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Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der langjährige Rechtsstreit über die Geschäftspraktiken der weltweit führenden Buchungsplattform Booking.com hat eine erneute Wende genommen. Die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin II entschied am Dienstag, dass der Amsterdamer Mutterkonzern und seine deutsche Tochtergesellschaft grundsätzlich zum Schadensersatz gegenüber den Betreibern von Unterkünften verpflichtet sind. Von dem Urteil profitieren insgesamt 1099 Kläger, die sich gegen die sogenannten Bestpreisklauseln des Portals zur Wehr gesetzt hatten (Az.: 61 O 60/24 Kart).

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Hintergrund des Verfahrens ist die über Jahre praktizierte Strategie des Portals, Hotels und Pensionen strenge Regeln für ihre eigene Preisgestaltung aufzuerlegen. Bis zum Sommer 2015 nutzte das Unternehmen „weite“ Bestpreisklauseln. Diese verlangten von den Unterkünften, auf Booking.com stets den absolut niedrigsten Preis anzubieten – unabhängig vom gewählten Vertriebskanal. Ab Juli 2015 folgten „enge“ Auflagen, die es den Hoteliers zumindest untersagten, auf der eigenen Webseite günstigere Preise anzubieten als auf dem Vermittlungsportal. Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis bereits Ende 2015 als kartellrechtswidrig untersagt, was der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2021 letztinstanzlich bestätigte.

Das Berliner Landgericht schloss sich laut einer Mitteilung nun dieser Rechtsauffassung an. Es stellte fest, dass beide Arten der Klauseln den Wettbewerb massiv beschränkten. Die Richter betonen, dass den Hoteliers durch die Preisbindung die Freiheit genommen wurde, ihre Betriebskostenersparnisse im Direktvertrieb an die Kunden weiterzugeben. Da im Eigenvertrieb keine Vermittlungsprovisionen von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent anfallen, hätten die Betreiber diesen Spielraum für günstigere Angebote nutzen können. Dies sei ihnen durch das Geschäftsgebaren von Booking.com effektiv untersagt worden. Auch die flexible Vermarktung von Last-Minute-Kapazitäten hätten die Auflagen erheblich erschwert.

Juristisch interessant ist die Entscheidung der Kammer zur Zulässigkeit der Feststellungsklage. Eigentlich müssen Kläger ihre Forderungen präzise beziffern, wenn dies möglich ist. Da die Hoteliers jedoch argumentierten, dass die jahrelange Marktmanipulation durch Booking.com zu einer verstärkten Konzentration und der Bildung eines Oligopols geführt habe sowie diese Effekte bis heute nachwirkten, hielten die Richter die Klage für zulässig. Ein abgeschlossener Sachverhalt liege bei der Marktentwicklung noch nicht vor, sodass eine genaue Schadensberechnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlangt werden könne.

Dennoch konnten die Kläger nicht in allen Punkten einen Sieg erringen. Das Gericht wies den Antrag ab, die Rückzahlung bereits geleisteter Buchungsprovisionen festzustellen. In diesem Punkt hielten die Richter die Klage für unzulässig, da es sich hierbei um abgeschlossene Vorgänge handele, die die Hoteliers direkt hätten beziffern und einklagen müssen. In 70 Fällen scheiterte die Klage zudem, weil eine ordnungsgemäße Vollmacht gefehlt habe. Bei 118 Klägern konnte die Kammer nicht nachvollziehen, dass sie von dem Kartellverstoß betroffen waren. In einem Fall war die Klage aus anderen Gründen unzulässig.

Der Richterspruch bedeutet noch nicht, dass unmittelbar Geld fließen wird. In dem jetzigen Verfahren ging es lediglich um die grundsätzliche Feststellung der Haftung. Die konkrete Höhe des Schadens und die Frage, ob die Klauseln im Einzelfall tatsächlich ursächlich für finanzielle Einbußen waren, müssen in künftigen Verfahren geklärt werden.

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Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Es ist damit zu rechnen, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. Booking.com hat nun einen Monat Zeit, Berufung beim Berliner Kammergericht einzulegen. Angesichts der hohen Streitwerte und der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Reisebranche gilt das Einlegen von Rechtsmitteln als wahrscheinlich.

Booking.com hob in einer ersten Reaktion hervor, dass das Urteil noch „keinerlei Feststellungen“ über potenzielle Schäden durch die früheren Klauseln getroffen habe. Das könne nur in komplexen, technischen Prozessen nach fachkundiger Analyse erfolgen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sprach dagegen von einem wegweisenden Beschluss des Landgerichts. Dieser verleihe auch einer parallelen Sammelklage, die mehr als 15.000 europäische Hotels vor wenigen Monaten beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben haben, zusätzlichen Rückenwind.


(mho)



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Jetzt patchen! Angreifer schieben Schadcode auf WatchGuard Firebox


Aufgrund von zurzeit laufenden Attacken sollten Admins ihre Firebox-Firewalls von WatchGuard auf den aktuellen Stand bringen. Angreifer führen Schadcode aus.

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In einer Warnmeldung führen die Entwickler aus, dass von der „kritischen“ Sicherheitslücke (CVE-2025-14733) in Fireware OS folgende Konfigurationen betroffen sind: Mobile User VPN mit IKEv2 und Branch Office VPN mit IKEv2, wenn es mit einem dynamischen Gateway-Peer konfiguriert ist.

Ist das gegeben, sind Attacken aus der Ferne und ohne Authentifizierung möglich. Setzen Angreifer erfolgreich an der Lücke an, kommt es zu Speicherfehlern (Out-of-bounds) und es gelangt Schadcode auf Systeme.

In welchem Umfang und wie genau solche Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt. Unklar ist auch, was Angreifer konkret anstellen. Aufgrund der kritischen Einstufung ist aber davon auszugehen, dass Angreifer Geräte nach der Ausführung von Schadcode vollständig kompromittieren.

Damit Admins bereits attackierte Instanzen erkennen können, listet WatchGuard diverse Parameter (Indicator of Compromise, IoC) wie IP-Adressen in der Warnmeldung auf. Es gibt aber auch bestimmte Hinweise in Logdateien. Außerdem kommt es nach erfolgreichen Angriffen zu Fehlern bei VPN-Verbindungen.

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Um Firewalls und Netzwerke zu schützen, müssen Admins zügig Fireware OS 12.3.1_Update4 (B728352), 12.5.15, 12.11.6 oder 2025.1.4 installieren. Für den Versionsstrang 11.x ist der Support ausgelaufen und es gibt keine Sicherheitspatches mehr. An dieser Stelle ist ein Upgrade nötig.

Können Admins die abgesicherten Ausgaben nicht direkt installieren, müssen sie Geräte temporär über einen Workaround absichern.


(des)



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Wie Sie automatisierte Reports mit KI-Agenten erstellen


Generative KI (GenAI) und agentische Ansätze haben in den vergangenen zwei Jahren einen riesigen Sprung gemacht. Sprachmodelle wie GPT-4o, Claude und Gemini können heute mehr als nur Text generieren: Sie orchestrieren Workflows, rufen Werkzeuge auf, interagieren mit Datenbanken und schreiben Berichte. Das rückt Reporting als einen viel genutzten Anwendungsfall ins Rampenlicht. Es sammelt Daten aus internen und externen Quellen, führt Analysen durch, erzeugt visuelle Darstellungen und verteilt sie per Chatbot oder E-Mail – ohne jede Aktion hart zu codieren.

Während klassische Automatisierung definierte Schritte in fester Reihenfolge ausführt, sind Agenten Systeme, die Aufgaben im Auftrag von Nutzern selbstständig erledigen. Laut OpenAI (PDF) führen Agenten eine LLM-gesteuerte Logik aus, entscheiden, wann ein Workflow abgeschlossen ist, und geben bei Fehlern die Kontrolle an den Nutzer zurück. Agenten können verschiedene Werkzeuge nutzen und wählen sie dynamisch aus, um Kontext zu sammeln und Aktionen auszuführen. Sie eignen sich vor allem für komplexe Entscheidungsprozesse, schwer wartbare Regelsysteme und Aufgaben mit unstrukturierten Daten.

  • KI-Agenten bieten die Chance, Berichte schnell, präzise und individuell zu erstellen.
  • Sie verwenden Tools und Datenbanken, die sich über das Model Context Protocol (MCP) bereitstellen lassen.
  • Bei komplexen Reports ist es sinnvoll, mehrere spezialisierte Agenten zusammenarbeiten zu lassen.
  • Vorsicht ist beim Zugriff auf Datenbanktabellen geboten; er sollte über Whitelists und Auditlogs gesichert sein. Ansonsten droht ein Dataset Creep, bei dem Agenten auf Daten zugreifen, die sie nicht nutzen dürfen.

Ein Agent besitzt drei Kernkomponenten: ein Modell, also das LLM für Reasoning und Planung, Tools für externe Funktionen wie Datenbanken oder APIs, und Instruktionen mit Prompts und Guardrails, die das Verhalten steuern. Viele aktuelle Frameworks erweitern das um einen vierten Baustein – Memory. Hier speichert der Agent Kontext, Dokumente oder Nutzerinformationen, um über mehrere Abfragen hinweg konsistent zu bleiben.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Sie automatisierte Reports mit KI-Agenten erstellen“.
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Web-Suche für die lokale KI: So schließen Ihre LLMs Wissenslücken


Zu den größten Stärken lokaler KIs zählt der Datenschutz. Nutzer können sich ungestört mit ihren LLMs unterhalten, ohne dass ein Dritter Gespräche mitliest, speichert und für eigene Zwecke auswertet. Ein wesentlicher Nachteil der lokalen LLMs aber ist der statische Wissensstichtag: Er ist auf den Zeitpunkt des Trainings beschränkt; Informationen, die danach entstanden sind, bleiben ohne externe Hilfe verborgen. Bei vielen Modellen liegt dieser Stichtag mehr als ein Jahr zurück. Ein Anfang 2025 trainiertes lokales LLM kann nicht wissen, wer beispielsweise im Oktober 2025 den Physiknobelpreis erhalten hat.

Web-Suchfunktionen schließen diese Lücke. Lokale KI-Modelle lassen sich relativ unkompliziert mit der Fähigkeit zur Internet-Recherche ausstatten: völlig kostenlos und komplett auf dem eigenen System gehostet. Wir haben das in einem lokalen Setup eingerichtet und ausprobiert. Der Einrichtungsaufwand liegt nur bei einer guten Stunde und bedient sich ausschließlich frei nutzbarer, quelloffener Software.

  • Mit der Fähigkeit zur Web-Suche holen Nutzer ihre lokalen LLMs aus der eigenen Trainings-Bubble. So liefern die Modelle auch Informationen zu aktuellen Ereignissen.
  • Die browserbasierte Software Open WebUI bietet einen komfortablen Weg, die lokalen Sprachmodelle mit dem Werkzeug einer Online-Recherche zu verknüpfen.
  • Der Artikel erläutert Schritt für Schritt den vollständigen Weg zur Einrichtung der Web-Suche für lokale KIs unter Windows 11.

Der Artikel erklärt, wie Sie eine Web-Suchfunktion für Ihre lokalen KI-Modelle unter Windows 11 einrichten. Voraussetzung dafür ist eine Ollama-Installation. Der Text erläutert Schritt für Schritt die Einrichtung von Open WebUI unter Docker und einer geeigneten Suchmaschine für hohen Datenschutz. Fertig eingerichtet durchpflügt das KI-System das Internet nach aktuellen Informationen, liest Web-Inhalte aus und liefert die passenden Quellen zum Nachlesen.


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