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Künstliche Intelligenz

Donnerstag: EU-Ermittlungen gegen Temu, Preismanipulation von Instacart per KI


Temus europäische Niederlassung ist kürzlich durchsucht worden. Anlass ist der Verdacht verbotener ausländischer Subventionen. Das würde gegen die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen verstoßen, die verhindern soll, dass staatliche Gelder in der EU Preise manipulieren und den Wettbewerb beeinflussen. Um Preismanipulation ging es auch bei einer US-Untersuchung. Dabei stellte sich heraus, dass Instacart sogar bei Selbstabholung für bestellte Lebensmittel höhere und individuell unterschiedliche Preise ansetzt. Das dürfte auf KI-optimierte Preisgestaltung seitens Instacart zurückzuführen sein. Derweil könnte Nvidia-Software bald den Standort KI-fähiger Chips bestimmen, um Exporte in sanktionierte Länder zu verhindern. Das soll zunächst für Blackwell-GPUs geplant sein. China hatte Nvidia ein solches Tracking von KI-Chips bereits vor Monaten vorgeworfen, aber der Konzern hat dies bislang zurückgewiesen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Temus Europaniederlassung ist vergangene Woche von Ermittlern im Auftrag der Europäischen Kommission durchsucht worden. Die EU-Kommission bestätigt das indirekt, ohne jedoch den Namen der chinesischen Einzelhandelsplattform zu nennen. Demnach hegt die EU-Kommission den Verdacht, Temu werde von der Volksrepublik China in unzulässiger Weise subventioniert. Solche Subventionen können einem Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Beispielsweise könnten künstlich niedrige Preise andere Anbieter, die nicht subventioniert werden, aus dem Markt drängen. Staatliche Subventionen können auch direkt zur Beseitigung von Konkurrenten genutzt werden, indem sie die Übernahme anderer Unternehmen finanzieren: Europäische Temu-Büros durchsucht.

Die Preisgestaltung von Online-Angeboten wurde auch in den USA untersucht. Dabei zeigte sich, dass Kunden, die online Lebensmittel bestellen, womöglich draufzahlen, auch wenn sie die Ware dann selbst im Geschäft abholen. Das zeigt ein unabhängiger Test von Instacart, einem Liefer- und Abholdienst für Lebensmittel in den USA. Testkäufer legten zum selben Zeitpunkt dieselbe Ware in ihre Einkaufswägen – zur späteren Selbstabholung im selben Geschäft, um den Faktor etwaig unterschiedlicher Lieferkosten auszuschließen. Dennoch veranschlagte Instacart unterschiedliche Preise. Hintergrund ist offenbar eine „KI-getriebene Preisoptimierung“, die Instacart den angeschlossenen Händlern anbietet, die sogenannte „AI-Powered Price Optimization“: US-Zustelldienst Instacart manipuliert Preise.

Nvidia hat angeblich eine Technik zur Standortbestimmung von Chips entwickelt, die zeigen soll, in welchen Ländern diese betrieben werden. Durch ein solches Tracking könnte der Schmuggel von sanktionierten Chips wie Nvidias Blackwell-GPUs in Länder eingedämmt werden, die Exportbeschränkungen unterliegen. Das Tracking wird wohl über eine neue Funktion einer verbreiteten Software realisiert, die Kunden zur Überwachung der Computing-Leistung der Systeme nutzen. Nvidia will dabei die Verzögerung bei der Kommunikation mit anderen Servern nutzen, um einen ungefähren Standort des Chips zu ermitteln. Gleichzeitig würde Nvidia damit einem in den USA vorgelegten Gesetz entsprechen, das Geotracking in allen leistungsfähigen Chips fürs KI-Training fordert: Nvidia arbeitet an Tracking-Funktion für KI-Chips gegen Schmuggel.

Der in Notepad++ integrierte Updater hat sich Malware unterschieben lassen und diese auf einigen PCs installiert. Der Entwickler des mächtigen Open-Source-Texteditors reagiert mit einem Update auf Notepad++ v8.8.9. Nutzerinnen und Nutzer müssen die Aktualisierung derzeit manuell vornehmen. Der Entwickler erklärt, dass „einige Sicherheitsexperten von Vorfällen berichtet haben, bei denen Internetverkehr übernommen wurde, der Notepad++ betrifft“. Demnach haben Untersuchungen ergeben, dass Traffic des Notepad++-Updaters WinGUp „gelegentlich auf bösartige Server umgelenkt wurde, was im Herunterladen kompromittierter ausführbarer Dateien mündete“. Nutzer sollten mindestens auf Notepad++ v8.8.8 aktualisieren. Version 8.8.9 ist zwar noch weiter gehärtet, muss aber manuell heruntergeladen werden: Notepad++-Updater installierte Malware.

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In der heutigen Ausgabe der #heiseshow besprechen wir unter anderem die von der EU-Kommission verhängte Millionenstrafe gegen X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act. Elon Musk reagiert heftig und fordert die Abschaffung der EU. Was steckt hinter dem Streit um den blauen Haken? Welche Konsequenzen drohen X in Europa? Derweil verabschiedet sich Schleswig-Holstein von Microsoft und setzt künftig auf Open-Source-Lösungen. Wie realistisch ist der komplette Umstieg? Welche Herausforderungen kommen auf die Verwaltung zu? Der Abschied von UKW in der Schweiz wurde dagegen auf unbestimmte Zeit verschoben. Offenbar ist DAB+ noch nicht so weitverbreitet, wie erhofft. Warum hängen die Schweizer am alten Standard? Was bedeutet das für die Digitalisierung des Radios? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: EU-Strafe für X, Open-Source im Norden, UKW für die Schweiz.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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iOS 26.2 & Co zum Download bereit: Updates für alle Apple-Betriebssysteme


Für jedes Apple-Betriebssystem liegt ein größeres Update vor: Der Hersteller hat am Freitagabend die Version 26.2 für iOS, iPadOS, macOS, watchOS, tvOS, visionOS und HomePods für die Allgemeinheit zum Download freigegeben – ein höchst ungewöhnlicher Wochentag für Apple-Updates, womöglich mussten in den letzten Vorabversionen noch kritische Bugs ausgeräumt werden. Für bestimmte ältere Versionen gibt es obendrein Patches zur Installation. Auf iPhones, iPads und Macs liefert die Aktualisierung auch Funktionsneuerungen, darunter einen optionalen iPhone-Alarm für fällige To-Dos und automatisch erstellte Kapitel in der Podcasts-App. Für das neue Liquid-Glass-Design integriert Apple einen weiteren Schalter respektive Schieberegler: Nutzer können damit feinjustieren, wie durchsichtig die Uhrzeitanzeige auf dem Sperrbildschirm ist.

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In iPadOS 26.2 reicht Apple die zwischenzeitlich gestrichene Slide-Over-Ansicht nach, wenn auch in abgeänderter Form. macOS Tahoe kann in Version 26.2 den Bildschirm als Ringlicht für Videokonferenzen zweckentfremden und unterstützt zudem Cluster zur Ausführung großer lokaler KI-Modelle über Thunderbolt 5 und Apples MLX-Schnittstelle.

iOS 26.2 schaltet auf aktuellen AirPods mit aktiver Geräuschunterdrückung (AirPods 4 mit ANC, AirPods Pro ab Generation 2) innerhalb der EU die Live-Übersetzungsfunktion frei. Deren Einführung hatte Apple hierzulande verzögert, um Anpassungen vorzunehmen, welche die Funktion konform zu den Interoperabilitätsvorgaben des Digital Markets Acts gestalten sollen.

Die Updates für iOS und iPadOS enthalten offensichtlich weitere Änderungen, die Apple auf Druck von Regulierungsbehörden in EU und Japan umsetzen muss. Dazu gehört, anderen Herstellern ähnliche Funktionalitäten im Zusammenspiel mit iPhones zu ermöglichen, wie sie bislang nur Apple Watch & Co erhalten. Daher gibt es auch ein neues Framework für das Teilen von WLAN-Informationen. Zugleich wird die Funktion offenbar im Zusammenspiel für watchOS beschnitten, um anderen Herstellern keinen vollen Zugriff auf die WLAN-Historie zu geben. Klar dokumentiert sind die Änderungen bislang nicht, entsprechend bleibt vorerst offen, was davon genau umgesetzt wurde.

In Japan können Nutzer erstmals die Seitentaste umbelegen und statt Siri darüber einen fähigeren Chatbot starten. Diese Option fehlt vorerst noch in der EU und anderen Regionen.

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Die Updates sollen auch Fehler beseitigen, unter anderem eine fehlerhafte in den Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen, wie Apple aufführt. Dort konnte eine Funktion fälschlich als durch eine Organisation verwaltet markiert werden – und ließ sich vom Nutzer nicht mehr ändern. Zudem stopft Apple bei dieser Gelegenheit eine Reihe an Sicherheitslücken. Erste Details dazu folgen gewöhnlich im weiteren Verlauf des Abends. Für ältere Betriebssystemversionen liegen ebenfalls Patches vor, die zumindest einen Teil der bekannten Schwachstellen beseitigen dürften.


Update

12.12.2025,

19:46

Uhr

Für neuere iPhones mit iOS 18.7.2 stand zum Redaktionsschluss kein Patch zur Verfügung. Möglicherweise folgt dieser noch – oder Apple pflegt die alte Betriebssystemversion ab jetzt nur noch für Hardware weiter, die iOS 26 nicht unterstützt.


(lbe)



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Wirecard-Skandal: EY muss nach BGH-Urteil die Hosen runterlassen


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (früher: Ernst & Young) muss dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG und der Wirecard Technologies GmbH umfassend Auskunft erteilen und Einsicht in ihre Handakten gewähren. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom Donnerstag entschieden (Az.: III ZR 438/23). Der unter anderem für das Dienst- und Auftragsrecht zuständige III. Zivilsenat gab den Klagen des Insolvenzverwalters weitgehend statt. Dieser forderte die Herausgabe von Unterlagen aus der Tätigkeit von EY als Abschlussprüferin und aus einer forensischen Sonderuntersuchung im Wirecard-Skandal. Letztlich geht es dem Verwalter um 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz aufgrund systematischen Versagens.

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Die beklagte EY war von 2009 bis 2019 als Abschlussprüferin für die Wirecard AG tätig und erteilte den Jahres- und Konzernabschlüssen für die Jahre 2014 bis 2018 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Im Geschäftsjahr 2019 hingegen verweigerte EY diese Beglaubigung, was unmittelbar zum spektakulären Zusammenbruch und zur Insolvenzanmeldung des Zahlungsdienstleisters im Juni 2020 führte.

Der Kläger verlangte Auskunft darüber, welche Dokumente sich in den Handakten von EY zu den Prüfungen der Geschäftsjahre 2014 bis 2019 befinden, die Herausgabe dieser Unterlagen, Einsicht in die vollständigen Akten und die Unterlassung deren Vernichtung. Zudem forderte er Auskunft und Herausgabe von Unterlagen aus der 2016 begonnenen und 2018 abgebrochenen forensischen Sonderuntersuchung zu Unternehmensakquisitionen in Indien („Projekt Ring“).

Zum Hintergrund: Bereits am 16. und 29. März 2017 hatte EY die Wirecard AG schriftlich auf unzureichend nachgewiesene Umsätze aus 2015 und 2016 hingewiesen und sogar mit einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks gedroht – nur um diesen dann am 5. April 2017 doch ohne Auflagen zu erteilen.

Der BGH stützt die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsbesorgung in Paragraf 675 Bürgerlichtes Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Beauftragten (Paragraf 666 BGB). Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens seien diese Rechte von Wirecard auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Der Senat sah so die Klage größtenteils als begründet an. EY muss demnach auch bestimmter Fragen zur Prüfung des Konzernabschlusses 2016 beantworten.

Ausdrücklich korrigiert der BGH die Vorinstanz: ein Oberlandesgericht hatte die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auskunft und Einsicht noch teilweise eingeschränkt. Es hatte entschieden, dass interne Arbeitspapiere Aufzeichnungen über persönliche Eindrücke des Beraters und Sammlungen vertraulicher Hintergrundinformationen von der Pflicht ausgenommen sein sollten.

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Der Senat hob diese Begrenzungen auf. Zwar könnten solche Dokumente im Einzelfall von der Herausgabe ausgenommen sein, erläutert er. EY habe aber in den Vorinstanzen ihre Darlegungspflicht nicht erfüllt und nicht ausreichend begründet, warum diese spezifischen Dokumente zurückgehalten werden müssten. Damit hat EY dem Insolvenzverwalter nun auch in diese sensiblen Bereiche vollständige Einsicht zu gewähren.

Unbegründet ist die Klage allerdings, soweit sie die Auskunft und Einsicht in die Handakten für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 betrifft. Hier erklärte der BGH die Ansprüche des Klägers für verjährt. Auch die Klage auf Unterlassung der Vernichtung der Handakten wiesen die Karlsruher Richter ab, da sie die erforderliche tatsächliche Gefahr dafür als nicht gegeben ansahen. Das Urteil stärkt insgesamt die Position von Insolvenzverwaltern im Umgang mit Wirtschaftsprüfern und betont deren umfassende Auskunftspflicht. Die Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüfer brummte EY bereits 2023 eine Geldbuße von 500.000 Euro auf wegen Pflichtverletzungen in dem Fall.


(vbr)



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Nach fast 12 Jahren: „Star Citizen“ bekommt wieder einen VR-Modus


Cloud Imperium Games hat Alpha-Version 4.5 für „Star Citizen“ veröffentlicht, die eine experimentelle Unterstützung für Virtual-Reality-Brillen mit sich bringt. Laut dem Engine-Entwickler Silvan Hau, der die Neuigkeit im offiziellen Forum ankündigte, geht die VR-Implementierung auf eine „kleine Gruppe engagierter Ingenieure“ zurück, die die Initiative ergriffen, um mit Virtual Reality zu experimentieren. Alpha-Version 4.5 zeige die ersten Früchte dieser Arbeit. Hau selbst ist ein VR-Enthusiast, der sich seit Langem für eine VR-Unterstützung in „Star Citizen“ eingesetzt hat.

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Der Entwickler betont, dass die aktuelle Implementierung lediglich zum Ausprobieren gedacht ist und nicht den finalen Stand darstellt. Da es sich um ein experimentelles Feature handelt, verhalte sich nicht jedes Gameplay-Element und jede Bedienoberfläche im VR-Modus wie erwartet. Nutzer müssen mit Problemen rechnen. So fehlen derzeit unter anderem holografische Anzeigen wie Schiffsradare, Visoreffekte etwa durch Frost oder Regen sowie Effekte bei der Interaktion mit Wasser.

Trotz dieser Einschränkungen stößt die VR-Unterstützung auf große Resonanz. Sowohl unter dem Ankündigungsbeitrag als auch auf Reddit fallen die ersten Reaktionen von Nutzern, die den VR-Modus getestet haben, überwiegend positiv aus.

Der offiziellen Beschreibung zufolge bringt der VR-Modus das gesamte Spiel in die virtuelle Realität: vom Hauptmenü über die Raumschiffssteuerung bis zu den Abschnitten, die aus der Ego-Perspektive gespielt werden. Nützlich ist die Möglichkeit, per Tastendruck jederzeit zwischen dem VR-Modus und dem sogenannten „Kino-Modus“ zu wechseln, der das Geschehen auf einem virtuellen Bildschirm darstellt. Der Kino-Modus spiegelt die Auflösung des Desktops, sodass sich auch das Ultrabreitbildformat in VR nutzen lässt, ohne das Headset abnehmen zu müssen. Mit manchen VR-Brillen wie Meta Quest 3 wird der Wechsel sogar automatisch geregelt: Sobald das Headset aufgesetzt wird, aktiviert sich der VR-Modus selbstständig, beim Abnehmen kehrt das Spiel automatisch in den Desktop-Modus zurück.

Noch fehlt die Unterstützung von VR-Controllern. Spieler müssen sich daher weiterhin mit Maus und Tastatur durch das Universum bewegen. Das gilt auch für jene Spielabschnitte, in denen sie zu Fuß unterwegs sind. Nutzer, die bereits an der Leistungsgrenze ihres Rechners operieren, sollten zudem beachten, dass der VR-Modus deutlich mehr Rechenleistung erfordert.

Laut Silvan Hau liegt der Fokus derzeit darauf, die bestehende VR-Implementierung zu verbessern und bekannte Probleme zu beheben. Sobald der VR-Modus stabil laufe, wolle man zusätzliche Funktionen prüfen, darunter die Unterstützung von VR-Controllern, Ganzkörpertracking sowie Gesichts- und Eye-Tracking.

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Es ist inzwischen knapp zwölf Jahre her, dass „Star Citizen“ zuletzt VR-Unterstützung bot. Im Februar 2014 erschien ein Update, mit dem sich der eigene Hangar erstmals durch die Linsen der PC-VR-Brille Oculus Rift betrachten ließ. Ein Feature, das als Teil des 12-Millionen-Dollar-Stretch-Goals versprochen worden war. Bereits im darauffolgenden Patch wurde die VR-Unterstützung jedoch wieder entfernt.

Während Cloud Imperium Games mit dem VR-Modus ein weiteres Projekt in Angriff nimmt, befindet sich das Spiel weiterhin in Entwicklung und hat nach wie vor keinen Veröffentlichungstermin. Immerhin soll die erste Episode der separat erhältlichen Einzelspielerkampagne „Squadron 42“ nach aktuellen Plänen im Jahr 2026 erscheinen.

Ebenso erstaunlich wie die lange Entwicklungszeit sind die Summen, die das Studio seit 2022 eingesammelt hat: Sie nähern sich inzwischen der Marke von einer Milliarde US-Dollar. Der Großteil der Einnahmen von Cloud Imperium Games stammt aus fortlaufendem Crowdfunding, insbesondere aus dem Verkauf virtueller Raumschiffe und Fahrzeuge an die Community, ergänzt durch Starterpakete, optionale Abonnements und kosmetische Inhalte.

Sollten Sie „Star Citizen“ in VR erleben wollen und noch kein Headset besitzen, finden Sie in unserem VR-Brillen-Ratgeber ein passendes Gerät für Weltraumsimulationen.


(tobe)



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