Künstliche Intelligenz
iPhone muss sich weiter öffnen: Apple hält EU-Deadline ein
Die von der EU als Gatekeeper eingestuften Betriebssysteme iOS und iPadOS müssen sich weiter für andere Produkte und Hersteller öffnen. Fristgerecht hat Apple kurz vor Jahresende die ersten Interoperabilitätsvorgaben umgesetzt, die Brüssel unter dem Digital Markets Act im Detail diktiert hatte. Der Konzern scheint damit alle Vorgaben pünktlich zu erfüllen, die er mit aller Kraft loswerden will: Ein beschleunigtes Einspruchsverfahren wiesen die Regulierer ab, Apples Berufung gegen die Interoperabilitätsvorgaben ist beim Gericht der Europäischen Union (EuG) allerdings noch anhängig.
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Was sich jetzt in iOS 26 ändert
Eine der zentralen Vorgaben zeigt sich in der ersten Beta von iOS 26.3, dort ist die neue Funktion für eine „Mitteilungsweiterleitung“ integriert. Sie macht es in Zukunft möglich, die iPhone-Mitteilungen in vollem Umfang auch an einem anderen Gerät als nur der Apple Watch zu empfangen und zu verwalten. Bislang leitet iOS die Mitteilungen zwar per Bluetooth weiter, aber nur sehr eingeschränkt. Das ist frustrierend für Träger anderer Uhren, etwa von Garmin & Co. Die Begleit-Apps solcher Accessoires sollen außerdem erweiterte Berechtigungen für den Hintergrundbetrieb auf dem iPhone erhalten, um Daten zügig übertragen zu können. Hier gibt es aktuell oft nervende Verbindungsabbrüche.
Zuvor hat Apple bereits ein neues „Wi-Fi Infrastructure“-Framework aufgesetzt, über das Apps auf dem iPhone gespeicherte WLAN-Zugangsdaten mit einem Accessoire teilen können – auch das war zuvor der Apple Watch vorbehalten. Hier scheint Apple mit iOS 26.2 allerdings eine Funktion entfernt zu haben, die bislang die gesamte WLAN-Historie direkt mit watchOS synchronisierte. Für die ebenfalls vorgegebene „High-Bandwidth Peer-to-Peer Wi-Fi Connection“ hat der Hersteller bereits gesorgt: Seit iOS 26 wird der Standard Wi-Fi Aware unterstützt. Auch AirDrop ist offenbar darauf umgeschwenkt, was Google offensichtlich ermöglicht hat, erstmals den bequemen AirDrop-Datenaustausch mit Android zu ermöglichen.
EU-Vorgaben auch für iOS 27
Bis zum Jahresende muss Apple für andere Hersteller auch „Proximity-triggering pairing“ unterstützen. Dahinter steckt ein bequemer Pairing-Prozess, für den es reicht, ein Accessoire nahe an das iPhone zu halten. Zudem muss der Konzern den NFC-Controller weiter öffnen, sodass Apps darüber etwa Zahlungsdaten an eine Smartwatch oder ein anderes NFC-Gerät übertragen können.
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Für 2026 fordert die EU-Kommission weitere Öffnungsschritte: Dazu gehört, dass sich AirDrop-Alternativen ebenso prominent in das Betriebssystem integrieren dürfen – etwa in das Sharing-Menü. Mit iOS 27 muss Apple außerdem „fremdes“ Media Casting besser unterstützen, es soll die gleichen Rechte und Komfortfunktionen wie AirPlay auf Betriebssystemebene erhalten. Und auch den von den AirPods bekannten schnellen Audiowechsel zwischen eigenen Geräten darf Apple nicht mehr für sich behalten: Andere Kopfhörerhersteller können das voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 integrieren.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
Biometrie-Deal mit den USA: EU-Rat ebnet Weg für weitreichenden Datenaustausch
Hinter verschlossenen Türen und „ohne weitere Aussprache“ haben die EU-Minister am Mittwoch auf der Sitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten eine weitreichende Entscheidung getroffen. Sie autorisierten den Start von Verhandlungen mit den USA über ein Rahmenabkommen im Sinne der von Washington angestrebten „Partnerschaft für verstärkten Grenzschutz“. Ziel dieses seit Langem umstrittenen Enhanced Border Security Partnership (EBSP) ist es, US-Behörden direkten und weitreichenden Zugriff auf biometrische Daten zu gewähren, die in Polizeidatenbanken der EU-Mitgliedstaaten gespeichert sind.
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Im Gegenzug strebt die EU nun einen vergleichbaren Zugang zu US-amerikanischen Datensätzen an. Ein von der dänischen Ratspräsidentschaft verfasstes Dokument, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat, skizziert die entsprechende strategische Marschroute für diesen transatlantischen Datendeal.
Die geplante Übereinkunft soll demnach die rechtliche Basis für den Austausch von Informationen schaffen, die explizit biometrische Merkmale einschließen. Offiziell dient dies der Überprüfung der Identität von Reisenden. Es gehe um Erkenntnisse, heißt es, ob deren Einreise oder Aufenthalt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Die dänische Ratspräsidentschaft betont dabei die Bekämpfung von irregulärer Migration sowie die Prävention und Aufdeckung schwerer Straftaten und terroristischer Handlungen im Kontext des Grenzmanagements.
Nationale Daten zuerst, EU-Zentralregister später?
Wichtig ist die technische Struktur: Das Rahmenabkommen selbst erlaubt laut der Skizze noch keinen direkten Durchgriff der US-Behörden auf europäische Server. Es bilde lediglich das juristische Dach, unter dem die einzelnen EU-Staaten bilaterale Verträge mit den USA schließen könnten. In diesen Feinabstimmungen wird dann festgelegt, welche spezifischen Datenbanken für den Austausch geöffnet werden und welche nationalen rechtlichen Anforderungen gelten. Prinzipiell signalisierten die EU-Länder bereits unlängst: Sie haben kein grundsätzliches Problem damit, dass US-Strafverfolgungsbehörden zur Gefahrenprävention auf ihre nationalen Datenbanken zugreifen.
Bemerkenswert ist die langfristige Perspektive, die das dänische Dokument eröffnet. Zunächst liegt der Fokus zwar auf nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten. Doch der Text lässt die Tür für eine spätere Ausweitung offen. Der Ratsvorsitz hält den Ansatz für erstrebenswert, künftig auch den Datenaustausch aus zentralen EU-Datenbanken mit ausgewählten Drittstaaten zu prüfen. Wer diese Partner sein könnten, bleibt vage. Doch das Interesse der USA an zentralen europäischen Registern ist seit langem dokumentiert. Ähnliche Begehrlichkeiten Großbritanniens hatte die EU in der Vergangenheit noch zurückgewiesen.
Mit Blick auf den Datenschutz liest sich das Verhandlungsmandat betont regelkonform. Das Abkommen soll die Standards der EU widerspiegeln, insbesondere die Grundrechtecharta, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den AI Act. Die Ratsspitze verspricht eine klare Zweckbindung und Schutzmaßnahmen gegen massenhaften Datentransfer. Kritiker bewerten diese Zusicherungen aber als hohl. Sie weisen immer wieder darauf hin, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht dem europäischen Standard entspricht.
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Washington fordert Social-Media-Einblicke
Erschwert wird die Argumentation der EU laut Statewatch dadurch, dass sie derzeit selbst dabei sei, Schutzbestimmungen der DSGVO und der KI-Verordnung aufzuweichen. Zudem stünden rechtliche Herausforderungen im Raum: Klagen gegen den bestehenden Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA beschäftigten bereits die Gerichte. Die Sorge vor einem politisch motivierten Missbrauch von Daten durch US-Ämter wie die Einwanderungsbehörde ICE würden wachsen.
Parallel will Washington bereits Fakten schaffen. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection) plant eine massive Ausweitung der Datenerfassung bei Reisenden. Erhoben werden soll laut dem US-Bürgerrechtler Edward Hasbrouck vom kalifornischen Identity Project ein umfassender Satz biometrischer Identifikatoren, der neben Gesichtsfoto und Fingerabdrücken auch die Iris und sogar DNA-Proben umfassen könnte. Zur Umsetzung sei eine proprietäre Smartphone-App vorgesehen, die weitreichende Zugriffsrechte auf die Hardware der Nutzer fordere.
Flankiert wird dieses Bestreben durch Forderungen nach einer lückenlosen digitalen Historie: Reisende sollen vor allem ihre Social-Media-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Dazu kommen dem Plan der Trump-Regierung zufolge Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Metadaten von Fotos. Selbst intimste Informationen über Familienmitglieder – von Geburtsdaten bis hin zu Wohnsitzen – stehen auf der Wunschliste der US-Fahnder. In diesem Spannungsfeld zwischen sicherheitspolitischem Kooperationswillen und dem Schutz der Privatsphäre dürften die sich abzeichnenden EBSP-Verhandlungen die EU-Seite vor eine Zerreißprobe stellen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Riechen für mehr Immersion: „Escents“ bringt Gerüche in die Virtual Reality
Mit dem neuen Duftgerät „Escents“ will das britische Unternehmen Scentient eine bisher weitgehend unbeachtete Sinneswahrnehmung in Virtual Reality und Augmented Reality integrieren: den Geruch. Auf der XR-Messe UnitedXR Europe zeigte die Firma das tragbare System erstmals der Öffentlichkeit. Es kann mit gängigen Headsets wie Meta Quest 3 oder Pico 4 Ultra gekoppelt werden und ist für Trainings, Wellness-Anwendungen oder Markeninszenierungen konzipiert.
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Escents ist ein geräuschloses, per Bluetooth angebundenes Gerät, das gezielt Düfte freisetzt und ähnlich wie das Neckband der Viture Luma Display-Brillen um den Hals gelegt wird. Es verwendet magnetisch einsetzbare Duftkapseln, sogenannte „Smart Pods“. Jede Einheit enthält sechs verschiedene Düfte – darunter Jasmin, Schokolade, grüner Feigenbaum, Kiefer, verbranntes Holz und Benzin. Die Kapseln werden vom Gerät automatisch erkannt und sollen jeweils bis zu 50 Stunden lang einsetzbar sein. Bei niedrigem Füllstand blinkt eine Lichtanzeige. Der Wechsel der Pods dauert laut Hersteller nur wenige Sekunden.
Knapp 1.000 Euro für geruchsintensive Virtual Reality
Zusätzlich zur Hardware bietet Scentient eine eigene Softwareplattform: Der „Scentient Video Player“ ermöglicht zeitlich abgestimmte Duftabfolgen für 360-Grad-Videos oder einfache 2D-Inhalte. Über eine Unity-Schnittstelle lassen sich in virtuellen Umgebungen auch gezielt einzelne Objekte mit Düften verknüpfen. So kann etwa ein digitaler Gegenstand angehoben und beschnuppert werden.
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Neben Anwendungen im Bereich Wellness hebt das Unternehmen vor allem den Einsatz in realitätsnahen Trainings hervor. In simulierten Notfallszenarien könnte demnach der Geruch von Rauch oder Chemikalien Stresssituationen realistischer abbilden. Auch exklusive Markeninszenierungen zählen zu den angestrebten Einsatzfeldern.
Hinter Scentient stehen Anastasia Georgievskaya, die zuvor in der biomedizinischen Forschung tätig war, und der Maschinenbauingenieur Ivan Novikov. Das Gerät ist aktuell für 850 britische Pfund im Vorverkauf erhältlich, die Auslieferung soll Anfang 2026 beginnen.
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(joe)
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Deutsche Bahn: Generalsanierung Hamburg-Berlin im Zeitplan
Bei den Zeitplänen für ihre Generalsanierungen hat die Deutsche Bahn offenbar ein glücklicheres Händchen als für die Fahrpläne im laufenden Betrieb. Beim Großumbau der Bahnstrecke Hamburg-Berlin seien die Arbeiten im Zeitplan, teilte das Staatsunternehmen jetzt mit. Die erste Bauphase stehe kurz vor dem Abschluss. Die Erneuerung von Gleisen, Weichen und Schallschutzwänden sei weitgehend abgeschlossen.
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Mit der viel befahrenen Bahnstrecke zwischen den beiden Großstädten knüpft die Bahn an die erste Generalsanierung der Riedbahn an. Das Konzept: Lieber eine komplette Streckensperrung für einige Monate als Arbeiten, die sich im laufenden Verkehr mit allerlei Beeinträchtigungen über Jahre hinziehen. Die jetzige Baustelle, deren Umbau am 1. August begann, ist freilich ein ganz anderes Kaliber als die Riedbahn zwischen Frankfurt am Main und Mannheim. Mit 278 Kilometern Länge gehe es um das Vierfache, so die Bahn.
Neue Überleitstellen als Vorsorge gegen Störungen
Doch auch im großen Stil ging es augenscheinlich in erhoffter Weise voran. Laut Bahn befanden sich täglich bis zu 1000 Mitarbeiter der DB-Tochter DB InfraGo im Einsatz. Gearbeitet wird rund um die Uhr. Dabei seien bis zu 140 Baumaschinen pro Tag im Einsatz. In den ersten fünf Monaten wurden 99 Prozent der Gleisarbeiten und 97 Prozent der Weichen ausgetauscht. In absoluten Zahlen geht es um 164 Kilometer Gleise, 241 Weichen und 4,6 Kilometer Schallschutzwände. Bei den 270 Signalen sind 40 Prozent erledigt, bei den Oberleitungen auf einer Länge von 25 Kilometern beträgt der Fortschritt 52 Prozent.
Im Zuge der Generalsanierung wird neben Ausbesserungen auch die Technik auf der Strecke erneuert. Die Bahn baut außerdem neue Weichenverbindungen und Überleitstellen ein, um künftig bei Störungen alternative Fahrtmöglichkeiten zu haben. In der nächsten Bauphase steht nun neben den Bahnhöfen die Signal- und Stellwerkstechnik im Fokus. Die Generalsanierung soll am 30. April 2026 abgeschlossen werden.
Erste Abschnitte nahe Hamburg und Berlin sollen mit dem neuen europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS (European Train Control System) ausgerüstet werden. Entlang der gesamten Umbaustrecke will die DB Funkmasten für den Bahnfunk FRMCS (Future Rail Mobile Communication System) errichten.
Mehr als 170 Ersatzbusse unterwegs
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Die Generalsanierung hat auch einen gewaltigen Ersatzverkehr ausgelöst. Fernverkehrszüge fahren weiträumige Umleitungen über Uelzen und Stendal. Als Ersatz für den Regional- und Nahverkehr werden Busse eingesetzt. So sind mehr als 25 Linien im Einsatz, die von mehr als 170 Bussen bedient werden.
(mki)
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