Künstliche Intelligenz
Guckst du: Alles über Fernseher, Beamer und Leinwände | c’t uplink
Wer gerade überlegt, sein Wohnzimmer mit einem neuen Fernseher oder vielleicht sogar mit einem Beamer aufzuwerten, ist hier genau richtig. In diesem c’t uplink dreht sich alles um Geräte für große Bilder: Fernseher und Beamer. Wir besprechen, worauf man beim Kauf achten muss und was für Techniken es derzeit gibt.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Beamer werfen Bilder mit ausgefeilten Techniken an Wände – oder auch Leinwände. Warum sich Kurzdistanz-Beamer aber so gar nicht mit Raufasertapeten vertragen, weiß c’t-Redakteur Stefan Porteck aus eigener, leidvoller Erfahrung. Er und die c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann dröseln im Podcast die verschiedenen Beamer-Techniken auf. Sie erklären, für welche Wohnzimmer Beamer sich eignen und was man bei Leinwänden beachten muss.
Test und Kaufberatung
Ulrike hat für die c’t-Ausgabe 24/2025 fünf Beamer getestet; in der Ausgabe 25 folgten dann sechs aktuelle Smart-TVs mit 65 Zoll Diagonale. Dabei stellte Ulrike fest, dass OLED-Fernseher gegenüber LCD-Geräten nicht mehr so haushoch überlegen sind. LCD-Fernseher mit guter Local-Dimming-Technik können gut mithalten.
Insgesamt bemerkte sie, dass Fernseher eher günstiger werden. Trotzdem rät Ulrike: „Legen Sie vor dem Kauf die Ausstattungsmerkmale fest, die Ihr neuer Fernseher unbedingt mitbringen muss. Alles, was darüber hinausgeht, ist super, sollte den Preis aber nicht zu sehr in die Höhe treiben. Aus eigener Erfahrung verlangt das einiges an Selbstdisziplin…“
Zugenommen habe die Werbung in Smart-TVs: „Die Hersteller haben Nutzerdaten als Einnahmequelle erkannt“, erklärt Ulrike. Um die Datengier von Smart-TVs zu bändigen, lohne sich ein Blick in die Einstellungen: „Deaktivieren Sie einfach alle Funktionen, die Sie nicht brauchen.“
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Zu Gast im Studio: Ulrike Kuhlmann
Moderation: Stefan Porteck
Produktion: Tobias Reimer
► Die besprochene Artikelstrecke über Beamer in c’t 24/2025 (Paywall).
► Die besprochene Artikelstrecke über Fernseher in c’t 25/2025 (Paywall).
Noch mehr über Beamer und Fernseher lesen Sie in den c’t-Ausgaben 24 und 25/2025, auf ct.de sowie in der c’t-App für iOS und Android. Die Ausgabe 25/2025 gibt es aktuell am Kiosk.
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(gref)
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Digital Networks Act: Glasfaser bis 2035 und Mobilfunkfrequenzen auf Dauer
Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Straßburg ihren Entwurf des Digital Networks Act (DNA) vorgestellt. Der Gesetzesentwurf soll vier bestehende Regelungswerke zusammenfassen und die Weichen für den europäischen Telekommunikationsmarkt stellen. Es geht um zentrale Fragen wie die Migration von Kupfernetzen auf Glasfaser, Mobilfunknetze und die Netzneutralität.
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Der DNA fasst auf gut 260 Seiten den European Electronic Communications Code (EECC), die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK), Regelungen zu grenzüberschreitenden Funkfrequenzen und „Offenes Internet“ zusammen. Vieles soll einfacher, schneller und europäischer werden – und an einigen Stellen hat der DNA es in sich.
Kommission will bis 2035 entkupfern
Einen großen Auftrag bringt der DNA für die deutsche Politik mit: Bis 2035 sollten so gut wie alle Anschlüsse auf Glasfaser umgestellt sein, bekräftigte die für Digitales zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA im Europäischen Parlament in Straßburg. Bis 2029 sollen alle Mitgliedstaaten einen konkreten Plan haben, wie der Abschied vom Kupfer stattfinden solle. Ausnahmen für Fernsehkabel nannte Virkkunen nicht – und auch der Entwurf unterscheidet bei Kupfer nicht zwischen alten Teilnehmernetzen und moderneren HFC-Netzen.
Für Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist das Vorgehen das richtige Signal, zehn Jahre böten „ausreichend Planungsperspektive“. Dafür will Daiber auch die Regulierung entsprechend aufgestellt sehen: „Anbieter- und Dienstevielfalt machen Glasfasernetze für die Menschen erst attraktiv. Die Auswahl, die auf den Kupfernetzen Usus ist, muss auch auf der neuen Netzinfrastruktur erhalten bleiben.“
Denn bislang gilt: Wer ausbaut, entscheidet, ob andere auf dieser Infrastruktur etwas anbieten dürfen. Anders als bei den alten, staatlichen Kupfermonopolen gibt es bislang keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung, Wettbewerbern einen Netzzugang zu gewähren. Verbraucher haben im schlechtesten Fall also Glasfaser – aber keinen alternativen Anbieter, mit dem sie einen Vertrag abschließen könnten.
Wie das zukünftige Regulierungsregime genau ausgestaltet sein wird, soll unter anderem vom Ergebnis eines komplizierten Mechanismus abhängen: Bei relevanter Marktmacht sollen die Aufsichtsbehörden vorab einschreiten und Regeln festlegen dürfen, wie Wettbewerber Infrastrukturen mitnutzen dürfen. Dass die Marktposition über die Regulierung entscheiden soll, begrüßt etwa auch der Breitbandverband ANGA. Eine Ausweitung der Regulierung auf alle Marktteilnehmer sieht der Verband dagegen kritisch.
Lizenzen ohne Laufzeitbegrenzung
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Für viele harte Diskussionen dürfte eine zentrale Änderung bei der Vergabe von Funkfrequenzen sorgen: Geht es nach der EU-Kommission, werden Lizenzen für Frequenznutzung künftig ohne Laufzeitbegrenzung vergeben. Davon sollen vor allem Mobilfunkbetreiber profitieren. Die Nutzungsrechte sollen dann nicht mehr wie bisher nach mehreren Jahren neu vergeben werden – in Deutschland hatte sich dafür die Versteigerung eingebürgert. Stattdessen würden die Anbieter die Lizenzen de facto auf Dauer erwerben. Das solle den Unternehmen mehr Planungssicherheit verschaffen, erläuterte Virkkunen.
Und auch darüber hinaus will die EU-Kommission bei den Funkfrequenzen Änderungen: Nach jeder Tagung der Weltfunkkonferenz (alle zwei bis vier Jahre) soll eine gemeinsame EU-Frequenzstrategie verabschiedet werden. Das soll Einheitlichkeit herstellen – eine sinnvolle Europäisierung durch die Hintertür. Ursprünglich hätte die Kommission die Frequenzpolitik gerne vollständig zentralisiert, fand dafür aber keine Mehrheit bei den Mitgliedstaaten.
Peering: Regulierungsbehörden als Friedensrichter?
Eine der Fragen, die im Vorfeld immer wieder gestellt wurden: Wird die EU das eigene Regelwerk zur Netzneutralität noch einmal anfassen und ein sogenanntes „Fair Share“-Regime einführen, das die großen US-Plattformen verpflichtet, für die Durchleitung ihrer Daten zu bezahlen? Das ist seit Jahren ein Politikum geopolitischer Dimension – und steht zumindest mit dem Kommissionsvorschlag derzeit nicht zur Debatte.
Im Streit um die Frage, ob die Politik konkrete Regeln für Peering und Transit aufstellen muss, hat die Kommission nun erst einmal ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen. Für Virkkunen ist dies einer konkreten Regulierung vorzuziehen, da es sich um einen im Regelfall gut funktionierenden Markt handele.
Trotzdem befürchtet die Computer and Communications Industry Association (CCIA) Europe, in der die großen US-Inhalteanbieter und -Plattformen eine gewichtige Stimme haben, dass der DNA-Entwurf ein Schlupfloch für solche Entgelte lasse: „Dies ist kein Verfahren zur ‚freiwilligen Schlichtung‘, sondern eines, das neue Streitigkeiten hervorrufen wird“, sagt Maria Teresa Stecher vom CCIA Europe. Der Verband befürchtet, dass mit Artikel 192 des Vorschlags de facto eine Einigungspflicht herbeigeführt würde.
Lange Beratungen absehbar
Über den Vorschlag der EU-Kommission werden das Parlament und der Rat in den kommenden Monaten intensiv beraten. Im Europäischen Parlament wird der Ausschuss für Industrie (ITRE) die Federführung übernehmen. Die Fachpolitiker werden sich mit dem Rat und den Fachministern der Mitgliedstaaten auf eine Regelung einigen müssen. Ob und wann das passiert, ist derzeit vollkommen offen. Für besonders umstrittene Vorhaben – und zumindest Teile des DNA gehören hier zweifelsohne dazu – können sich die Beratungen der Gremien auch über viele Jahre ziehen.
(vbr)
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Gibt es Apple künftig nur noch im Abo? | Mac & i-Podcast
Apple One, iCloud+, AppleCare One und nun das Creator Studio: Mit einer wachsenden Liste an eigenen Abo-Angeboten stärkt Apple das große Geschäft mit Diensten – und lockt mehr Geld aus Kunden heraus, die bereits die teure Hardware gekauft haben. Dafür wandern jetzt neue KI-Funktionen für die lange kostenlos beigelegten Office-Apps Pages, Numbers und Keynote hinter die Abo-Schranke. Weitere Apple-Abos sind bereits am Horizont zu erahnen: Beobachter erwarten einen KI-basierten Health-Coach und Apple selbst will eines Tages für Satellitendienste abrechnen.
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In Episode 113 nehmen Malte Kirchner und Leo Becker das Apple Creator Studio unter die Lupe und diskutieren, was das auf längere Sicht für die parallel weiterhin als Einmalkauf erhältlichen Profi-Anwendungen Final Cut und Logic Pro bedeutet. Wir wundern uns, was die iWork-Apps in dem Bundle eigentlich verloren haben und werfen einen Blick darauf, wie Apple Abonnements als primäres Geschäftsmodell für Software breit in den Markt gedrückt hat. Nicht zuletzt geht es um die Frage, wie sich Abonnements auf die Betriebssysteme und letztlich das Nutzererlebnis auswirken.
Apple-Themen – immer ausführlich
Der Apple-Podcast von Mac & i erscheint mit dem Moderatoren-Duo Malte Kirchner und Leo Becker im Zweiwochenrhythmus und lässt sich per RSS-Feed (Audio) mit jeder Podcast-App der Wahl abonnieren – von Apple Podcasts über Overcast bis Pocket Casts.
Zum Anhören findet man ihn auch in Apples Podcast-Verzeichnis (Audio) und bei Spotify. Wir freuen uns über Feedback, Kritik und Fragen an podcast@mac-and-i.de.
(lbe)
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Neues XR-Headset Lynx-R2 setzt auf großes Sichtfeld, Datenschutz und Offenheit
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Der französische Hersteller Lynx hat mit der Lynx-R2 ein neues Standalone-Mixed-Reality-Headset angekündigt, das sich deutlich von der internationalen Konkurrenz um Apple Vision Pro, Samsung Galaxy XR und Meta Quest 3 absetzen will. Die R2 soll durch ein offenes Betriebssystem, hohe Bildqualität und umfassende Kontrolle über die Sensorik punkten und richtet sich primär an Industrie, Forschung und professionelle Nutzer.
Breites Sichtfeld und neue Linsentechnologie
Kernstück der R2 ist ein besonders breites Sichtfeld: Mit 126 Grad horizontal bietet Lynx deutlich mehr als bei vergleichbaren Standalone-Headsets. Die Vision Pro bietet etwa 100 Grad, während Samsung für die Galaxy XR 109 Grad angibt und die Quest 3 bei 110 Grad horizontal rangiert. Möglich wird das durch eine neue Linsentechnologie, die aus einer Zusammenarbeit mit den Linsenexperten von Hypervision hervorgegangen ist. Diese asphärischen Pancake-Linsen sollen zudem für verzerrungsfreies Sehen in der Peripherie sorgen.

Asphärische Pancake-Linsen von Hypervision sollen ein besonders breites Sichtfeld ermöglichen.
(Bild: Lynx)
Laut Hersteller liegt die Pixeldichte im Zentrum bei über 24 Pixeln pro Grad. Dieser Wert ist vor allem für medizinische und industrielle Anwendungen relevant, da er den sogenannten „Fliegengitter-Effekt“ minimiert und Details somit klarer dargestellt werden. Wie sich diese Werte tatsächlich auf die Bildqualität auswirken, müssen Tests zeigen. Auf dem Papier liegt die Lynx-R2 damit hinter Galaxy XR (etwa 40 PPD) und Vision Pro (34 PPD), aber etwa gleichauf mit Metas Quest 3 (25 PPD). Die Darstellung erfolgt über zwei 2,3K-LCDs.
Snapdragon XR2 Gen 2 und einfache Reparaturen
Im Inneren der R2 arbeitet Qualcomms Snapdragon XR2 Gen 2, der laut Lynx eine 2,5-fache Grafikleistung und achtmal schnellere KI-Verarbeitung im Vergleich zum Vorgängermodell R1 ermöglichen soll. Zwei leise Lüfter sollen für konstante Kühlung sorgen. Für die Umgebungserfassung kommen vier Weitwinkelkameras, eine Tiefenkamera und Infrarot-LEDs zum Einsatz. Diese ermöglichen neben Raumvermessung und Handtracking auch Anwendungen wie 3D-Scans, Gaussian Splatting und objektbasiertes Tracking. Alle Funktionen sind über die OpenXR-Schnittstelle in Engines wie Unity, Unreal oder StereoKit nutzbar.
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Das bekannte Flip-Up-Design des Vorgängers bleibt erhalten: Nutzer können das Visier nach oben klappen und so schnell zwischen realer und digitaler Umgebung wechseln. Der Akku ist im hinteren Teil des Kopfbands untergebracht und dient als Gegengewicht. Zusätzlich lassen sich Augenabstand und Linsenabstand individuell justieren – auch mit Brille. Reparaturen sollen ebenfalls einfacher werden: Schraubverbindungen statt Klebstoff, ein wechselbarer Akku und offizielle Wartungsanleitungen sind vorgesehen.
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Kein Android XR – sondern Open Source und Datenschutz
Ursprünglich sollte das Headset mit Googles Android-XR-Plattform ausgeliefert werden. Google beendete die Kooperation jedoch überraschend, wie Lynx-Gründer Stan Larroque Ende letzten Jahres gegenüber UploadVR erklärte. Stattdessen setzt Lynx nun auf ein eigenes Betriebssystem namens Lynx OS – eine quelloffene Variante von Android 14 mit vollständiger Unterstützung für OpenXR 1.1.
Der Quellcode sowie elektronische Schaltpläne und Baupläne sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Entwickler erhalten darüber hinaus direkten Zugriff auf Kamera- und Sensordaten, was bei den Plattformen von Meta oder Apple nicht ohne Weiteres möglich ist. Auch in Sachen Datenschutz will Lynx eigene Wege gehen: Das Gerät funktioniert vollständig offline und es besteht keine Abhängigkeit von Cloud-Diensten oder Social-Media-Konten. Besonders in Bereichen wie Verteidigung, Gesundheitswesen oder Industrie könnte dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein.
Im Gegensatz zur R1 verzichtet Lynx bei der R2 auf Vorbestellungen oder Crowdfunding. Das Gerät soll erst dann erhältlich sein, wenn es auch tatsächlich ausgeliefert werden kann. Für den Bestellstart peilt Lynx die diesjährigen Sommermonate an. Noch ist der Preis nicht bekannt, soll laut Firmengründer Stan Larroque aber im mittleren Segment zwischen Meta Quest 3 (ca. 550 Euro) und Samsungs Galaxy XR (ca. 1.800 Euro) angesiedelt sein.
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