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Abgasbetrug: VW entgeht nach Behördenpanne einem Millionen-Bußgeld


Volkswagen entgeht wegen einer Behördenpanne einem millionenschweren Bußgeld wegen Datenschutzverstößen. Ein vom Datenschutzbeauftragten gefordertes Bußgeld von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiter verlangt, nachdem die Staatsanwaltschaft beim entscheidenden Schriftsatz die Unterschrift vergessen hatte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage bestätigte.

Es geht um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des Abgasbetrugs, die der Landesdatenschutzbeauftragte gerügt hatte. Dabei ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Abgasbetrugs eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson. Der Konzern habe seine Mitarbeiter darüber nicht ausreichend informiert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, so der Vorwurf.

Gegen das verhängte Bußgeld wehrte sich Volkswagen zunächst mit Erfolg vor dem Landgericht Hannover. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, musste diese nun aber zurücknehmen. Grund: Bei der Begründung fehlte die eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts, wie der Sprecher einräumte. Bei Einlegung der Rechtsbeschwerde sei ein formaler Fehler unterlaufen.

Das Unternehmen muss also kein Bußgeld zahlen, das Urteil des Landgerichts zugunsten von Volkswagen hat Bestand. Offen bleibt, ob das OLG auch so entschieden hätte, da es dort nun keine erneute Verhandlung gibt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem Einzelfall, der auf der Verkettung unglücklicher Umstände beruht habe. Er verwies dabei auf die hohe Arbeitsbelastung in der Behörde.

Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag sprach von einem Skandal und will die Sache im Rechtsausschuss beraten. Es gehe nicht um ein Versehen am Rande, sondern um einen folgenschweren Fehler, der dem Land Niedersachsen massiven finanziellen Schaden zufügt, sagte eine Sprecherin der Fraktion.

Keinen Erfolg hatte das Unternehmen dagegen mit seiner Klage gegen die zugrundeliegende Datenschutz-Rüge selbst, über die nicht das Landgericht, sondern das Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte. Dort konnte Volkswagen vor einer Woche nur einen Teilsieg erringen.

Zwar wurden zwei der insgesamt fünf Verwarnungen, die Niedersachsens Datenschutzbeauftragter 2023 ausgesprochen hatte, aufgehoben. Die entscheidende Rüge wegen der mangelhaften Datenschutzinformation, für die das Bußgeld fällig werden sollte, hatte dagegen Bestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Volkswagen kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Auswirkungen auf das Bußgeld hat das aber nicht mehr.

Der Abgasbetrug war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an Dieselmotoren des Konzerns aufgeflogen waren. Die rechtlichen Folgen des Abgasskandals kosteten Volkswagen bisher mehr als 32 Milliarden Euro.

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(fpi)



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Mastering Microservices 2025: Zukunftssichere Softwaresysteme


Der Architekturstil Microservices verspricht, Software modularer, schneller und leichter anpassbar zu machen – und ist daher aus der modernen Anwendungsentwicklung nicht mehr wegzudenken. Was sich im ersten Moment vorteilhaft anhört, hat in der praktischen Umsetzung jedoch auch seine Tücken. Die Herausforderungen von Microservices ergeben sich primär aus der höheren Komplexität verteilter Systeme. Genau an diesem Punkt setzt von iX und dpunkt.verlag am 16. Oktober 2025 organisierte Onlinekonferenz Mastering Microservices an.

Das Programm legt den Fokus auf zukunftssichere, polyglotte und nachhaltige Softwarearchitekturen. Erfahrene Experten teilen ihr Know-how dazu, wie sich die Herausforderungen verteilter Systeme in verschiedenen Programmiersprachen erfolgreich meistern lassen.

Das sind die Highlights des Programms:

  • Project Leyden für Java-Performance: Moritz Halbritter (Broadcom) zeigt, wie Project Leyden die Problematik des langsamen Startups und hohen Ressourcenverbrauchs in Java-Anwendungen löst
  • Jakarta EE für Cloud-native Microservices: Lars Röwekamp (Open Knowledge) demonstriert moderne Enterprise-Entwicklung mit Jakarta EE und MicroProfile
  • KI-gesteuerte Orchestrierung: Martin Brandl und André Ratzenberger (white duck) stellen das innovative KI-Agenten-Framework Flock vor
  • Vereinfachte Frontend-Entwicklung: Frederik Pietzko (IITS) erklärt, wie die Kombination von HTMX mit Kotlin hilft, der Komplexität von JavaScript entgegenzutreten
  • Nachhaltige Microservices: Sascha Böhme (QAware) präsentiert Messtools und energieeffiziente Technologien


Moritz Halbritter (Broadcom)

Moritz Halbritter (Broadcom)

Moritz Halbritter (Broadcom)

In seinem Talk wirft Moritz Halbritter einen Blick auf die Details von Project Leyden: was steckt dahinter und wie funktioniert es . Er zeigt, wie sich JDK 24 und Spring Boot nutzen lassen, um den Speicherverbrauch zu reduzieren und die Startup-Zeit zu verbessern.

Die Mastering Microservices ist das Online-Event für alle, die Verantwortung dafür übernehmen, dass Softwaresysteme effizienter, skalierbarer, sicherer und nachhaltig arbeiten. Teilnehmende profitieren neben den Experten-Talks auch von interaktiven Fragerunden per Chat und Video sowie dem Wissensaustausch mit anderen Teilnehmenden – und den im Nachgang verfügbaren Vortragsaufzeichnungen und Präsentationen.

Ab sofort sind Frühbuchertickets zum Preis von 249 Euro (alle Preise inkl. MwSt.) verfügbar. Teams ab drei Personen erhalten attraktive Gruppenrabatte. Alle Informationen und Tickets finden sich direkt im Shop auf der Konferenzwebsite.

Wer über den Fortgang der Konferenz Mastering Microservices auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich auf der Website für den Newsletter registrieren oder den Veranstaltern auf LinkedIn folgen – der aktuelle Hashtag lautet #mms25.


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Elektronische Fußfessel: Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause kommen


Elektronische Fußfesseln nach „spanischem Modell“ für Gewalttäter könnten laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schon im kommenden Jahr in ganz Deutschland eingeführt werden. Das erklärte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Durch das „spanische Modell“ sollen insbesondere Femizide, Stalking, Gewalt und Bedrohungen etwa durch Ex-Partner verhindert werden. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder hatten die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni gefordert.

Für das spanische Modell sind nicht feste Verbotszonen wie beim bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) für die Täter ausschlaggebend, sondern der Abstand zwischen Täter und Opfer ist maßgeblich. Feste Verbotszonen können beispielsweise den Wohnort oder den Arbeitsplatz von Opfern betreffen. Für das spanische Modell führt das Opfer eine GPS-Einheit mit sich und wird darüber informiert, wenn sich der Täter mit Fußfessel absichtlich oder auch unabsichtlich in seiner Nähe befindet. Sowohl das Opfer als auch die Polizei erhalten dann einen Warnhinweis. Hubig will dies Opfern aber nicht vorschreiben. Ihnen werde es „offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht.“

Hubig kündigte an, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und skizzierte den weiteren zeitlichen Ablauf: „Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können. Das Gesetz muss nach seiner Verabschiedung noch durch die Länder in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder arbeiten derzeit bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten. Es gibt schon die gemeinsame Überwachungsstelle der Bundesländer in Hessen.“

Nicht nur die Fußfesseln sollen Opfer besser schützen, auch sollen Gewaltschutzanordnungen im Kindschaftsrecht verankert werden, um auch Kinder „besser vor einem Gewalt ausübenden Elternteil zu schützen“. Und der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll erhöht werden: „Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen.“ Zusätzlich soll „zum Beispiel die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können“, sagte Hubig der SZ.

Seit Anfang dieses Jahres wird eine Fußfessel nach spanischen Modell bereits in einem Fall in Deutschland angewandt. Das Justizministerium Hessen berichtete im Januar, dass die Ex-Frau eines Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat, in Sachsen auf diese Weise geschützt wird. Dem hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) und der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU) zufolge, „[sprechen] die Erfolge in Spanien für sich“. Hessen hat Fußfesseln der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, 2024 eingeführt. In dem westdeutschen Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen rund um die Uhr entgegen und bewertet sie im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. Die GÜL soll zukünftig mehr Mittel erhalten, um für die geplanten Gesetzesänderungen gewappnet zu sein. Auch das erklärten die Innenministerinnen und Minister im Juni in Bremerhaven auf ihrer Frühjahrskonferenz.


(kbe)



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Vier Raumfahrer an der ISS angekommen


Vier Raumfahrer sind an der Internationalen Raumstation ISS angekommen. Die Dragon-Kapsel der Crew dockte an der ISS an, wie die US-Raumfahrtbehörde Nasa berichtete. Kommandantin der Mission ist die US-Amerikanerin Zena Cardman. Weitere Crew-Mitglieder sind Michael Fincke (USA), der japanische Raumfahrer Kimiya Yui und der russische Kosmonaut Oleg Platonow.

Die sogenannte „Crew 11“ war am Vortag mit einer Falcon-9-Rakete des Raumfahrtunternehmens SpaceX von Tech-Milliardär Elon Musk vom Weltraumbahnhof Cape Canaveral im US-Bundesstaat Florida gestartet. Die Mission ist die elfte reguläre bemannte SpaceX-Mission zur ISS.

Die vier Raumfahrer sollen die Angehörigen der „Crew 10“ auf der ISS ablösen, die in wenigen Tagen zurück zur Erde fliegen soll. Die „Crew 11“ soll dann mehrere Monate an Bord der Raumstation rund 400 Kilometer über der Erde bleiben und verschiedene wissenschaftliche Experimente durchführen.

Für Cardman und Platonov wird es der erste ISS-Einsatz sein, während Fincke und Yui ihren vierten, beziehungsweise zweiten Einsatz an Bord der Station antreten.

Die Angehörigen der Crew 10 werden nach einer kurzen Übergabezeit mit ihren Nachfolgern an Bord der ISS zur Erde zurückkehren – die NASA plant den Rückflug in der kommenden Woche, wenn die Technik und das Wetter mitspielen. Der Start der „Crew 11“ war bereits wetterbedingt um einen Tag verschoben worden.


(nen)



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