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Abgasbetrug: VW entgeht nach Behördenpanne einem Millionen-Bußgeld


Volkswagen entgeht wegen einer Behördenpanne einem millionenschweren Bußgeld wegen Datenschutzverstößen. Ein vom Datenschutzbeauftragten gefordertes Bußgeld von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiter verlangt, nachdem die Staatsanwaltschaft beim entscheidenden Schriftsatz die Unterschrift vergessen hatte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage bestätigte.

Es geht um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des Abgasbetrugs, die der Landesdatenschutzbeauftragte gerügt hatte. Dabei ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Abgasbetrugs eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson. Der Konzern habe seine Mitarbeiter darüber nicht ausreichend informiert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, so der Vorwurf.

Gegen das verhängte Bußgeld wehrte sich Volkswagen zunächst mit Erfolg vor dem Landgericht Hannover. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, musste diese nun aber zurücknehmen. Grund: Bei der Begründung fehlte die eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts, wie der Sprecher einräumte. Bei Einlegung der Rechtsbeschwerde sei ein formaler Fehler unterlaufen.

Das Unternehmen muss also kein Bußgeld zahlen, das Urteil des Landgerichts zugunsten von Volkswagen hat Bestand. Offen bleibt, ob das OLG auch so entschieden hätte, da es dort nun keine erneute Verhandlung gibt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem Einzelfall, der auf der Verkettung unglücklicher Umstände beruht habe. Er verwies dabei auf die hohe Arbeitsbelastung in der Behörde.

Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag sprach von einem Skandal und will die Sache im Rechtsausschuss beraten. Es gehe nicht um ein Versehen am Rande, sondern um einen folgenschweren Fehler, der dem Land Niedersachsen massiven finanziellen Schaden zufügt, sagte eine Sprecherin der Fraktion.

Keinen Erfolg hatte das Unternehmen dagegen mit seiner Klage gegen die zugrundeliegende Datenschutz-Rüge selbst, über die nicht das Landgericht, sondern das Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte. Dort konnte Volkswagen vor einer Woche nur einen Teilsieg erringen.

Zwar wurden zwei der insgesamt fünf Verwarnungen, die Niedersachsens Datenschutzbeauftragter 2023 ausgesprochen hatte, aufgehoben. Die entscheidende Rüge wegen der mangelhaften Datenschutzinformation, für die das Bußgeld fällig werden sollte, hatte dagegen Bestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Volkswagen kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Auswirkungen auf das Bußgeld hat das aber nicht mehr.

Der Abgasbetrug war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an Dieselmotoren des Konzerns aufgeflogen waren. Die rechtlichen Folgen des Abgasskandals kosteten Volkswagen bisher mehr als 32 Milliarden Euro.

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(fpi)



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