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Vorsicht, Kunde! – Ärger mit Inkasso und Phantomverträgen


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Es klingt wie ein schlechter Scherz, ist für Betroffene aber purer Stress: Ein Haushalt wird aufgelöst, die Schlussrechnung bezahlt, doch drei Jahre später bucht der Stromversorger plötzlich wieder Geld ab. Jeglichen Widerspruch ignorierte er und schaltete am Ende sogar ein Inkassounternehmen ein.

Solche Fälle häufen sich, da viele Stromanbieter ihre internen Prozesse nicht im Griff haben, erklärt c’t-Redakteur Urs Mansmann: „Wir bekommen viele Zuschriften von unzufriedenen Stromkunden und da sind alle Bereiche der Abrechnung betroffen.“ Die Rechtslage sei durch Gesetze zu erneuerbaren Energien zwar komplex, doch oft scheitert es schlicht an der Organisation der Unternehmen, glaubt Mansmann.

Stromanbieter dürfen Nachforderungen stellen, sofern sich der Abrechnungszeitraum überschneidet, etwa bei einem Umzug. Doch Forderungen, die Jahre später auftauchen, sind in der Regel nicht zulässig;.

Wer seinen Stromanbieter wechseln möchte, um Kosten zu sparen, kann Vergleichsportale nutzen. Diese suchen die für den jeweiligen Wohnort günstigsten Preise heraus und können im Auftrag des Kunden auch Verträge mit dem Stromanbieter abschließen. Dabei müssen sie aber sicherstellen, dass die Kunden bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen, etwa durch eindeutig beschriftete Bestell-Buttons.

Wer seine persönlichen Daten eingibt und auf einen Button wie „zahlungspflichtig bestellen“ klickt, schließt einen Vertrag mit dem Dienstleister. „Man muss genau lesen, was man anklickt“, warnt Mansmann. Zusätzlich muss das Portal dem Kunden eine Vertragsbestätigung und die Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Wer sich nur orientieren möchte, nennt auf solchen Portalen zwar die eigene Postleitzahl, aber weder Namen noch Anschrift.

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In Deutschland wechseln die Kunden zu zwei Dritteln der Stromlieferanten, ohne dass ein Umzug sie dazu zwingen würde.

(Bild: Statista: Bundesnetzagentur; Bundeskartellamt)

Kommt es nach dem Abschluss zum Vertragsstreit, muss jede Partei die für sich rechtlich vorteilhaften Dinge belegen. Demzufolge muss der Stromanbieter nachweisen, dass ein solcher Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast.

Verbraucher sollten unberechtigten Forderungen sofort schriftlich widersprechen und detailliert begründen, warum sie nicht zahlen müssen. Wichtig ist eine schnelle Reaktion, gerade auch bei Inkasso-Schreiben. Wer schweigt, riskiert ein gerichtliches Mahnverfahren mit zusätzlichen Kosten.

Trudelt trotz Widerspruch ein Mahnbescheid vom Gericht ein, muss man innerhalb der zweiwöchigen Frist widersprechen, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Durch den Widerspruch endet das Mahnverfahren automatisch. Der Gläubiger müsste dann ein reguläres Gerichtsverfahren anstrengen, was bei offensichtlich unbegründeten Forderungen meist unterbleibt.

Unternehmen können jederzeit Inkasso-Büros mit dem Eintreiben vermeintlicher Schulden beauftragen. Entweder beauftragt das Unternehmen dazu den Dienstleister nur mit dem Eintreiben, bleibt aber Forderungsinhaber, oder tritt die Forderung komplett an das Inkassounternehmen ab. Für Verbraucher ist dies oft schwer zu erkennen, reagieren sollten sie in beiden Fällen.

Die Gebühren der Eintreiber sind ein häufiges Ärgernis, dabei dürfen die Inkassofirmen sie nicht willkürlich festlegen. Die Kosten dürfen jene Sätze nicht übersteigen, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die gleiche Tätigkeit verlangen dürfte. Bei Streitwerten bis 500 Euro liegt die Obergrenze für außergerichtliche Vertretung beispielsweise bei rund 95 Euro.

Wird eine Forderung ernsthaft bestritten, etwa weil der vermeintliche Vertragspartner geschäftsunfähig ist, können Inkassounternehmen überhaupt keine Gebühren verlangen.

Geschäftsunfähig sind Kinder unter sieben Jahren sowie Personen, die sich „in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ befinden (Formulierung im § 104 BGB). Dazu gehören etwa demente Menschen oder Personen mit geistiger Behinderung. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam. Dazu bedarf es keines Widerrufs und auch wenn der Zustand dem Vertragspartner nicht bekannt war, kommt kein Geschäft zustande.

Betroffene sollten dem Vertragspartner schriftlich mitteilen, dass die Person geschäftsunfähig ist und sich auf § 105 BGB berufen. Anders als beim 14-tägigen Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es hier keine zeitliche Begrenzung. Wie Kunden ihr Recht am besten einfordern, klären wir in der aktuellen Episode des c‘t-Podcast Vorsicht, Kunde!

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

  • Der Fall Jan W..: Stromanbieter LichtBlick kassiert aus untergeschobenem Vertrag

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(uk)





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Threads will über 400 Millionen Nutzer mit weltweiter Werbung monetarisieren


Meta Platforms hat angekündigt, Anzeigen in der Timeline von Threads ab nächster Woche weltweit einzublenden. Zuvor hatte der Kurznachrichtendienst mit Werbung nur experimentiert und diese nur einem geringen Prozentsatz der Anwender angezeigt. Gleichzeitig verkündet der Datenkonzern, dass Threads mittlerweile mehr als 400 Millionen monatlich aktive Nutzer zählt. Dieser Meilenstein wurde zwar bereits im August 2025 erreicht, aber bislang nicht offiziell bestätigt.

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Schon Ende Januar 2025 kam Threads laut Meta-Chef Mark Zuckerberg auf mehr als 320 Millionen User, die mindestens einmal im Monat aktiv sind. Über 100 Millionen nutzten die App sogar täglich. Damals legten aber auch schon mehr als eine Million Menschen pro Tag einen Account an, sodass das Wachstum ungebrochen schien. Bei den Kurznachrichtendiensten kommt es damit zu einem Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Threads und Elon Musks X, dem ehemaligen Twitter. Denn Konkurrenten wie Bluesky oder Mastodon wachsen deutlich langsamer und zählten zuletzt 41 Millionen respektive 15 Millionen registrierte Nutzer, die zudem weniger aktiv sind.

Threads will seine gestiegenen Nutzerzahlen nun mit Werbung monetarisieren, obwohl die Plattform nach ursprünglichen Plänen Zuckerbergs eigentlich werbefrei bleiben sollte, solange dort nicht eine Milliarde Menschen unterwegs sind. Doch vor ziemlich genau einem Jahr begann Meta mit Tests von Werbung in Threads in den USA und Japan, als der Dienst gerade die Marke von 300 Millionen aktiven Nutzer im Monat übersprungen hatte. Im April 2025 wurde der Test mit Werbeanzeigen in der Timeline weltweit ausgedehnt, aber der Konzern wollte damit „weiterhin testen und lernen“, sodass nur wenige Nutzer Werbung angezeigt bekamen.

Das wird sich in Kürze ändern, wie Meta Platforms jetzt verkündet. Denn ab der nächsten Woche werden Anzeigen in Threads weltweit ausgerollt, sodass alle Nutzer Werbung in der Timeline sehen werden, nicht nur in einigen Regionen. Dabei wird es sich laut Meta aber um einen graduellen Prozess handeln. Zunächst werden nur wenige Anzeigen ausgeliefert, bis die Werbung in den kommenden Monaten überall eingeblendet wird.

Werbekunden können Anzeigen wie bei den anderen Meta-Plattformen Facebook und Instagram per manueller Kampagne oder über Metas Advantage+ schalten. Letzteres nutzt Künstliche Intelligenz für eine passende Platzierung innerhalb des Dienstes. Threads unterstützt dieselben Werbeformate wie Facebook und Instagram, einschließlich Bilder, Videos und Karussellanzeigen, neu sind allerdings Anzeigen im 4:5-Format. Die Werbekunden können die Anzeigen für Threads innerhalb der gewohnten Einstellungen von Meta Platforms verwalten, was die gleichzeitige Werbeschaltung auf den anderen Online-Diensten Metas erleichtern soll.

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Meta Platforms hat bislang nicht erklärt, wie oft den Nutzern Werbung in der Timeline von Threads angezeigt wird. Der Datenkonzern schreibt allerdings, dass „die Anzeigenauslieferung anfangs niedrig bleibt“, während Werbung weltweit ausgerollt wird.


(fds)



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Digital Networks Act: Glasfaser bis 2035 und Mobilfunkfrequenzen auf Dauer


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English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Straßburg ihren Entwurf des Digital Networks Act (DNA) vorgestellt. Der Gesetzesentwurf soll vier bestehende Regelungswerke zusammenfassen und die Weichen für den europäischen Telekommunikationsmarkt stellen. Es geht um zentrale Fragen wie die Migration von Kupfernetzen auf Glasfaser, Mobilfunknetze und die Netzneutralität.

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Der DNA fasst auf gut 260 Seiten den European Electronic Communications Code (EECC), die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK), Regelungen zu grenzüberschreitenden Funkfrequenzen und „Offenes Internet“ zusammen. Vieles soll einfacher, schneller und europäischer werden – und an einigen Stellen hat der DNA es in sich.

Einen großen Auftrag bringt der DNA für die deutsche Politik mit: Bis 2035 sollten so gut wie alle Anschlüsse auf Glasfaser umgestellt sein, bekräftigte die für Digitales zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA im Europäischen Parlament in Straßburg. Bis 2029 sollen alle Mitgliedstaaten einen konkreten Plan haben, wie der Abschied vom Kupfer stattfinden solle. Ausnahmen für Fernsehkabel nannte Virkkunen nicht – und auch der Entwurf unterscheidet bei Kupfer nicht zwischen alten Teilnehmernetzen und moderneren HFC-Netzen.

Für Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist das Vorgehen das richtige Signal, zehn Jahre böten „ausreichend Planungsperspektive“. Dafür will Daiber auch die Regulierung entsprechend aufgestellt sehen: „Anbieter- und Dienstevielfalt machen Glasfasernetze für die Menschen erst attraktiv. Die Auswahl, die auf den Kupfernetzen Usus ist, muss auch auf der neuen Netzinfrastruktur erhalten bleiben.“

Denn bislang gilt: Wer ausbaut, entscheidet, ob andere auf dieser Infrastruktur etwas anbieten dürfen. Anders als bei den alten, staatlichen Kupfermonopolen gibt es bislang keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung, Wettbewerbern einen Netzzugang zu gewähren. Verbraucher haben im schlechtesten Fall also Glasfaser – aber keinen alternativen Anbieter, mit dem sie einen Vertrag abschließen könnten.

Wie das zukünftige Regulierungsregime genau ausgestaltet sein wird, soll unter anderem vom Ergebnis eines komplizierten Mechanismus abhängen: Bei relevanter Marktmacht sollen die Aufsichtsbehörden vorab einschreiten und Regeln festlegen dürfen, wie Wettbewerber Infrastrukturen mitnutzen dürfen. Dass die Marktposition über die Regulierung entscheiden soll, begrüßt etwa auch der Breitbandverband ANGA. Eine Ausweitung der Regulierung auf alle Marktteilnehmer sieht der Verband dagegen kritisch.

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Für viele harte Diskussionen dürfte eine zentrale Änderung bei der Vergabe von Funkfrequenzen sorgen: Geht es nach der EU-Kommission, werden Lizenzen für Frequenznutzung künftig ohne Laufzeitbegrenzung vergeben. Davon sollen vor allem Mobilfunkbetreiber profitieren. Die Nutzungsrechte sollen dann nicht mehr wie bisher nach mehreren Jahren neu vergeben werden – in Deutschland hatte sich dafür die Versteigerung eingebürgert. Stattdessen würden die Anbieter die Lizenzen de facto auf Dauer erwerben. Das solle den Unternehmen mehr Planungssicherheit verschaffen, erläuterte Virkkunen.

Und auch darüber hinaus will die EU-Kommission bei den Funkfrequenzen Änderungen: Nach jeder Tagung der Weltfunkkonferenz (alle zwei bis vier Jahre) soll eine gemeinsame EU-Frequenzstrategie verabschiedet werden. Das soll Einheitlichkeit herstellen – eine sinnvolle Europäisierung durch die Hintertür. Ursprünglich hätte die Kommission die Frequenzpolitik gerne vollständig zentralisiert, fand dafür aber keine Mehrheit bei den Mitgliedstaaten.

Eine der Fragen, die im Vorfeld immer wieder gestellt wurden: Wird die EU das eigene Regelwerk zur Netzneutralität noch einmal anfassen und ein sogenanntes „Fair Share“-Regime einführen, das die großen US-Plattformen verpflichtet, für die Durchleitung ihrer Daten zu bezahlen? Das ist seit Jahren ein Politikum geopolitischer Dimension – und steht zumindest mit dem Kommissionsvorschlag derzeit nicht zur Debatte.

Im Streit um die Frage, ob die Politik konkrete Regeln für Peering und Transit aufstellen muss, hat die Kommission nun erst einmal ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen. Für Virkkunen ist dies einer konkreten Regulierung vorzuziehen, da es sich um einen im Regelfall gut funktionierenden Markt handele.

Trotzdem befürchtet die Computer and Communications Industry Association (CCIA) Europe, in der die großen US-Inhalteanbieter und -Plattformen eine gewichtige Stimme haben, dass der DNA-Entwurf ein Schlupfloch für solche Entgelte lasse: „Dies ist kein Verfahren zur ‚freiwilligen Schlichtung‘, sondern eines, das neue Streitigkeiten hervorrufen wird“, sagt Maria Teresa Stecher vom CCIA Europe. Der Verband befürchtet, dass mit Artikel 192 des Vorschlags de facto eine Einigungspflicht herbeigeführt würde.

Über den Vorschlag der EU-Kommission werden das Parlament und der Rat in den kommenden Monaten intensiv beraten. Im Europäischen Parlament wird der Ausschuss für Industrie (ITRE) die Federführung übernehmen. Die Fachpolitiker werden sich mit dem Rat und den Fachministern der Mitgliedstaaten auf eine Regelung einigen müssen. Ob und wann das passiert, ist derzeit vollkommen offen. Für besonders umstrittene Vorhaben – und zumindest Teile des DNA gehören hier zweifelsohne dazu – können sich die Beratungen der Gremien auch über viele Jahre ziehen.


(vbr)



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Gibt es Apple künftig nur noch im Abo? | Mac & i-Podcast


Apple One, iCloud+, AppleCare One und nun das Creator Studio: Mit einer wachsenden Liste an eigenen Abo-Angeboten stärkt Apple das große Geschäft mit Diensten – und lockt mehr Geld aus Kunden heraus, die bereits die teure Hardware gekauft haben. Dafür wandern jetzt neue KI-Funktionen für die lange kostenlos beigelegten Office-Apps Pages, Numbers und Keynote hinter die Abo-Schranke. Weitere Apple-Abos sind bereits am Horizont zu erahnen: Beobachter erwarten einen KI-basierten Health-Coach und Apple selbst will eines Tages für Satellitendienste abrechnen.

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In Episode 113 nehmen Malte Kirchner und Leo Becker das Apple Creator Studio unter die Lupe und diskutieren, was das auf längere Sicht für die parallel weiterhin als Einmalkauf erhältlichen Profi-Anwendungen Final Cut und Logic Pro bedeutet. Wir wundern uns, was die iWork-Apps in dem Bundle eigentlich verloren haben und werfen einen Blick darauf, wie Apple Abonnements als primäres Geschäftsmodell für Software breit in den Markt gedrückt hat. Nicht zuletzt geht es um die Frage, wie sich Abonnements auf die Betriebssysteme und letztlich das Nutzererlebnis auswirken.

Der Apple-Podcast von Mac & i erscheint mit dem Moderatoren-Duo Malte Kirchner und Leo Becker im Zweiwochenrhythmus und lässt sich per RSS-Feed (Audio) mit jeder Podcast-App der Wahl abonnieren – von Apple Podcasts über Overcast bis Pocket Casts.

Zum Anhören findet man ihn auch in Apples Podcast-Verzeichnis (Audio) und bei Spotify. Wir freuen uns über Feedback, Kritik und Fragen an podcast@mac-and-i.de.


(lbe)



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