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Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung


Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Montag seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Es verspricht damit einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort versucht, eine flächendeckende Speicherpflicht durch eine juristische Umdeutung als „nicht schwerwiegenden Eingriff“ an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Gleichzeitig könnten geplante neue Instrumente wie die „Sicherungsanordnung“ eine umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen.

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Kern des schon im Vorfeld umkämpften neuen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen im neuen Paragrafen 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Rede ist von einer „vorsorglichen Sicherung“ der Internetkennungen. Das BMJV begründet diesen Schritt damit, dass Straftäter im Netz oft nur eine einzige Spur hinterlassen: „die von ihnen verwendete Internetprotokoll-Adresse“. Um die strengen Vorgaben des EuGH zu erfüllen, der eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten eigentlich wiederholt untersagt hat, setzt das Ministerium auf eine gewagte Differenzierung.


Ein Kommentar von Stefan Krempl

Ein Kommentar von Stefan Krempl

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.

In der Begründung heißt es dazu, dass die IP-Adressenprotokollierung einen „nicht als schwer einzustufenden Eingriff in Grundrechte“ darstelle. Das BMJV beruft sich dabei auf das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hadopi“, wonach die Identifizierung eines Anschlussinhabers allein anhand der IP-Adresse unter bestimmten Bedingungen zulässig sein soll. Dennoch bleibt höchst zweifelhaft, ob eine Speicherung, die unterschiedslos jeden Bürger trifft, vor den Luxemburger Richtern bestehen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht hat stets die enorme „Streubreite“ solcher Maßnahmen gerügt.

Nicht minder brisant als die reine IP-Log-Megadatei ist das vorgesehene Instrument der Sicherungsanordnung, das in Fachkreisen als Quick Freeze bekannt ist und in ähnlicher Form auch von der Ampel-Koalition erwogen wurde. Laut dem geplanten Paragrafen 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung (StPO) können Behörden wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei damit anordnen, dass Anbieter sämtliche Verkehrsdaten – also neben Verbindungsinformationen insbesondere auch Standortdaten – unverzüglich zu sichern haben. Die Ausweitung der Überwachung wird hier besonders deutlich, da sich die Sicherung keineswegs nur auf IP-Adressen beschränkt.

Heikel ist dabei vor allem, dass die Hürden für dieses „Einfrieren“ niedrig angesetzt sind. Es reichen bereits „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden ist“, was eine deutlich niedrigere Schwelle darstellt als für die spätere tatsächliche Herausgabe der Daten. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, iMessage, Meta Messenger oder Threema und E-Mail-Provider werden voll einbezogen, wobei laut Entwurf sogar Login-Daten und damit verknüpfte Standorte gesichert werden können. Die Daten könnten für bis zu drei Monate eingefroren werden, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung durch ein Gericht.

Das Ministerium verteidigt dieses Vorgehen mit dem Argument, dass kein dauerhaft vorhandener Datenpool geschaffen werde. Die Speicherung erfolge anlassbezogen im Einzelfall bei konkretem Verdacht. Gegner sehen hier jedoch eine gefährliche Grauzone: Da Daten aufgrund der neuen IP-Pflicht oder für betriebliche Zwecke ohnehin vorhanden sind, wird das „Einfrieren“ zum mächtigen Hebel, um Zugriff auf Bewegungsprofile und Kommunikationspartner zu erhalten, noch bevor ein Richter die volle Verhältnismäßigkeit prüfen konnte.

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Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch klarer festlegen, unter welchen Bedingungen die Polizei eine Funkzellenabfrage durchführen darf. Bei dieser Form der Rasterfahndung werten Ermittler aus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort eingeloggt waren, um Täter zu überführen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen. Das Ministerium schließt sich damit der Rechtsauffassung einiger Landgerichte an, die eine niedrigere Hürde für die Ermittlungsarbeit für angemessen halten als der BGH.

„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen“, wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ihren Ansatz, den nun zunächst die anderen Ressorts, die Länder und Verbände kommentieren können, vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens. „Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.“ Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie beklagt dagegen einen „Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung“. Eine IP-Adresse sei „keine harmlose Sache“. Solche Kennungen ließen sich „in der Praxis über Zeitstempel und Zusatzdaten sehr gut zu Personenbezügen verdichten“.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft warnte schon im Oktober vor einem „Rückschritt in der Digitalpolitik“ angesichts einer neuen „pauschalen Vorratsdatenspeicherung“. Eine solche „gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste“. Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfe die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, „das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist“. Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren bleibe europarechtswidrig. Gefragt seien „gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit“ statt Massenüberwachung.

Der Entwurf liest sich als ambitionierter Versuch, die Ermittlungsfähigkeit im Netz zu sichern, ohne erneut in Luxemburg oder Karlsruhe zu scheitern. Doch die Argumentation, eine flächendeckende IP-Speicherung sei kein schwerer Eingriff, steht juristisch auf tönernen Füßen. In Kombination mit der weitreichenden Sicherungsanordnung droht ein massiver Ausbau der digitalen Überwachung. Dieser würde auch die Anonymität im Netz weiter aushöhlen, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit Jahren immer wieder betont.

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(nie)



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Smart Home: Alles, was Einsteiger über Home Assistant wissen müssen


Für smarte Lampen, Thermostate, Sensoren oder Haushaltsgeräte gibt es jeweils eigene Apps, eigene Konten und eigene Bedienlogiken. Wer den Überblick behalten oder Geräte sinnvoll miteinander verknüpfen will, stößt damit schnell an Grenzen. Home Assistant setzt genau hier an: Die kostenlose Software versammelt Geräte und Dienste verschiedenster Hersteller unter einem Dach und macht sie gemeinsam nutzbar.

  • Home Assistant ist eine leistungsstarke, quelloffene Software zur Steuerung von Smart-Home-Geräten, die eine zentrale Integration und Steuerung von Geräten verschiedener Hersteller ermöglicht.
  • Allerdings ist Home Assistant nicht vollständig intuitiv und entwickelt sich stetig weiter.
  • Home Assistant kann auf einer Vielzahl von Hardware-Plattformen betrieben werden, wobei Raspberry Pi zu den beliebtesten Optionen zählt.

Als lokale Smart-Home-Zentrale erlaubt Home Assistant Automationen, die über einfache Zeitpläne hinausgehen – alles gesteuert über eine einheitliche Oberfläche im Browser oder auf dem Smartphone per App. Weil das Projekt quelloffen ist und von einer aktiven Community getragen wird, wächst der Funktionsumfang stetig.

Wir haben bereits in vielen Artikeln einzelne Funktionen von Home Assistant erklärt. In diesem Grundlagen-Artikel geben wir einen detaillierten Überblick über das System für Einsteiger und betten viele Beiträge aus unserem großen Tutorial-Fundus ein. Wir zeigen, wie Nutzer Geräte einbinden, wie sie erste Automationen anlegen und welche Hardware sich für den Betrieb eignet. Zudem erklären wir zentrale Begriffe und Konzepte, die für Neulinge oft sperrig wirken: Wer weiß schon ohne Vorkenntnisse, was der Unterschied zwischen einem Bereich und einer Zone ist? Oder zwischen einer Integration und einer App?

Home Assistant ist an sich ein Open-Source-Projekt, das von vielen Freiwilligen getragen wird. Trotzdem gibt es eine Firma und eine Stiftung, die hinter der Software stehen und Entwickler bezahlen. Die Geschichte des Projekts zeigt, wie sie zusammenhängen.

Das Projekt Home Assistant begann 2013 als Python-Programm, 2017 wurde daraus ein Betriebssystem namens hass.io. Von der Abkürzung HASS haben sich die Entwickler mittlerweile verabschiedet. Auf der Website des Projekts gibt es eine gute Dokumentation sowie ein Forum, in dem sich Nutzer austauschen und Probleme diskutieren. 2018 haben die Entwickler von Home Assistant die Firma Nabu Casa gegründet. Darüber entwickeln sie das Projekt weiter, bieten aber auch Cloud-Funktionen gegen Bezahlung an. Die Home-Assistant-Cloud kostet 7,50 Euro im Monat oder 75 Euro im Jahr. Damit lässt sich das Smart Home aus der Ferne steuern – die Einrichtung einer Remote-Verbindung geht zwar auch per Hand, ist aber nicht einfach. Mit dem Abo lässt sich außerdem das Home-Assistant-Backup in der Cloud speichern.

Zusätzlich können zahlende Abonnenten Home Assistant automatisch mit Alexa und Google Assistant verbinden. Wer kein Geld ausgeben möchte, muss diese Verbindung über einen Alexa-Skill oder die Google Console umständlich per Hand einrichten. Weiterhin erhält man mit dem Abo eine Text-zu-Sprache-Funktion und unterstützt generell die Entwicklung von Home Assistant.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smart Home: Alles, was Einsteiger über Home Assistant wissen müssen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Freitag: Gerichte gegen Metas Datensammlung, Amazon-Rekordinvestitionen in Cloud


Meta Platforms‘ Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps ist unzulässig. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entscheidet auch das OLG Naumburg auf vierstelligen Schadenersatz. Insgesamt sind in Deutschland rund 10.000 Klagen gegen Meta anhängig. Bislang sind nur die in Dresden und Naumburg entschiedenen Fälle rechtskräftig. Damit steht jetzt erstmals fest, dass Meta Platforms nach deutschem Recht illegal Daten auf fremden Webseiten erntet. Denn die Meta Business Tools erlauben die Bildung von Nutzerprofilen ohne Zustimmung der Betroffenen, selbst von Menschen ohne Meta-Konto. Wir werfen einen Blick auf juristische Eckpunkte. Derweil investiert nach Google auch Amazon Rekordsummen in KI, nachdem Handelsgeschäft und Cloud-Business weiter wachsen. Selbst die Cloud-Nachfrage ohne KI-Bezug wächst schneller als erwartet, aber die Nachfrage nach KI bleibt ebenfalls hoch. Doch der Gewinn pro Aktie ist niedriger als erwartet, sodass die Aktie fällt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Meta Platforms gerät im Kampf um sein Geschäftsmodell in Deutschland zunehmend in die Defensive. Jetzt hat mit dem OLG Naumburg das dritte Oberlandesgericht festgestellt, dass Metas Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps rechtswidrig ist. Das OLG erkennt dafür in zwei Verfahren Schadenersatz in vierstelliger Höhe zu. Im Dezember hat das OLG München in vier Verfahren gegen Meta geurteilt, Anfang der Woche kamen vier Entscheidungen des OLG Dresden gegen Meta Platforms hinzu. Und jetzt der 9. Senat Naumburgs. Dieses OLG ist für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig; dessen Landgerichte (LG) haben bislang allesamt für Meta Platforms und gegen die Internetnutzer entschieden. Die LG werden ihre Rechtsprechung jetzt sicherlich um 180 Grad drehen: Auch Sachsen-Anhalt wechselt bei Metas Datensammlung die Seite.

Hintergrund dieser Klagen und Gerichtsentscheidungen sind die Meta Business Tools, die personenbezogene Daten auf fremden Webseiten und Apps ernten und dann ohne wirksame Zustimmung verarbeiten. Das OLG Dresden hat dabei in vier parallelen Entscheidungen Meta Platforms zum ersten Mal in Deutschland rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt und sogar die Revision zum Bundesgerichtshof ausgeschlossen, weil die Sache auf Ebene der Obergerichte eindeutig gesehen werde. Dabei verweist es auf das OLG München, das ebenfalls gegen Meta geurteilt hat. Dennoch sind die Sichtweisen der beiden OLG nicht deckungsgleich. Im Zentrum steht der Kontrollverlust, den Betroffene über ihre Daten erleiden: Warum Meta Platforms Datensammlung illegal ist.

An Datenverarbeitung verdient auch Amazon.com kräftig und profitiert neben dem wachsenden Handelsgeschäft weiterhin von der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben: Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt.

Amazon ist einer der Marktplätze, auf denen zum Teil auch mangelhafte Elektronikgeräte angeboten werden, die der Sicherheit und Konformität auf dem deutschen Markt nicht genügen. Dessen Wahrung bleibt eine Daueraufgabe für die Bundesnetzagentur. Der Behörde geht es sowohl um fairen Wettbewerb als auch Schutz der Verbraucher. 2025 hat die Marktüberwachung der Regulierungsbehörde insgesamt rund 7,7 Millionen mangelhafte Geräte identifiziert. Die Zahl der beanstandeten Produkte ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 2024 waren es noch 5,3 Millionen Geräte. Die bei den Stichproben entdeckten Defizite betreffen sowohl formale Mängel als auch grundlegende technische Mängel mit Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, wie Funkstörungen & Co: Bundesnetzagentur zieht Millionen Geräte aus dem Verkehr.

Anthropic hat das neue KI-Modell Opus 4.6 vorgestellt, das primär beim Programmieren deutlich besser abschneiden soll als der Vorgänger. Opus 4.6 ist die erste Version der Opus-Klasse mit einem Kontextfenster von einer Million Token – allerdings noch als Beta-Funktion. Weitere Neuerungen: Agentische Coding-Teams sollen komplexe Aufgaben parallel bearbeiten, Claude passt die Nachdenkzeit automatisch der Fragestellung an und die maximale Ausgabelänge verdoppelt sich. Leistungsfähiger wird die neue Opus-Version obendrein. Eine zentrale Neuerung ist die Agent-Teams-Funktion in Claude Code, die sich aktuell in einer Research Preview befindet. Damit lassen sich mehrere Claude-Code-Instanzen parallel ausführen und koordinieren: Anthropic stellt Claude Opus 4.6 mit Agent Teams vor.

Im c’t-Datenschutzpodcast widmen wir uns einer derzeit teils verbittert geführten Debatte: Ist Datenschutz ein Standortvorteil für Unternehmen oder doch nur ein lästiger Kostentreiber? Die Stiftung Datenschutz hat dazu gerade ein Whitepaper mit dem selbstbewussten Titel „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ vorgelegt. Im Podcast vertritt der Vorstand der Stiftung die Position, dass Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen und zielgerichtet umsetzen, langfristig resilienter und erfolgreicher sind. Guter Datenschutz würde fast automatisch auch eine bessere IT-Sicherheit mit sich bringen und das wichtigste Kapital im digitalen Raum schaffen: Vertrauen. Dass Theorie und Praxis auch in diesem Bereich bisweilen auseinanderklaffen, zeigt die Diskussion in der Auslegungssache 152: Wirtschaftsvorteil Datenschutz?

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(fds)



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Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt


Amazon.com profitiert weiterhin vom wachsenden Handelsgeschäft und der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen enorm, um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Beobachter hatten für 2026 mit 146,6 Milliarden Dollar gerechnet. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben.

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Der Anstieg der KI-Investitionen war zwar erwartet worden, auch Google hat gestern Rekordinvestitionen in die KI-Cloud angekündigt. Doch nachdem Amazon 2025 rund 131 Milliarden Dollar investiert hatte, war der Sprung auf 200 Milliarden Dollar für dieses Jahr unerwartet hoch. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden.

„Angesichts der starken Nachfrage nach unseren bestehenden Angeboten und wegweisenden Möglichkeiten wie KI, Chips, Robotik und Satelliten im niedrigen Orbit gehen wir davon aus, im Jahr 2026 rund 200 Milliarden US-Dollar in Kapitalausgaben bei Amazon zu investieren und erwarten eine starke langfristige Rendite auf das investierte Kapital“, sagte Amazon-Chef Andy Jassy per Mitteilung. Allein im letzten Quartal hat die Cloud-Abteilung AWS (Amazon Web Services) neue Verträge mit zahlreichen namhaften Organisationen wie OpenAI, der NBA, Perplexity, Lyft, United Airlines, DoorDash, Salesforce, der US-Luftwaffe, AT&T, HSBC und CrowdStrike abgeschlossen.

Während der Telefonkonferenz mit Investoren erklärte Jassy laut CNBC, dass die Investitionen „überwiegend“ in AWS fließen werden, wo Workloads, die nichts mit KI zu tun haben, „schneller wachsen als erwartet“. Trotzdem bleibt KI ein Wachstumsmotor. „Wir haben eine sehr hohe Nachfrage“, fügte Jassy hinzu. „Die Kunden wollen AWS unbedingt für Kern- und KI-Workloads, und wir monetarisieren die Kapazität so schnell, wie wir sie installieren können.“

Finanziell zeigt sich das im Ende Dezember abgeschlossenen vierten Geschäftsquartal, als der Cloud-Umsatz um 24 Prozent auf 35,6 Milliarden Dollar gestiegen ist. Analysten hatten mit einem Wachstum von 21,4 Prozent gerechnet. Nach Angaben Jassys war dies das „schnellste Wachstum seit 13 Quartalen“ für AWS. 2025 ist der AWS-Umsatz im Jahresabstand insgesamt um 20 Prozent auf 128,7 Milliarden Dollar gestiegen.

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Das Handelsgeschäft wächst zwar ebenfalls, aber weniger als das Cloud-Business. Allerdings liegt der Umsatz hier auf einem deutlich höheren Niveau. Im vierten Quartal 2025 konnte Amazon die Verkäufe gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent auf 213,4 Milliarden Dollar steigern. Der Betriebsgewinn wurde dabei um fast 18 Prozent auf 25 Milliarden Dollar erhöht, der Nettogewinn steigt gleichzeitig allerdings nur um 6 Prozent.

Im gesamten letzten Jahr sind die Verkäufe im Jahresvergleich um 12 Prozent auf 716,9 Milliarden Dollar gestiegen, der Betriebsgewinn um fast 17 Prozent auf 80,0 Milliarden Dollar und der Nettogewinn um sogar 31 Prozent auf 77,7 Milliarden Dollar. Das dürfte auch auf Personalkürzungen zurückzuführen sein. Letzten Herbst hat Amazon 14.000 Bürojobs gestrichen, weil dort mehr auf KI gesetzt wird. Das setzt sich Anfang dieses Jahres fort. Amazon plant 2026, weitere 16.000 Jobs zu streichen. Betroffen sind erneut vor allem Bürojobs. Trotzdem beschäftigt immer noch mehr als 1,57 Millionen Mitarbeiter, überwiegend Lagerarbeiter.

Für das laufende Quartal erwartet Amazon einen Umsatz zwischen 173,5 und 178,5 Milliarden Dollar, was einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 11 bis 15 Prozent entspricht. Analysten hatten mit 175,6 Milliarden Dollar gerechnet, sodass der Konzern diesen Erwartungen gerecht wird. Der Betriebsgewinn dürfte dagegen eher auf dem Niveau des Vorjahres liegen, als dieser 18,4 Milliarden Dollar betrug. Denn für das aktuelle Quartal rechnet Amazon mit einem Betriebsgewinn zwischen 16,5 und 21,5 Milliarden Dollar.

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Auch das könnte die Anleger beeinflusst haben, nachdem Amazons Quartalsbericht nur für 1,95 Dollar Gewinn pro Aktie reicht, Analysten aber 1,97 Dollar erwartet hatten. Nachdem die Amazon-Aktien im Laufe des Handelstages bereits um 4,4 Prozent nachgegeben hatten, sackte das Papier nachbörslich um weitere rund 11 Prozent ab.


(fds)



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