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Broadcoms VMware-Übernahme: EU-Kommission soll Warnsignale ignoriert haben
Der Branchenverband Cloud Infrastructure Service Providers in Europe (CISPE) verschärft seine Kritik an der EU-Kommission wegen deren Genehmigung der 59-Milliarden-Euro-Übernahme VMwares durch Broadcom. In einer formellen Antwort an das Gericht der Europäischen Union (EuG) moniert der Verband, die EU-Kommission habe verabsäumt, eindeutige und öffentlich bekannte Risiken der Transaktion zu bewerten. Diese hätten sich auch aus Broadcoms erkennbaren Anreizen zur Monetarisierung der bereits bestehenden Marktdominanz VMWares im Bereich der Server-Virtualisierungssoftware ergeben.
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Broadcom hat die Situation für Anbieter und Kunden, die zur Erbringung ihrer Dienste auf die Virtualisierungswerkzeuge Broadcoms beziehungsweise VMwares angewiesen sind, laut einer Wettbewerbsanalyse des CISPE vom Oktober mehrfach verschärft. Angesichts der eskalierenden Situation hat der Verband im Juli beim EuG eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Übernahme VMWares durch Broadcom erhoben.
In seiner Stellungnahme an das Gericht (Rechtssache T-503/25) hebt CISPE vor allem Broadcoms öffentlich gemachte Ertragsziele hervor. Der CEO des US-Konzerns hat öffentlich zugesagt, das eigenständige EBITDA VMwares (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) binnen dreier Jahre nach Abschluss des Kaufs von knapp 5 auf 8,5 Milliarden US-Dollar zu steigern. Dies entspreche einem Zuwachs von 60 bis 80 Prozent in einem Markt, der jährlich nur fünf bis acht Prozent wachse.
Nach Ansicht des Verbands ist ein derartiger Sprung realistischerweise nicht durch organisches Wachstum oder Effizienzsteigerungen zu erzielen. Er sei nur durch aggressives Versilbern des gebundenen Kundenstamms von VMware mittels drastischer Preiserhöhungen und erzwungener Produktbündelungen möglich.
Kartellprüfung mit halb geschlossenen Augen
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Finanzierungsstruktur: Broadcom hat rund 28,4 Milliarden US-Dollar neue Schulden aufgenommen und zudem etwa acht Milliarden US-Dollar bestehende VMware-Finanzverpflichtungen übernommen. Diese hohen Summen haben CISPE zufolge einen starken finanziellen Anreiz geschaffen, schnellstmöglich Profit aus der installierten Kundenbasis von VMware zu ziehen.
Trotz dieser öffentlichen Äußerungen der Broadcom-Führung und Warnungen von Kunden und Branchenverbänden hat die Kommission den klaren Missbrauchsrisiken nicht Rechnung getragen, schreibt der Verband in seiner Eingabe. Er kritisiert, dass die Behörde weder das Risiko substanzieller Preiserhöhungen und vertraglicher Kundenbindung untersucht noch Schutzmaßnahmen nach EU-Fusionskontrollregeln erlassen habe. Seit der Akquisition hätten sich diese Gefahren in Form stark gestiegener Preise, erzwungener mehrjähriger Abonnements und der Bündelung von VMware-Produkten manifestiert. Dies habe erhebliche Kostenfolgen für europäische Cloud-Anbieter und deren Kunden.
Die Kommission habe den Zusammenschluss „mit halb geschlossenen Augen“ geprüft und ihn für unbedenklich erklärt, ärgert sich CISPE-Generalsekretär Francisco Mingorance. Sie habe Broadcom einen Blankoscheck erteilt, um Kunden zu binden und auszuquetschen. Die Kartellaufsicht habe versagt, was der Wirtschaft nun teuer zu stehen komme.
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Beschwerde bei Ombudsstelle
Der Tadel von CISPE richtet sich auch gegen das Zeitproblem bei der Veröffentlichung von Entscheidungen. Der Verband hat daher bei der EU-Bürgerbeauftragten Teresa Anjinho jüngst Beschwerde wegen der langen Dauer bis zur Veröffentlichung des endgültigen Dekrets der Kommission eingelegt. Obwohl diese am 12. Juli 2023 grünes Licht für die Übernahme gab, dauerte es 672 Tage – fast zwei Jahre – bis sie ihre Begründung für die Entscheidung veröffentlichte. In dieser Zeit hat Broadcom nach CISPE-Ansicht „brutal“ eine Reihe exponentieller Preiserhöhungen und unfairer Software-Lizenzbedingungen durchgesetzt.
Die monatelange Verzögerung bedeutet laut dem Verband, dass europäische Unternehmen keine Berufung gegen die Genehmigung einlegen konnten. Dies komme einer Verweigerung des Rechtswegs gleich für alle, die unter diesen Taktiken leiden.
Die Kommission verteidigt die Verzögerung mit der Vertraulichkeit geschäftlich sensibler Daten und der Zeit, die zur Abstimmung der öffentlichen Version der Begründung nötig gewesen sei. Im Gegensatz zu fast allen anderen Phasen eines Fusionsentscheids gibt es für diesen abschließenden Schritt keine strikten Fristen. Dies öffnet der Beschwerde zufolge die Tür für „offensichtliche Ausnutzung des Systems“ durch unethische Parteien.
CISPE sieht darin systematisches Versagen, da es in den vergangenen zehn Jahren immer häufiger zu Verzögerungen von zwei Jahren oder mehr bei Fusionsentscheidungen gekommen sei. Er fordert die Kommission auf, strenge Fristen für die Veröffentlichung nicht vertraulicher Versionen von Entscheidungen zu Übernahmen festzulegen. Zwei Monate sollten reichen.
Sollte das EuG die Genehmigung für nichtig erklären, hätte dies erhebliche Konsequenzen für Broadcoms Investition. Die Kommission müsste die Transaktion unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen neu prüfen, was Rechtsunsicherheit für Aktionäre, Gläubiger und Kunden des Unternehmens schaffen würde.
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(nie)
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Ottocast Mini Cube im Test: Wireless-Adapter für Carplay und Android Auto
Winzig und günstig: Der Ottocast Mini Cube macht Carplay und Android Auto drahtlos.
Mit diesem Dongle muss man nie wieder sein iPhone oder Android-Smartphone einstecken. Der winzige Ottocast Mini Cube ergänzt die Verbindung per Carplay oder Android Auto im Fahrzeug um eine drahtlose Option. Gerade ältere PKW bieten oft nur eine kabelgebundene Verbindung für die Schnittstellen Android Auto oder Carplay. Wie sich der kleine Dongle in der Praxis schlägt, zeigen wir im Test.
Hinweis: Der Adapter fügt Android Auto oder Carplay nicht hinzu, sondern ergänzt eine drahtlose Verbindungsmöglichkeit. Das Infotainment-System des Fahrzeugs selbst muss die Standards bereits unterstützen.
Design & Lieferumfang
Der Name ist Programm beim Mini Cube: Der ultrakleine USB-Dongle für drahtloses Carplay und Android Auto ist kaum größer als ein Daumennagel. Das Gehäuse ist etwa so dick wie ein Finger und misst 1,6 × 21,6 × 23,5 mm. Damit bleibt er deutlich kompakter als frühere Box‑Lösungen mit Kabel – ideal fürs Cockpit, weil er unauffällig ist.
Der Dongle besitzt einen USB-A-Stecker. Ein USB-A-auf-USB-C-Adapter liegt praktischerweise bei, sodass er in Fahrzeugen mit beiden Anschlussvarianten eingesetzt werden kann.
Zur Auswahl stehen drei Gehäuseformen: Modell A hat ein quadratisches Gehäuse samt Kerbe in der Mitte sowie abgerundeten Ecken. Als Farben gibt es Silber mit Schwarz oder für Apple-Fans auch Cosmic Orange. Modell B bietet geriffelte Kanten, Modell C hat eine oktogonale Form. Diese Varianten gibt es in Schwarz oder Silber.
Einrichtung & Funktionen
Getestet haben wir den Ottocast Mini Cube mit dem Honor Magic V3 sowie iPhone 12 Pro Max in einem Opel Astra K (2017). Auf der Herstellerseite finden sich Informationen zu kompatiblen Fahrzeugen. Wichtig: Das Auto darf werksseitig kein kabelloses Carplay oder Android Auto bieten – sonst funktioniert der Adapter nicht. Er wäre in dem Fall aber ohnehin überflüssig.
Die Einrichtung ist einfach: Dongle einstecken, die LED unter dem Logo leuchtet dann auf. Anschließend erscheint auf dem Infotainment-System eine Anleitung zum Verbinden des Handys per Bluetooth mit der exakten Bezeichnung des Produkts – sehr praktisch. Eine knappe Anleitung auf Deutsch gibt es auch.
Beim iPhone klappte die Kopplung sofort, nach erfolgter Erstverbindung war Carplay nach knapp über 10 Sekunden schon startklar. Mit Android Auto gab es zunächst Probleme – vermutlich, weil zuvor der Dongle per Carplay verbunden war. Die genaue Ursache kennen wir nicht. Erst beim zweiten Versuch gelang die Verbindung zum Honor Magic V3. Nach längerer Standzeit braucht der Aufbau etwa 45 Sekunden, später dann ebenfalls nur noch rund 10 Sekunden – was sehr flott ist für solch einen Adapter. Die Verbindung wurde im Test stabil aufrechterhalten.
Preis
Der Ottocast Mini Cube kostet direkt beim Hersteller 50 Euro. Mit dem Code TS20 gibt es einen dauerhaften Rabatt von 20 Prozent – damit kostet der Adapter nur 40 Euro.
Hinweis: Der Hersteller sitzt in China, auch wenn die Ware aus deutschen Lagern versendet wird. Kaufbedingungen können daher von EU-Verbraucherschutzrechten abweichen (Gewährleistung, Widerruf, Käuferschutz). Die 30-Tage-Rückgabe ist möglich, kann aber Versandkosten verursachen. Für Transportversicherung und Garantie kommen zusätzliche Gebühren hinzu.
Fazit
Der Ottocast Mini Cube ist eine praktische Ergänzung fürs Auto – ideal für alle, die Carplay oder Android Auto kabellos nutzen möchten, deren Infotainment-System dies aber ab Werk nicht unterstützt. Der kompakte Dongle zählt zu den kleinsten Modellen im Test und bleibt dadurch unauffällig im Cockpit.
Die Einrichtung ist einfach. Die Verbindung mit dem iPhone klappte auf Anhieb, und Carplay ist nach gut 15 Sekunden startklar. Mit Android Auto brauchte es zur Erstkopplung zwei Versuche, danach funktionierte die Verbindung jedoch dauerhaft zuverlässig und stabil.
Insgesamt überzeugt der Ottocast Mini Cube als unauffällige, günstige und verlässliche Lösung für drahtloses Carplay und Android Auto – eine der besten Optionen in seiner Klasse.
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US-Regierung will KI-Regulierung durch einzelne Bundesstaaten verhindern
Die USA wollen ein bundesweites KI-Gesetz einführen und damit auch gegen Regulierung einzelner Bundesstaaten vorgehen. Das machte US-Präsident Donald Trump jetzt klar und unterzeichnete ein entsprechendes Dekret.
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Demnach soll ein nationales Rahmenwerk entstehen, welches über den Gesetzen einzelner Bundesstaaten steht. Mit ihren Innovationen oder Änderungen an bestehenden KI-Produkten sollen sich KI-Hersteller nicht erst an „50 verschiedene Bundesstaaten“ wenden müssen, betonte Trump bei einer Pressekonferenz.
Kritik an „Flickenteppich“
Einen solchen Flickenteppich aus Regulatorien moniert auch das Dekret – es sei zunehmend schwer für KI-Hersteller, sich überall an die Regeln zu halten, insbesondere für Startups. Teilweise würden die Gesetze der Staaten auch über ihr Territorium hinauswirken, wenn Hersteller ihre Produkte an ein einzelnes Gesetz entsprechend allgemein anpassen müssten.
Trumps KI-Berater David Sacks nahm auf diese Situation ebenfalls Bezug. Derzeit seien in den verschiedenen Bundesstaaten über 1000 Gesetze zur KI-Regulierung in der Abstimmung, über 100 seien bereits beschlossen. „Das ergibt einfach keinen Sinn.“ Bei Sacks Zahlen dürften aber auch zahlreiche Gesetze einfließen, die sich rein auf den verwaltungsinternen Gebrauch von KI beziehen und wenig mit KI-Anwendern oder KI-Herstellern in der freien Wirtschaft zu tun haben.
Einzelne Staaten-Gesetze wohl auf den Prüfstand
Die International Association of Privacy Professionals hat zuletzt im Oktober versucht, nur solche KI-Gesetze aufzulisten, die auch bei privaten Organisationen Anwendung finden. Sie listet hier sieben umfassende Gesetze in Kalifornien, Colorado, Utah und Texas auf, ein weiteres in New York befindet sich gerade in Abstimmung. Einzelne regierungsbezogene Gesetze könnten sich natürlich auch indirekt auf die freie Wirtschaft auswirken, merken die Autoren an. Die USA haben kein bundesweites KI-Gesetz, sondern eine Mischung aus Bundesvorgaben, Behördenleitlinien und einem starken „State-Law-Patchwork“, also teils unterschiedlicher Regulierung auf Ebene der einzelnen US-Bundesstaaten.
Mit dem neuen Dekret will die US-Regierung vor allem dafür sorgen, dass es nicht noch mehr solcher Gesetze auf Staatenebene werden. Zudem sieht das Dokument auch vor, dass einzelne, bereits verabschiedete Gesetze der Bundesstaaten von Trumps Regierung geprüft werden können, wenn sie zu sehr „Innovationen ausbremsen“.
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Die US-Regierung sieht das jetzige Dekret auch als wichtigen Schritt im KI-Wettlauf mit China. Es soll langwierigen Entscheidungsprozessen vorbeugen, die es im Reich der Mitte so nicht gibt. Trump hatte bereits am Tag seiner Amtseinführung am 20. Januar 2025 die Executive Order 14110 seines Vorgängers aufgehoben, um stärker auf die „Entfesselung“ von Innovation zu setzen.
(nen)
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Problembär-Dressur: „Der Russe war es“ reicht nicht
Der KI-Fake einer angeblichen Schülerin, die angebliche Übergriffe durch den damaligen Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck schildert, ist wohl das bekannteste Beispiel für die Desinformationskampagne, wegen der die Bundesregierung nun den russischen Botschafter einbestellt hat. Es wurde vor gut einem Jahr früh nach dem Auftauchen auf X von Behörden als Problemfall erkannt. Aber eine spezifische Warnung der Öffentlichkeit gab es erst einmal nicht. Denn das Problem, vor dem die Behörden bei solchen Einflussoperationen stehen: Die allermeisten erzielen so gut wie keine Aufmerksamkeit und versanden im digitalen Nichts, wenn sie nicht medial aufgegriffen werden.
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Thematisiert eine offizielle Stelle irgendwo in den Tiefen von X im Zusammenspiel von zehn Trollaccounts verbreitete Desinformation, amplifiziert sie deren Reichweite um ein vielfaches und erledigt den Job des Angreifers. Das betonen auch Behördenvertreter immer wieder, weshalb sie nur in seltenen Fällen öffentlich warnen. Doch Teile der Probleme bei der Aufklärung sind hausgemacht. Denn die wechselnden Bundesregierungen der vergangenen Jahre haben immer wieder neue Ansätze verfolgt, frühzeitig Angriffe zu erkennen und denjenigen auf die Spur zu kommen, die Verantwortung für Operationen tragen.
Derzeit gibt es drei Ansatzpunkte: Bei vermutlich politischen Hackerangriffen sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesamt für Verfassungsschutz als Spionageabwehr und die Landeskriminalämter sowie das BKA damit befasst. Bei Desinformationskampagnen ist das schon schwieriger, zumindest, solange die nicht die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten.
Trennung zwischen Zuordnung und Strafverfolgung
Hier wird vor allem beobachtet, was auf den Plattformen passiert – doch die „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Einflussnahme und Informationsmanipulation“ (ZEAM) ist eineinhalb Jahre nach ihrer Gründung laut Bundesinnenministerium weiter „im Aufbau“. Dort versuchen Mitarbeiter unterschiedlicher Bundesministerien und externer Dienstleister frühzeitig Einflussnahmeoperationen zu erkennen. Der Bundesnachrichtendienst ist in beiden Fällen für die Aufklärung ins Ausland führender Spuren zuständig – und kennt die einschlägigen Akteure in Russland, China und anderen Staaten teils seit Jahren.
Dabei geht es weniger um Strafverfolgung, die ist bei den meisten Ursprungsstaaten hoffnungslos, sondern um Klarheit. Einmal, Angriffsvektoren und Methoden möglichst exakt zu erfassen: Wurden bei Manipulationsversuchen Dritte instrumentalisiert? Neue Technologien wie Deep-Fake-Videos eingesetzt? Wurde Desinformations-Seeding in Sprachmodellen betrieben? Auch Betroffenheiten sollen möglichst exakt herausgefunden werden.
Die zweite Aufgabe: Herauszufinden, welche Ziele genau der Angriff verfolgte: geht es bei einem Hack um Sabotage? Um Spionage? Um die Beschaffung von Material für Desinformationskampagnen? Das dritte Ziel der Behörden: möglichst eindeutig festzustellen, wer hinter einer Kampagne steht und damit auch, welcher Staat dafür Verantwortung trägt. Doch wer mit wem welche Informationen anschließend teilt, so heißt es immer wieder aus Behördenkreisen, wäre oftmals eher der Einschätzung der Einzelnen und keinem System überlassen.
Besser entdeckt, schlechter versteckt
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Doch im Fall von Storm 1516, bei der sich die Bundesregierung nun absolut sicher scheint, sie der „Doppelkopfadler“-Bewegung und dem sogenannten „International Center for Political Expertise“ in Moskau zuordnen zu können, scheint der Austausch zwischen den Behörden ein eindeutiges Ergebnis produziert zu haben. Mitarbeiter aus dem Bereich der damit befassten Behörden erklären, dass die Attribution zuletzt teils sogar einfacher geworden sei: Ja, die Aufklärung sei besser geworden. Aber anders als in friedlicheren Zeiten würden vor allem russische Akteure weniger stark ihre Spuren verwischen als zuvor, da sie sich sicherer fühlten. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sie jemals in den Westen reisen und dort deswegen verhaftet würden, sei massiv gesunken.
Doch die nachrichtendienstliche Attribution, hier also eine Zuordnung durch Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, hat in diesem Fall lange gedauert. Schon im Mai 2025 veröffentlichte Viginium, eine der ZEAM vergleichbare Stelle in Frankreich, einen detaillierten Report zu den Tätigkeiten von Storm-1516, von dem es offenbar auch eine eingestufte Version gibt. Auf Nachfrage kann das Bundesinnenministerium nicht erklären, wie genau die Zusammenarbeit mit der französischen Seite ausgesehen habe und weshalb die deutsche Attribution ein halbes Jahr länger in Anspruch nahm. Aufgrund der Betroffenheit auch anderer Länder von der Kampagne könne man nur soviel sagen: „Wir stehen hierzu in engem Austausch mit unseren internationalen Partnern.“ Dass der aber noch verbesserungsfähig ist, darauf hatten zu Wochenbeginn noch Vertreter von Kanzleramt und Bundesamt für Verfassungsschutz hingewiesen.
Etablierte Verfahren nur bei IT-Kompromittierungsverdacht
Deutlich eingespielter sind die Verfahren dabei an vielen Stellen, wenn es um die Identifikation und Attribution von Hackerangriffen geht. Dass die Gruppe, die als Sofacy Group oder Fancy Bear oder schlicht Advanced Persistent Threat 28 (APT28) bezeichnet wird, für das Eindringen in die IT bei der Deutschen Flugsicherung in Langen im Sommer 2024 verantwortlich sein soll, ist keine Überraschung. Der wenig kuschelige Bär, der seit Jahren dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugerechnet wird, wird seit Jahren mit Angriffen auf Hochwertziele in Deutschland in Verbindung gebracht – unter anderem auf die Netze des Bundes 2017 oder auf den Bundestag 2015.
Auch der Angriff auf die SPD 2022 und weitere Ziele im gleichen Jahr wird diesem professionellen Akteur zugeschrieben – hier wurde ebenfalls der russische Botschafter einbestellt. Und auch das Warnsystem ist etablierter: CVE-Einstufung, Herstellerwarnung, Betroffenenwarnung, Öffentlichkeitswarnung mit Indicators of Compromise, all das existiert zumindest, auch wenn es in der Praxis oft noch Luft nach oben gibt. Für Desinformationskampagnen gibt es hingegen bis heute keine etablierten Standardverfahren.
Bundesregierung will früher eingreifen können
Die aktuellen Verantwortungszuschreibungen zu Russland spielen dabei vor gleich zwei politischen Hintergründen: zum einen die für Montag in Berlin anstehenden Beratungen rund um eine mögliche Waffenstillstandsvereinbarung zwischen dem Angreifer Russland und der Ukraine. Zum anderen stehen in den kommenden Monaten Änderungen am Rechtsrahmen für die Nachrichtendienste an. Die schwarz-rote Bundesregierung will dabei die Möglichkeiten der Dienste zur Detektion und zum Unterbinden und zur Reaktion auf Angriffe neu regeln und die Befugnisse deutlich erweitern.
Was das genau umfassen soll, wird noch diskutiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, für die Cyber- und Spionageabwehr politisch verantwortlich, hatte im November erklärt, es gehe darum „die Infrastruktur von Angreifern vom Netz zu nehmen, zu stören, zu zerstören.“ Auf die nun zugeschriebenen Desinformations- und Hackerangriffe wird neben dem diplomatischen Protest mit gezielten Sanktionen gegen verantwortliche Personen mit individuellen Sanktionen reagiert. Bereits in der Vergangenheit wurden als Verantwortliche identifizierte Akteure auf Sanktionslisten der EU gesetzt.
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