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Abschlussbericht: Regulierer entlastet Telekom beim Glasfaser-Überbau
Mit dem Verdacht, dass sie sich beim Glasfaserausbau die Rosinen herauspickt, wird die Deutsche Telekom zwar weiter leben müssen. Doch der am Mittwoch veröffentlichte Abschlussbericht, der von der Bundesnetzagentur und dem Bundesdigitalministerium eingerichteten Stelle zur Beobachtung eines potenziellen doppelten Glasfaserausbaus, fällt für den Magenta-Konzern deutlich freundlicher aus als das Zwischenfazit vor über einem Jahr.
Zu den Ergebnissen des vorläufigen Berichts aus dem Frühjahr 2024 gehörte, dass die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – häufiger nur gewinnbringende Gegenden erschließt und kurzfristig auf den Vertriebsstart eines zuerst aktiven Konkurrenten reagiert. Dabei waren den Regulierungsexperten „in der Tendenz“ Muster aufgefallen, die ein teils aggressives Verhalten attestierten.
Die Prüfer setzten ihre Tätigkeiten nach dem April 2024 fort und nahmen Meldungen von Marktbeteiligten bis Anfang Juli 2025 entgegen. Dem Abschlussbericht liegen so 539 verwertbare Fälle von Doppelausbau zugrunde. Die Monitoringstelle habe daraus „ein Gesamtbild des Ausbauwettbewerbs inklusive möglicher Beeinträchtigungen generiert“, erläutert die Bundesnetzagentur. Die zusätzliche Beobachtung habe aber „zu keinen weiteren Erkenntnissen“ geführt.
Telekom-Fokus auf lukrative Kerngebiete
Das gilt laut der Regulierungsbehörde vor allem für Fälle möglicher „leerer“ Ausbauankündigungen. Die Ergebnisse seien hier auch unter Berücksichtigung der um gut ein Jahr erweiterten zeitlichen Perspektive „stabil“ geblieben: Dass ein zweitausbauendes Unternehmen sein angekündigtes Vorhaben nicht umsetzte – also zunächst nur ein Revier zu markieren und Konkurrenten abzuhalten suchte –, sei letztlich sehr selten zu beobachten gewesen. Dabei habe es keine Rolle gespielt, ob die zweite Firma „die Telekom oder einer ihrer Wettbewerber war“.
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Gemäß den eingegangenen Meldungen startete die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – ihren Ausbau öfter in zeitlicher Nähe zum Vertriebsstart eines zuerst aktiven Wettbewerbers. Zudem bleibt es bei der Erkenntnis, dass die Telekom „häufiger nur lukrative Kerngebiete“ erschlossen habe. Die Bundesnetzagentur schränkt dabei ein: Die Untersuchungen der Stelle beruhten „ausschließlich auf den Angaben der sich am Monitoring beteiligenden Akteure“. Belastbare Rückschlüsse seien allein daraus nicht möglich gewesen.
In 47 Prozent der Fälle, in denen die Telekom das später hinzukommende Unternehmen war, fanden die Kontrolleure Hinweise auf eine kurzfristige Reaktion. Der Magenta-Konzern kündigte in diesen innerhalb von etwa zehn Monaten nach Vertriebsstart des Wettbewerbers eigene Vertriebs- oder Marketingaktivitäten an. Es gab aber kaum Anhaltspunkte dafür, dass die Telekom einen Ausbau ankündigte, den sie anschließend nicht weiterverfolgte oder umsetzte.
Beschlusskammer: Kein systematisches Fehlverhalten
Mehrere Fälle übergab die Monitoringstelle an die für einschlägige Fragen zuständige Beschlusskammer 3 der Regulierungsbehörde. Diese prüfte die Eingaben laut dem Bericht detailliert. In keiner der untersuchten Fallstudien, einschließlich einer zum Nachbau und mehreren zum Parallelausbau, identifizierte die Kammer hinreichende Anhaltspunkte für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens, die belastbar auf ein „systematisch wettbewerbswidriges Verhalten“ der Telekom hindeuteten.
In einem Fall gab es Hinweise auf eine gezielte Reaktion des Konzerns durch das Vorziehen der eigenen Endkundenvermarktung und die Erweckung des Eindrucks eines zeitnahen Ausbaustarts. Allerdings hat die Telekom diese kritische Endkundeninformation zwischenzeitlich korrigiert, sodass keine gegenwärtige Beeinträchtigung mehr vorliegt.
Auch der Deutschen Telekom stehe es grundsätzlich zu, im Rahmen des durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) ausdrücklich gewünschten Infrastrukturwettbewerbs auf Entwicklungen im Wettbewerb zu reagieren, hebt die Kammer hervor. Der Ausbau der Telekom sei „nicht per se bedenklich“. Vielmehr „sind vielfältige Ausbauaktivitäten – auch von einem marktmächtigen Unternehmen – grundsätzlich erwünscht“.
Telekom freut sich, Konkurrenten sind enttäuscht
„Infrastrukturwettbewerb kann in Gebieten, in denen nur ein Ausbau eines einzigen Glasfasernetzes wirtschaftlich ist, zu ineffizienten Marktergebnissen führen“, zieht die Bundesnetzagentur als Fazit. Für stärkere Markteingriffe sehe sie aber aktuell keine Grundlage. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus Müller, kündigte zugleich an, die Monitoringstelle nun zu schließen. Das Amt gehe „konkret vorgetragenen Wettbewerbsproblemen bei Doppelausbau aber auch in Zukunft nach“. Für weitere Prüfungen bedürfte es dann „eines schlüssigen Vortrags aus der Branche, hinreichend belegt durch Tatsachen“.
„Jetzt ist es amtlich“, feiert die Telekom das Ergebnis. Die Vorwürfe einiger Wettbewerber zum angeblichen „strategischen Überbau“ hätten der Überprüfung nicht standgehalten. Wolfgang Kopf, Regulierungschef des Bonner Konzerns, will die von Konkurrenten losgetretene, grob fahrlässige „Schein-Debatte“ daher beendet wissen: „Jetzt sollten wir uns auf die wichtigen Themen des Glasfaserausbaus konzentrieren: Das sind schnellere Genehmigungsverfahren“ und das Erschließen von Wohnungen.
Die Wettbewerberverbände Breko und VATM monieren indes, die Bundesnetzagentur habe nicht die richtigen Schlussfolgerungen aus ihrer Erkenntnis klarer Auffälligkeiten im Ausbauverhalten der Telekom gezogen. Die Behörde müsse ihrer Verantwortung gerecht werden, besonders kritische Fälle unter die Lupe nehmen und notwendige Informationen anfordern. Dass der Regulierer selbst nicht längst ein formelles Auskunftsersuchen gegenüber der Telekom gestellt habe, sei „angesichts des weiterhin akuten Problems unverständlich“. Eine Verpflichtung der Telekom zur vertraulichen Hinterlegung seiner Ausbauplanung wäre ein wichtiger Schritt. Das Digitalministerium müsse zudem dringend faire Rahmenbedingungen schaffen, damit eine schnelle Digitalisierung mit einer leistungsfähigen Infrastruktur gelingen könne.
(afl)
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BGH-Entscheidung: Cheat-Tools sind keine Urheberrechtsverletzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision von Sony im Rechtsstreit gegen zwei Hersteller von Cheat-Tools abgewiesen. Die beiden für PSP-Spiele entwickelten Cheat-Tools verletzen nach Ansicht des BGH nicht das Urheberrecht von Entwickler Sony, weil sie den Quellcode nicht verändern (Az. I ZR 157/21).
Sony hatte die Klage schon 2012 eingereicht, seitdem ging sie durch zahlreiche Instanzen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Cheat-Tools Sonys Urheberrecht nicht verletzen. Dagegen ging Sony in Revision. Vor seiner eigenen Entscheidung hatte sich der BGH für eine Einschätzung an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt.
In seinem Urteil vom 31. Juli entspricht der BGH nun der Einordnung des Europäischen Gerichtshofs, der in derartigen Tools ebenfalls keine Urheberrechtsverletzung sieht.
Keine Umarbeitung des Programms
Sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz (Paragraf 69c Nr. 2) als auch die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen legen fest, dass „die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms“ gegen das Urheberrecht des Entwicklers verstößt. Eine solche Umarbeitung findet durch die von Sony beklagten Cheat-Tools nach Ansicht von EuGH und BGH aber nicht statt.
„Zu den urheberrechtlich geschützten Ausdrucksformen eines Computerprogramms zählen der Quellcode und der Objektcode, da sie die Vervielfältigung oder spätere Entstehung dieses Programms ermöglichen“, schreibt der BGH in einer Mitteilung. Die Cheat-Tools der Beklagten verändern allerdings nicht den Quellcode, sondern nur die Daten, die in den Arbeitsspeicher abgelegt werden. Damit veränderten diese Tools nur den Ablauf des Programms und nicht die Programmdaten an sich. Ein Eingriff in das Urheberrecht des Spieleherstellers liege daher nicht vor.
Cheat-Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“
Bei der Klage ging es konkret um die Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“. Sie wurden auf Zusatzmodulen vertrieben, die in die mobile Sony-Konsole PSP gesteckt werden. Über eigene Menüs können sie von den Entwicklern nicht vorgesehene Cheat-Befehle in Videospielen aktivieren. Die Software läuft dabei parallel zum eigentlichen Spiel.
Im Spiel „Motorstorm Arctic Edge“, das in Sonys Klage prominent beschrieben wird, konnte man so etwa alle Fahrer freischalten oder einen üblicherweise eingeschränkten Turbo dauerhaft nutzen. Sony sah durch die Cheat-Tools sein Urheberrecht als Publisher des Spiels verletzt: „Dass die Regeln für alle die gleichen sind, ist wichtig, um den Spielspaß, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufrechtzuerhalten“, argumentierte das japanische Spieleunternehmen vor Gericht.
Sonys Klage ging 2012 zuerst beim Hamburger Landgericht ein, das Sony in erster Instanz recht gab (310 O 199/10). Auch der Vertrieb der Tools würde demnach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Hamburger Oberlandesgericht kam bei seinem Berufungsverfahren zu einem anderen Schluss und wies die Klage von Sony ab (5 U 23/12). Nachdem Sony dagegen Revision eingelegt hatte, landete der Fall beim Bundesgerichtshof.
In den USA hat im vergangenen Jahr eine Jury entschieden, dass Cheats das Copyright von Spieleherstellern verletzen können. Sony-Tochter Bungie hatte 2021 Klage gegen das Unternehmen Phoenix Digital eingereicht, dessen Webseite Aimjunkies unter anderem Tools anbietet, mit denen sich Spieler in „Destiny 2“ einen Vorteil verschaffen können. Jury-Mitglieder entschieden, dass Phoenix Digital Sony 63.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen muss.
(dahe)
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Ein Laser aus Pfauenfedern | heise online
Dass Pfauenfedern im Licht aufregend schimmern, ist vielen bekannt. Doch dass die Federn nach einer gezielten Anregung Laserlicht ausstrahlen, ist eine Neuheit. Ein Team um Forscher der Florida Polytechnic University demonstrierte, dass winzige, reflektierende Strukturen im Auge von Pfauenfedern Licht zu einem Laserstrahl bündeln können. Die Ergebnisse erschienen im Fachmagazin Scientific Reports.
Grundbausteine eines Lasers
Grundbaustein für einen Laser ist ein sogenanntes optisch aktives Medium, also ein Material, dessen Atome oder Moleküle durch Licht in einen energetisch höheren Zustand angeregt werden können. Bei sogenannten Farbstofflasern sind das meist fluoreszierende Farbstoffe.
Das aktive Medium wird mithilfe einer geeigneten Lichtquelle angeregt: Die Elektronen wechseln dabei gezielt von einem energiearmen in einen energiereicheren Zustand. Ziel ist die sogenannte Besetzungsinversion – ein Zustand, in dem sich mehr Elektronen auf dem höheren Energieniveau befinden als auf dem niedrigeren.
Kehren die Teilchen in ihren energetisch günstigeren Zustand zurück, geben sie die überschüssige Energie in Form von Photonen ab. Diese regen weitere Teilchen dazu an, ebenfalls Photonen auszusenden. Ein Resonator verstärkt diesen Prozess und bündelt die entstehende Lichtlawine zu einem fokussierten Laserstrahl.
Ein Resonator der Natur
In einem herkömmlichen Laser besteht der Resonator aus gezielt angeordneten Spiegeln. In der Natur können jedoch auch mikroskopische Strukturen einen ähnlichen Effekt hervorrufen. Das ist der Fall in Pfauenfedern. Schillernde Farbtöne werden hier nicht mithilfe von Pigmenten erzeugt, sondern entstehen aufgrund geordneter Mikrostrukturen im Innern der Feder, die das Licht auf bestimmte Weise reflektieren. So entstehen leuchtende Blau- und Grüntöne.
Nur männliche Pfauen tragen ein schillerndes Federkleid. Die Federn bekommen ihre Farbe durch Interferenz des Lichts in mikroskopisch kleinen Kammern.
(Bild: Pixabay / Desertrose7)
Das Forschungsteam färbte die Federn mehrfach mit dem Farbstoff Rhodamin 6G ein – einem bekannten Lasermedium für Farbstofflaser – und regte sie anschließend mit einem Festkörperlaser an.
Die Forscher konnten beobachten, dass verschiedenfarbige Regionen der Feder Laserstrahlung in zwei Wellenlängen emittieren und so einen gelb-grünlichen Laserstrahl erzeugen. Dieser war zwar nicht mit bloßem Auge erkennbar, konnte aber mit Messgeräten detektiert werden.
Mechanismus unklar
Obwohl die verschiedenen Stellen der Feder in unterschiedlichen Farben schillerten und sich daher vermutlich in ihrer Mikrostruktur unterschieden, strahlten sie Laserlicht der gleichen Wellenlänge aus. „Die Ergebnisse deuten auf eine kritische Struktur im Inneren der Federn hin, die über verschiedene Farbregionen des Augenflecks fortbesteht“, schreiben die Autoren in der Studie. Das seien vermutlich nicht dieselben Strukturen, die für die schillernden Farben im Pfauenauge verantwortlich sind.
Wie die Makrostrukturen genau aussehen, die als Laserresonator agieren, konnte das Team nicht identifizieren. Somit fehlt bislang eine schlüssige Erklärung für den beobachteten Effekt. Nathan Dawson, Mitautor der Studie, schlug gegenüber Science vor, dass Proteinkörnchen oder ähnliche kleine Strukturen im Inneren der Federn als Laserhohlraum fungieren könnten.
Matjaž Humar, Biophotonik-Forscher an der Universität Ljubljana, sagte ebenfalls in Science, das Experiment sei „ein faszinierendes und elegantes Beispiel dafür, wie komplexe biologische Strukturen die Erzeugung von kohärentem Licht unterstützen können.“
Dawson und sein Kollege glauben, dass ihre Arbeit eines Tages zur Entwicklung von biokompatiblen Lasern führen könnte, die sicher in den menschlichen Körper für Sensor-, Bildgebungs- und Therapiezwecke eingebaut werden könnten.
(spa)
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Software für Testmanagement in der Marktübersicht
Der Markt für Testmanagementtools ist eng verknüpft mit der Entwicklung moderner Softwareprojekte. Ob klassische Software- oder cloudnative Applikationsentwicklung: Die Anforderungen an Tests und Qualitätssicherung werden immer komplexer. Damit wächst auch der Anspruch an die Werkzeuge, die diese Prozesse unterstützen sollen. Applikationen sind dabei oft schlankere, nutzerorientierte Lösungen, die sich beispielsweise mobil oder webbasiert betreiben lassen. Für das Testmanagement spielt diese begriffliche Unterscheidung allerdings zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Frage, wie systematisch und umfassend getestet wird. Moderne Testmanagementlösungen setzen hier an und helfen, strukturierte Prozesse über verschiedene Entwicklungsansätze hinweg sicherzustellen.
Denn die Auswahl der passenden Teststrategie, der eingesetzten Tools und der nötigen Testtiefe richtet sich letztlich danach, wie komplex ein System ist und welche Anforderungen es erfüllen muss. Wer dabei ungenau arbeitet oder falsche Annahmen trifft, übersieht leicht kritische Aspekte in der Qualitätssicherung, sei es durch unzureichende Abdeckung, mangelnde Automatisierung oder fehlende Nachvollziehbarkeit.
- Testmanagementwerkzeuge planen, steuern und dokumentieren Tests. Dabei ist Sicherheit zunehmend ein zu berücksichtigender Faktor.
- Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Tools nicht nur funktionale, sondern auch nicht funktionale und sicherheitsrelevante Tests einbinden.
- Anbieter, deren Testmanagementtools über Planungs- und Dokumentationsfunktionen hinausgehen und Entwicklung, Test, Compliance und Sicherheit vereinen, sind im Vorteil.
Waldemar Klassen ist Analyst bei der techconsult GmbH, einem Unternehmen der Heise Group, und beschäftigt sich mit den Themenfeldern IoT, Big Data, digitale Nachhaltigkeit (CSR/ESG) und SAP S/4HANA.
Weitere Faktoren treiben die Teststrategie und den Markt für Testmanagementtools voran: strengere regulatorische Sicherheitsanforderungen bei DevOps und DevSecOps, die weiter zunehmende Etablierung von Cloud-Technologien sowie der Einsatz dynamischer Containerumgebungen und KI. Alles zusammen führt einerseits zu einer wachsenden Anzahl von Anbietern auf dem Markt, andererseits etablieren sich gleichzeitig funktionale und spezialisierte Standards, die auf spezifische Entwicklungsszenarien und Umgebungen zugeschnitten sind.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Software für Testmanagement in der Marktübersicht“.
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