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Datenschutz & Sicherheit

EuGH nimmt Plattformen bei Datenschutzverstößen in die Pflicht


Betreiber von Online-Marktplätzen sind unter bestimmten Umständen für datenschutzrechtswidrige Inhalte mitverantwortlich, die von Nutzenden eingestellt wurden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Demzufolge müssen die Betreiber prüfen, ob (Werbe-) Anzeigen auf ihren Plattformen sensible Daten enthalten und ob sie von der Person stammen, die die Anzeige aufgibt.

Im Ausgangsfall ging es um ein Inserat für sexuelle Dienstleistungen auf dem rumänischen Anzeigen-Portal Publi24. Die Plattform ist vergleichbar mit Ebay oder Amazon Marketplace. Eine unbekannte Person hatte dort im August 2018 die Anzeige im Namen einer Frau geschaltet, ohne deren Wissen oder Einverständis.

Die Anzeige enthielt Fotos der Betroffenen, die ohne ihre Einwilligung genutzt wurden, sowie ihre Telefonnummer. Die Frau forderte den Betreiber auf, die Anzeige zu löschen. Dieser sei dem zwar innerhalb einer Stunde nachgekommen, so der EuGH. Allerdings wurde die Anzeige bereits auf anderen Websites verbreitet und blieb dort weiterhin verfügbar.

Welche Verantwortung trägt die Plattform?

Die Betroffene sah nicht nur ihr Recht am eigenen Bild verletzt, sondern beanstandete vor Gericht auch einen Datenschutzverstoß durch das Unternehmen Russmedia Digital, den Betreiber von Publi24.

Während ein Gericht ihr in erster Instanz Recht gab und das Unternehmen zu 7.000 Euro Schadensersatz verurteilte, sah das die Berufungsinstanz anders. Dieses Gericht stufte Russmedia als einen bloßen Hosting-Anbieter ein und sprach ihn von seiner Verantwortung für den Inhalt der Nutzenden frei. Um den Streit zu klären, hatte das Berufungsgericht Cluj den EuGH um Auslegung von EU-Recht gebeten, bevor es dann später im konkreten Rechtsstreit endgültig entscheidet.

Im Kern ging es um die Frage, ob Hosting-Anbieter, die zunächst nur die technische Plattform bereitstellen, für darauf veröffentlichte Inhalte im Sinne der DSGVO verantwortlich sind oder ob sie von der Haftung befreit sind. Russmedia hatte sich nämlich auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen, das die E-Commerce-Richtlinie und der Digital Services Act (DSA) Plattformen bei nutzergenerierten Inhalten gewähren.

Die EU-Richter*innen haben sich für die Haftung der Plattform entschieden. Zwar werde die Anzeige von eine*r Nutzer*in erstellt. Im Internet veröffentlicht und im Umlauf gebracht werde sie aber durch den Online-Marktplatz. Das bringe bestimmte grundlegende Pflichten für den Betreiber mit sich, die sich aus der DSGVO ableiten.

In der Pflicht sieht der EuGH Russmedia vor allem deshalb, weil sich das Unternehmen in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten hatte, veröffentlichte Inhalte kommerziell zu eigenen Zwecken zu nutzen.

Anzeigen müssen vorab geprüft werden

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat weitreichende Konsequenzen.

So legten die Richter*innen fest, dass Online-Markplätze vor der Veröffentlichung einer Anzeige prüfen müssen, ob diese sensible Daten enthält und ob sie tatsächlich zu der Person gehören, die die Anzeige aufgeben will. Ist dies nicht der Fall, müssen sie prüfen, ob die eigentlich betroffene Person in die Veröffentlichung ausdrücklich eingewilligt hat oder ob eine andere Rechtsgrundlage gegeben ist. Sonst dürfe die Anzeige nicht online gehen, erklärte der Gerichtshof.



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Außerdem müssten die Betreiber durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass solche Anzeigen nicht kopiert und auf anderen Webseiten unrechtmäßig verbreitet werden. Schließlich betont der Gerichtshof explizit, dass sich Betreiber von Online-Marktplätzen diesen Verpflichtungen aus der DSGVO nicht unter Berufung auf die E-Commerce-Richtlinie entziehen können.

Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Die unabhängigen Datenschutzbeauftragten von Berlin und Hamburg, Meike Kamp und Thomas Fuchs, sehen in der Entscheidung eine grundsätzliche Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern. Damit sei klargestellt, dass deren Verantwortung nicht erst mit der Meldung eines Verstoßes beginne – wie es das DSA vorsieht – sondern bereits vor der Veröffentlichung der Daten.

„Der EuGH macht unmissverständlich deutlich, dass bestimmte Haftungsprivilegien für Unternehmen nicht gelten, wenn es um die Gewährleistung der Datenschutzrechte der europäischen Bürger*innen geht“, so Thomas Fuchs. Betreiber von Online-Plattformen sollten anhand der vom EuGH aufgestellten Kriterien prüfen, ob sie datenschutzrechtlich verantwortlich sind“, so Meike Kamp. „Wenn das der Fall ist, müssen sie fortlaufend sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig auf ihrer Plattform verarbeitet werden.“

Auch die Anwältin Elisabeth Niekrenz, Juristin für internationales Datenschutzrecht, betont gegenüber netzpolitik.org, dass das Urteil auch Konsequenzen für viele andere Plattformen haben könnte. „Die meisten kommerziellen Social-Media-Anbieter lassen sich in ihren Nutzungsbedingungen Inhalte von Usern lizenzieren und steuern mittels Empfehlungsalgorithmen die Verbreitung der Inhalte.“ Mit dem EuGH-Urteil könnten nun auch diese Plattformen zur Verantwortung gezogen werden, wenn Dritte datenschutzwidrige Inhalte verbreiten, so Niekrenz.

Zudem könne das Urteil Folgen für aktuell häufig vorkommende Fälle haben, bei denen in Werbeanzeigen mit den Namen Prominenter betrügerische „Anlagetipps“ gegeben werden. Auch hier könnten künftig die Plattformen selbst zur Verantwortung gezogen werden.



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Datenschutz & Sicherheit

Raue Storys für glatte Zeiten


Beim Anblick der die Hollywood-Version von Leonidas und seiner legendären „300“ überkommt mich die Lust nach einem Work-out. Und wenn König Théoden und der Waldläufer Aragorn, beides Charaktere aus „Herr der Ringe“, auf die feindliche Ork-Armee losstürmen, stellen sich Zuschauern die Nackenhaare auf.

Todesverachtenden Heldenmut zeigt auch Achilles in der amerikanischen Adaption der Troja-Sage, als er seinen Myrmidonen vor dem selbstmörderischen Angriff auf die Stadt die „Unsterblichkeit“ verspricht. Etwas feingeistiger, doch nicht weniger archaisch, nimmt Feldherr Julius Cäsar durch seinen viel zitierten Spruch „Ich kam, ich sah, ich siegte“ einen Platz in der Geschichte verwegener Männer ein.

„WARNING: watching this will increase your testosterone level by 300%”, lautet der Top-Kommentar für Leonidas auf YouTube. Auch im Silicon Valley, wo der Bedarf an Testosteron offenbar besonders hoch ist, fallen die Heldenerzählungen auf überaus fruchtbaren Boden. Dort lassen sich Tech-Jünger von ihren Idolen gar zu neuen Unternehmen inspirieren.

Fantasy als Vorbild

Palmer Luckey ist Erfinder der Virtual-Reality-Brille Oculus Rift. Gemeinsam mit Trae Stephens, ehemals Mitarbeiter beim Überwachungsunternehmen Palantir, hat er 2017 das Verteidungs-Start-up „Anduril“ gegründet. Benannt ist es nach Aragorns Schwert Andúril. Übersetzt aus der fiktiven Quenya-Sprache bedeutet der Name „Flamme des Westens“.

Peter Thiel, Mitgründer von Palantir, dessen Name ebenfalls aus dem Herr-der-Ringe-Kosmos stammt, investiert in Technologie für „Unsterblichkeit“, sich selbst stilisiert er zum furchtlosen Kämpfer gegen den „Antichristen“. Curtis Yarvin, ein im Silicon Valley beliebter Blogger, wünscht sich gar einen „neuen Cäsar“ an der Spitze der USA.

Mark Zuckerberg, Leser und Bewunderer von Yarvin, hat seiner Frau Priscilla „nach römischem Brauch“ eine Statue im hauseigenen Garten gewidmet. Die Namen ihrer Kinder – Maxima, August, Aurelia – sind an römische Kaiser angelehnt.

Schwarz-weiße Welt

Fantasy-Epen wie 300 oder Herr der Ringe zeichnen sich durch eine verlässliche Einteilung der Welt in Gut und Böse aus. „Wir lieben die alten Geschichten wegen ihrer Unveränderlichkeit“, stellte die Fantasy-Autorin Ursula K. Le Guin einst fest. Hier finden Menschen Beständigkeit und alte Weisheiten – seltene Schätze in unserer flüchtigen Gegenwart.

Oft sind es gerade jüngere Menschen, die sich an der Vorstellung von glorreichen Königen oder unbezwingbaren Herrschern – und damit auch an antidemokratischen Erzählungen – ergötzen. Schließlich waren es Cäsar und sein Nachfolger Augustus, die das Ende der Republik besiegelten und den Weg zum römischen Kaiserreich ebneten. Und in Sparta, das im Film 300 als „freies Griechenland“ porträtiert wird, herrschte eine kleine Elite über den Großteil der Bevölkerung. Nachdem der Staat im Peloponnesischen Krieg seinen langjährigen Rivalen Athen besiegt, bricht dort umgehend die Oligarchie an.

Im zahlen- und umsatzgetriebenen Silicon Valley können die Unternehmer so ihre vergleichsweise kurze Kulturgeschichte erweitern und dabei etwaige Komplexe ausgleichen. Womöglich suchen sie auch einen passenden ideologischen Rahmen für ihre aggressiven Geschäftsmodelle – oder streben genau danach, was ihre Idole ihnen vorleben: Ruhm, Oligarchie, Sixpack.



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Die glatte Tech-Welt sehnt sich offenbar nach den rauen Erfahrungen, die das analoge Leben noch bereithielt. Dafür muss sie „Kämpfe“ inszenieren, die eigentlich keine sind. Elon Musk etwa bekämpft die eigenen Komplexe mit Haartransplantationen, Botox und Wangenknochenverstärkung. Derweil hat Zuckerberg sich zum Kampfsportler hochpäppeln zu lassen. Beim Podcaster Joe Rogan spricht er betont „männlich“ über Jagd, Töten und Mixed Martial Arts.

Widersprüche und Allmachtsfantasien

Führen Heldensagen ins nächste Fitnessstudio, ist das erst mal keine schlechte Sache. Die Weltanschauung und das eigene Unternehmen rund um ambivalenzbefreite Allmachtsfantasien aufzubauen, ist hingegen brandgefährlich.

Dabei ist es Zuckerberg selbst, der mit seinen Unternehmen und „sozialen“ Medien unermüdlich das Fundament einer schönen Welt ruiniert und ihre Bewohner in die digitale Entfremdung treibt. Den Erfolg Zuckerbergs garantiert ein werbe- und effizienzorientiertes System, das sich durch die wachsende Unzufriedenheit seiner Mitglieder und den Ruf nach „alter“ Stärke schließlich gewaltsam selbst abschafft.

Und was passiert, wenn eine kleine Gruppe in Widersprüchen gefangener Männer die Macht übernimmt und die Wut der Menschen für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert, zeigt die Geschichte. Dass ebenjene nur als Karikaturen ihrer verherrlichten antiken Ideale dienen, ist ein kleiner, überaus bitterer Witz. Denn das große Leid tragen später wie üblich die Schwächsten einer Gesellschaft und nicht die Profiteure an der Spitze.



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der wir zurück ins Jahr 1986 reisten


Liebe Leser:innen,

das Wort des Jahres ist „KI-Ära“. Das Thema Künstliche Intelligenz „ist aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“, begründet die Gesellschaft für deutsche Sprache ihre Wahl.

Die Bundesdruckerei hockt derweil in ihrer ganz eigenen Abgeschiedenheit. Sie setzt den Datenatlas um, der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“. Mitarbeitende verschiedener Ministerien und Behörden sollen hier nachschlagen können, wo welche Daten liegen.

Eigentlich eine gute Sache. Doch das Projekt ist offenbar Lichtjahre von der technischen Gegenwart, geschweige denn von irgendeiner „KI-Ära“ entfernt. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Wissenschaftler David Zellhöfer in einem Gutachten, über das meine Kollegin Esther diese Woche berichtet hat. Demnach biete der Datenatlas weniger Funktionen als Datenbanken aus dem Jahr 1986, so das markige Urteil. Damals war das Wort des Jahres übrigens „Tschernobyl“. So lange ist das her.

Auf Platz 2 kam vor knapp vierzig Jahren das Wort „Havarie“, was so viel wie Fehler oder Schaden bedeutet. Den will die Bundesdruckerei nun offenbar noch vergrößern. Als wir sie mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren, schrieb die bundeseigene GmbH zurück, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Zellhöfer einzuleiten.

Zellhöfer nahm sein Gutachten daraufhin offline, um sich rechtlich abzusichern. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagte er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“

Inzwischen ist das Gutachten wieder abrufbar. Und Zellhöfer kann mit mehr Humor auf die Sache schauen. Positiv gesehen könne der Datenatlas auch „als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten“ durchgehen, sagt er.

Ein bisschen mehr Humor wünsche ich auch der Bundesdruckerei. Dann trägt sich die Atlas-Last gleich leichter.

Habt ein schönes Wochenende!

Daniel

 

 



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Weltweites CDN: Offenbar wieder Störung bei Cloudflare


Am Freitagvormittag gibt es offenbar erneut Probleme beim CDN-Anbieter Cloudflare. Verschiedene Webseiten sind nicht verfügbar – sie liefern lediglich einen HTTP-Fehler 500 aus. Die Ursache ist unklar, der Anbieter spricht von „API-Problemen“.

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Cloudflare kaputt

Cloudflare kaputt

Fehler 500 beim Besuch von cloudflare.com

Stichproben einiger Webseiten wie cloudflare.com, aber auch die beliebten Störungsmelder downdetector.com und allestoerungen.de sind fehlerhaft oder komplett defekt: Mal fehlt die Startseite komplett, in anderen Fällen lediglich die per Cloudflare-CDN ausgelieferten Assets wie Bilder und Stylesheets

Cloudflares Statusseite hingegen ist, anders als beim vorherigen Ausfall im November, noch immer verfügbar. Sie spricht von Fehlern bei der Cloudflare API und dem Dashboard. „Customers using the Dashboard / Cloudflare APIs are impacted as requests might fail and/or errors may be displayed.“

Wie Cloudflare nun erläuterte, handelte es sich beim Ausfall um eine Auswirkung der kürzlich bekannt gewordenen kritischen „React2Shell“-Sicherheitslücke im React-Framework. Das Unternehmen habe für die Web Application Firewall, die neben Kundendomains offenbar auch die eigene Webseite schützt, eine Änderung eingespielt, um vor CVE-2025-55182 zu schützen. Was genau schiefgegangen sei, werde man später bekanntgeben, so das Unternehmen. Ein Cyberangriff liege nicht vor.

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Der Cloudflare-eigene DNS-Resolver 1.1.1.1 war für viele Telekom-Kunden offenbar am Abend des 3. Dezember nicht erreichbar. Wie Betroffene auf Reddit beklagten, führte das zu Internetausfällen – weil auch die Alternative 1.0.0.1 nicht funktionierte. Mittlerweile scheint diese Störung jedoch behoben, die Ursache ist unklar.


RIPE Atlas: Cloudflare-DNS 1.1.1. nicht erreichbar

RIPE Atlas: Cloudflare-DNS 1.1.1. nicht erreichbar

Am Abend des 3. Dezember erreichte keiner der 150 Messpunkte des Monitoringnetzes „RIPE Atlas“ im Netz der Telekom den DNS-Server 1.1.1.1.

(Bild: Reddit-User lordgurke)


Update

05.12.2025,

10:16

Uhr

Cloudflare hat laut eigenen Angaben Problembehebungen vorgenommen und beobachtet die Störung weiter.


Update

05.12.2025,

11:08

Uhr

Erste Fehleranalyse seitens Cloudflare ergänzt.


(cku)



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