Künstliche Intelligenz
QEMU 10.2 ist schneller unter I/O-Last und dank neuer Richtlinie „sicherer“
Quasi als Weihnachtsgeschenk hat das Entwickler-Team den für viele Plattformen erhältlichen Quick-EMUlator (QEMU) in Version 10.2 veröffentlicht. 188 Entwickler haben dazu über 2300 Neuerungen und Verbesserungen in das OpenSource-Projekt einfließen lassen.
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Nicht mehr alle Security-Bugs sind Security-Bugs
Gleich der erste Hinweis im Changelog zu QEMU 10.2, der als „Klarstellung der Sicherheitsrichtlinie von QEMU“ bezeichnet wird, wirft Fragen auf. Zunächst einmal: In Version 10.2 des QEMU-Projekts wurde die Security Policy explizit klarer definiert, insbesondere was der Begriff „Security Bugs“ im Kontext von QEMU bedeutet. Von nun an gelten Fehler nur noch dann als echte Security-Bugs, wenn sie in klar definierten „Virtualization Use Cases“ auftreten. Dazu zählen Szenarien mit Hardware-Beschleunigern unter WHPX (Windows), KVM (Linux), HVF (macOS) oder NVMM (NetBSD) und vor allem nur bestimmte Maschinen-Typen, die in den „Security Requirements“ explizit aufgelistet werden: aarch64 (virt), i386 und x86_64 (microvm, xenfv, xenpv, xenpvh, pc, q35), s390x (s390-ccw-virtio), loongarch64 (virt), ppc64 (pseries) sowie riscv32 und riscv64 (virt). Das bedeutet, dass sicherheitskritische Fehler in allen anderen Emulations-Szenarien im QEMU-Kontext nicht mehr grundsätzlich als sicherheitstechnische Fehler angesehen werden (müssen).
Damit fallen viele Anwendungsbereiche aus der Sicherheitsrichtlinie heraus, beispielsweise die rein software-basierte „Full System Emulation“ mit dem Tiny Code Generator (TCG), bei dem Gast-CPU-Instruktionen dynamisch in Host-Code übersetzt werden. Das betrifft alle Anwendungsfälle, in denen eine beliebige Gast-Architektur auf einem beliebigem Host ausgeführt wird. Zum Beispiel wenn ein ARM-Gast auf einem x86-Host für Cross-Architektur-Entwicklung, Firmware-Tests, Embedded-Simulation oder Debugging ausgeführt wird. Und auch die „User-Mode Emulation“ (qemu-user), die nur CPU- und Systemaufrufe, aber kein komplettes System emuliert, dürfte damit aus der neuen Sicherheitsrichtlinie herausfallen. Das betrifft unter anderem Cross-Builds und CI sowie vermutlich auch Container-Builds mit „multi-arch-Docker“.
Schwierig wird die Zuordnung, wenn es um hybride QEMU-Modi geht. Das ist der Fall, wenn grundsätzlich Hardware-Beschleunigung eingesetzt wird, dazu aber bestimmte Geräte oder Funktionen per TCG emuliert werden (legacy-devices). Der Sicherheitsstatus ist dabei vom konkreten Setup abhängig. Als QEMU-Anwender muss man dann herausfinden, ob das Szenario als unterstützter Virtualization Use Case gilt – oder nicht. Das dürfte spannend werden.
Viel Neues bei ARM, RISC-V und PowerPC, weniger für LoongArch, s390x und x86
QEMU erweitert die ARM-Emulation um zahlreiche neue CPU-Features, entfernt die veraltete pxa-CPU-Familie und verbessert Debugging sowie Geräteunterstützung (u. a. SME/SME2 in gdbstub, mehrere SMMUv3-Geräte, neue/erweiterte SoC-Komponenten bei aspeed und xlnx). Zusätzlich gibt es ein neues Board-Modell (amd-versal2-virt) und genauere Modellierung von Interrupt- und PCIe-Hardware in bestehenden ARM-Plattformen.
Die RISC-V-Unterstützung in QEMU wurde durch Korrekturen an ISA-Details und Erweiterungen verbessert, darunter an CFI, VLEN-Regeln, PMP-Granularität sowie mehreren Instruktions-, Timer- und IOMMU-Details. Zusätzlich gibt es Aktualisierungen und Bugfixes bei Maschinen- und Firmware-Integration (u. a. OpenSBI v1.7, Device-Tree-Korrekturen, bessere Netzwerk- und UART-Stabilität) sowie Performance- und Speicherverbesserungen.
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Die PowerPC-Unterstützung in QEMU wurde durch neue CPU- und Maschinenunterstützung (PowerNV11, PPE42), Firmware-Updates und FADUMP der pSeries ergänzt, während veraltete Plattformen und „unbrauchbare e200-CPUs“ entfernt sowie zahlreiche Bugfixes, Aufräumarbeiten und Verbesserungen an Fehlerbehandlung und Emulation vorgenommen wurden.
Bei der LoongArch-Emulation unterstützt QEMU 10.2 nun auch MSGINT (IRQ-Chip) und den „HW Page Table Walk“. Verbesserungen beim IRQ-Handling der s390x-Architektur sollen die virtio-pci-Performance erhöhen. Bei x86 benutzt der HPET-Emulator (High Precision Event Timer) nicht mehr den „Big QEMU Lock“ (BQL), sondern ist jetzt feiner und nebenläufiger implementiert.
Neu für HPPA-Nostalgiker: Emulation der HP 715/64-Workstation
Mit QEMU 10.2 lässt sich ein weiterer Klassiker der Computergeschichte virtuell reanimieren: Die HP 9000 715/64 (32 Bit PA-RISC, 64 MHz CPU-Takt, 1 KB on-chip- und 64 KB off-chip-Cache) wurde als Workstation Mitte der 90er Jahre von Hewlett-Packard gegen SGI Indy/Indigo2, Sun SPARCstation, DEC AlphaStation und IBM RS/6000 auf den Markt gebracht. Die unter HP-UX oder NeXTSTEP laufende UNIX-Workstation war für damalige Verhältnisse recht schnell – und mit rund 10.000 US-Dollar entsprechend teuer. Zur Einordnung: Die SPEC92/int-Leistung einer 715/64 entsprach in etwa der des zeitgleich erschienenen Pentium/90 MHz. Ebenfalls neu ist die Emulation des NCR 53c710 SCSI-Controllers (verwendet in der 715/64) sowie ein dazu passendes aktualisiertes SeaBIOS-hppa-BIOS.
Modernisierung des kryptografischen Subsystems
Das Krypto-Subsystem von QEMU wurde mit Version 10.2 modernisiert, indem die Mindestversionen wichtiger Kryptobibliotheken angehoben und neue Funktionen wie das Laden mehrerer X.509-Zertifikats-Identitäten zur Unterstützung post-quantenkryptografischer Übergänge implementiert wurden. Zudem wurden die TLS-Sicherheit und die Zertifikatsprüfung verbessert, veraltete Mechanismen wie externe Diffie-Hellman-Parameter als „deprecated“ gekennzeichnet und mehrere Stabilitäts- und Sicherheitsprobleme behoben. Das Plan-9-Dateisystem 9pfs ermöglicht es QEMU, Host-Verzeichnisse wie Shared Folders direkt im Gast einzubinden. Diese bislang weitgehend auf Linux-Hosts beschränkte Funktion steht nun auch auf FreeBSD-Hosts zur Verfügung.
Mehr Geschwindigkeit unter hoher I/O-Last durch io_uring(7)
Die Entwickler haben bei QEMU 10.2 den Main-Loop auf io_uring(7) umgestellt, eine moderne Schnittstelle für asynchrone I/O-Operationen unter Linux. Dadurch sollen I/O-Vorgänge effizienter verarbeitet werden und so vor allem unter hoher I/O-Last zu spürbaren Performance-Verbesserungen führen. Wer seinen Workflow auf QEMU 10.2 aktualisiert sollte unbedingt auch einen Blick auf die Liste der Funktionen werfen, die in absehbarer Zeit entfernt werden (depreciated).
Ab sofort verfügbar
Während der größte Teil des QEMU-Projekts GPL2-lizenziert ist, stehen Teile wie der Tiny Code Generator (TCG) unter der BSD- oder MIT-Lizenz. Als freies OpenSource-Projekt ist QEMU 10.2 kostenlos verfügbar und kann ab sofort von der Projektseite heruntergeladen werden. Sämtliche Änderungen und mögliche Inkompatibilitäten des QEMU 10.2-Release sind im Changelog dokumentiert.
(swi)
Künstliche Intelligenz
Software Testing: Ask Me Anything zu KI, Automatisierung und Shift Left
Richard Seidl spricht in dieser Episode über sein Podcastjahr, Hörerfragen und den Blick nach vorn. Er ordnet Zahlen und Meilensteine ein, erinnert an die Testpyramiden-Folge mit Ronald Brill und den Ausbau auf YouTube und englische Formate. In der Fragerunde geht es um KI im Testing, die veränderte Rolle von Testern, sinnvolles Programmierenlernen und den nüchternen Blick auf Toolwechsel wie zu Playwright.
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Er beleuchtet Grenzen der Automatisierung, den Umgang mit instabilen Tests und warum Shift Left im Refinement beginnt. Ein Tonpannen-Lernmoment und Pläne für breitere Themen und mehr Teststrategie runden ab. Am Ende steht die Frage, was Qualität in Teams morgen prägen sollte.
Bei diesem Podcast dreht sich alles um Softwarequalität: Ob Testautomatisierung, Qualität in agilen Projekten, Testdaten oder Testteams – Richard Seidl und seine Gäste schauen sich Dinge an, die mehr Qualität in die Softwareentwicklung bringen.
Die aktuelle Ausgabe ist auch auf Richard Seidls Blog verfügbar: „Ask Me Anything zu KI, Automatisierung und Shift Left – Richard Seidl“ und steht auf YouTube bereit.
(mdo)
Künstliche Intelligenz
Partnerschaft besiegelt: Nvidia kauft Intel-Aktien
Intel hat am 26. Dezember rund 215 Millionen neue Aktien gedruckt und an Nvidia zum Vorzugspreis von fünf Milliarden US-Dollar verkauft. Das hat Intel am Montag der US-Kapitalmarktaufsicht SEC (Securities Exchange Commission) gemeldet. Damit ist die im September angekündigte Partnerschaft zwischen Nvidia und Intel besiegelt. Nvidia hält nun etwa 4,5 Prozent aller im Umlauf befindlichen Intel-Aktien, die Anteile bestehender Aktionäre wurden entsprechend verdünnt.
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Der teilstaatliche US-Konzern Intel soll nicht bloß Chips für Nvidia fertigen; beide Firmen wollen gemeinsam Kombiprozessoren entwickeln. Sie planen unter anderem Prozessoren mit x86-Prozessorkernen und GeForce-GPU (Graphics Processing Unit). Die GPU- und CPU-Chiplets werden per NVLink mit einander kommunizieren. Das ist ein von Nvidia entwickelter Hochgeschwindigkeits-Datenbus. Die jüngste NVLink-Version 5.0 kann, mit 18 Links und vier Lanes pro Link, bis zu 1,8 Terabyte pro Sekunden zwischen CPU und GPU schaufeln (beide Richtungen zusammengerechnet). Das ist viel.
Intel steckt in einer Krise. Das Management sah sich im August veranlasst, fast zehn Prozent der Firma der US-Regierung zu schenken. Im Gegenzug gab US-Präsident Donald Trump Subventionen frei, die Intel aufgrund geltender US-Gesetze zustehen, von Trump aber zurückgehalten wurden.
Rabattpreis für Nvidia
Nvidia hat jetzt 23,28 US-Dollar je Aktie an Intel gezahlt. Das liegt etwa 6,5 Prozent unter dem Schlusskurs vom Tag vor der Bekanntmachung der Übereinkunft. Diese hat Intels-Aktienkurs Auftrieb verliehen. Der Schlusskurs vor dem letzten Handelstag vor der Ausgabe der neuen Aktien liegt sogar mehr als 50 Prozent über dem von Nvidia gezahlten Preis.
Nvidia ist der bedeutendste Lieferant von Prozessoren für große KI-Systeme. Seit dem Sommer ist es der nach Börsenbewertung wertvollste Konzern der Welt. Nach der US-Regierung und den Finanzinvestoren Blackrock und Vanguard dürfte Nvidia nun der viertgrößte Intel-Aktionär sein.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Gefährlicher Elektroschrott: Umwelthilfe fordert Pfand auf Hochenergieakkus
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sorgt sich um die Sicherheit von gefährlichen Energiespeichern. Vor allem die von Hochenergieakkus ausgehenden Brandgefahren stellen Entsorger und Kommunen laut der zivilgesellschaftlichen Organisation vor gewaltige Herausforderungen. Zwar sehe die ab Juli 2026 geltende jüngste Reform des Elektrogerätegesetzes vor, dass Altgeräte auf Wertstoffhöfen nur noch unter Aufsicht von Fachpersonal nach dem sogenannten Thekenmodell angenommen werden dürften. Doch für den Handel fehle eine vergleichbare Sicherheitslösung bisher komplett.
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Um diese Lücke zu schließen und gleichzeitig die Rücklaufquoten zu steigern, fordert die DUH die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems für Hochenergieakkus. Nur ein finanzieller Anreiz könne sicherstellen, dass die brandgefährlichen Lithium-Ionen-Energieträger kontrolliert zurückgegeben werden, heißt es. Sonst lagerten diese in Kellern oder verursachten potenziell gefährliche Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.
Hochenergieakkus zeichnen sich durch eine maximale Energiedichte aus, um bei geringem Gewicht und Volumen eine möglichst lange Betriebsdauer für Anwendungen wie Elektroautos oder Smartphones zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Hochleistungsakkus liegt ihr Fokus weniger auf schnellen Entladeströmen, als vielmehr auf der effizienten Speicherung großer Energiemengen über lange Zeiträume. Zur Gruppe der Hochenergieakkus zählen etwa auch Feststoffbatterien und Lithium-Schwefel-Akkus.
Handelsbedarf auch bei E-Zigaretten
Im Bereich der Einweg-E-Zigaretten und Tabakerhitzer sieht die Organisation ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Ohne einen klaren finanziellen Anreiz wie ein Pfand werde hier die geplante Rücknahmepflicht im Handel nach Einschätzung der Experten weitestgehend ins Leere laufen, da die Produkte weiterhin über den Hausmüll oder in der Umwelt entsorgt würden. Die DUH begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung für ein generelles Verbot von Wegwerf-Vapes grundsätzlich. Zugleich mahnt sie aber eine sofortige Umsetzung dieses Vorhabens über die Tabakerzeugnisverordnung an, um der Ressourcenverschwendung und den Entsorgungsrisiken zeitnah ein Ende zu setzen.
Das Pochen auf schärfere Maßnahmen begründen die Umweltaktivisten mit einer ernüchternden Bilanz der bisherigen Sammelbemühungen in Deutschland. 2023 habe auf Basis der aktuellsten verfügbaren offiziellen Zahlen die Sammelquote für Elektroaltgeräte bei nur 29 Prozent gelegen. Damit sei das gesetzliche Ziel von 65 Prozent schon zum sechsten Mal in Folge drastisch verfehlt worden.
Hersteller und Händler in die Pflicht nehmen
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DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz macht dafür vor allem die mangelnde Haftung von Herstellern und Händlern verantwortlich. Da das Verfehlen der Quoten bislang keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe, fehle der Industrie der Antrieb, die Rückgabe für Verbraucher wirklich kundenfreundlich und attraktiv zu gestalten. Die Umwelthilfe ruft daher dazu auf, Hersteller gesetzlich zum Einhalten der Vorgaben zu verpflichten. Nur dies baue den nötigen Druck für eine offensive Informationspolitik und bessere Rücknahmesysteme auf.
Die fürs kommende Jahr anstehenden gesetzlichen Anpassungen, zu denen ein einheitliches Sammelstellenlogo und Hinweispflichten zur Getrenntsammlung direkt am Produkt gehören, wertet die DUH als wichtige Schritte. Diese reichten aber bei weitem nicht aus. Ein großes Hindernis bleibe die Erreichbarkeit der Rückgabestellen. Aktuelle Ausnahmeregelungen, die sich an der Verkaufsfläche der Läden oder der Größe der Geräte orientieren, führten dazu, dass viele Händler gar keine Altgeräte annehmen müssten.
Die DUH plädiert deshalb für eine Rücknahmepflicht für alle Elektrohändler, unabhängig von der Ladengröße. Zudem sollte die Kantenlänge für Geräte, die ohne Neukauf zurückgegeben werden können, von derzeit 25 auf 50 Zentimeter angehoben werden. Allein bei einer solchen Kombination aus finanziellen Anreizen, strengen Quoten und einem barrierefreien Zugang zur Entsorgung könne die Kreislaufwirtschaft bei E-Schrott endlich funktionieren.
(jpw)
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