich entscheiden, welches Gesetz es brechen will.

Der Ausgang dieses Verfahrens wird in der Tech-Branche genau beobachtet. Sollte die kanadische Rechtsauffassung Bestand haben und eine „virtuelle Präsenz“ ausreichen, um direkten Zugriff auf Daten in Europa zu erzwingen, würde dies das Geschäftsmodell vieler internationaler Cloud-Anbieter in Frage stellen. Europäische Unternehmen werben oft mit dem Schutz vor dem Zugriff ausländischer Behörden wie etwa durch den US Cloud Act. Ein Urteil, das kanadischen Polizisten den direkten „Durchgriff“ nach Frankreich erlaubt, würde dieses Versprechen aushöhlen.

Die Ironie des Falles liegt darin, dass beide Seiten dasselbe Ziel verfolgen: Die Aufklärung von Straftaten. Frankreich hat die Daten gesichert und will sie herausgeben – aber eben nur auf dem Dienstweg. Kanada will die Daten schnell und ohne bürokratische Hürden. Nun liegt der Ball beim Ontario Superior Court. Er muss entscheiden, ob die Effizienz einer polizeilichen Ermittlung schwerer wiegt als die Gesetze eines souveränen Partnerstaates und die Integrität internationaler Abkommen. US-Hyperscaler wie Amazon mit AWS, Microsoft mit Azure und Google Cloud lachen sich derweil ins Fäustchen: Diesmal stehen nicht sie, sondern die europäische Konkurrenz in puncto Datensouveränität mit dem Rücken zur Wand.


(fds)



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Studie: Rechenzentren rund um Frankfurt kurbeln Wirtschaft an


Frankfurt und das umliegende Rhein-Main-Gebiet haben sich zu einem der wichtigsten digitalen Hubs Europas entwickelt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Consult) und des Beratungshauses Detecon für den eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft unterstreicht die enorme ökonomische Bedeutung der dort ansässigen Rechenzentrumsbranche. Im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft, die in Frankfurt und der Region Rhein-Main in den vergangenen fünf Jahren um rund 16 Prozent wuchs, verdoppelte sich dort gleichzeitig das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Sektor der Betreiber von Rechenzentren.

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Die Prognosen sehen laut der Analyse ein ungebremstes Wachstum voraus, schreibt der eco: Das Branchen-BIP soll in den kommenden fünf Jahren in der hessischen Gegend voraussichtlich um weitere 175 Prozent steigen.

Die Wertschöpfung beschränke sich dabei nicht nur auf die Betreiber selbst, heißt es: Jeder in Rechenzentren erwirtschaftete Euro soll weitere 51 Cent an wirtschaftlicher Leistung anstoßen – 24 Cent davon direkt in der Region. Zudem generierte die Branche 2023 ein Steueraufkommen von 405 Millionen Euro. Davon sollen 287 Millionen Euro direkt auf die Betreiber und weitere 117 Millionen Euro auf Zulieferer entfallen sein. Geschätzt blieben etwa zehn Prozent des Steueraufkommens in den Standortkommunen, größtenteils aufgrund von Gewerbesteuern.

Noch bedeutender sind die „Spillover-Effekte“ für Anwenderindustrien: Unternehmen, die Rechenzentrumsinfrastruktur nutzen, sind laut der IW-Studie wesentlich innovativer. Sie konnten rund 18 Prozent ihrer Umsätze mit neuen Produkten oder Dienstleistungen erzielen, während Unternehmen ohne die Inanspruchnahme von Rechenzentren nur knapp 8 Prozent erreichten. Dieser Effekt wird durch den gegenwärtigen KI-Hype verstärkt, da entsprechende Anwendungen einen massiven Bedarf an Rechenleistung und schnellen Netzen haben.

Diese Sogwirkung wird auch durch den in Frankfurt angesiedelten De-Cix verdeutlicht, den weltweit größten Internetknoten. Die dort herrschende Infrastrukturdichte zieht heimische wie internationale Unternehmen an, die jährlich mindestens zwei Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur der Mainmetropole investieren.

Trotz der hervorstechenden Wachstumszahlen stehen Betreiber in Frankfurt und ganz Deutschland zunehmend vor großen Herausforderungen. Die IW-Studie benennt die kritischen Standortfaktoren: hohe Energiekosten, lange Genehmigungsverfahren, regulatorische Unsicherheit und Flächenknappheit.

Ein akutes Problem ist dabei die Stromversorgung. Hier droht der digitale Boom, die Netze der Region an ihre Grenzen zu bringen, wie jüngst auch eine Analyse von AlgorithmWatch ergab. Der rapide steigende Energiehunger – insbesondere durch den Einsatz von KI – führt laut Branchenbeobachtern zu Engpässen bei der Energieversorgung und gefährdet die Netzstabilität. Ein modernes Rechenzentrum kann so viel Strom verbrauchen wie eine Großstadt. Künftige, rein KI-getriebene Rechenzentren dürften einen noch deutlich höheren Bedarf haben.

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Diese Entwicklung birgt das Risiko, dass die dringend benötigten kurzfristig verfügbaren zusätzlichen Stromkapazitäten in großem Maßstab in der Region nicht mehr gewährleistet werden können. Dies verschlechtert die Rahmenbedingungen für die Betreiber massiv.

Béla Waldhauser, Sprecher der unter dem Dach des eco gegründeten Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen, warnt daher eindringlich vor einer Abwanderung in andere europäische Länder. Er schielt dabei etwa auf Skandinavien, wo attraktivere Konditionen in Form günstigerer Energiepreise und eines einfacheren sowie leistungsfähigeren Netzzugangs herrschten.

Waldhausers Forderung an Politik und Kommunen: Es braucht ein eindeutiges politisches Engagement für die digitale Infrastruktur. Bezahlbarer Strom müsste sichergestellt sowie beschleunigte und verlässliche Genehmigungsverfahren eingeführt werden, um Frankfurt und die gesamte Region als digitales Zentrum langfristig zu bewahren. Dieses Standbein der digitalen Wirtschaft dürfe nicht gekappt werden.


(nie)



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Studie: Bundesverwaltung soll bei generativer KI auf Eigenentwicklungen setzen


Die dynamische Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz (KI), die vor allem die großen Sprachmodelle (LLMs) hinter ChatGPT, Gemini oder Claude verdeutlichen, stellt Staaten und Verwaltungen weltweit vor eine wichtige strategische Frage: Wie lassen sich solche Instrumente zur Textgenerierung, Wissenserschließung und Prozessunterstützung gezielt verwenden, ohne dabei die digitale Souveränität zu opfern?

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Leistungsfähige moderne LLMs benötigen riesige Datenmengen, teure Hardware und viel Energie – Ressourcen, die heute primär von wenigen, zumeist außereuropäischen Tech-Giganten kontrolliert werden. Für den Staat ist es deshalb laut Experten entscheidend, sich Handlungsfähigkeit, Transparenz und Kontrolle über diese Schlüsseltechnologie zu verschaffen.

Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (Öfit) am Fraunhofer-Institut Fokus hat in einer jetzt veröffentlichten, vom Bundesinnenministerium geförderten Studie die LLM-basierten Systeme der Bundesverwaltung daraufhin untersucht, wie unabhängig sie aufgestellt sind. Digitale Souveränität bedeutet demnach, dass Deutschland zusammen mit Europa zentrale digitale Infrastrukturen, Daten und Rechnerinfrastrukturen eigenständig, sicher und nach individuellen Regeln gestalten und betreiben kann.

Die Analyse der LLM-Projekte erfolgte entlang von drei strategischen Zielen, die sich aus der Digitalpolitik des Bundes ableiten lassen: die Wechselmöglichkeit, also die faktische Verfügbarkeit alternativer Lösungen und die Austauschbarkeit von Systemkomponenten. Die Forscher blickten ferner auf die Gestaltungsfähigkeit, die etwa die eigenen technischen und organisatorischen Kompetenzen zur Bewertung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von Systemen umfasst. Zudem fokussierten sie sich auf den Einfluss auf Anbieter, der durch Markt- und Verhandlungsmacht, etwa bei der Beschaffung, gewährleistet wird.

Die gute Nachricht der Studie lautet: Im Bereich der LLMs konnte im Gegensatz zu früher festgestellten „Schmerzpunkten“ bei Bürosoftware oder Datenbankprodukten keine kritische singuläre Abhängigkeit von einem einzelnen Großkonzern festgestellt werden. Die Bundesverwaltung hat es demnach geschafft, für viele typische Anwendungsfälle LLM-basierter Systeme Eigenentwicklungen aufzubauen. Dadurch muss für einen Großteil der alltäglichen Aufgaben nicht zwingend auf die Produkte großer, oft nicht-europäischer Konzerne zurückgegriffen werden. Das mindert das Risiko von vornherein, in neue Interdependenzen gegenüber Dritten zu geraten.

Die Risiken für die staatliche Handlungsfähigkeit sind den Wissenschaftlern zufolge aus heutiger Sicht überschaubar, da die entwickelten Lösungen derzeit ausschließlich der Arbeitsunterstützung für Verwaltungsmitarbeitende dienen. Ein Ausfall würde die staatliche Handlungsfähigkeit nicht unmittelbar gefährden. Technisch gesehen trägt zur Souveränität bei, dass die LLMs meist auf eigener Hardware laufen und bei Bedarf mit geringem bis mittlerem Aufwand ausgetauscht werden können.

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Auf der Ebene der Sprachmodelle selbst setzt die Bundesverwaltung mehrheitlich auf nicht-europäische Open-Source-Modelle, die in verwaltungsinterner Infrastruktur betrieben werden. Das stärkt laut der Untersuchung zwar die Wechselmöglichkeit, da die LLMs auf eigener Infrastruktur gehostet und bei Bedarf ersetzt werden können. Es verbleibe jedoch eine strategische Lücke: Angesichts des sich wandelnden Open-Source-Verständnisses im KI-Kontext empfehlen die Autoren dringend zu prüfen, ob die Entwicklung eines eigenen, offen bereitgestellten europäischen LLMs anzustreben sei. Ziel müsse es sein, eine dauerhafte Unabhängigkeit von marktbeherrschenden LLM-Anbietern zu erreichen und die Modelle auf einer eigenständigen europäischen Werte- und Normenbasis zu verankern.

Einschlägige LLM-Projekte bei Behörden sehen sich zudem mit Hürden konfrontiert, die weiteres Wachstum und Nachnutzbarkeit behindern. Dazu gehören laut der Studie als zu kompliziert wahrgenommene rechtliche KI-Vorschriften, die Entwicklungen verzögern und umfassende juristische Kompetenzen in den Ämtern erfordern. Diese Unsicherheiten und die teils als gering eingestufte rechtliche Kompetenz schränkten die Veröffentlichung der Entwicklungen als Open Source ein, heißt es. Ferner äußerten befragte Projektverantwortliche mehrfach den Wunsch nach einer KI-spezifischen Cloud-Infrastruktur, die mit entsprechend geschultem Personal ausgestattet ist, um den Betrieb zu vereinfachen.

Die Studie enthält diverse Handlungsempfehlungen, um die digitale Souveränität nachhaltig zu sichern. Dazu zählen der Ausbau gemeinsamer LLM-Infrastrukturen über Ressortgrenzen hinweg und die Stärkung von Open-Source-Ansätzen. Zudem sollen einheitliche rechtliche Leitplanken etabliert werden etwa durch einen verpflichtenden „Souveränitätscheck“ für kritische LLM-Projekte. Die Beschaffung sei über föderale Ebenen hinweg zu bündeln um Kriterien zur digitalen Souveränität durchzusetzen und die Verhandlungsmacht gegenüber großen Anbietern zu stärken. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) wertet die Ergebnisse als Bestätigung, „dass wir bereits auf dem richtigen Weg sind, ein solides Fundament für unabhängige KI‑Lösungen in der Bundesverwaltung“ zu schaffen.

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(nie)



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Radioaktives Radon: Warum es ein unterschätztes Risiko ist


Auf der Maker Faire 2024 sprach mich Make-Chefredakteur Daniel Bachfeld über einen Ergänzungsartikel zum Taupunktlüfter an. Dieser sollte beschreiben, wie man dem Edelgas Radon auf die Spur kommt und wie ein Taupunktlüfter es aus dem Haus entfernen kann. Aus dieser einfachen Frage ist eines meiner umfangreichsten Projekte entstanden, für das ich auch Informationen bei Fachfirmen, Universitäten und dem Bundesamt für Strahlenschutz einholen musste. Und, ohne zu übertreiben: Es geht bei diesem Thema um Leben und Tod!

Meine Erkenntnisse sind in einem weiteren Artikel aufsplittet.

  • Was ist Radon?
  • Welche Gefahr geht davon aus?
  • Wie können wir es mit Maker-Mitteln detektieren?

Checkliste

Zeitaufwand:

4 Stunden (Ballonexperiment)

Kosten:

etwa 60 Euro (Geigerzähler für Ballonexperiment)

Mehr zum Thema

Material

Werkzeug

  • Geigerzähler etwa Bosean FS-5000 (50 Euro)

Bei Radon handelt es sich um ein radioaktives Edelgas, das in der Erdkruste natürlicherweise vorkommt. Es entsteht durch den Zerfall von Uran und Thorium, die in sehr vielen Gesteinen und Böden vorkommen. Radon selbst ist farb-, geruchs- und geschmackslos, was bedeutet, dass es weder mit bloßem Auge noch mit anderen Sinnen wahrgenommen werden kann. Zudem ist es schwerer als Luft, was später noch eine wichtige Rolle spielen wird.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Radioaktives Radon: Warum es ein unterschätztes Risiko ist“.
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