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Attacken von APT28 und Co.: Was die Bundesregierung Russland vorwirft


Annalena Baerbock und der Gigolo, Friedrich Merz und das Eisbärenbaby, Stimmzettel und die AfD: Die Bundesregierung wirft Russland Falschinformationen im Bundestagswahlkampf und eine massive Cyberattacke vor. Die „gezielte Informationsmanipulation“ reihe sich in eine Serie von Aktivitäten ein, die das Ziel hätten, das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse in Deutschland zu untergraben, teilte das Auswärtige Amt in Berlin am Freitag mit. Der russische Botschafter sei daher ins Ministerium einbestellt worden. Wie bereits berichtet, dauerte die Zuordnung der Angriffe mehrere Monate.

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Nach Überzeugung der Bundesregierung gehen die hybriden Angriffe auf das Konto des russischen Militärgeheimdienstes GRU. So könne ein Cyberangriff gegen die Deutsche Flugsicherung (DFS) im August 2024 klar der russischen Hackergruppe „Fancy Bear“ zugeordnet werden, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts: „Unsere nachrichtendienstlichen Erkenntnisse belegen, dass der russische Militärgeheimdienst GRU die Verantwortung für diesen Angriff trägt.“ Die Gruppe wird auch als „APT28“ bezeichnet.

Die DFS hatte nach dem Angriff auf Nachfrage mitgeteilt: „Unsere Bürokommunikation wurde gehackt, wir befinden uns derzeit in den Abwehrmaßnahmen.“ Man versuche, die Auswirkungen auf ein Minimum zu begrenzen. Der Flugverkehr sei nicht betroffen und laufe normal weiter.

Zum anderen könne man nun verbindlich sagen, dass Russland mit der Kampagne „Storm 1516“ versucht habe, „sowohl die letzte Bundestagswahl als auch fortlaufend die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und zu destabilisieren“, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts. Er verwies auf belastbare Informationen deutscher Sicherheitsbehörden, dass dahinter Organisationen stünden, die vom GRU unterstützt würden.

Die Kampagne „Storm 1516“ läuft seit 2024. Sie zielt vor allem auf die Beeinflussung von Wahlen in westlichen Ländern ab. In einer Gemeinschaftsaktion hatten der deutsche Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst (BND) und das für Spionageabwehr im Innern zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz zwischen Juli 2024 und Juli 2025 zehn Veröffentlichungen in Sozialen Medien wie X oder Telegram untersucht.

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Im Fokus standen vor der Bundestagswahl unter anderem der Grünen-Spitzenkandidat Robert Habeck und der damalige Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU). Um sie in Misskredit zu bringen, wurden unter anderem falsche Zeugenaussagen produziert und ins Netz gestellt sowie Websites mit erfundenen Inhalten aufgesetzt.

Zwei Tage vor der vorgezogenen Wahl vom 23. Februar 2025 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, die deutschen Sicherheitsbehörden hätten Hinweise, dass Fake-Videos über angebliche Manipulationen bei Stimmzetteln Teil einer russischen Desinformationskampagne seien.

  • In einem Video vom 29. Juli 2024 wird der damaligen Außenministerin Baerbock (Grüne) vorgeworfen, auf einer Afrikareise eine Affäre mit einem afrikanischen Gigolo gehabt zu haben.
  • Dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wird in einem Video vom 5. Dezember 2024 sexueller Missbrauch unterstellt
  • Ein angeblicher Islamist posiert in einem Video vom 22. Januar 2025 und behauptet, er habe einen Menschen enthauptet.
  • Habeck wird in einem Video vom 30. Januar 2025 unter anderem vorgeworfen, gestohlene Kunst zu verkaufen.
  • Dem CDU-Vorsitzenden und damaligen Unions-Kanzlerkandidaten Merz wird am 3. Februar 2025 und damit wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 23. Februar unterstellt, er sei psychisch instabil und vor einigen Jahren in die Psychiatrie eingewiesen worden.
  • In einem Video vom 17. Februar 2025 wird behauptet, dass die AfD in Leipzig auf Stimmzetteln zur Briefwahl nicht aufgeführt worden sei.
  • In einem Video vom 20. Februar 2025 wird behauptet, in Hamburg seien Briefwahlunterlagen vernichtet worden, in denen die AfD angekreuzt worden sei.
  • Auf einer vermeintlich offiziellen Webseite wird am 6. Mai 2025 ein angebliches Programm der neuen Bundesregierung angekündigt, mit dem Einwanderung gezielt gefördert werden solle.
  • In einem Video vom 27. Mai 2025 wird Kanzler Merz vorgeworfen, er habe sich bei einer vermeintlichen Lieferung deutscher Taurus-Marschflugkörper persönlich bereichert
  • In einem Video vom 4. Juli 2025 wird der Kanzler beschuldigt, er habe während eines Jagdausfluges in Kanada Eisbärbabys getötet.

BND-Präsident Martin Jäger erklärte, Moskau wolle europäische Demokratien destabilisieren und Gesellschaften spalten und einschüchtern. „Wir müssen unsere Gegner konfrontieren, wo immer dies nötig ist“, fügte er hinzu. BfV-Präsident Sinan Selen sagte, die Kampagne „Storm 1516“ zeige sehr konkret, wie die demokratische Ordnung angegriffen werde. Das „Desinformations-Ökosystem“ umfasse prorussische Influencer mit hoher Reichweite, Verschwörungsideologen und rechtsextremistische Milieus, die über ihre Kanäle russische Falschinformationen verbreiteten.

Hybride Angriffe haben zugenommen. Die Bundesregierung beobachtet nach eigenen Angaben seit geraumer Zeit eine Zunahme hybrider Bedrohungen durch Russland. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann, auch staatlich gelenkte Cyberattacken zählen dazu.

Das Auswärtige Amt teilte mit, die Bundesregierung werde in enger Abstimmung mit europäischen Partnern eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergreifen, um Russland „einen Preis für sein hybrides Agieren aufzuzeigen“. Auf europäischer Ebene unterstütze man zudem neue Sanktionen gegen einzelne Akteure. Dazu zählten etwa Einreisesperren für bestimmte Personen und das Einfrieren von Vermögenswerten.

Es sei gut, dass die Sicherheitsbehörden nun die Spuren nach Russland glasklar aufgedeckt hätten, sagte die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner. Es reiche aber nicht aus, den Botschafter einzubestellen. Die Bundesregierung müsse in Zukunft „viel konsequenter gegen Kampagnen vorgehen, die im Auftrag Russlands Lügen verbreiten, um unsere Gesellschaft zu spalten“. Ein weiterer notwendiger Schritt wäre es, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte für die Ukraine nutzbar zu machen, damit diese ihre Verteidigungsfähigkeit stärken könne.


(nie)



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THG-Quote 2026: Mehr Geld fürs Elektroauto


Neben der staatlichen Kaufprämie für Privatkunden, die bis zu 6000 Euro betragen kann, gibt es für Elektroautos jährlich Geld aus dem CO₂-Handel. Das Stichwort ist die Treibhausgasminderungsquote, abgekürzt THG. Halter von Elektroautos können 2026 ein besseres Ergebnis als 2024 und 2025 erzielen: Statt teilweise weniger als 100 Euro gibt es unter Umständen mehr als 250. Dafür müssen sich die Halter lediglich bei einem Tradingpartner registrieren. Hinter der höheren Ausschüttung steht eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die geeignet ist, einen üblen Betrug an der Umwelt auszuhebeln.


VW Golf Rad

VW Golf Rad

Der Mechanismus des CO₂-Handels ist im Grundsatz simpel: Die sogenannten Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen – also Shell, BP und andere – sind verpflichtet, eine jährlich höhere CO₂-Reduzierung der Produkte nachzuweisen. 2020 lag der vorgeschriebene Minderungsanteil bei sechs Prozent gegenüber den ausschließlich rohölbasierten Kraftstoffen von 2016. 2025 betrug das vorgeschriebene Minus 10,6 Prozent. In diesem Jahr sind es 12,1 Prozent. Die Vorgabe von 25,1 Prozent für 2030 entspricht nochmals mehr als einer Verdopplung gegenüber heute. Gelingt es den Ölkonzernen nicht, diese Quoten einzuhalten, sind im Rahmen der EU-Richtlinie „RED III“ 600 Euro Strafzahlung pro Tonne Kohlendioxid fällig, die die Minderungsquote überschreitet. Hier ist also ein Marktmechanismus in Kraft, der preisgünstigere Lösungen als diese 600 Euro pro Tonne belohnt, die wiederum untereinander im Wettbewerb stehen.


Kia EV3

Kia EV3

Halter von Elektroautos bekommen aus dem THG-Quotenhandel eine jährliche Ausschüttung. Einzige Voraussetzung ist, dass sie sich bei einem Tradingpartner registrieren. In den Jahren 2024 und 2025 gab es im Regelfall weniger als 100 Euro. 2026 könnten es 250 und mehr Euro sein.

(Bild: Christoph M. Schwarzer)

Die bekannteste Maßnahme zur CO₂-Minderung von Dieselkraftstoff und Superbenzin ist die Beimischung von „Biokraftstoffen“. Gemeint ist zum Beispiel Rapsmethylester (Diesel B7) oder Ethanol (Super E5 oder E10). Dieses Verfahren ist aber nicht mehr ausreichend, um die THG-Quote zu erfüllen. Die Konzerne mussten und müssen THG-Zertifikate zukaufen, wovon Elektroautohalter profitieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „THG-Quote 2026: Mehr Geld fürs Elektroauto“.
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So schädlich? Erster Kinder-Prozess gegen Facebook und YouTube läuft in LA an


Wie viel Schuld tragen die Betreiber Sozialer Netze am Leid von Kindern und deren Umfeld? Bauen sie absichtlich Funktionen ein, die Kinder süchtig machen? Welche Verantwortung tragen sie für die Auswahl der Kindern vorgesetzten Inhalte? Solche Fragen sollen Gerichte und Geschworene in den USA entscheiden. Über tausend Klagen sind anhängig, meist von Kindern, deren (hinterbliebenen) Eltern oder Schulverwaltungen. Zudem führt die Mehrheit der US-Staaten Klage. Beklagt sind regelmäßig Alphabet/Google/YouTube, Bytedance/TikTok, Meta Platforms/Facebook/Instagram und Snapchat-Betreiber Snap. In Kalifornien tritt jetzt ein erster Prozess in die Gerichtssaalphase ein.

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Alphabet samt Google und YouTube sowie Facebook müssen sich den Vorwürfen einer als K.G.M. bezeichneten 19-Jährigen stellen. Snap und TikTok haben sich durch Vergleiche aus der Affäre gezogen. Wie viel sie dafür zahlen und ob sie Änderungen versprochen haben, ist streng geheim. Schließlich wollen sie nicht, dass sich das herumspricht, denn es sind ja noch über tausend weitere Klagen anhängig.

Durch ihre Vergleiche haben sich Snapchat und TikTok einen Vorteil verschafft: Sie können zuschauen, wie sich YouTube und Facebook vor Gericht schlagen, und beobachten, was bei den Geschworenen gut ankommt und was nicht. Gleichzeitig können sie auf Äußerungen verzichten, die ihnen sonst in einem späteren Verfahren vorgehalten werden könnten.

Erkenntnisgewinn ist ganz offiziell der Zweck dieses ersten Prozesses. Weil so viele Klagen anhängig sind, werden sie gebündelt. Bei Bundesgerichten nennt sich das MDL (Multi-District Litigation), bei kalifornischen Gerichten JCCP (Judicial Council Coordination Proceedings). Ausgewählt wurde dort der Superior Court des County Los Angeles, der zahlreiche Klagen in einer Akte zusammenfasst: Im Gerichtsenglisch heißt sie Christina Arlington Smith individually and as successor-interest to Lalani Walton, deceased, et al v Tiktok et al (Az. 22STCV 2135, JCCP5255). „et al“ ist eine lateinische Abkürzung und steht auf beiden Seiten für „und andere“.

Dass alle Klagen irgendwann im Gerichtssaal verhandelt werden, ist ausgeschlossen. Bis dahin wären viele der Kinder in Pension. Das Gericht in LA hat aus den vielen tragischen Fällen drei unterschiedliche für echte Verhandlungen vor Geschworenen ausgewählt: KGM, RKC und Moore. An diesen Urteilen sollen sich später die Vergleichsverhandlungen der vielen anderen Klagen orientieren. Für die beklagten Datenkonzerne steht in den drei Prozessen also viel auf dem Spiel. Die Auswahl der Geschworenen in Los Angeles hat am Dienstag begonnen und wird mindestens bis Donnerstag dauern.

KGM gibt an, seit dem Alter von sechs Jahren YouTube zu nutzen, seit dem Alter von elf Jahren Instagram. Sie wirft den Betreibern vor, ihr schwere psychologische Schäden zugefügt zu haben, insbesondere durch Merkmale wie endlose Webseiten (infinite scroll) und automatisch ablaufende Videos (autoplay). Die Folgen seien Angstzustände, Depressionen, Selbstschädigungen und Suizidalität.

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Nicht nur fordert sie für sich und ihre Familie Schadenersatz und Strafschadenersatz, der die Sozialen Netze zu Änderungen drängen soll, sondern auch prominente Warnungen auf den Plattformen selbst. Diese sollen die Eltern der Kinder ansprechen. KGMs Mutter hat ausgesagt, dass sie bei entsprechender Warnung die Nutzung durch ihre Tochter eingeschränkt hätte. Die Beklagten stellen die Vorwürfe in Abrede. Tatsächlich würden sie besonderes Augenmerk auf Kinderschutz legen und zahlreiche Maßnahmen ergreifen.

Die Datenkonzerne haben vergeblich versucht, KGMs Klage im Keim zu ersticken. Die Mutter habe die Nutzungsbedingungen gar nicht gelesen, lautete ein Vorbringen; sie hätte die verlangten Warnhinweise also gar nicht wahrgenommen. Natürlich fordert KGM nicht mehr Kleingedrucktes, sondern prominente Einblendungen, die nicht zu übersehen sind. Bytedance meinte (vor dem Vergleich), KGM sei schon vor dem Einstieg in TikTok psychisch geschädigt gewesen.

Ein anderes Argument war, dass für den Leidensweg des Mädchens nicht die Sozialen Netze, sondern schikanierende Mitschüler (Bullies) und Schwierigkeiten in der Familie verantwortlich seien. Und juristisch seien die Klagen ohnehin unzulässig: Tatsächlich verleiht US-Bundesrecht in Section 230 Immunität für Inhalte, die Webseitenbetreiber nicht selbst bereitstellen, sondern die von Dritten gepostet werden (mit Ausnahmen, die hier nichts zur Sache tun). Die erhobenen Vorwürfe stünden allesamt in engem, untrennbarem Zusammenhang mit solchen Inhalten. Nur in bestimmten Fällen haften Betreiber für die Auswahl der Drittinhalte, die sie ihren Nutzern vorsetzen.

No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.

Die Richterin hat jedoch alle Anträge auf schnelle Verfahrenseinstellung abgelehnt: KGM habe genügend Beweise vorgelegt, um zu zeigen, dass die Schädigung durch die Gestaltung der Plattformen eingetreten ist, unabhängig von deren konkreten Inhalten.

Darauf werden sich die Anwälte der jungen Frau wohl konzentrieren. Besonders herausfordernd ist, dass sie nicht bloß die Geschworenen davon überzeugen müssen, dass es wirklich die Funktionen Facebooks und YouTubes waren, die die Mandantin geschädigt haben. Und, wenn möglich, dass die Konzerne von der Schädlichkeit wussten. Die Beweisführung muss zudem darlegen, welche Plattform in welchem Umfang zu welcher Schädigung beigetragen hat.

Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Suizid und Mobbing, bei der telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.


(ds)



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Adobe Photoshop: neue Einstellungsebenen und erweiterte KI-Werkzeuge


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Adobe hat neue Funktionen für die Bildbearbeitung Photoshop vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen neue Einstellungsebenen, überarbeitete KI-Werkzeuge und ein neues Textwerkzeug im Testbetrieb.

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Erstmals seit langer Zeit integriert Adobe einen neuen Satz Einstellungsebenen in Photoshop. Die aus Lightroom bekannten Regler für „Klarheit“, „Dunst entfernen“ und „Korn“ lassen sich künftig auf diese Weise nicht-destruktiv anwenden und mit Ebenenmasken kombinieren.

Klarheit verstärkt lokale Kontraste und betont Strukturen, ohne das gesamte Bild zu schärfen. „Dunst entfernen“ greift in Kontrast und Farbstimmung ein, um neblige oder flache Aufnahmen klarer wirken zu lassen. Korn verleiht Bildern mehr Struktur und reduziert digitale Glätte. Intensität, Größe und Charakter des digitalen Filmkorns können eingestellt werden.

Zu den KI-Funktionen rund um Adobe Firefly zählen „Generatives Füllen“, „Generatives Erweitern“ und das Entfernen-Werkzeug. Aktualisierte Modelle erzeugen 2K-Auflösung und sollen mehr Details liefern.

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Nach Angaben von Adobe setzen die Werkzeuge Texteingaben zuverlässiger um und erzeugen sauberere Übergänge zwischen bestehenden und berechneten Bildteilen als zuvor. Beleuchtung und Bildtiefe sollen natürlicher wirken. Beim Retuschieren verspricht der Hersteller weniger Artefakte und gleichmäßigere Flächen.

Beim Generativen Füllen mit Referenzbildern kann Photoshop laut Adobe künftig nicht nur Stil, Farben oder Anmutung übernehmen, sondern auch konkrete Objekte aus einer Vorlage berücksichtigen. Das Programm erkenne Geometrie und Perspektive und passe eingefügte Inhalte an Größe, Licht, Farbe und Blickwinkel der Zielszene an. Adobe will damit Brüche vermeiden, bei denen eingefügte Elemente nicht zur Umgebung passen.



Adobe Firefly soll künftig Objekte in Referenzbildern erkennen und in bestehende Szenen montieren können.

(Bild: Adobe)

Bisher nur im Testbetrieb veröffentlicht Adobe dynamischen Text. Damit lassen sich Textebenen per Klick biegen, krümmen oder kreisförmig anordnen. Photoshop passt Textgröße und Verlauf ohne Umwege über Pfade automatisch an eine gewählte Form an.



Vorerst in Beta-Status veröffentlicht Adobe ein Tool, das Text an Kurven entlang fließen lässt.

(Bild: Adobe)

Die neuen Einstellungsebenen und die überarbeiteten KI-Werkzeuge stehen laut Adobe ab sofort in der Desktop-Version von Photoshop bereit. Die verbesserten Funktionen für Generatives Füllen, Generatives Erweitern und Entfernen sollen auch in der Web-App von Photoshop verfügbar sein. Der dynamische Text startet zunächst als Beta-Funktion.


(akr)



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