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Abgasbetrug: VW entgeht nach Behördenpanne einem Millionen-Bußgeld
Volkswagen entgeht wegen einer Behördenpanne einem millionenschweren Bußgeld wegen Datenschutzverstößen. Ein vom Datenschutzbeauftragten gefordertes Bußgeld von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiter verlangt, nachdem die Staatsanwaltschaft beim entscheidenden Schriftsatz die Unterschrift vergessen hatte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage bestätigte.
Es geht um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des Abgasbetrugs, die der Landesdatenschutzbeauftragte gerügt hatte. Dabei ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Abgasbetrugs eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson. Der Konzern habe seine Mitarbeiter darüber nicht ausreichend informiert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, so der Vorwurf.
Gegen das verhängte Bußgeld wehrte sich Volkswagen zunächst mit Erfolg vor dem Landgericht Hannover. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, musste diese nun aber zurücknehmen. Grund: Bei der Begründung fehlte die eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts, wie der Sprecher einräumte. Bei Einlegung der Rechtsbeschwerde sei ein formaler Fehler unterlaufen.
„Verkettung unglücklicher Umstände“
Das Unternehmen muss also kein Bußgeld zahlen, das Urteil des Landgerichts zugunsten von Volkswagen hat Bestand. Offen bleibt, ob das OLG auch so entschieden hätte, da es dort nun keine erneute Verhandlung gibt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem Einzelfall, der auf der Verkettung unglücklicher Umstände beruht habe. Er verwies dabei auf die hohe Arbeitsbelastung in der Behörde.
Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag sprach von einem Skandal und will die Sache im Rechtsausschuss beraten. Es gehe nicht um ein Versehen am Rande, sondern um einen folgenschweren Fehler, der dem Land Niedersachsen massiven finanziellen Schaden zufügt, sagte eine Sprecherin der Fraktion.
Nur ein Teilsieg für VW
Keinen Erfolg hatte das Unternehmen dagegen mit seiner Klage gegen die zugrundeliegende Datenschutz-Rüge selbst, über die nicht das Landgericht, sondern das Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte. Dort konnte Volkswagen vor einer Woche nur einen Teilsieg erringen.
Zwar wurden zwei der insgesamt fünf Verwarnungen, die Niedersachsens Datenschutzbeauftragter 2023 ausgesprochen hatte, aufgehoben. Die entscheidende Rüge wegen der mangelhaften Datenschutzinformation, für die das Bußgeld fällig werden sollte, hatte dagegen Bestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Volkswagen kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Auswirkungen auf das Bußgeld hat das aber nicht mehr.
Der Abgasbetrug war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an Dieselmotoren des Konzerns aufgeflogen waren. Die rechtlichen Folgen des Abgasskandals kosteten Volkswagen bisher mehr als 32 Milliarden Euro.
Mehr Hintergrund
(fpi)
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Gothic 1 Remake erscheint später, Entwickler teasern mögliches Gothic 2 Remake
Der Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erhält erst im kommenden Jahr ein Remake. Entwickler Alkimia Interactive gab unter anderem auf Steam bekannt, dass das ursprünglich für dieses Jahr angekündigte „Gothic 1“-Remake erst Anfang 2026 für PC, Playstation 5 und Xbox Series X/S erscheinen soll.
Konsolenbesitzer können jedoch bereits jetzt einen Vorgeschmack in Form einer spielbaren Demo erhalten. Der seit Februar für den PC verfügbare „Nyras Prologue“ steht nun auch für PlayStation- und Xbox-Konsolen zum Download bereit. Es handelt sich um einen separaten Spielabschnitt, der im Hauptspiel vermutlich nicht enthalten sein wird.
Wer die Trilogie in originalgetreuerer Form auf Konsolen nachholen möchte, wird im kommenden Jahr ebenfalls bedient. THQ Nordic hat auch eine „Gothic Classic Trilogy“ angekündigt. Dabei handelt es sich um nur leicht angepasste Umsetzungen der ersten drei Teile, mit Gamepad-Unterstützung und aktualisierter Steuerung. Sie werden 2026 für PS5, PS4, Xbox Series X/S und Xbox One erscheinen. Für Nintendo Switch gab es bereits Ports von Gothic 1 und 2.
Gegenüber Tech4Gamers verriet THQ Nordic zudem bereits erste Ideen zu einem möglichen „Gothic 2“-Remake. Ob es den Titel wirklich geben wird, steht zwar noch nicht fest, aber der Publisher erläuterte bereits einige mögliche Unterschiede im Vergleich zum Remake von Teil 1: „Glücklicherweise gibt es bei „Gothic 2″ weit weniger, was mechanisch geändert oder verfeinert werden muss, da es meiner Meinung nach bereits ein ziemlich solides Paket ist und weniger Handlungs- oder Story-Lücken aufweist, die gefüllt werden müssen“, so der Sprecher von THQ Nordic gegenüber dem Hardware-Magazin.
Beim Remake von Teil 1 werde das Team hingegen einige Inhalte in der Spielwelt hinzufügen, die seinerzeit nicht ganz fertiggestellt wurden. Dazu gehöre die verlassene Mine, die sich neuerdings erkunden lasse. Auch Änderungen an der Geschichte, zusätzlichen Nebenquests und eine „neue Behandlung der Ork-Kultur“ erwähnte THQ Nordic im Gespräch mit Tech4Gamers.
Piranha Bytes veröffentlichte seinen Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erstmals im Jahr 2001. Das Ruhrpott-Studio gibt es mittlerweile nicht mehr, die Angestellten wurden im vergangenen Jahr entlassen.
(jpw)
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Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an
Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?
Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.
Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.
„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)
Abstellgenehmigung
c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.
Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.
Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.
Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD
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(uk)
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iX-Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices
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Interaktives Lernen in einer Übungsumgebung
Der zweitägige Praxis-Workshop vermittelt, wie Sicherheitspraktiken dabei helfen, Risiken wie Privilege Escalation, Data Leakage und Supply Chain Attacks in dynamischen Cloud-Native-Umgebungen zu minimieren. In kleinen Gruppen arbeiten Sie an praxisorientierten Übungen zu Themen wie der Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien, der Verwaltung von Zugriffskontrollen und der Absicherung containerisierter Workloads.
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Ihr Trainer Benjamin Koltermann ist ein anerkannter Experte für Cloud- und Kubernetes-Sicherheit. Als CEO und Security Architect bei KolTEQ führt er Projekte für große, regulierte Unternehmen und begleitet sie bei der sicheren Transformation hin zu Cloud-Lösungen und Kubernetes.
(ilk)
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