Apps & Mobile Entwicklung
(OLED-)Monitore für Gamer: LG zeigt UltraGear evo mit gekrümmten 39″ und 52″

LG führt mit den UltraGear evo eine neue Monitorserie ein, die schärfer auflöst und (teils) auf eingebautes KI-Upscaling setzt. Im Fokus stehen gekrümmte (OLED-)Displays in 39″ und 52″ mit 5K2K-Auflösung und ein 5K-Mini-LED-Monitor für Gamer. Die Reihe soll zur CES 2026 (Thema) im Januar gezeigt und dann auf den Markt kommen.
Begriffs-Wegweiser
Da die Begriffe rund um „5K“ oder „5K2K“ schnell für Verwirrung und vor allem zu wenig Übersicht über die tatsächliche theoretische Bildschärfe (in PPI) sorgen, soll nachfolgende Tabelle eine schnelle Einordnung ermöglichen. Die Redaktion hat die bekanntesten Auflösungen und Displaygrößen herausgesucht, sodass die Tabelle einen schnellen Vergleich zum eigenen Monitor schaffen kann. Eine höhere PPI bedeutet ein schärferes Bild, bei gleichbleibender Entfernung. Die im Artikel thematisierten Auflösungen sind farbig hervorgehoben.
LG UltraGear evo 39″ GX9 (39GX950B)
Der neue 39″ GX9 folgt auf den LG 45GX990A aus dem vergangenen Jahr . Hat der Vorgänger noch auf ein 45″-Display bei einer Auflösung von 5.120 × 2.160 (5K2K) gesetzt, verkleinert der Nachfolger nun das Panel auf 39″ bei gleicher Auflösung und erhöht die Pixeldichte damit auf 142 ppi. Neu hinzukommen KI-Funktionen, die lokal das Bild analysieren und „verbessern“ bevor es angezeigt wird. Zudem gibt es AI-Sound und eine weitere AI-Bildverbesserung. Die Bildwiederholfrequenz bleibt bei 165 Hz unter nativer Auflösung und 330 Hz bei WFHD (2.560 × 1.080). Wie auch der Vorgänger ist der Monitor mit 1500R gebogen.
WOLED oder RGB-OLED?
Der Monitor setzt laut LG zudem auf ein „Primary RGB Tandem OLED“. Damit meint LG wohl nicht die erst kürzlich von LG Display angekündigte und auch zur CES 2026 erwartete RGB-OLED-Technologie, die ohne den weißen Subpixel auskommt. Der Begriff wird auch schon für die aktuellste Generation an WOLED-Paneele aus dem Sommer 2025 verwendet. Etwa der von der Redaktion getestete PG27AQWP-W von Asus ROG setzte auf die neue Tandem-Architektur, die den weißen Subpixel noch besitzt.
In jedem Fall soll das Panel nach VESA DisplayHDR™ True Black 500 zertifiziert sein und damit über 300 cd/m² bei 100 % Weißanteil dauerhaft halten können. Der von ComputerBase getestete Monitor mit Tandem-WOLED erreichte hier sogar 338 cd/m² und 1.490 cd/m² in der Spitze bei einem 1%-Fenster. LG selbst macht zu Spitzenwerten heute noch keine Angaben.
LG UltraGear evo 52″ G9 (52G930B)
Ganz ohne OLED, aber dafür deutlich größer kommt der G9 daher: Satte 52″ bei einer verkleinerten Krümmung von 1000R bringt der 52G930B auf die Waage. Da das Bildverhältnis von 21:9 weiterhin gehalten wird, entspricht der Monitor in der Höhe dem eines 42″-16:9-Modells, ist also in jeder Hinsicht deutlich größer als ein herkömmlicher 32″-Monitor.
Die Bildwiederholrate steigt auf 240 Hz und das Anzeigegerät setzt auf ein LC-Display, das nach VESA Display HDR™ 600 zertifiziert ist. Welches Panel genau verbaut ist, teilt LG heute noch nicht mit. Ein Nachteil: Durch die deutlich größere Displaydiagonale von 52″ bei gleicher Auflösung von 5K2K (5.120 × 2.160) sinkt die Pixeldichte auf 110 PPI.
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CB-Funk-Podcast #155: Die Maus, die nicht klickt, aber fast den Podcast killt

Eigentlich wollte Jan Fabian nur live im Podcast vorführen, wie die nicht klickende Maus Logitech G Pro X2 Superstrike klickt – und hat dabei doch direkt die Cloud-Aufnahme abgeschossen. Zum Glück war die Leitung (ohne Powerline!) schnell genug, sodass die Daten bis dahin schon „on the fly“ auf den Servern gelandet waren.
CB-Funk: Die einhundertfünfundfünfzigste Episode
Abseits dieses Hoch-Adrenalin-Manövers geht es in der neuen Episode CB-Funk um eure Hardware-Ausgaben im Jahr 2025, bis zu 4.300 US-Dollar teure Windows-Gaming-Handhelds von Ayaneo, die Verzögerung bei der Steam Machine und ob Valve wirklich FSR 4 per „Hack“ möglich machen wird.
Weitere Themen sind aktuelle Gerüchte zu neuen Grafikkarten (traurig!) und neuen CPUs von AMD und ebenso von Intel (spannend!) sowie G.Skills Entscheidung, „freiwillig“ 2,4 Millionen US-Dollar zu zahlen, weil XMP-Profile nicht „out of the box“ anliegen. Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und freuen uns auf eure Kommentare!
Wir beantworten eure Fragen
Und wie üblich zur Erinnerung: Wir möchten im CB-Funk jede Woche einige Fragen beantworten, die zum Podcast, zur Redaktion oder unseren Themen passen. Gerne könnt ihr eure Fragen an podcast@computerbase.de richten oder aber uns hier im Forum oder auf Discord per Direktnachricht anschreiben – wir sind gespannt!
CB-Funk bei Spotify, Apple, Amazon und Deezer
CB-Funk lässt sich nicht nur über den in dieser Notiz eingebetteten Podigee-Player abspielen, sondern auch bequem direkt in den Podcast-Apps eurer Wahl abonnieren und hören. Verfügbar ist der ComputerBase-Podcast auf Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music und ebenso auf Deezer.
An dieser Stelle folgt der obligatorische Hinweis: In die meisten Podcast-Player lässt sich CB-Funk außerdem via RSS einbinden. Die entsprechende URL lautet: https://computerbase.podigee.io/feed/opus.
Übersicht zu den bisherigen Episoden
Eine Übersicht zu den bisherigen Podcast-Folgen und den entsprechenden Artikeln mit Kommentarbereich ist auf der Themenseite CB-Funk zu finden.
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iPhones ohne Netz: Telekom-Kunden müssen Feature deaktivieren
Besitzer bestimmter iPhone-Modelle berichten im Netz der Deutschen Telekom über ausbleibenden Datenverkehr trotz existierender Verbindung. Betroffen sind Geräte mit Apples eigenem Mobilfunkchip in Kombination mit einer optionalen 5G-Option.
Obwohl das iPhone eine stabile Mobilfunkverbindung anzeigt, funktionieren weder Telefonate noch mobile Daten oder Textnachrichten. Genau dieses Szenario schildern derzeit mehrere Nutzer im Netz der Deutschen Telekom. Betroffen sind offenbar zwei iPhone-Modelle – und eine spezielle 5G-Option des Anbieters.
Probleme mit iPhone 16e und iPhone Air
Im offiziellen Telekom-Forum häufen sich seit einigen Tagen entsprechende Berichte. Konkret genannt werden das iPhone 16e sowie das iPhone Air. Beide Geräte setzen auf Apples eigene Mobilfunkmodems – C1 beziehungsweise C1X.
Nach den bisherigen Erkenntnissen treten die Ausfälle dann auf, wenn die Telekom-Zusatzoption „5G+ Gaming“ gebucht ist. Diese Funktion soll die Latenz im Mobilfunknetz reduzieren und richtet sich insbesondere an Nutzer von Cloud-Gaming-Diensten wie NVIDIA GeForce NOW.
Mehrere Betroffene gaben im Forum an, dass ihnen die aktivierte Option nicht bewusst war. In einigen Fällen wurde sie offenbar automatisch oder unbeabsichtigt aktiviert. Teilweise ließ sich die Funktion in der MeinMagenta-App nicht direkt deaktivieren, da der entsprechende Schalter ausgegraut war. Alternativ könnt ihr die Abschaltung jedoch über die Hotline beauftragen.
Deaktivieren der Option als vorläufige Lösung
Laut diversen Nutzerberichten verschwindet das Problem, sobald „5G+ Gaming“ deaktiviert wurde. Danach hilft es, das iPhone kurzzeitig – etwa für 10 bis 15 Sekunden – in den Flugmodus zu versetzen, um die Verbindung neu aufzubauen.
Warum die Kombination aus Apples eigenen Modems und der Telekom-Option zu einem vollständigen Ausfall der Datenübertragung führt, ist derzeit nicht bekannt. Mit Blick auf kommende Modelle wie ein mögliches iPhone 17e könnte das Thema jedoch weiter relevant werden. Auch hier ist davon auszugehen, dass Apple wieder auf eigene Mobilfunktechnik setzt.
Apple Watch ebenfalls betroffen
Zusätzlich verweisen Nutzer auf eine weitere Telekom-Option mit der Bezeichnung „5G+ Watch Extra Power“. In Verbindung mit einer Apple Watch mit 5G-Unterstützung kann offenbar auch diese Funktion dazu führen, dass das gekoppelte iPhone kein Netz mehr hat.
Bis der genaue Grund für die Probleme gefunden wurde, empfiehlt es sich daher, die entsprechende 5G-Zubuchoptionen zu deaktivieren oder deaktivieren zu lassen, wenn euer iPhone trotz angezeigtem Netz keine Daten überträgt.
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US-Sammelklage: G.Skill zahlt 2,4 Mio. US-Dollar, weil XMP nicht ab Werk läuft

Der Speicherhersteller G.Skill hat eine Sammelklage in den USA zu DRAM-Taktraten mit einem Vergleich über 2,4 Millionen US-Dollar beigelegt. Das zuständige Gericht hat bislang nicht darüber entschieden, ob die Vorwürfe zutreffen; G.Skill bestreitet ein Fehlverhalten. Mit dem Vergleich wird das Verfahren ohne Urteil beendet.
Beworbene Taktraten erst mit XMP oder EXPO
Gegenstand der Klage waren die auf der Packung beworbenen Taktraten von Desktop-Arbeitsspeicher der Standards DDR4 und DDR5, die über den jeweiligen JEDEC-Standards von DDR4-2133 beziehungsweise DDR5-4800 liegen. Versierten Anwendern und PC-Bastlern ist in der Regel bewusst, dass höhere Taktraten, wie beispielsweise DDR5-6000, manuell im BIOS des Mainboards eingestellt oder via Intel-XMP- respektive AMD-EXPO-Profil geladen werden müssen.
Die Kläger argumentieren jedoch, Verbraucher könnten diese Angaben auch so verstehen, dass die Module mit der beworbenen Geschwindigkeit ab Werk und ohne weitere Einstellungen lauffähig sind. Das sei von G.Skill aber nicht ausreichend deutlich kommuniziert worden, so der Vorwurf – und außerdem sei gar nicht per se jedes System in der Lage, die höheren Taktraten auch tatsächlich zu fahren.
A settlement has been reached in a class action lawsuit against G.Skill […], alleging they violated the law in connection with advertised speeds of some of its DDR-4 and DDR-5 DRAM (non-laptop) memory products. The plaintiffs allege they were led to believe that the advertised speeds were „out of the box“ speeds requiring no adjustments to their PCs. The Court has not decided which side is right. G.Skill denies all claims of wrongdoing and denies that it violated any law. The Settlement is not an admission of wrongdoing or liability. The Parties have agreed to the Settlement to avoid the uncertainties, burdens, and expenses associated with continuing the case.
G.Skill wollte weitere Verfahrenskosten oder gar ein endgültiges Urteil zur Sammelklage augenscheinlich vermeiden, denn der Hersteller hat sich jetzt auf einen Vergleich eingelassen. Davon profitieren können aber ausschließlich Personen in den USA, die zwischen dem 31. Januar 2018 und dem 7. Januar 2026 ein oder mehrere nicht für Laptops bestimmte DDR4- oder DDR5-Speicherprodukte von G.Skill mit beworbenen Taktraten über 2.133 MHz (DDR4) beziehungsweise 4.800 MHz (DDR5) gekauft haben.
Ansprüche können bis zum 7. April 2026 online oder per Post eingereicht werden. Die finale Anhörung zur gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs ist für den 5. Juni 2026 angesetzt.
- Verwaltungskosten: 295.000 USD
- Anwaltsgebühren: Bis zu 800.000 USD
- Zusätzliche Anwaltskosten: Noch offen
- Aufwandsentschädigungen für die Hauptkläger: Bis zu 10.000 USD
- Der Restbetrag wird anteilig an berechtigte Anspruchsteller verteilt
Wer die Aufteilung der im Raum stehenden Summe von 2,4 Millionen US-Dollar ansieht – gegenwärtig entspricht das rund 2 Millionen Euro –, stellt schnell fest, dass maßgeblich auch die Anwälte profitieren, die das Verfahren auf den Weg gebracht und begleitet haben.
Einer vergleichbaren Sammelklage sah sich in den USA auch Corsair ausgesetzt, hier kam es bereits im September 2025 zu einem Vergleich in Höhe von 5,5 Millionen US-Dollar.
Änderungen bei Kennzeichnung und Marketing
Neben den Geldzahlungen enthält der Vergleich weitere Auflagen. Künftig sollen beworbene Taktraten als „bis zu“-Werte dargestellt werden. Außerdem soll auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung ein Hinweis ergänzt werden, dass die maximale Geschwindigkeit eine manuelle Übertaktung oder zumindest BIOS-Anpassungen erfordert und von CPU sowie Mainboard abhängt. Für bestehende Lagerbestände gelten Übergangsregelungen.
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