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Rundfunkgebühr: Kommission empfiehlt Erhöhung  | heise online


Die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk könnte ab 2027 leicht steigen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt in ihrem am Freitag veröffentlichten 25. Bericht eine Erhöhung um 28 Cent von derzeit 18,36 Euro auf 18,64 Euro. Die Entscheidung darüber obliegt den Bundesländern und deren Parlamenten.

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„Die Kommission reduziert damit ihre bisherige Empfehlung einer Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab dem 1. Januar 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro aus dem 24. Bericht um 30 Cent“, erklärte der KEF-Vorsitzende Martin Detzel bei der Übergabe des Berichts an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer.

Die im vergangenen Jahr von der KEF vorgeschlagene Erhöhung auf 18,94 Euro hatte bei den Bundesländern keine Mehrheit gefunden. Die Ministerpräsidenten hatten sich schließlich darauf verständigt, den Rundfunkbeitrag nicht zu erhöhen, sondern bei 18,36 Euro zu belassen.

Dagegen haben die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer keinen der KEF folgenden Beschluss gefasst haben. Das Verfahren sieht vor, dass sich die Bundesländer an den Empfehlungen der KEF orientieren.

Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prüft dann, ob der Bedarf angemessen und wirtschaftlich kalkuliert ist. Auf dieser Grundlage gibt die KEF dann eine Empfehlung für den Rundfunkbeitrag ab.

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In ihrem Bericht erkennt die KEF bei ARD, ZDF und dem Deutschlandradio für 2025 bis 2028 einen Finanzbedarf von insgesamt 42 Milliarden Euro an. Im Vergleich mit den 38,504 Milliarden Euro der Jahre 2021 bis 2024 bedeute das eine Steigerung von 2,2 Prozent im Jahr, so die Kommission.

Der Digitalverband Bitkom kritisiert die Empfehlung der KEF, betont aber die wichtige Rolle der Öffentlich-Rechtlichen „in Zeiten gesellschaftlicher Spaltung und zunehmender Desinformation“. Der Beitrag müsse tendenziell eher sinken, betont Bitkom-Chef Bernhard Rohleder: „Die Anstalten müssen und können deutlich effizienter werden.“


(vbr)



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KI-Agenten: Popularität steigt rasant – trotz mangelnder Sicherheit


Agentische KI-Systeme sind zusehends in der Lage, komplexe Aufgaben mit minimalen menschlichen Eingriffen zu bewältigen. Zugleich herrscht keine Einigkeit bezüglich Sicherheits- und Verhaltensstandards von KI-Agenten. Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt der AI Agent Index 2025, eine Studie des Computer Science & Artificial Intelligence Laboratory (CSAIL) des Massachusetts Institute of Technology (MIT).

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Für den AI Agent Index untersuchte ein Team von Wissenschaftlern verschiedener Universitäten dreißig KI-Agenten. Grundlage ihrer Forschungsarbeit waren öffentlich zugängliche Informationen oder Korrespondenzen mit Entwicklern. Die Forscher fokussierten sich dabei auf Ursprung, Funktionsumfang, Systemarchitekturen und Sicherheitsmaßnahmen gängiger agentischer KI-Systeme.

Eindeutig ist demnach: Die Popularität agentischer KI-Systeme stieg im vergangenen Jahr massiv an. Das Interesse beschränkt sich laut der Studie nicht nur auf die gesellschaftliche Allgemeinheit. Das zeigt sich etwa in einem Anstieg an entsprechenden Google-Suchen. Aber auch die Anzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen zu agentenbasierter KI ist gestiegen. Sie hat sich im Jahr 2025 gegenüber dem Zeitraum von 2020 bis 2024 mehr als verdoppelt. Das ist allerdings naheliegend, schließlich gab es solche Systeme vor 2023 nicht.

Die Entwicklung von agentischen KI-Systemen vollzieht sich den Wissenschaftlern zufolge zudem rasant. Achtzig Prozent der innerhalb der Studie untersuchten KI-Agenten wurden zwischen 2024 und 2025 veröffentlicht oder erhielten wesentliche Updates ihrer agentischen Fähigkeiten. Gleichzeitig offenbart sich eine wesentliche strukturelle Abhängigkeit von den großen KI-Unternehmen. Denn die Mehrzahl der KI-Agenten greift auf die Modellfamilien GPT, Claude oder Gemini der großen US-KI-Konzerne zurück. Diese liefern sich bekanntlich eine Art Wettrennen um immer neue KI-Modelle – und eben auch solche mit agentischen Fähigkeiten.

Trotz des wachsenden Interesses an KI-Agenten bleiben laut den Wissenschaftlern wichtige Aspekte der Entwicklungen und des Einsatzes von KI-Agenten undurchsichtig. Es mangele an öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere für Forscher oder politische Entscheidungsträger. Die genannten Modelle sind schlussendlich alle proprietär, über Aufbau und Trainingsdaten ist extrem wenig bekannt.

Den Wissenschaftlern zufolge legen nur vier der dreizehn untersuchten KI-Agenten mit hohem Autonomiegrad Sicherheitsbewertungen offen. Fünfundzwanzig aller dreißig agentischen KI-Systeme veröffentlichten gar keine Ergebnisse interner Untersuchungen zur Produktsicherheit.

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Auch die Verhaltensstandards für KI-Agenten sind laut AI Agent Index 2025 unzureichend reguliert. Viele der Agenten würden etwa robots.txt-Dateien von Websites schlichtweg ignorieren. Die robots.txt ist eine Textdatei im Hauptverzeichnis einer Website, die Webcrawlern Anweisungen gibt, welche Bereiche automatisiert durchsucht und analysiert werden dürfen und welche nicht. Einige der untersuchten KI-Agenten sind laut der MIT-Wissenschaftler sogar explizit darauf ausgelegt, Anti-Bot-Systeme zu umgehen.

Grundlegend schwierig sei zudem die Frage der Verantwortlichkeit für Fehlverhalten und Sicherheitsprobleme agentischer KI-Systeme. Weil die meisten Agenten auf den KI-Modellen großer Entwickler wie OpenAI, Google oder Anthropic aufbauen würden, sei unklar, wer Verantwortung zu übernehmen habe.

Dabei warnt selbst OpenAI-CEO Sam Altman vor der Nutzung agentischer Systeme. Diese lassen sich besonders leicht, etwa mittels Prompt Injections angreifen. Dabei bekommen Agenten versteckte Anweisungen. Um sinnvoll eingesetzt werden zu können, brauchen Agenten jedoch Zugang zu Informationen und einen gewissen Spielraum – beispielsweise Zugriff auf Mails, Kalender oder Ähnliches.


(rah)



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Illegale Zölle: US-Gerichtshof stoppt Trumps Handelspolitik


Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump erleidet vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States, SCOTUS) eine Schlappe. Mit einem Stimmverhältnis von 6 zu 3 erklärten die obersten Richter des Landes die aktuelle Zollpolitik für illegal.

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Der SCOTUS beschäftigte sich mit der Frage, ob die US-Regierung auf Basis eines Notstandsgesetzes von 1977 (International Emergency Economic Powers Act, IEEPA) Strafzölle verhängen darf. Das

Gericht entschied mehrheitlich

, dass dieses Gesetz keine Zölle vorsieht und Trump damit seine Befugnisse überschritten hat. Das Gesetz sehe Kontrollen und eine Steuerung durch Regeln vor, nicht aber Besteuerungen, argumentieren die Richter. Besteuerungen seien Aufgabe des US-Kongresses, den die US-Regierung mit dem Notstandgesetz komplett umgangen hat.

Die US-Regierung erklärte Anfang 2025 zwei nationale Notlagen und stützte darauf ihre Zollpolitik, später mit zusätzlichen Abgaben von teils über 100 Prozent. Zum einen führte Trump Drogenschmuggel aus Kanada, Mexiko und China an, zum anderen Handelsdefizite, die den USA schaden würden.

Der SCOTUS selbst gibt keine Frist, bis wann die US-Regierung die illegalen Zölle aufheben muss. Das dürfte in den kommenden Wochen die Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection, CBP) übernehmen. Dann entscheidet sich auch, ob bereits geleistete Zölle zurückgezahlt werden müssen.

Die US-Regierung könnte andere Gesetze für Zölle verwenden, die allerdings deutlich strengere Rahmenbedingungen stellen. Dazu zählen begrenzte Höhen und abgesteckte Zeiträume. In seiner ersten Amtszeit (2017-2021) setzte Trump etwa den Trade Act von 1974 ein, der 15-prozentige Zölle für maximal 150 Tage erlaubt. Verlängerungen sind hier nur durch den Kongress möglich.

Mit einem Ende der aktuellen Zollpolitik könnte in den USA ein finanzielles Kartenhaus zusammenbrechen. Die Regierung nutzte das Notstandsgesetz etwa, um indirekt KI-Beschleuniger von AMD und Nvidia zu besteuern, die für China bestimmt sind. Der Umweg war bereits nötig, weil eine derartige offizielle Steuer illegal wäre. Hardware könnte in den USA insgesamt wieder günstiger werden.

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(mma)



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Allrad plus Autogas für Dacia Duster und Bigster: Hybrid-G 150 4×4


Dacia bietet neben der aktuellen 4×4-Variante „Mild Hybrid 130 4×4“ eine weitere Allradantriebsoption für seine Modelle Duster und Bigster. Im Hybrid-G 150 4×4 kombiniert der Hersteller in bewährter Weise einen Mildhybridantrieb mit 48-Volt-Startergenerator, Akku und einem bedarfsgeregelten Elektromotor an der Hinterachse, inklusive bivalenter LPG-Option.

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Duster und Bigster bieten von ihrer Grundkonstruktion gute Anlagen für eine überlegene Durchsetzungsfähigkeit. Ihre Fahrwerke bieten schon in der 2×4-Konfiguration eine deutlich höhere Bodenfreiheit und eine weiche Federung, Voraussetzung für eine hohe Fahrwerksbeweglichkeit. Mit dem Hybrid-G 150 4×4 verspricht der Hersteller dank zweier 50-Liter-Tanks, einem für Benzin und einem für LPG, eine kombinierte Reichweite von bis zu 1500 Kilometern im WLTP ohne Nachtanken.

Frontantrieb mit Verbrennungsmotor und elektrifizierter Hinterachse ist eine 4×4-Lösung, wie wir sie künftig im Allrad- und Offroad-Bereich häufiger sehen werden, solange nicht ein ständig mitlaufender Hinterachsantrieb für fahrdynamische Aufgaben benötigt wird. Seine Vorteile sind seine Einfachheit, weil eine schwere und potenziell anfällige mechanische Kraftübertragung von vorn nach hinten wegfällt, sowie eine exzellente Regelbarkeit der zweiten Achse. Letzteres ist möglich, weil statt einer starren Verbindung, die nur mit hohem Aufwand in engen Grenzen auf Drehzahlunterschiede oder verschiedene Drehmomentanforderungen reagieren kann, allein der Elektromotor geregelt werden muss. Damit bestehen höhere Freiheitsgrade sowohl bei der Drehzahl als auch beim Drehmoment. Das ermöglicht unter anderem auch eine Anzahl wählbarer Fahrmodi:

  • Auto: automatischer Wechsel zwischen den Modi 4×2 und 4×4
  • Eco: auf maximale Effizienz ausgelegt, wechselt bei geringer Traktion in den 4×4-Modus
  • Snow: sichereres Fahren im 4×4-Modus auf rutschiger Fahrbahn
  • Mud / Sand im 4×4-Modus: bestmögliche Traktion für Fahrten auf losem Untergrund
  • Lock: bestmögliche Traktion trotz wechselnder ungünstiger Radlastverteilung durch besonders unebenen Untergrund
  • Hill Descent Control: Automatische Steuerung von Lenkung und Geschwindigkeit beim Bergabfahren mit 3 bis 30 km/h

Dacia kombiniert die Anordnungen „P0“ und „P3“, wie Ingenieure die Hybridkonzepte je nach Lage der Elektromaschinen nennen: Vorn arbeitet in Duster oder Bigster 4WD ein 103 kW leistender Mildhybridantrieb aus einem 1,2-Liter-Ottomotor und 48-Volt-Startergenerator. Hinten setzt Dacia einen Elektromotor mit 23 kW ein. Zusammen liefert der Antrieb eine maximale Leistung von 113 kW und eine Kraft von 230 Nm aus dem Verbrennungsmotor und bis zu 87 Nm aus dem Elektromotor. Als Zwischenablage für die erzeugte oder rekuperierte elektrische Energie dient ein 48-V-Lithium-Ionen-Akku mit 0,84 kWh Kapazität.


Dacia Bigster

Dacia Bigster

Dacia Bigster

(Bild: Dacia)

Der Verbrennungsmotor arbeitet mit einem 6-Stufen-Doppelkupplungsgetriebe, der Elektromotor mit einer Antriebskupplung und einem Zweiganggetriebe. Letzteres kann bei niedrigen Geschwindigkeiten im ersten Gang ein hohes Anfahrdrehmoment auf die Räder bringen. Bei hoher Geschwindigkeit (bis 140 km/h) verhindert der zweite Gang zu hohe Drehzahlen am Elektromotor.

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Wird kein hinterer Antrieb benötigt, wird der Hinterachsantrieb entkoppelt, um mit niedrigeren Reibungsverlusten den Kraftstoffverbrauch zu senken. Dacia gibt für den Duster Hybrid-G 150 4×4 einen kombinierten Gesamt-Benzinverbrauch von 7,3 l/100 km, für den Bigster Hybrid-G 150 4×4 7,2 l/100 km an. Laut Hersteller lädt die Batterie beim Verzögern so effizient, dass Duster und Bigster Hybrid-G 150 4×4 im Stadtverkehr bis zu 60 Prozent der Fahrzeit im rein elektrischen Modus fahren können. Dank der niedrigen LPG-Preise sollen die Betriebskosten im Vergleich zur aktuellen 4×4-Variante, dem Mild Hybrid 130 4×4, um bis zu 30 Prozent und die CO₂-Emissionen um 20 g pro Kilometer verringert werden.

Der Duster kostet als Hybrid-G 150 4×4 mindestens 27.490, der Bigster ist ab 30.690 Euro erhältlich, beide sind bereits bestellbar.

Mehr über die Marke


(fpi)



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