Künstliche Intelligenz
Auf den Spuren Leonardo da Vincis: Erbgut entdeckt
Auf der Suche nach dem Erbgut des Renaissance-Wissenschaftlers und -Künstlers Leonardo da Vinci meldet eine Forschergruppe einen möglichen Durchbruch: Auf einer da Vinci zugeschriebenen Kreidezeichnung (nicht im Bild) haben sie männliches Erbgut gefunden. Gewissheit gibt es keine, aber schon die angewandten Methoden sind ein Meilenstein.
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Am Dienstag hat eine Forschergruppe ihre Methoden und Erkenntnisse veröffentlicht. Der noch nicht unabhängig begutachtete Bericht heißt „Biological signatures of history: Examination of composite biomes and Y chromosome analysis from da Vinci-associated cultural artifacts”. Demnach haben sie der Kreidezeichnung, die als „Heiliges Kind” bekannt ist und den Kopf eins Kleinkindes zeigt, mit forensischen Methoden Erbgut-Proben entnommen. Das hatten sie an weniger wertvollen Kunstwerken geübt.
Auf dem „Heiligen Kind” haben die Forscher Erbgut von Bakterien, Pflanzen, Pilzen, Viren und auch einem Mann gefunden, besonders auf der Rückseite. Das Bild dürfe um 1474 entstanden sein, was schon ein bisschen her ist. Inzwischen dürften mehrere Männer mit dem Kunstwerk hantiert haben, weshalb der Fund nicht unmittelbar dem Zeichner zuordenbar ist. Das ist auch der Grund, warum prominentere Werke da Vincis nicht im Fokus stehen: Sie sind durch noch viel mehr Männerhände gegangen und wiederholt gereinigt worden.
Jetzt geht’s los
Das gefundene männliche Erbgut ist allerdings nicht das Ende der Geschichte, sondern vielleicht ihr Ausgangspunkt. Zunächst konnte jener Mann, der das Bild vor zirka 25 Jahren erstanden hat, als Quelle ausgeschlossen werden.
Allerdings gibt es Briefe und andere Dokumente von Verwandten da Vincis. Auch diese wurden natürlich über die Jahrhunderte beeinflusst. In einem per Daumenabdruck aufgebrachten Wachssiegel haben die Forscher viele männliche Chromosomen gefunden. Der Abgleich von ungefähr 90.000 Basenpaaren hat ergeben, dass beide Proben, jene von der Kreidezeichnung und jene des Verwandten, aus derselben Haplogruppe E1b1b stammen, die in der Toskana verbreitet ist.
Das nicht-menschliche Erbgut ist bei der Spurensuche ebenfalls hilfreich: Es vermittelt ein Profil der in der Umgebung vorhandenen Pflanzen, Bakterien, Pilze und Viren, von Orangenbäumen bis zu Krankheitskeimen. Kein Beweis, aber ein Indiz, das völlig andere Herkunft der Zeichnung ausschließt und das Gesamtbild stützt.
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Noch viel zu entdecken
Als Nächstes wollen die Forscher versuchen, mit Telomer-zu-Telemor-Seuquenzierung die DNS-Daten höher „aufzulösen”, um statt 90.000 vielleicht hunderttausende Basenpaare abgleichen zu können. Parallel laufen Arbeiten an Knochen, bei denen es sich um da Vincis Verwandte handeln könnte. Zudem wurden vor einigen Jahren 14 lebende Verwandte des Renaissance-Stars ausgemacht.
Das überrascht nicht: Zwar hatte der Florentiner, soweit bekannt, keine Kinder, aber väterlicherseits mindestens 22 Halbgeschwister, und mütterlicherseits wohl deren fünf. Leider ist der Verbleib der sterblichen Überreste der Mutter unbekannt, sonst hätten es die Erbgutjäger wesentlich leichter: Mitochondriale Spuren sind vielfach häufiger und damit einfacher zu finden und zu verarbeiten, gehen aber ausschließlich auf die Mutter zurück.
Obwohl es wohl nie gelingen wird, da Vincis Erbgut mit völliger Sicherheit zuzuordnen, hat die Forschergruppe ein Fundament gelegt für die Analyse der Bio-Signaturen jahrhundertealter Kunstwerke. Wie differenziert diese sind, veranschaulichen die Bildtafeln am Ende des Preprint-Papers. Auch für Nicht-Experten.
Beteiligt waren Forscher aus den USA, der Schweiz, Österreich, Italien und Spanien. Federführend waren Harinder Singh, Seesandra V. Rajagopala, Rebecca Hart, Pille Hallast und Mark Loftus.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Software Testing: KI‑generierte Testfälle im regulierten Umfeld
Richard Seidl und sein Gast Alexander Frenzel sprechen über KI-gestützte Testfallerzeugung im streng regulierten Umfeld. Ein Assistenzsystem leitet Tests direkt aus Requirements ab, mit One-Click-Generator, modularen Modellen und einem RAG-System. Statt Fragen nutzt es das Hyde-Prinzip: Behauptung formulieren, Belege in der Dokumentation finden. So bleiben Nachvollziehbarkeit, Logging und der Human in the Loop gewahrt.
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Alexander Frenzel ist seit 2019 bei Fresenius Medical Care Deutschland GmbH als Expert for Test Management, Global Verification & Validation Lead für mehrere Produktreihen tätig und zudem seit 2025 Director Test Management. Er ist Mitglied des Programm-Committee des QS-Tags und Board Member des German Testing Boards.
(Bild: TechSolution/Adobe Stock)

GenAI verändert die Softwareentwicklung grundlegend und hat sich im Arbeitsalltag vieler Developer etabliert. Die KI-Tools übernehmen dabei nicht nur lästige Tipparbeit, sondern helfen bei komplexen Aufgaben. Um sicheren und effizienten Code zu erhalten, muss man aber auch ihre Risiken kennen.
Der betterCode() GenAI Summit zeigt am 11. Juni, welche KI-Tools für welche Aufgaben geeignet sind und wie die KI-Integration effizient funktioniert. Außerdem thematisiert er die Auswirkungen auf die Arbeit von Entwicklungsteams.
Bei diesem Format dreht sich alles um Softwarequalität: Ob Testautomatisierung, Qualität in agilen Projekten, Testdaten oder Testteams – Richard Seidl und seine Gäste schauen sich Dinge an, die mehr Qualität in die Softwareentwicklung bringen.
Die aktuelle Ausgabe ist auch auf Richard Seidls Blog verfügbar: „KI‑generierte Testfälle im regulierten Umfeld – Alexander Frenzel“.
(mdo)
Künstliche Intelligenz
Dienstag: Anthropic gegen chinesische KI-Firmen, SPD will Palantir blockieren
Der KI-Wettlauf wird immer mehr zum Machtkampf zwischen den Vereinigten Staaten und China. Nach OpenAI beschuldigt nun auch das US-Start-up Anthropic die chinesische Konkurrenz, zur Verbesserung ihrer KI-Modelle „Destillation“ einzusetzen. DeepSeek und andere sollen dafür Anthropics KI-Modell Claude angezapft haben. Die SPD reagiert auf monatelangen Druck aus der Zivilgesellschaft und verspricht, sich gegen den bundesweiten Einsatz der umstrittenen Analyse-Software Palantir starkzumachen. Und ein Entwurf zum Abkommen über Austausch von Biometriedaten zwischen der EU und den USA könnte dazu führen, dass bald eine Software allein über die Einreise entscheidet – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Als das chinesische Unternehmen DeepSeek Anfang vergangenen Jahres sein KI-Modell R1 präsentierte, reagierte die Branche geschockt. Zu gerade einmal einem Bruchteil der immensen Kosten der US-Konkurrenz hatte DeepSeek ein konkurrenzfähiges Produkt entwickelt. Schnell kamen Vorwürfe auf – vornehmlich aus den USA – DeepSeek habe für die Entwicklung seiner KI-Modelle Destillation genutzt, eine Technik, bei der ein weniger leistungsfähiges Modell anhand der Ergebnisse eines leistungsstärkeren Modells trainiert wird. OpenAI wirft bis heute DeepSeek vor, seinen Chatbot mittels ChatGPT trainiert zu haben. Nun erhebt das US-amerikanische KI-Start-up Anthropic ähnliche Vorwürfe gegen DeepSeek und andere chinesische Firmen. Anthropic wirft chinesischen Unternehmen unlautere Praktiken vor
Die Software „Gotham“ des US-amerikanischen Technologieunternehmens Palantir, das unter anderem von Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet wurde, ermöglicht es Sicherheitsbehörden, große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen und automatisiert auszuwerten. In mehreren unionsgeführten Bundesländern kommt Palantir bereits zum Einsatz. Kritiker warnen seit Längerem vor weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten, mangelnder Transparenz und potenziellen Eingriffen in Grundrechte. Die Abhängigkeit von einem US-Konzern erscheint zudem als ein sicherheitspolitisches Risiko. Zuletzt hatten zivilgesellschaftliche Initiativen gegen den Einsatz von Palantir in Deutschland mobilisiert. Jetzt positioniert sich die SPD. Überwachungssoftware: SPD will Palantir auf Bundesebene blockieren
Zwischen den Vereinigten Staaten und der EU knirscht es derzeit an verschiedenen Stellen – nicht erst seit Donald Trump. Bereits unter der Regierung von Präsident Joe Biden haben die USA mit der sogenannten Enhanced Border Security Partnership (EBSP) neue Anforderungen für die visumfreie Einreise geschaffen. Darin werden EU-Staaten aufgefordert, bilaterale Abkommen mit der US-Regierung zu schließen, um den Zugriff auf nationale biometrische Datenbanken zu ermöglichen. Wer bis Ende dieses Jahres keine Einigung erzielt, riskiert den Ausschluss aus dem Programm für visumfreies Reisen. Um einen Flickenteppich an Einzelverträgen zu vermeiden und ein gewisses Schutzniveau zu wahren, hat die EU-Kommission die Verhandlungen über ein übergeordnetes Rahmenabkommen übernommen. Ein aktueller Entwurf des Abkommens gewährt den US-Sicherheitsbehörden tiefgreifende Befugnisse. US-Algorithmen als Grenzhüter: Automatisierte Urteile über EU-Reisende möglich
Hochverzinsliche Anlagebetrügereien, Betrug mit mobilem Geld und betrügerische Kreditgeschäfte im großen Stil – eine von Interpol koordinierte verdeckte Operation gegen transnationale Cyberkriminalitätsnetzwerke in 16 afrikanischen Ländern hat zur Festnahme von Hunderten Verdächtigen und zur Beschlagnahmung mehrerer Millionen US-Dollar geführt. Die Operation mit dem Namen „Red Card 2.0“ war die zweite große koordinierte Aktion gegen Cybercrime in ganz Afrika innerhalb von sechs Monaten. In zahlreichen Ländern wurden Banden enttarnt und deren Mitglieder festgenommen. „Red Card 2.0“: Großangelegte Razzia gegen Cyberkriminalität in Afrika
Level 3 beschreibt hochautomatisiertes Fahren, bei dem das Auto mit bestimmten Einschränkungen selbstständig fahren kann. Ab dieser Stufe muss der menschliche Fahrer das System nicht mehr permanent beaufsichtigen, sondern darf sich anderen Tätigkeiten widmen. Hochautomatisiertes Fahren auf Level 3 ist in Deutschland bis zu einer Geschwindigkeit von 95 km/h erlaubt. Derzeit bieten nur BMW beim 7er und Mercedes bei seiner S-Klasse und dem EQS diese Option – gegen hohe Aufpreise. Mercedes will bei der überarbeiteten S-Klasse auf Level 3 verzichten. Nun zieht BMW nach. Autonomes Fahren: BMW streicht Level 3 aus 7er-Reihe
Auch noch wichtig:
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- US-Elektroautobauer Tesla will einen Taxidienst aufbauen, der ohne jeglichen menschlichen Eingriff auskommt. Die US-Regulierungsbehörde FCC hat eine wichtige Genehmigung erteilt. Tesla darf Cybercabs drahtlos laden
(akn)
Künstliche Intelligenz
Streitpunkt KI-Synchronisationen: Mexiko als Vorreiter
Mexiko hat die größte und wichtigste Synchronisationsindustrie Lateinamerikas. Das Land produziert gut zwei Drittel aller Synchronisationen in der Hemisphäre. Doch bislang gibt es keine Vorschriften, die eine künstliche Intelligenz (KI) daran hindern, die Stimmen von Schauspielern zu kopieren, ohne dafür zu bezahlen oder um Erlaubnis zu fragen. Das soll sich ändern.
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Die Regierung von Präsidentin Claudia Sheinbaum hat Mitte Februar eine Gesetzesinitiative vorgelegt, die die menschliche Stimme rechtlich als künstlerisches Werkzeug anerkennt, das nicht geklont werden darf. Sollte der Vorstoß Erfolg haben – wovon angesichts der Mehrheitsverhältnisse im mexikanischen Kongress auszugehen ist –, wäre Mexiko weltweit Pionier bei der Regulierung des Klonens von Stimmen in der Kultur.
Arbeit von Synchronsprechern durch KI bedroht
Wie das mexikanische Tech-Portal Xataka berichtet, waren der Auslöser für den Gesetzesvorstoß keine mexikanischen Telenovelas, sondern koreanische Serien. Im Mai 2024 teilten Nutzer in den sozialen Netzwerken Ausschnitte aus koreanischen Serien von Amazon Prime Video und kritisierten, dass die Synchronisation ins Spanische mechanisch und roboterhaft klinge. Auch waren nirgendwo die Namen der Synchronsprecher aufgeführt. Kommentarlos zog Amazon daraufhin die synchronisierten Versionen zurück, bestätigte jedoch nie die Herkunft der Stimmen.
Mexikos Synchronsprechergewerkschaft beklagte damals bereits, dass Synchronsprecher auf dem gesamten Kontinent ihre Arbeit an KI-Tools verlieren. Diese wiederum waren zum Teil mit deren Stimmen trainiert worden.
„KI ersetzt nicht“
Anfang März vergangenen Jahres kündigte Prime Video ein Pilotprogramm zur Synchronisation mithilfe von KI in Englisch und lateinamerikanischem Spanisch an. Laut Amazon handelte es sich um zwölf Serien, die ohne KI nicht synchronisiert worden wären. Das aber war der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Laut dem Mexikanischen Verband der Werbesprecher AMELOC (Asociación Mexicana de Locutores Comerciales), einer gemeinnützigen Organisation, die mexikanische Werbesprecher und Synchronsprecher vereint, verfügt Mexiko über 35 aktive Studios mit rund 1.500 Schauspielern. Der Verband mexikanischer Unternehmen der Synchronisationsbranche CEMID (Consejo de Empresas Mexicanas de la Industria del Doblaje) schätzt, dass dieser Sektor in Mexiko durchschnittlich 1.000 direkte und bis zu 6.000 indirekte Arbeitsplätze bietet. Mexiko produziert etwa 65 Prozent der lateinamerikanischen Synchronisationen für Lateinamerika. Hollywood und US-Streamingdienste wie Netflix oder HBO Max haben einen Teil ihrer Produktionen ins südliche Nachbarland ausgelagert. Unter dem Motto „KI ersetzt nicht“ kam es im Juli vergangenen Jahres in Mexiko zu Protesten von Beschäftigten der Filmindustrie. Sie forderten, die Stimme als biometrisches Merkmal anzuerkennen, ähnlich wie ein Fingerabdruck. Damit soll ihre Verwendung ohne Zustimmung verhindert werden.
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Reform stärkt Synchronsprecher
Die Regierung griff die Forderung auf und erarbeitete gemeinsam mit dem Nationalen Institut für Urheberrecht INDAUTOR (Instituto Nacional del Derecho de Autor) einen Entwurf, der die Reform zweier bestehender Gesetze vorsieht. Das Bundesarbeitsgesetz nimmt Synchronsprecher als formelle Arbeitnehmer des Kultursektors auf und stellt sie damit Sängern gleich. Synchronsprecher genießen damit künftig als Arbeitnehmer im Kultursektor rechtlichen Schutz. Das Bundesurheberrechtsgesetz wiederum erkennt die menschliche Stimme als „einzigartiges und unwiederholbares“ künstlerisches Werkzeug an. Die Reform legt fest, dass keine Stimme ohne die Zustimmung des Rechteinhabers geklont oder digital verwendet werden darf, und dass jede Verwendung der Stimme durch KI einer finanziellen Vergütung bedarf. Die Synchronisation mit KI wird also nicht verboten, sondern die Stimmen, die das Modell trainieren oder replizieren, werden geschützt.
Mexiko wird damit weltweit zum Vorreiter. Dass menschliche Akteure im Synchronbereich immer mehr durch KI ersetzt werden, ist auch andernorts Gegenstand von Auseinandersetzungen und Regulierungsversuchen. In Deutschland z. B. streiten sich die deutschen Synchronsprecher und -sprecherinnen seit Anfang Januar mit dem US-Streamingdienst Netflix. Auslöser ist eine Vertragsklausel, die Netflix das Recht einräumt, Synchronaufnahmen für KI-Trainingszwecke zu nutzen. Der Sprecherverband hatte im April vergangenen Jahres die Petition „Schützt die Kunst vor KI“ initiiert.
(akn)
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