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50 Millionen Mal Recht gegeben: Wie der DSA die Willkür der Plattformen bricht


In der digitalen Welt entscheidet oft ein Algorithmus in Millisekunden über die Sichtbarkeit von Meinungen oder die Existenz digitaler Identitäten. Doch das Bild des machtlosen Nutzers, der vor verschlossenen Support-Toren steht, hat sich gewandelt. Zwei Jahre nach dem Start des Digital Services Act (DSA) zieht die EU-Kommission eine beeindruckende Bilanz: Fast 50 Millionen Mal mussten Online-Plattformen ihre ursprünglichen Entscheidungen korrigieren und Inhalte oder Konten wieder freigeben. Die Brüsseler Regierungsinstitution sieht darin einen Beleg dafür, dass die Ära der unkontrollierten Plattform-Willkür in Europa endet.

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Dass Nutzer ihre Rechte so massiv einfordern, liegt an den neuen, gesetzlich erzwungenen Beschwerdewegen. Früher verhallte der Einspruch gegen eine Sperre oft ungehört. Heute sind Plattformen verpflichtet, jede Moderationsentscheidung transparent zu erläutern und ein internes Verfahren zur Überprüfung anzubieten.

Von den insgesamt 165 Millionen Fällen, in denen Nutzer diesen Weg gingen, gaben die Plattformen in rund 30 Prozent der Fälle klein bei, berichtet die Kommission. Das korrigiere ein schroffes Ungleichgewicht: Ein erheblicher Teil dessen, was Systeme als Verstoß markierten, stelle sich bei genauerer Prüfung als legitimer Content heraus. Bemerkenswert: Allein im ersten Halbjahr 2025 erfolgten fast alle Eingriffe (99 Prozent) nicht etwa wegen illegaler Inhalte und den DSA-Vorgaben, sondern weil Nutzer gegen die oft schwammig formulierten Hausregeln der Konzerne verstoßen haben sollen.

Für besonders hartnäckige Fälle haben sich außergerichtliche Schlichtungsstellen als Wendepunkt erwiesen. Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden dort über 1800 Konflikte mit Giganten wie TikTok, Instagram oder Facebook verhandelt. Dass die Nutzer in über der Hälfte dieser abgeschlossenen Verfahren (52 Prozent) Recht bekamen, zeigt laut der Exekutivinstanz, wie notwendig diese unabhängigen Instanzen sind. Statt jahrelanger und teurer Gerichtsprozesse erhalten Nutzer hier eine schnelle und oft kostenlose Korrektur ihrer digitalen Einschränkungen.

Diese Vermittlungsinstanzen fungierten als dringend benötigtes Gegengewicht zu den automatisierten Systemen der Konzerne, lobt die Kommission. Letztere träfen nämlich inzwischen die Hälfte aller Moderationsentscheidungen ohne menschliche Kontrolle.

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Der DSA greift dabei tief in die Architektur der Geschäftsmodelle ein und priorisiert den Schutz vulnerabler Gruppen. Als eine der bedeutendsten Errungenschaften feiert die Regierungsinstitution das strikte Verbot gezielter Werbeanzeigen für Minderjährige, das seit 2024 in der gesamten EU gilt. Jugendliche werden damit nicht mehr zum Zielobjekt datenhungriger Algorithmen, die ihr Verhalten analysieren, um passgenaue Kaufanreize zu setzen. Diese Maßnahme gilt als Baustein für das digitale Wohlergehen einer Generation, die vormals noch stärker dem kommerziellen Druck der Plattform-Ökonomie ausgeliefert war.

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Parallel hat die Gesetzgebung den Wilden Westen des Online-Handels gezähmt. Online-Marktplätze stehen nun in der Pflicht, aktiv gegen die Verbreitung illegaler oder gefährlicher Güter vorzugehen. Die Rückverfolgbarkeit von Händlern wurde verbessert. Das erschwert es dubiosen Anbietern, unter dem Radar zu agieren. Sollte ein Nutzer trotzdem ein illegales Produkt erworben haben, ist der Plattformbetreiber verpflichtet, diesen schnellstmöglich zu informieren und konkrete Möglichkeiten zur Wiedergutmachung anzubieten. Damit wird die Verantwortung dorthin verlagert, wo auch die Profite generiert werden: auf die Betreiber der Infrastruktur.

Ein weiterer DSA-Pfeiler ist der Zugang für die Wissenschaft. Forscher und die Zivilgesellschaft erhalten erstmals Einblicke in die internen Prozesse und Moderationspraktiken von Big-Tech-Konzernen wie Elon Musks X. Diese Transparenz ist kein Selbstzweck. Sie gilt als Voraussetzung dafür, Plattformen überhaupt effektiv zur Rechenschaft ziehen zu können. Durch den Zugriff auf Daten, die Betreiber früher als Geschäftsgeheimnisse hüteten, kann die Fachöffentlichkeit unabhängig prüfen, wie Algorithmen den öffentlichen Diskurs beeinflussen und wo systematische Fehlentscheidungen vorliegen.

Diese Überprüfbarkeit wird durch die zentrale DSA-Transparenzdatenbank technisch untermauert. Hosting-Anbieter müssen jede einzelne Moderationsmaßnahme begründen und in das System einspeisen. Mit mittlerweile über 3,6 Milliarden hinterlegten Darlegungen ist ein riesiges Archiv entstanden, das die Praktiken von 266 aktiven Plattformen fast in Echtzeit dokumentiert. Analysten können genau nachvollziehen, welche Verstöße – etwa Betrug oder der Verkauf nicht konformer Produkte – am häufigsten sanktioniert werden. Meist führt dies zur Löschung oder Sperrung des Zugangs, doch die schiere Datenmenge ermöglicht es, beispielsweise Fehlerquellen in der KI-Moderation aufzudecken.

Das „Plattform-Grundgesetz“ hat so eine weit über Europa hinausreichende Entwicklung angestoßen. Es beweist nach Interpretation der Kommission, dass eine demokratische Kontrolle des digitalen Raums möglich ist, ohne Innovationen im Kern zu ersticken. Die Trump-Regierung wirft dem Gesetz vor, ein Instrument für staatliche Zensur zu sein. Die Zahlen deuten das Gegenteil an: Der DSA scheint ein wirksames Mittel gegen private Zensur durch Tech-Konzerne zu sein.


(afl)



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Tausende Bodycams mit Cloud-Anbindung für Bundespolizei ausgeschrieben


Die Beamten der Bundespolizei sollen 2500 neue Bodycams erhalten – mit der Option auf weitere 1500. Das geht aus den Texten der öffentlichen Ausschreibung hervor, die das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Anfang April veröffentlichte. 5,35 Millionen Euro sollen laut den Unterlagen des Beschaffungsamts, das für die Polizeibehörden des Bundes die Ausschreibungen managt, dafür zur Verfügung stehen.

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Wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung ist dabei eine Software-as-a-Service-Komponente – im Ausschreibungstext wird dies als „cloudbasierter Softwaredienst (SaaS) zur Verwaltung der Bodycams und zur Speicherung und Verarbeitung der Videoaufzeichnungen einschließlich Betrieb, Support und Wartung“ bezeichnet.

Wohl nicht ganz zufällig entspricht das ziemlich genau dem Angebot eines Anbieters, dessen Marke früher einmal vor allem für Prozessoren und später für Telefone bekannt war: Motorola. Heute erwirtschaftet das Unternehmen aber primär als Lieferant für Sicherheitslösungen für Militär, Polizei und andere Sicherheitsbehörden seinen Umsatz. Nach ihrer Einführung landeten Bodycam-Aufnahmen aus Motorola-Geräten der Bundespolizei unter anderem auf Amazon-Servern, was starke Kritik unter anderem vom damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten nach sich zog. Die Bundespolizei verlangt neben initialen 10 Terabyte Speicherplatz unter anderem „Hosting und Betrieb der Cloud-Software in Rechenzentren in der Europäischen Union (bevorzugt Deutschland)“.

Bislang hatte die Bundespolizei oft Pech: 2022 berichtete der Spiegel, dass ein Service-Level-Agreement für die 2019 beschafften Bodycams kürzer lief als die geplante Nutzung. Auch bei der neuen Ausschreibung ist nur eine 24-monatige Laufzeit für den Rahmenvertrag vorgesehen, der jedoch maximal dreimal um je ein Jahr erweitert werden kann – allerdings nur dann, wenn noch nicht die gesamte Stückzahl der 4000 Bodycams geordert ist.

Bodycams bei der Bundespolizei sind dabei vor allem in Bahnhöfen und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einsatzorten erlaubt. Im derzeit im Bundestag beratenen Bundespolizeigesetz ist jedoch eine deutliche Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz der Bodycam geplant. Dann sollen die „mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte“ auch eingesetzt werden können, wenn „erkennungsdienstliche Behandlungen, Durchsuchungen und vergleichbare polizeiliche Maßnahmen durchgeführt werden“. So heißt es in dem Gesetzentwurf des Bundespolizeigesetzes, der in den kommenden Wochen verabschiedet werden soll. Das Gesetz enthält auch jenseits der Bodycams zahlreiche Befugniserweiterungen für die Polizeibehörden des Bundes.

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(nie)



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EU-Emissionshandel: Brüssel plant Reform der Marktstabilitätsreserve


Iran-Krieg, Zölle, Konkurrenz: Die europäische Industrie ist unter Druck. Die Europäische Kommission will nun das System für den europäischen Treibhausgashandel und so den CO₂-Preis langfristig stabilisieren. Damit soll grundsätzlich das sogenannte EU-Emissionshandelssystem (ETS) beibehalten werden. Brüssel will aber dafür sorgen, dass besser auf künftige Marktentwicklungen reagiert werden kann, „einschließlich möglicher Versorgungsengpässe in den kommenden Jahrzehnten“.

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Teile der Industrie kritisieren das bisherige System unter anderem wegen steigender Produktionskosten, die den Wettbewerb mit Firmen außerhalb der EU erschwerten.

Der EU-Kommissar für Klima, Wopke Hoekstra, warb für die Anpassungen: Damit werde die „Widerstandsfähigkeit des EU-Emissionshandelssystems gegenüber Schwankungen“ erhöht und gleichzeitig sichergestellt, dass weiter Treibhausgasemissionen gesenkt werden und in saubere Technologien investiert wird. Eine größere Reform des ETS soll im Sommer kommen, nun hat die Behörde einen ersten Vorschlag zu Emissionszertifikaten vorgelegt.

Das EU-Emissionshandelssystem wurde 2005 eingerichtet, um Treibhausgase zu verringern. Bestimmte Unternehmen müssen Zertifikate für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie Kohlendioxid (CO₂) vorweisen und können nach Bedarf auch damit handeln. Das soll besonders in energieintensiven Sektoren als Anreiz dienen, Treibhausgase einzusparen. Allerdings waren in den vergangenen Jahren mehr Emissionszertifikate verfügbar geworden, als von Unternehmen genutzt wurden.

Sie werden in der sogenannten Marktstabilitätsreserve (MSR) gehalten, um das Angebot auf dem Markt zu verringern, wenn viele im Umlauf sind. Gibt es eine Verknappung auf dem Markt, werden Emissionszertifikate auf den Markt gebracht. Das kann die Preise senken und so Unternehmen, die Emissionszertifikate brauchen, entlasten.

Bisher werden in der Reserve maximal 400 Millionen Zertifikate gehalten, darüber hinausgehende werden für ungültig erklärt. Die Kommission schlägt nun vor, die Obergrenze aufzuheben. So könnten mehr Zertifikate als Puffer gehalten werden, um bei Bedarf den Markt zu stabilisieren. Die Behörde verweist darauf, dass andernfalls für die Zukunft mit einer allgemeinen Knappheit auf dem Markt und steigenden Preisen gerechnet werde.

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Hintergrund des ETS ist der Klimawandel und die Anpassung der europäischen Wirtschaft daran. Bis 2030 müssen die Treibhausgas-Emissionen in der EU um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis 2050 will die EU dann klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen, als wieder gebunden werden können. Das EU-Emissionshandelssystem sieht die Kommission dabei weiter als wichtiges Instrument.

Der Grünen-Europaabgeordnete Michael Bloss nannte den Vorschlag zur Marktstabilitätsreserve eine „massive Belastung für den Klimaschutz“. Die Zertifikate in der Reserve würden den CO₂-Preis auf Jahre hinaus unter Druck setzen. Die Kommission schaffe „ein Überangebot auf Vorrat“ und untergrabe damit die Verhandlungsgrundlagen für eine – bereits angekündigte – künftige Reform des Emissionshandels. Vorreiter, die bereits „Milliarden in die Transformation investiert haben“, würden bestraft.

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Der klimapolitische Sprecher der EVP, Peter Liese (CDU), sieht dagegen ein „sehr wichtiges Signal an die Wirtschaft und die Menschen, die sich Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen“. Die Marktstabilitätsreserve sei beschlossen worden, um die Preise im Emissionshandel nach oben zu treiben. Sie hätten sich seitdem vervielfacht. Gleichzeitig verwies Liese auf den Erfolg des Emissionshandels. „Unternehmen haben in den Klimaschutz investiert, weil sie gesehen haben, dass sich diese Investitionen angesichts des ETS rechnen werden.“ Dennoch brauche es weitere Reformen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte vor der Vorstellung gefordert, dass Zertifikate in der Marktstabilitätsreserve nicht mehr gelöscht werden. Die Einnahmen aus dem Handel müssten zudem direkt in die Transformation fließen. Den Vorschlägen müssen auch das Europäische Parlament und die 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Für den Sommer ist eine umfassende Revision des Handelssystems vorgesehen, die Kommission will im Juli ihre Vorschläge vorstellen.

Um das System hatte es zuletzt auch angesichts gestiegener Energiepreise einige Diskussionen gegeben. Italien forderte etwa eine Art der Aussetzung des Systems zur Abfederung der hohen Preise, andere EU-Staaten wollen eine Abschwächung. Länder wie Spanien dringen darauf, an dem System festzuhalten.

Aus Sicht von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich das ETS grundsätzlich bewährt. Deutschland sprach sich aber für leichte Anpassungen aus – etwa bei der Festlegung, wie viele kostenlose Zertifikate Industrieanlagen bekommen können. An diesen sogenannten Benchmarks arbeitet die Kommission derzeit und will bald Ergebnisse vorstellen.


(dahe)



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Apple wird 50 und Nikon trennt sich von Robotern – die Fotonews der Woche 14/26


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer in dieser Woche seine Kamera in die Hand nahm, tat das möglicherweise mit einem Gerät, das ohne Apple so nie existiert hätte. Denn der Konzern aus Cupertino feiert seinen 50. Geburtstag – und auch wenn Apple streng genommen keine Kamerafirma ist, hat kaum ein Unternehmen die Art, wie wir fotografieren, so nachhaltig verändert. Anlass genug, einen Blick zurückzuwerfen – und auf das, was sich sonst in der Fotowelt getan hat.

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Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

(Bild: 

heise

)

Man muss es so deutlich sagen: Fast jedes Kapitel der digitalen Fotografie hat Apple mindestens mitgeschrieben. Mit dem Macintosh II und Photoshop wanderte die Dunkelkammer ab 1987 auf den (digitalen) Schreibtisch. Die QuickTake von 1994 – acht Bilder in 640 × 480, man stelle sich das heute vor – machte die Idee einer filmlosen Kamera massentauglich, auch wenn die Bildqualität eher an Impressionismus als an Fotorealismus erinnerte. Und dann kam 2007 das iPhone.

Steve Jobs stellte damals bekanntlich drei Geräte vor, die in Wahrheit eines waren. Die Kamera erwähnte er nicht einmal – und trotzdem wurde das iPhone in kürzester Zeit zur meistgenutzten Kamera der Welt. Nicht weil sie die beste war, sondern weil sie immer dabei war. „Die beste Kamera ist die, die man dabei hat“ – dieser berühmte Satz, oft Chase Jarvis zugeschrieben, wurde erst durch das Smartphone wirklich wahr.

Was danach kam, kennt man: Der App Store ließ 2008 die Smartphone-Fotografie explodieren, iCloud befreite 2011 die Bilder vom einzelnen Gerät, Live Photos verwischte 2015 die Grenze zwischen Foto und Video. Und heute sorgen Computational Photography, Nachtmodus und ProRAW dafür, dass selbst Laien Bilder machen können, für die man früher eine Tasche voller Ausrüstung brauchte. Ob Apple in den nächsten 50 Jahren auch noch die letzte Systemkamera überflüssig macht? Die Kamerahersteller arbeiten jedenfalls hart daran, dass es nicht so weit kommt.

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Apropos Kamerahersteller, die ums Überleben kämpfen: Bei OM Digital Solutions, der Firma hinter den OM-System-Kameras (vormals Olympus), hat sich etwas Bemerkenswertes getan. CEO Shigemi Sugimoto, einst Olympus-Manager, hat die Mehrheitsanteile am Unternehmen übernommen und damit die volle Managementkontrolle erlangt. In der Pressemitteilung heißt es, dies solle „agilere und flexiblere Entscheidungsfindung“ ermöglichen.

Nun ist Unternehmensrecht selten der Stoff, aus dem Fotografenträume sind. Aber hier wird es spannend: Sugimoto geht ein persönliches Risiko ein, das in der japanischen Unternehmenskultur höchst ungewöhnlich ist. Man kauft sich nicht in eine Firma ein, wenn man glaubt, dass der Laden demnächst dichtmacht. Im Gegenteil – auf der CP+ 2026 waren die OM-System-Verantwortlichen ungewöhnlich gesprächig, deuteten eine neue PEN-Kamera an und zeigten sich insgesamt erstaunlich optimistisch.

Tatsächlich war OM System zuletzt alles andere als untätig: 2025 kamen die OM-3 und OM-5 II auf den Markt, dazu vier neue Objektive, darunter das komplett neu entwickelte M.Zuiko 50-200mm f/2.8 IS Pro. Anfang 2026 folgte die auf Astrofotografie spezialisierte OM-3 Astro. Was genau aus dem Anteil des bisherigen Investors Japan Industrial Partners (JIP) geworden ist, bleibt allerdings noch etwas nebulös. Für Fans des Micro-Four-Thirds-Systems dürfte die Nachricht dennoch ein gutes Zeichen sein: Wer persönlich Geld auf den Tisch legt, hat in der Regel einen Plan.

Während bei OM System jemand einsteigt, steigt Nikon anderswo aus. Das Unternehmen hat bekanntgegeben (PDF), seine britische Tochtergesellschaft Mark Roberts Motion Control (MRMC) an die Investmentfirma Blandford Capital zu verkaufen. MRMC, 2016 von Nikon übernommen, ist auf robotergesteuerte Kamerasysteme spezialisiert – jene beeindruckenden ferngesteuerten Kameras, die man etwa bei Fußball-Weltmeisterschaften oder in Baseballstadien sieht, wo eine Nikon Z9 mit einem 100-400mm-Objektiv von einem Roboterarm geschwenkt wird.

Nikon begründet den Verkauf mit einer „Überprüfung des Geschäftsportfolios“ – eine Formulierung, die in Pressemitteilungen ungefähr so viel Wärme ausstrahlt wie ein Blitz bei Tageslicht. Offenbar will sich Nikon stärker auf sein Kerngeschäft konzentrieren, wozu seit der Übernahme von Red im vergangenen Jahr auch professionelle Cine-Kameras gehören. Dass man gleichzeitig die Robotik-Sparte abstößt, die gerade im Broadcast- und Live-Sport-Bereich hervorragend zu den Red-Kameras gepasst hätte, wirkt auf den ersten Blick überraschend. Möglicherweise war die Synergie zwischen britischer Robotik und japanischer Kameratechnik in der Praxis doch nicht so groß wie erhofft. MRMC dürfte unter dem neuen Eigentümer jedenfalls weiter seine Roboterarme schwenken – nur eben ohne den goldenen Nikon-Ring.

In einer Woche voller Firmennachrichten und Jubiläen tut es gut, auch mal innezuhalten und an das zu denken, was Fotografie im Kern ausmacht: mit einer Kamera hinausgehen und Bilder machen. Auf Fstoppers hat ein Fotograf eine rührende Hommage an seine Canon EOS 6D veröffentlicht – eine Kamera, die seit 2012 auf dem Markt ist und bei ihm offenbar immer noch funktioniert. Trotz abblätterndem Gummi, fehlendem Moduswahlrad-Deckel und geschätztem sechsstelligem Auslöserstand.

Die 6D war nie die schnellste, nie die mit dem besten Autofokus, und ihre Serienbildrate ließ schon damals Sportfotografen gähnen. Aber sie machte ihren Job – in Sand, Schnee, Regen und nach diversen Stürzen. Der Autor vergleicht sie mit dem ersten Auto, das man je besessen hat: Man erinnert sich an jede Fahrt, auch wenn der Lack längst ab ist.

In Zeiten, in denen gefühlt monatlich neue Kameramodelle vorgestellt werden und die Spezifikationsblätter immer länger werden, ist das eine wohltuende Erinnerung: Die beste Kamera ist nicht nur die, die man dabei hat – sondern auch die, die man wirklich kennt. Und manchmal ist eben ein glorifizierter Briefbeschwerer auch unbezahlbar.

Wer nach all den Firmenmeldungen Lust auf etwas Visuelles hat: Anlässlich des Apple-Jubiläums lohnt es sich, noch einmal Steve Jobs’ iPhone-Keynote von 2007 anzuschauen – sie ist auf YouTube frei verfügbar. Nicht nur wegen des historischen Moments, sondern auch, weil man dabei wunderbar beobachten kann, wie ein einzelnes Gerät eine ganze Branche aufrüttelte. Und weil die Kamera des ersten iPhones mit ihren zwei Megapixeln ohne Autofokus heute jeden Smartphone-Fotografen in tiefe Dankbarkeit versetzen dürfte.

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(tho)



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