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Fahrbericht Peugeot e-308 SW Facelift: Ganz okay und chancenlos
Lange wurde es gefordert, der Stellantis-Verbund, zu dem Marken wie Peugeot und Opel gehören, kann es seit Jahren liefern – doch kaum einer greift zu. Die Rede ist von der Kombination aus geräumigem Kombi und batterieelektrischem Antrieb. Opel und Peugeot bieten das an. Mit einer leichten Modellpflege der Baureihe 308 will Peugeot das Interesse in der Zielgruppe neu entfachen. Die Aussicht auf einen Erfolg dieses Vorhabens sind allerdings recht übersichtlich, und die Ursachen dafür legt der Hersteller selbst.
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Ein wenig umgeformt
Natürlich wird auch diese Überarbeitung von etwas Umformungen der Kunststoffteile begleitet. Vielleicht gelingt es Peugeot tatsächlich, den 308 in den Augen der Zielgruppe dynamischer erscheinen zu lassen. Ob ein nun beleuchtetes Markenlogo an der Front und ein „raffiniertes Heck“ zur weiteren Verschönerung des Modells beitragen, mag jeder allein beurteilen. Unverändert bietet der Kombi deutlich mehr Platz als die Limousine. Der Radstand ist im Kombi 6 cm länger. In der Ausführung mit E-Motor fasst der Kofferraum 548 Liter. Das ist erheblich mehr als im Plug-in-Hybrid, der nur bis zu 467 Liter Gepäck aufnimmt.

Peugeot
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Hochwertig ausgekleidet
Die kleine Modellpflege hat den 308 innen nur behutsam verändert. Android Auto und Apple CarPlay können nun ohne Kabel eingebunden werden, das Kombiinstrument bekam eine veränderte 3D-Ansicht. Nicht angetastet hat Peugeot die Möglichkeit, fünf Flächen unter dem Bildschirm in der Mitte mit dem direkten Zugang zu Favoriten-Funktionen zu belegen. Die Idee ist nicht neu, aber gut, denn sie verkürzt die Wege zu den Dingen, die der Fahrer im Alltag oft nutzt. Das Infotainmentsystem ist weiterhin diesseits jeglicher Rasanz, arbeitete im Testwagen aber störungsfrei. Das Armaturenbrett ist sauber verarbeitet und der Innenraum weitgehend hochwertig ausgekleidet – zumindest in den teuren Ausstattungslinien. Etwas gewöhnungsbedürftig ist das kleine Lenkrad.
Nur für die beiden Spitzen-Varianten hat Peugeot eine Massagefunktion im Angebot, die mit zahlreichen Programmen mehr als nur eine Spielerei ist. Zahlreiche Elemente bewegen sich in der Lehne, und das ziemlich gekonnt. Ohnehin sitzt man vorn wie hinten überdurchschnittlich gut im 308. Das Elektroauto ist zudem angenehm leise, ein Umstand, der gerade dann ganz besonders auffällt, wenn man von einem Verbrenner direkt umsteigt. Wenn Peugeot die Dämpfer noch etwas nachgiebiger auslegen würde, wäre der komfortable Eindruck vervollständigt.
Ausreichend flink
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Mit einer Modellpflege ergibt sich die Chance, an Schwächen zu arbeiten. Der bisherige e-308 fuhr nicht außergewöhnlich schnell und weit, lud vergleichsweise zäh und war geradezu erstaunlich teuer. Unterwegs gefällt der spontane Antritt des 115-kW-Motors bis hinauf zu einem Tempo, das der Fahrer auf Landstraßen nicht überschreiten darf. Auf der Autobahn beschleunigt er oberhalb von 130 km/h etwas weniger wuchtig als manch ein Konkurrent. Für sich betrachtet aber ist der e-308 für viele Ansprüche in dieser Hinsicht mehr als nur ordentlich ausstaffiert.
Reichweite: Kaum nennenswerter Fortschritt
Die Traktionsbatterie wurde von 54 auf 58 kWh vergrößert. Im WLTP steigt die Reichweite des Kombis auf 410 km. An der Reichweite, die wir mit dem Testwagen im Sommer 2024 ermittelt haben, ändert sich damit bestenfalls marginal etwas. Rechnen Sie auf der Autobahn im Jahresmittel mit unter 300 km Reichweite. Unter realen Bedingungen sind es mit der leicht vergrößerten Batterie vielleicht 20 bis 25 km mehr.
Beim Laden geht es keinen Schritt vorwärts. Es bleibt bei 11 kW an Wechselstrom und 100 kW an Gleichstrom. Für die Aufladung von 20 auf 80 Prozent nennt Peugeot eine Zeit von 32 Minuten. Das ergibt in diesem Fenster eine durchschnittliche Nettoladeleistung von 65 kW. Eine Empfehlung für sehr lange Strecken ist das unverändert nicht.
Absurder Preis
Das ist nun wahrlich auch nicht in jedem Fahrprofil entscheidend. Sicher gibt es in der Zielgruppe einige Interessenten, die über eine solche Schwäche hinwegsehen würden, wenn der Preis stimmt. Doch was Peugeot aufruft, erinnert eher an ein Abwehrangebot, als dass es den Eindruck vermittelt, hier soll ein Auto tatsächlich eine größere Käuferschaft erreichen. Der elektrische Kombi kostet in der Basisausstattung bereits 43.425 Euro. Wer die gehobene Version „GT“ haben möchte, kommt der Marke von 50.000 Euro bereits ohne weitere Extras sehr nah.

Für einen gut ausgestatteten e-308 SW ruft Peugeot offiziell rund 50.000 Euro auf. Die Akzeptanz dieser Vorstellungen lässt sich an der Nachfrage ablesen: Der 308 wird nur sehr selten mit batterieelektrischem Antrieb bestellt.
(Bild: Peugeot)
Auch wenn die Straßenpreise darunter lagen, näherten sie sich offenkundig in der Vergangenheit den Vorstellungen der Zielgruppe nur im Ausnahmefall an. Will Stellantis an diesem Umstand tatsächlich etwas ändern, müssen die Preise runter. Der e-308 fährt diesseits von Langstrecken so angenehm, dass er eine weitere Verbreitung als bisher durchaus verdient hätte. Ändert Peugeot an Listenpreisen nichts, bleibt der e-308 ein Exot.
Mehr zur Marke Peugeot
(mfz)
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Bürgerinitiative: 1.294.188 Unterschriften für „Stop Destroying Videogames“
Die EU-Kommission muss sich mit der Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ beschäftigen. Die Initiative will das Abschalten von Videospielen stoppen, wie es etwa bei Online-Spielen durch das Herunterfahren von Servern vorkommt. Genau 1.294.188 verifizierte Unterschriften konnten die Organisatoren nun bei der EU einreichen. Mindestens eine Million Unterschriften sind nötig, bevor sich die EU-Kommission mit einer Initiative auseinandersetzen muss.
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Insgesamt konnte die Bürgerinitiative rund 1,45 Millionen Stimmen sammeln. Bevor diese bei der EU-Kommission eingereicht werden können, müssen sie aber verifiziert werden. Dafür sind die Mitgliedsstaaten der einzelnen EU-Länder verantwortlich, in denen die Unterschriften gesammelt wurden. Sie prüfen etwa, ob die Unterzeichner Staatsbürger sind, das nötige Mindestalter erreicht haben und ob alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind.
Der Großteil der ursprünglich für „Stop Destroying Videogames“ abgegebenen Stimmen hat die Prüfung überlebt. Damit ist es amtlich: Die EU-Kommission hat bis zum 27. Juli 2026 Zeit, eine Antwort auf das Anliegen der Bürgerinitiative zu erarbeiten. Bis dahin wollen sich die EU-Kommissare zuerst mit den Organisatoren treffen, bevor das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung organisiert, heißt es auf der Webseite der Europäischen Union.
233.000 Unterschriften aus Deutschland
Ziel von „Stop Destroying Videogames“ ist es, Spielefirmen davon abzuhalten, ihre Titel komplett abzuschalten. Die EU soll Firmen nach Ansicht der Organisatoren dazu verpflichten, Videospiele in einem funktionalen Zustand zu bewahren. Die Initiative, die Teil des Projekts „Stop Killing Games“ ist, hat der YouTuber Ross Scott angestoßen, nachdem der französische Publisher Ubisoft 2024 sein MMO-Rennspiel „The Crew“ unspielbar gemacht hatte. Bei Online-Spielen ist das ein gängiges Vorgehen. Die Organisatoren fordern, dass solche Spiele zumindest offline spielbar bleiben müssen.
In einem Reddit-Post gehen die Organisatoren näher auf die Verteilung der verifizierten Stimmen ein: Der größte Anteil kam mit rund 233.000 Unterschriften aus Deutschland, gefolgt von Frankreich mit 145.000 und Polen mit 143.000 Unterschriften.
(dahe)
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Neustart fürs Gehirn: Darum ist man nach dem Mittagsschlaf wieder aufnahmefähig
Sich dem Mittagstief einfach mal hingeben, kann sich sehr lohnen. Gut erholt geht es danach in die zweite Tageshälfte. Dieser Rat ist zwar nicht neu, doch Untersuchungen des Universitätsklinikums Freiburg und der Universität Genf liefern jetzt auch biologische Belege für den Nutzen. Sie haben im Gehirn von Probanden Effekte gefunden, die bisher nur nach einer üppigen Dosis Nachtschlaf festgestellt worden waren.
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Der Hintergrund der Untersuchungen: Verarbeitet das Gehirn in der ersten Tageshälfte neue Sinneseindrücke, Gedanken und Informationen, verstärken sich die Verbindungen zwischen Nervenzellen. Die Verstärkung der Synapsen gilt als Grundlage von Lernprozessen, um etwa bestimmte Zusammenhänge abzuspeichern.
Im Tagesverlauf nimmt die Effizienz der Informationsverarbeitung ab. Es komme zu einer Art Sättigung, berichten die Forschenden. Doch diese könne durch nur etwa eine Dreiviertelstunde Schlaf am frühen Nachmittag wieder aufgelöst werden. Die Aktivität der Synapsen wird durch das Nickerchen offenbar gedrosselt und die Lernfähigkeit steigt wieder.
Synaptischer Reset nach etwa 45 Minuten
„Die Studie zeigt, dass dieser ‚synaptische Reset‘ schon nach einem Mittagsschlaf einsetzt und neue Informationen wieder besser im Gehirn abgespeichert werden können“, sagt Christoph Nissen, Universitätsprofessor und Chefarzt an Universität und Universitätsklinikum Genf.
Für ihre Untersuchungen hatten die Forschenden 20 gesunde junge Erwachsene ausgewählt, die an zwei Nachmittagen zwischen 13:15 Uhr und 14:15 Uhr entweder einen Mittagsschlaf machten oder wach blieben. Die durchschnittliche Schlummerzeit betrug 45 Minuten. Davor und danach wurden Gehirndaten der Teilnehmenden von außen über Elektroden erfasst.
Die Stärke der Synapsen und ihre Fähigkeit, neue Verbindungen zu bilden, erfasste das Team unter anderem mit EEG-Messungen und mit der transkraniellen Magnetstimulation (TMS). Bei der TMS wurde der rechte primäre motorische Kortex der Probanden angeregt. Darauf reagiert der Muskel Musculus abductor pollicis brevis in der linken Hand unterhalb des Daumens. Diese Reaktion haben die Forschenden gemessen und die elektrischen Nervenpotenziale ermittelt. Das Ausmaß des Effekts verriet dem Team, wie aktiv die Synapsen waren.
Tierversuche liefern Grundlagen
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Der Zusammenhang zwischen verstärkten Synapsen und der Informationsverarbeitung im Wachzustand basiert auf älteren Studien mit Ratten, Mäusen, Fliegen und Zebrafischlarven. Denn in Tierversuchen können Gehirne beziehungsweise Nervensysteme direkt untersucht und geeignete biologische Marker ausgewertet werden, darunter die Zahl bestimmter Rezeptoren sowie die Dichte und Größe von Synapsen.
Versuche mit Tieren deuten übrigens auch darauf hin, dass nicht nur das Gehirn mit Schlafqualität verknüpft ist, sondern auch das Darmmikrobiom. Welche Rolle Mikrobiom und Ernährung für die Qualität des Mittagsschlafs spielen, war allerdings nicht Gegenstand der aktuellen Untersuchung.
Und es gibt weitere Einschränkungen: Die Teilnehmendenzahl war eher klein und die Probanden hatten nach eigenen Angaben keine Schlafprobleme. Menschen, die unter Einschlafproblemen oder nächtlichem Schlafentzug leiden, bringt der nachmittägliche Schlaf vermutlich bestenfalls kurzfristig Entlastung.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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Britisches Oberhaus will Altersverifikation für VPNs und Social Media
Das britische Oberhaus hat für eine deutliche Verschärfung der Altersverifikation im Internet gestimmt. Mit 207 zu 159 Stimmen nahmen die Lords das Amendment 92 an, das VPN-Anbieter verpflichtet, wirksame Alterskontrollen für britische Nutzer einzuführen. Damit wird erstmals eine Altersgrenze für VPN-Dienste festgelegt. Ein weiterer Änderungsantrag verbietet unter 16-Jährigen den Zugang zu sozialen Medien.
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Die VPN-Dienste sind in Großbritannien in den Fokus gerückt, da sie dazu verwendet wurden, andere Altersgrenzen im Netz, wie etwa für Pornografie-Seiten, auszuhebeln. Amendment 92 zielt darauf ab, die Umgehung des Online Safety Act zu verhindern. Der Gesetzgeber befürchtet, dass Minderjährige mit VPN-Diensten Altersbeschränkungen auf Social-Media-Plattformen aushebeln könnten. Nach der neuen Regelung muss das zuständige Ministerium innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten Vorschriften erlassen, die VPN-Anbietern die Bereitstellung ihrer Dienste an Kinder verbieten. Betroffen sind kommerzielle VPN-Dienste, die in Großbritannien angeboten oder an eine signifikante Anzahl britischer Nutzer vermarktet werden.
Die Regulierungsbehörde Ofcom soll Leitlinien für die Umsetzung entwickeln und die Einhaltung überwachen. Als Kind gilt laut Amendment jede Person unter 18 Jahren. Die geforderte „highly effective age assurance“ könnte Methoden wie den Upload eines Fotos eines Ausweisdokuments, Gesichtserkennung oder Banküberprüfungen umfassen.
Social Media ab 16 Jahren
Mit noch deutlicherer Mehrheit von 261 zu 150 Stimmen verabschiedeten die Lords Amendment 94a. Dieser Änderungsantrag verbietet Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu „user-to-user services“. Darunter fallen laut Online Safety Act soziale Netzwerke, Messaging-Apps, Foren und Online-Gaming-Plattformen – also Dienste, auf denen Nutzer Inhalte posten, teilen und miteinander interagieren können. Ausgenommen sind E-Mail, SMS, MMS und einzelne Sprachanrufe.
Zwei weitere Amendments hatten keinen Erfolg: Lord Nash zog Amendment 93 zurück, das manipulationssichere Software auf Smartphones und Tablets gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gefordert hätte. Er verwies auf laufende Gespräche mit Ministern. Amendment 108 von Lord Storey, das Plattformen erlaubt hätte, eigene Mindestaltersgrenzen festzulegen, wurde abgelehnt.
Datenschutz versus Jugendschutz
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Die geplanten Regelungen werfen erhebliche Datenschutzfragen auf. VPN-Dienste müssten Nutzer identifizieren und deren Alter überprüfen – genau das Gegenteil dessen, wofür sie entwickelt wurden. Anbieter aus dem Ausland müssten britische Nutzer gesondert behandeln und separate Verifikationssysteme aufbauen, was zu höheren Kosten und potenziellem Nutzerverlust führen könnte. Nach Inkrafttreten des Online Safety Act 2023 stieg die Nachfrage nach VPN-Diensten in Großbritannien bereits massiv an: ProtonVPN meldete einen Anstieg um 1400 Prozent.
Ofcom spielt als Regulierungsbehörde eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Online Safety Act. Die Behörde erstellt Verhaltenskodizes, überwacht deren Einhaltung und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängen oder Dienste blockieren lassen. Für VPN-Provider soll Ofcom nun Leitlinien entwickeln, wie die geforderte Altersverifikation technisch umgesetzt werden kann.
International steht Großbritannien mit solchen Plänen nicht allein da. Frankreich diskutiert derzeit ein Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige. Australien hat ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, in dessen Folge mehr als 4,7 Millionen Accounts deaktiviert wurden. Auch Spanien und Griechenland erwägen ähnliche Regelungen mit 16 Jahren als Altersgrenze.
Nach der dritten Lesung im Oberhaus müssen beide Amendments noch das Unterhaus passieren. Dort verfügt die Labour-Regierung über eine Mehrheit und hat bereits angekündigt, die Vorschläge möglicherweise stoppen zu wollen. Die Regierung hat eine Konsultation zu Mindestaltern bei Social Media und VPNs versprochen, möchte aber offenbar nicht vom Parlament zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden. Wann und ob die Regelungen tatsächlich in Kraft treten, ist daher noch offen.
(mki)
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