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Datenschutz & Sicherheit

Palantir will Gegendarstellung von Schweizer Magazin gerichtlich durchsetzen


Palantir Technologies, der US-Anbieter von Analysesoftware, sieht sich unmittelbar betroffen von zwei Berichten des Schweizer Onlinemagazins „Republik“. Nachdem das Unternehmen vergeblich eine Gegendarstellung des Magazins verlangt hat, will es diese nun vor Gericht durchsetzen. Es gehe um eine sachliche Gegenüberstellung, sagt der Softwareanbieter. Die „Republik“-Macher geben sich überrascht.

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Mit dem Schritt vor Gericht hat Palantir mehr Aufmerksamkeit für die „Republik“-Berichterstattung ausgelöst, als die beanstandeten Artikel selbst hätten verursachen können – 23 Jahre, nachdem Barbra Streisand den nach ihr benannten Effekt auslöste. Und dennoch doch gibt es Gründe, warum Palantir so agiert.

Denn während in Deutschland der Anbieter von Datenverknüpfungs- und Datenanalysesoftware für Behörden mit Überwachungsbefugnissen zumindest bei manchen staatlichen Kunden erfolgreich ist, hatte die Firma in der Schweiz bislang – soweit bekannt – wenig staatliche Kundschaft.

„Republik“ hatte im Dezember umfangreich aus Akten der Schweizer Verwaltung zitiert. Demnach suchte Palantir immer wieder den Kontakt zu Schweizer Behörden – und fand ihn auch. Teils sei das von Palantir ausgegangen, teils wohl auch von öffentlichen Stellen. Es ging um das Militär, Polizei und Gesundheitsbehörden. Zu einem Geschäftsabschluss kam es dabei aber offenbar nicht.

Von der Berichterstattung darüber fühlt sich Palantir unfair behandelt. „Wir können bestätigen, dass in dieser Angelegenheit beim Handelsgericht ein Gesuch um Gegendarstellung gestellt wurde“, teilt die Kommunikationsbeauftragte des Kantons-Obergerichts am Freitag auf Anfrage heise online mit.

Das Schweizer Recht sieht bei Gegendarstellungen vor, dass sobald ein Gegendarstellungswunsch von einem Medium zurückgewisen wurde, ein Zivilgericht die Angelegenheit prüfen kann und dabei beide Seiten anhört. Zuständig ist hier das Handelsgericht Zürich. Zuständig ist hier das Handelsgericht Zürich.

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Palantir sagt, es habe klagen müssen, um seinen Rechstanspruch aufrechtzuerhalten. „Palantir respektiert die Pressefreiheit und die wesentliche Rolle unabhängiger Medien in der öffentlichen Debatte uneingeschränkt“, sagte eine Unternehmenssprecherin. Das Recht auf Gegendarstellung sei ein „Korrekturinstrument, das der Öffentlichkeit ausgewogene Informationen liefern soll“.

Für Palantir kam die „Republik“-Berichterstattung zur Unzeit. Denn in vielen Staaten Europas werden in gleich mehreren Geschäftsfeldern derzeit wichtige Beschaffungsentscheidungen getroffen: Die Modernisierung und Erweiterung von Militär, Nachrichten- und Geheimdiensten aber auch Polizeibehörden wäre für Palantir und seine auch für behördliche Überwachung hilfreiche Software ein vielversprechendes Geschäft.

Im Heimatmarkt USA macht das Unternehmen mit US-Bundesbehörden laut Transparenzdaten etwa eine Viertelmilliarde US-Dollar Geschäft. Zu den Kunden gehören unter anderem das US-Verteidigungsministerium, die Armee und das FBI. Das Unternehmen weist für 2025 knapp 4,5 Milliarden US-Dollar Umsatz aus, etwa ein Zehntel des Jahresumsatzes von SAP. Und doch ist Palantir an der Börse mit etwa 300 Milliarden Euro bewertet, während SAP auf rund 200 Milliarden kommt.

Der europäische Markt bleibt ein schwieriges Pflaster für Palantir. Die Verbindung zur Immigration and Customs Enforcement-Behörde (ICE), die mit brachialen Mitteln und jeder Menge High-Tech illegale Migranten ausfindig machen soll, sorgt in Europa für Stirnrunzeln. Als US-Unternehmen unterliegt Palantir dem Recht der Vereinigten Staaten, die die internationale Zusammenarbeit bei Sicherheit zunehmend in Frage stellen – für Palantir dürfte das kaum verkaufsfördernd wirken.

Dabei hatte sich die Aufregung an anderer Stelle gerade erst gelegt: Palantir stand wegen seines Israel-Engagements in der Kritik. Die Gründer Peter Thiel und Alex Karp hatten im Januar 2024 eine strategische Partnerschaft mit dem israelischen Verteidigungsministerium vereinbart, berichtete Bloomberg damals. Der Bericht dazu ist auf der Palantir-Website öffentlich abrufbar hinterlegt.

Das kleine Medium aus der Schweiz ist mit Branchengrößen wie Bloomberg kaum vergleichbar. Seit 2018 erscheint es werbefrei und ausschließlich online. Es wird vor allem von gut 30.000 Abonnenten getragen, von denen ein Großteil zugleich mitstimmungsberchtigte Genossenschaftsmitglieder sind. Kein Medien-Dickschiff mit großem Verlag im Rücken.

Bereits kurz nach Erscheinen der beiden nun vor Gericht verhandelten Artikel hatte Courtney Bowman, Chef von Palantirs Abteilung für „Privatsphäre und Bürgerrechte“, auf Linkedin die Marschroute vorgezeichnet: Die Berichte von „Republik“ seien „voller Verzerrungen, Anspielungen und grenzwertiger Verschwörungstheorien“.

Bowman wirft den Autoren vor, das sie einen Bericht des Schweizer Armeestabes zu unkritisch wiedergegeben hätten – dessen Autoren sich jedoch leider „auf ein begrenztes Set von Suchmaschinentreffer-Quellen“ gestützt hätten. Belege für seine Behauptungen lieferte der Palantir-Vertreter seinerseits nicht mit.

„Ich glaube, dass wir eine hervorragende Recherche gemacht haben und wir das sehr umfassend dokumentiert haben“, sagt Daniel Binswanger, Ko-Chefredaktor von „Republik“ im Gespräch mit heise online. Eine Recherche, die auf Schweizer Regierungsdokumenten beruhe, sei eine der „besten Grundlagen für Berichterstattung”. Er sei sehr zuversichtlich, was den Ausgang des Verfahrens angehe.

Dem Eindruck, dass ein milliardenschweres Unternehmen bei einem kleinen Magazin die Muskeln spielen lässt, tritt Palantir entschieden entgegen: Jeder Vorwurf, es handele sich um einen strategischen Einschüchterungsversuch gegenüber unliebsamer Berichtsterstattung auf dem Klageweg, sei unbegründet, betont die Unternehmenssprecherin mit: „Palantir strebt lediglich die Veröffentlichung einer prägnanten und angemessenen Gegendarstellung an, um wesentliche Ungenauigkeiten zu korrigieren.“

Doch was konkret diese „wesentlichen Ungenauigkeiten“ wären, die Palantir korrigiert sehen will, teilt die Firma nicht mit. Einer Bitte um Übersendung der von der „Republik“ konkret geforderten „Richtigstellungen“ entsprach Palantir bis Freitagnachmittag nicht.

Ob die Firma mit ihrem Vorgehen bei Gericht zumindest Teilerfolge erzielt, ist dabei kaum vorhersagbar. Das Schweizer Gegendarstellungsrecht beinhaltet keinerlei Prüfung durch das Gericht, ob eine Darstellung tatsächlich richtig war. Weshalb es in der Schweizer Medienwelt eine häufig genutzte Form ist, wenn Unternehmen sich ins falsche Licht gerückt sehen.

„Es geht beim Gegendarstellungrecht nicht um die Frage, was wahr oder falsch ist“, erklärt „Republik“-Ko-Chefredakteur Daniel Binswanger. „Es geht um die Frage, ob eine andere Version der Fakten ebenfalls möglich sein könnte.“ Doch das betrifft rein die faktische Darstellung. Wertungen hingegen sind auch in der Schweiz nicht angreifbar.

Für das Schweizer Onlinemagazin ist der Effekt hingegen spürbar und messbar. „Wir sind überwältigt“, sagt Daniel Binswanger im Gespräch mit heise online. Von Spendenangeboten, Solidaritätsbekundigungen, das sei gigantisch, sagt er. „Das haben wir noch nie erlebt, dass eine Geschichte das auslöst.“ Frau Streisand lässt grüßen.


(vbr)



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Datenschutz & Sicherheit

Ein KI-Chatbot von Frontex soll zu Selbst-Abschiebung beraten



Wenn Geflüchtete „freiwillig“ oder unfreiwillig Europa verlassen, soll sie künftig ein KI-basierter Chatbot dabei beraten. Die Grenzschutzagentur Frontex entwickelt eine App, in der Menschen mehr über finanzielle Anreize einer sogenannten freiwilligen Ausreise erfahren oder wohin sie sich für weitere Beratung wenden können.

Die Anwendung ist Teil des europäischen Reintegration Programme von Frontex, das unter anderem Ausreisen finanziert. Reisen Geflüchtete nicht freiwillig aus, begleitet Frontex etwa auch Abschiebeflüge. Seit einigen Jahren setzt die Behörde verstärkt darauf, Menschen zur „freiwilligen“ Rückkehr zu bewegen. Laut einer Präsentation von Frontex aus dem Januar 2026 habe die Unterstützung von „Rückkehr-Spezialisten“ in 42 Prozent der Fälle, bei denen sie eingesetzt wurden, in einer Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr geendet.

Da eine solche freiwillige Rückkehr, wie die EU diese Prozesse nennt, für Menschen mit fehlenden Alternativen nicht freiwillig sein kann, nutzen manche stattdessen Begriffe wie Selbst-Abschiebung.

Abschiebungen im Gewand automatisierter Beratungen

Der KI-Chatbot soll nun ähnliches bewirken. Das Ziel sei, dass sich mehr Menschen für eine Rückkehr in ihr Heimatland entscheiden, so der stellvertretende Exekutivdirektor Lars Gerdes laut AlgorithmWatch.

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Wenn Frontex jedoch eine KI-basierte Technologie einsetzen will, ist relevant, ob sie nach dem AI Act als Hochrisiko-Anwendung gilt. Die Verordnung sieht vor, dass viele KI-Systeme im Bereich Migration als Hochrisiko-Systeme einzustufen sind, etwa wenn sie bei der Prüfung von Asyleinträgen genutzt werden. Für Frontex hat das zur Behörde gehörende Fundamental Rights Office (FRO) eine entsprechende Einstufung geprüft.

Die unzureichenden Stellen der KI-Verordnung

Obwohl der Chatbot zur Rechtsberatung eingesetzt werden könnte, kam die Behörde zu dem Schluss, dass kein hohes Risiko bestehe. Somit ergebe sich kein weiterer Bedarf, mögliche Auswirkungen auf Grundrechte zu überprüfen. In einer späteren Einschätzung empfahl FRO allerdings als erste von 27 weiteren Empfehlungen, die These theoretisch zu untermauern, dass mehr Informationen die Quote freiwilliger Rückkehrer*innen erhöhen würden. Im Zuge des 2024 verabschiedeten AI Acts hatten sowohl AlgorithmWatch als auch netzpolitik.org auf Leerstellen verwiesen, die der AI Act bei der Regulierung von eingesetzten Technologien im Bereich Migration hat.

Informationen über die App erhielt die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch aus internen Dokumenten, die sie mit Informationsfreiheitsanfragen erhielt. Auf welche Daten der Chatbot zugreifen können soll, ist laut AlgorithmWatch noch unklar. Ebenfalls unklar bleibt, ob er wie geplant in Sprachen wie Arabisch, Urdu oder Paschtu genutzt werden könne. Bisher hatte Frontex nur Material in englischer Sprache zum Training verwendet, das Material dafür hat Frontex‘ Return Knowledge Office Daten zum Training zusammengestellt.

Die neue App gilt bei Frontex als „schnell umsetzbares, kostengünstiges Projekt mit nur geringem Ressourcenaufwand“, wie aus internen E-Mails laut AlgorithmWatch hervorgeht. Und Frontex hofft offenbar darauf, weitere, „leistungsfähigere und integrierte IT-Systeme“ entwickeln zu können, sobald gesetzliche Hürden dazu gefallen sind.



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Datenschutz & Sicherheit

IPFire stellt freie Domain-Blockliste DBL vor


Das IPFire-Projekt hat mit DBL eine umfassende, gemeinschaftlich kuratierte Domain-Blockliste vorgestellt. Anders als konkurrierende Projekte kategorisiert DBL Millionen von Domains nach Bedrohungstypen, statt sie in einer riesigen, monolithischen Liste zusammenzufassen. Die Entwickler wollen damit Probleme bestehender Blocklisten lösen, die ressourcenintensiv seien und Nutzern die Kontrolle nähmen.

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IPFire DBL umfasst derzeit mehrere Kategorien: Malware-Domains werden vor dem Abrufen schädlicher Payloads oder Command-and-Control-Verbindungen geblockt, Phishing-Sites zum Abfangen von Zugangsdaten gefiltert. Weitere Kategorien decken Werbung, Pornografie, Glücksspiel, Gaming-Plattformen und DNS-over-HTTPS-Server ab. Letztere Kategorie zielt darauf, die Netzwerksichtbarkeit zu erhalten und das Umgehen von DNS-Sperren zu verhindern.

Die Blockliste nutzt offene Standards wie DNS Response Policy Zones (RPZ) mit AXFR- und IXFR-Unterstützung für sofortige Updates, Squidguard für Proxy-basierte Filterung sowie das Adblock-Plus-Format. Dadurch lässt sich DBL in gängige Tools wie Pi-hole, BIND, Unbound, PowerDNS oder pfSense integrieren. Die Listen werden stündlich aktualisiert, um zeitnah auf neue Bedrohungen zu reagieren.

Über ein Online-Reporting-System können Nutzer zu Unrecht blockierte Domains (False Positives) melden und neue bösartige Domains einreichen. Die Community-Intelligence soll dafür sorgen, dass Korrekturen schnell eingepflegt werden. Die IPFire-Entwickler betonen, dass sie im Gegensatz zu vielen aggregierten Drittanbieterlisten die volle rechtliche Kontrolle über ihre Daten haben. Der Code steht unter der GPLv3+, die Listen selbst unter Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 (CC BY-SA 4.0). Das bedeutet: Die Listen können frei genutzt und weitergegeben werden, abgeleitete Werke müssen jedoch unter derselben Lizenz stehen.

DBL entstand auch als Reaktion auf das Auslaufen der Shalla-List, die Anfang 2022 eingestellt wurde, was viele Nutzer von pfSense, pfBlockerNG und anderen Systemen betraf.

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IPFire DBL wird auch in Core Update 200 integriert, das seit dem 30. Januar 2026 als Testversion verfügbar ist. Die neue Version bringt neben Linux Kernel 6.18 LTS eine Vorschau von DBL im URL-Filter und in Suricata. Letztere Integration ermöglicht eine Deep Packet Inspection auf DNS-, TLS-, HTTP- und QUIC-Ebene, um umfassende Blockierungen durchzusetzen. IPFire wird damit selbst zum Provider von Suricata-Regeln. Die Entwickler sprechen von einer „beispiellosen Sichtbarkeit in Netzwerkaktivitäten“. Ein finaler Veröffentlichungstermin für das Core Update 200 steht noch nicht fest, die Community ist zur Evaluation der Beta-Version aufgerufen. Das Projekt hat zudem einen Fundraiser gestartet, um die Entwicklungszeit für Features wie die RPZ-Integration zu finanzieren.

Wer DBL in anderen Netzwerkumgebungen einsetzen möchte, findet Anleitungen zur Integration in DNS-Resolver, Browser-Erweiterungen und weitere Netzwerk-Tools. Alternativen im Open-Source-Bereich wie die StevenBlack-Hosts-Liste, OISD oder Hagezi bieten zwar ähnliche Funktionen, setzen aber weniger auf Community-Reporting und Kategorisierung.

Weitere Details hat das IPFire-Team in seinem Blog veröffentlicht.


(fo)



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Datenschutz & Sicherheit

Qnap-NAS: Unbefugte Dateisystemzugriffe möglich | heise online


Fünf Schwachstellen gefährden Netzwerkspeicher (NAS) von Qnap. Die Lücken stecken in den Betriebssystemen QTS und QuTS hero. Nach erfolgreichen Attacken kommt es etwa zu DoS-Zuständen und somit zu Abstürzen.

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Am gefährlichsten gilt einer Warnmeldung zufolge eine „kritische“ Sicherheitslücke (CVE-2025-66277), über die Angreifer im Zuge einer Path-Traversal-Attacke auf eigentlich geschützte Bereiche des Dateisystems zugreifen können. Was dann konkret geschieht, ist derzeit nicht bekannt. Aufgrund der kritischen Einstufung ist aber davon auszugehen, dass Systeme danach als kompromittiert gelten.

Aus einer weiteren Warnmeldung geht hervor, dass die DoS-Lücken mit „mittel“ und „niedrig“ (CVE-2025-47205, CVE-2025-58466, CVE-2025-66274, CVE-2025-59386, CVE-2025-48725) eingestuft sind. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Schwachstellen bereits ausnutzen. Die Entwickler versichern, die Sicherheitsprobleme in QTS 5.2.8.3350 build 20251216, QuTS hero h5.2.8.3350 build 20251216 und QuTS hero h5.3.2.3354 build 20251225 gelöst zu haben.


(des)



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