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Einführung von Werbung: Was Amazon bei Prime Video gemacht hat, war rechtswidrig
Weil Amazon Werbung bei dem Streaming-Dienst Prime Video eingeführt hat, hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage eingereicht. Nun erhalten die Verbraucherschützer Rückenwind vom Landgericht München. Die Richter bewerteten Amazons Vorgehen in einem Urteil als rechtswidrig.
Amazon begann im Februar 2024, Werbung bei Prime Video einzublenden. Zuvor war der Dienst noch werbefrei. Rund 17 Millionen Kunden wurden damals über den Schritt informiert, das Vorhaben hat man aber ohne Zustimmung umgesetzt.
Wollten Nutzer weiterhin keine Werbung sehen, hatten sie lediglich die Option, ein Zusatz-Abo zu buchen. Diese Option kostet 2,99 Euro pro Monat. An der ursprünglichen Mitgliedschaft ändere sich laut Amazon mit der Werbeschaltung nichts.
Kunden sind von Werbefreiheit ausgegangen
Im Kern geht es bei dem Verfahren um die Frage, ob es unzulässig ist, dass Amazon einseitig die Verträge geändert hat. Die Richter des Landgerichts München bestätigen nun die Ansicht des vzbv in einem Urteil (Az.: 33 O 3266/24).
Amazon hatte vor Gericht argumentiert, in den Nutzungsbedingungen wäre nirgendwo festgeschrieben, dass Prime Video werbefrei sein muss. Als Kunden den Streaming-Dienst abonnierten, sind diese laut dem Gericht aber davon ausgegangen, dass keine Werbung geschaltet wird. „Die Werbefreiheit des Videostreaming-Angebots und damit der ‚ungestörte Werkgenuss‘ stelle einen wesentlichen Wertfaktor für die Kunden dar“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Weil Amazon ursprünglich die Werbefreiheit gewährt hat, hätten Nutzer dementsprechend auch zustimmen müssen, wenn Werbung eingeführt wird. Somit ist das Vorgehen des Konzerns unzulässig. Angaben, die Amazon in den Mails von Anfang 2024 machte, bewerten die Richter zudem als irreführend.
Das Landgericht München verpflichtet Amazon nun, das Verhalten gegenüber den Kunden zu berichtigen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.
Verbraucherschützer setzen auf Sammelklage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet das Urteil als wichtigen Schritt. „Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Prime-Video-Nutzer hätten nach Ansicht der Verbraucherschützer weiterhin einen Anspruch auf die werbefreie Version ohne Mehrkosten.
Mit diesem Verfahren will der vzbv erreichen, dass Amazon künftig nicht die Nutzungsbedingungen von weiteren Diensten einseitig ändert. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in einem weiteren Verfahren eine Sammelklage eingereicht.
Die Sammelklage steht dabei für sämtliche Nutzer offen. Wer die werbefreie Option gebucht hat, kann die Zusatzbeiträge zurückerhalten. Ohne Zusatz-Abo kann man sich aber trotzdem der Sammelklage anschließen, weil den betroffenen Nutzer nach Ansicht der Verbraucherschützer eine Entschädigung zusteht, die dem Wert des Zusatz-Abos entspricht – also 2,99 Euro pro Monat.
Pro Jahr und Abo belaufen sich die Mehrkosten damit auf 35,88 Euro, die Nutzer zurückerhalten könnten. Weil das Verfahren voraussichtlich über mehrere Jahre läuft, können mehrere Jahresbeiträge zusammenkommen. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich, Details dazu finden sich auf der entsprechenden Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.
Neben Sammelklage läuft auch eine Gewinnabschöpfungsklage
Neben der Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen auch eine Abschöpfungsklage eingereicht. Damit will man die Gewinne zurückfordern, die Amazon mit den Werbeoptionen eingenommen hat. Die Summe könnte sich laut den Verbraucherschützern auf bis zu 1,8 Milliarden Euro belaufen. Das Geld erhalten aber nicht die Kläger, sondern geht – im Falle eines Erfolgs – an den Bundeshaushalt.
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Game Ready ohne Game: Nvidia GeForce-Treiber 591.59 nennt keine Titel

Nvidia veröffentlicht zwei Wochen nach dem letzten Update den nächsten GeForce-Treiber, ohne diesmal ein konkretes Spiel zu adressieren. Version 591.59 ist also „Game Ready“ ohne expliziten Titel. Dennoch werden Optimierungen für neue Spiele versprochen. Einige Fehler werden ausgebügelt.
Game Ready für nicht genannte Spiele
Pauschal verspricht Nvidia Optimierungen „in den neusten Titeln mit DLSS 4 und Nvidia Reflex“. Der Treiber soll die bestmögliche „Experience“ für Spiele bieten. Das war es auch schon, was das Game-Ready-Credo angeht.
Behobene Fehler und ein offener Bug
Behoben wird allerdings ein Problem mit der Farbdarstellung in Spielen und Programmen, das mit dem letzten Treiber bei Nutzung einer Auflösung abseits der nativen auftreten konnte. Ferner sollen Blackscreens, die beim Einsatz von RTX HDR auf bestimmten Fernsehern auftreten konnten, nun Geschichte sein.
- Display color seems faded after switching to non-native resolution [5548662]
- Using RTX HDR on select televisions causes games to blackscreen [5720286]
Bei den Gaming-Bugs wurden Stabilitätsprobleme mit aktuellen Grafikkarten der Serie RTX 5000 in den Spielen Enshrouded und Dying Light: The Beast angegangen. Ferner soll der HDR-Umschalter bei Assassin’s Creed Valhalla auch wieder funktionieren, wenn Smooth Motion aktiviert ist.
- Enshrouded: Game stability issues on GeForce RTX 50 Series GPUs [5664067]
- Assassin’s Creed Valhalla: HDR toggle not functional when Smooth Motion is enabled [5469746]
- Dying Light: The Beast: Game stability issues after updating to 591.44 driver [5720536]
Lediglich einen offenen Fehler führt Nvidia noch auf: Die Option „Show Notification Tray Icon“ lässt sich im Nvidia Control Panel nicht abwählen.
- Unable to deselect „Show Notification Tray Icon“ from NVIDIA Control Panel [5622213]
Vor zwei Wochen hatte Nvidia erst den GeForce-Treiber 591.44 veröffentlicht, mit dem PhysX auf GeForce RTX 5000 wiederkehrte.
Downloads
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4,2 Sterne
Die GeForce-Treiber unterstützen sämtliche aktuellen Nvidia-Grafikkarten.
- Version 591.59 Deutsch
- Version 581.94 Hotfix Deutsch
- +3 weitere
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Netto verkauft jetzt eine geniale Lösung für Euer Home-Office
Befindest du dich im Home-Office, möchtest aber nicht deinen privaten Rechner für die Arbeit nutzen, muss ein neues Gerät her. Möchtest du jedoch keinen Laptop, solltest du bei Netto vorbeischauen. Der Discounter verkauft jetzt einen Mini-PC mit Windows 11 Pro für effektiv weniger als 200 Euro.
Supermärkte, wie Netto, Lidl oder Aldi, bieten längst mehr, als nur Gemüse und Obst. Vor allem multimedial stellen sich die Händler immer breiter auf. Während einige auf Eigenmarken setzen, findet Ihr bei Netto vermehrt Marken-Produkte zu richtig günstigen Preisen. Dazu zählt auch ein Mini-PC von Acemagic, der nicht nur mit 16 GB RAM aufwartet, sondern auch als Multimedia-Station eingesetzt werden kann. Aktuell bekommt Ihr das Gerät 25 Prozent günstiger und könnt Euch zudem noch einen Filialgutschein im Wert von 30 Euro schnappen.
Mini-PC mit Windows 11 Pro: Das bietet der Acemagic N150
Natürlich könnt Ihr hier keine High-End-Gaming-Performance erwarten. Aber das sollte den meisten beim Blick auf den Preis bereits klar sein. Dennoch ist der Acemagic N150 zum Arbeiten gut ausgestattet. Den Anfang macht ein Intel N150-Prozessor der Twin-Lake-Serie. Die Quad-Core-CPU taktet auf maximal 3,6 GHz. Bei der GPU handelt es sich um eine integrierte Grafikeinheit von Intel. Der Hersteller setzt zudem auf eine Speicherkonfiguration aus 16 GB DDR4-RAM und einer 512-GB-SSD.

Ab Werk ist bereits Windows 11 Pro vorinstalliert. Mit seinem Gewicht von 260 Gramm und den Maßen 100 x 100 x 34 mm passt das Gerät zudem problemlos in die meisten Taschen oder auf so gut wie jeden Schreibtisch. Im Lieferumfang ist auch eine VESA-Halterung enthalten, falls Ihr den Mini-PC direkt an Eurem Bildschirm befestigen möchtet. Insgesamt sieben Schnittstellen ermöglichen zudem, dass Ihr verschiedene Endgeräte verbinden könnt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 2x USB 3.2 Gen1 Type-A
- 2x USB 2.0 Type-A
- 1x HDMI
- 1x DP
- 1x 3,5-mm-Klinkenanschluss
Dadurch steht auch einem Multi-Monitor-Setup nichts im Wege. Alles in allem erhaltet Ihr hier einen strom- und platzsparenden Mini-PC, der über ausreichend Leistung für den Arbeitsalltag verfügt und zudem richtig günstig ist. Doch auch als Multimedia-Station an Eurem Smart-TV hinterlässt das Gerät einen durchaus guten Eindruck.
Unsere Einschätzung: Lohnt sich der Netto-Deal?
Der bisherige Text liest sich sicherlich wie ein Liebeslied an den Acemagic N150. Allerdings sollte neben all dem Lob auch etwas Klarheit geschaffen werden. Der Prozessor zählt zu den langsameren Modellen aus dem Hause Intel. Die Performance dürfte dabei eher an ein Dual-Core-Modell erinnern. Dadurch sind ressourcenlastige Aufgaben eher schwierig. Grundlegende Aufgaben, wie die Nutzung von MS Office-Anwendungen oder surfen im Netz stellen allerdings kein Problem dar. Die verbaute Grafikeinheit lädt allerdings nicht unbedingt zur intensiven Nutzung von Photoshop & Co. ein.
Warum ist der Acemagic N150 also trotzdem spannend? Der Grund liegt in den geringen Kosten. Denn Netto reduziert den Mini-PC aktuell um 25 Prozent. Dadurch zahlt Ihr nur noch 222,99 Euro für das Modell. Klickt Ihr zudem auf der Produktseite den Punkt „Gratis Versand & 30€ Filialgutschein auf diesen Artikel erhalten“ an, fällt der effektive Preis auf unter 200 Euro. Dadurch bekommt Ihr hier einen Mini-PC zu starken Konditionen, mit dem Ihr grundlegende Aufgaben erledigen könnt, ohne tief in die Tasche zu greifen. Wenn Ihr also hauptsächlich in Office-Programmen unterwegs seid oder im Internet surft, benötigt Ihr keinen 3000 Euro teuren Gaming-Rechner. Der Acemagic N150 ist hier mehr als ausreichend – und richtig günstig.
Was haltet Ihr von dem Angebot? Ist der Acemagic N150 interessant für Euch oder ist die Performance etwas zu schwach? Lasst es uns wissen!
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Jackery Explorer 300D: Powerbank mit 90.000 mAh und 300 Watt startet mit Rabatt

Auch Jackery möchte die Lücke zwischen großen Powerstations und kleinen Powerbanks schließen, wofür der Hersteller mit der Jackery Explorer 300D eine reine DC-Powerstation mit 90.000 mAh und einer Ausgangsleistung von bis zu 300 Watt auf den Markt bringt. Zum Verkaufsstart am 23. Dezember gibt es 60 Euro Rabatt.
Reines DC-System für unterwegs
Die in erster Linie für Reisen ohne Flüge gedachte Powerstation lädt unterwegs Notebooks, Smartphones, Tablets und andere Geräte, die sich über USB oder einen Kfz-Anschluss laden lassen. Ohne AC-Ausgang kann die Jackery Explorer 300D auf einen Umwandler verzichten, was die Effizienz erhöht.
288 Wh und bis zu 300 Watt
Hierfür ist sie mit einem LiFePO4-Akku mit einer Kapazität von 288 Wh (90.000 mAh), drei USB-C-Ports, einem USB-A-Anschluss sowie einer 12-Volt-Buchse ausgestattet, die in Summe bis zu 300 Watt bereitstellen. Im Hochkant-Design gehalten dient der Tragegurt der Powerstation auch gleichzeitig als 140-Watt-USB-C-Ladekabel, was auch das Maximum an Leistung der USB-C-Anschlüsse darstellt. Laut Hersteller hält dieses integrierte Kabel einer Zuglast von bis zu 10 kg Stand. Optional stehen ein Schultergurt sowie eine Schutztasche für den Transport zur Verfügung. Eine integrierte LED-Leuchte bietet bei Dunkelheit Licht und kann im Notfall mit der Blinkfunktion für Aufmerksamkeit sorgen. Die Jackery Explorer 300D wiegt 2,5 kg und misst 120,24 × 118,6 × 183 mm (L × B × H).
Laden auch per Solar
Die Powerstation selbst lässt sich wahlweise über USB-C, mobile Solarpanels oder den 12-Volt-Autoadapter laden. Die LiFePO4-Zellen sind laut Hersteller auf eine Lebensdauer von rund 4.000 Ladezyklen ausgelegt, nach denen sie noch bis zu 70 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität bieten sollen. Jackerys ZeroDrain-Technologie soll dafür sorgen, dass der Akku auch nach längerer Lagerung nahezu vollständig geladen bleibt: Bei 100 Prozent Ladestand verbleiben nach einem Jahr ohne Nutzung laut Jackery über 99 Prozent der Kapazität. Den Temperaturbereich gibt der Hersteller von –15 bis 45 Grad Celsius an. Das BMS-System bietet unter anderem Schutzmechanismen gegen Überladung, Tiefentladung, Kurzschluss und Überspannung.
Preis und Verfügbarkeit
Die Jackery Explorer 300D ist ab dem 23. Dezember 2025 erhältlich und ist bis zum 31. Dezember direkt bei Jackery für 179 statt 239 Euro (UVP) erhältlich.
Jackery gewährt eine 3-jährige Produktgarantie, die sich durch eine Registrierung beim Hersteller auf 5 Jahre verlängern lässt.
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