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Einführung von Werbung: Was Amazon bei Prime Video gemacht hat, war rechtswidrig


Weil Amazon Werbung bei dem Streaming-Dienst Prime Video eingeführt hat, hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage eingereicht. Nun erhalten die Verbraucherschützer Rückenwind vom Landgericht München. Die Richter bewerteten Amazons Vorgehen in einem Urteil als rechtswidrig.

Amazon begann im Februar 2024, Werbung bei Prime Video einzublenden. Zuvor war der Dienst noch werbefrei. Rund 17 Millionen Kunden wurden damals über den Schritt informiert, das Vorhaben hat man aber ohne Zustimmung umgesetzt.

Wollten Nutzer weiterhin keine Werbung sehen, hatten sie lediglich die Option, ein Zusatz-Abo zu buchen. Diese Option kostet 2,99 Euro pro Monat. An der ursprünglichen Mitgliedschaft ändere sich laut Amazon mit der Werbeschaltung nichts.

Kunden sind von Werbefreiheit ausgegangen

Im Kern geht es bei dem Verfahren um die Frage, ob es unzulässig ist, dass Amazon einseitig die Verträge geändert hat. Die Richter des Landgerichts München bestätigen nun die Ansicht des vzbv in einem Urteil (Az.: 33 O 3266/24).

Amazon hatte vor Gericht argumentiert, in den Nutzungsbedingungen wäre nirgendwo festgeschrieben, dass Prime Video werbefrei sein muss. Als Kunden den Streaming-Dienst abonnierten, sind diese laut dem Gericht aber davon ausgegangen, dass keine Werbung geschaltet wird. „Die Werbefreiheit des Videostreaming-Angebots und damit der ‚ungestörte Werkgenuss‘ stelle einen wesentlichen Wertfaktor für die Kunden dar“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Weil Amazon ursprünglich die Werbefreiheit gewährt hat, hätten Nutzer dementsprechend auch zustimmen müssen, wenn Werbung eingeführt wird. Somit ist das Vorgehen des Konzerns unzulässig. Angaben, die Amazon in den Mails von Anfang 2024 machte, bewerten die Richter zudem als irreführend.

Das Landgericht München verpflichtet Amazon nun, das Verhalten gegenüber den Kunden zu berichtigen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Verbraucherschützer setzen auf Sammelklage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet das Urteil als wichtigen Schritt. „Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Prime-Video-Nutzer hätten nach Ansicht der Verbraucherschützer weiterhin einen Anspruch auf die werbefreie Version ohne Mehrkosten.

Mit diesem Verfahren will der vzbv erreichen, dass Amazon künftig nicht die Nutzungsbedingungen von weiteren Diensten einseitig ändert. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in einem weiteren Verfahren eine Sammelklage eingereicht.

Die Sammelklage steht dabei für sämtliche Nutzer offen. Wer die werbefreie Option gebucht hat, kann die Zusatzbeiträge zurückerhalten. Ohne Zusatz-Abo kann man sich aber trotzdem der Sammelklage anschließen, weil den betroffenen Nutzer nach Ansicht der Verbraucherschützer eine Entschädigung zusteht, die dem Wert des Zusatz-Abos entspricht – also 2,99 Euro pro Monat.

Pro Jahr und Abo belaufen sich die Mehrkosten damit auf 35,88 Euro, die Nutzer zurückerhalten könnten. Weil das Verfahren voraussichtlich über mehrere Jahre läuft, können mehrere Jahresbeiträge zusammenkommen. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich, Details dazu finden sich auf der entsprechenden Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.

Neben Sammelklage läuft auch eine Gewinnabschöpfungsklage

Neben der Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen auch eine Abschöpfungsklage eingereicht. Damit will man die Gewinne zurückfordern, die Amazon mit den Werbeoptionen eingenommen hat. Die Summe könnte sich laut den Verbraucherschützern auf bis zu 1,8 Milliarden Euro belaufen. Das Geld erhalten aber nicht die Kläger, sondern geht – im Falle eines Erfolgs – an den Bundeshaushalt.



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