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Active Matter: Early Access des Extraction-Shooters startet im September
Active Matter ist der neue Extraction-Shooter der War-Thunder-Entwickler. Mit PvPvE-Elementen wird der Spieler auf die von der namensgebenden „Active Matter“ befallenen Karten geworfen. Dort heißt es sich sowohl gegen KI-Bedrohungen als auch echte Spieler durchzusetzen und mit erbeuteter Ausrüstung die Karte zu verlassen.
Tauch ein, überlebe, kämpfe, kehre zurück
Jeder Spieler hat seine Basis und kann sich dort auf Einsätze vorbereiten. Er kann dort Ausrüstung herstellen und einstellen, Munition erwerben und nachladen. Active Matter ist kein linearer Shooter, sondern fordert vom Spieler gewissenhafte Vorbereitung, weil jeder Einsatz der letzte für seine Ausrüstung sein könnte. Denn stirbt man, ist die mitgeführte Ausrüstung weg.
Dabei lauern Gefahren auf den von der Active Matter beeinflussten Karten überall: Übernatürliche Gestalten, bedrohliche Objekte und feindliche Spieler. PvPvE ist überall präsent.
Und der größte Feind ist man als Spieler oft selbst. Denn ein unbedachtes Nachladen führt zu einem halbleeren Magazin, das im nächsten Feuerkampf für ein schnelles Ableben sorgt.
Doch nicht immer muss das Umfeld etwas Schlechtes bedeuten. Active Matter verändert die Umgebung und ermöglicht Spielern Zugang zu ansonsten versperrten Bereichen. Eine Häuserwand hochklettern? Nichts Ungewöhnliches im Spiel. Und überall kann ein Portal lauern, das den Spielern zum großen Loot oder schnellen Ableben führt.
Aber um nicht gänzlich seinem Schicksal ausgeliefert zu sein, stellt das Spiel einem nicht nur eine große Auswahl an Waffen bereit. Auch nützliche Dinge wie Drohnen können helfen, feindliche Spieler und KI-Bedrohungen vorab ausfindig zu machen. Doch jede Handlung kann mit Konsequenzen einhergehen. Insbesondere der unbedachte Gebrauch von Schusswaffen kann schnell die Aufmerksamkeit auf einen lenken.
Vier Editionen zum Kauf
Active Matter ist kein Free2Play-Titel. Um es zu spielen, ist der Kauf einer von vier Editionen nötig. Neben unterschiedlichen Beigaben beinhalten alle Versionen Zugang zum am 9. September beginnenden Early Access. Was die Basisversion kostet, gibt Gaijin Entertainment erst zum Start des Vorabzugangs bekannt. Die teureren Versionen kosten 44,98 Euro, 71,97 Euro und 108 Euro. Auch findet sich bereits eine Steam-Seite, welche aktuell noch vom finalen Release in 2026 spricht.

Typisch für einen Extraction-Shooter verliert der Spieler beim Spieltod seine Ausrüstung. Entsprechend stehen Käufern der Premium-Editionen mehr Waffen und Ausrüstung zur Verfügung, aber auch Rezepte zum Herstellen neuer Gegenstände.
Systemanforderungen

Active Matter setzt auf die hauseigene Dagor Engine, die unter anderem auch Titel wie War Thunder befeuert. Die technische Basis wurde über die Jahre erweitert.
Im Falle des Extraction-Shooters sind für minimale Grafikeinstellungen und 30 FPS in Full HD ein fast 10 Jahre alter Intel Core-i5-6600 oder alternativ ein 4-Kern-Ryzen aus der ersten Generation nötig. Bei der Grafikkarte begnügt sich das Spiel mit einer Geforce GTX 1050 Ti oder Radeon RX 470. Intel-Arc-Nutzer benötigen mindestens eine A580 – die noch darunter angesiedelte Arc A310 ist viel zu langsam.
Am oberen Ende der Systemanforderungen steigt der Hardwarehunger des Spiels enorm. Für 4K mit 60 FPS und Ultra-Einstellungen soll es ein Ryzen 7 7800X3D respektive Intel Core-i7-14700K sein. Intel-Grafikkarten werden hier gar nicht mehr aufgeführt und auch von AMD wird die aktuelle Speerspitze in Form der RX 9070 XT benötigt. GeForce-Inhaber sind mit einer RTX 5080 dabei.
Das Spiel selbst unterstützt (noch) kein Raytracing, obwohl die Engine das kann und in War Thunder bereits gezeigt hat. DLSS 4.0 wird unterstützt. Weitere Plattformen wie Linux und das Steam Deck sind aktuell nicht bestätigt, grundsätzlich lauffähig ist die Dagor Engine aber auch auf dem freien Betriebssystem. Mit der Playstation 5 und Xbox Series X|S stehen noch zwei weitere Plattformen in den Startlöchern.
ComputerBase hatte auf der Gamescom 2025 die Gelegenheit Active Matter anzuspielen. Trotz seines Early-Access-Zustands verlief die Spielsitzung fehlerfrei und die Performance war gut. Das Spiel schaffte es ein Gefühl der ständigen Bedrohung und Gegnerpräsenz zu vermitteln. Unvorsichtiges Vorgehen führte schnell zum Ableben. Insgesamt macht das Anspielen Lust auf mehr.
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80 % weniger Netzstrom? Familie zieht Fazit zum Balkonkraftwerk
Vier Solarmodule, ein Speicher und ein simpler Test: Ein Familienvater zeigt, wie viel Strom sich mit einem Balkonkraftwerk im Alltag wirklich sparen lässt.
Stellt Euch vor, Ihr klickt morgens den Wasserkocher an – und wisst, dass die Energie dafür direkt von der Sonne über Euer eigenes Mini-Kraftwerk kommt. Genau dieses Gefühl wollte ein Familienvater erleben, als er sein Balkonkraftwerk samt Speicher installierte. Auf dem YouTube-Kanal „Spiel und Zeug“ teilten der Channel-Betreiber und er seine Erfahrungen – und die Ergebnisse sind spannender, als viele erwarten würden.
80 Prozent Autarkie an guten Tagen
Für den Test installierte der Familienvater vier Solarmodule auf dem Flachdach. Mithilfe des Balkonkraftwerkspeichers Ecoflow Stream Ultra X konnte er den Eigenverbrauch messen und den Strom im Alltag gezielt einsetzen. Ecoflow unterstützte das Experiment laut Angaben des Kanalbetreibers. Für die Auswertung waren jedoch die Zahlen des smarten Stromzählers im Haushalt des Familienvaters ausschlaggebend.
Doch wie konnte der Mann die Energiekosten entsprechend reduzieren? Nun zum einen liefen Spül- und Waschmaschine bevorzugt dann, wenn die Sonne ausreichend Strom lieferte. So gelang es, den Netzbezug in manchen Wochen auf unter 20 Prozent zu senken. An sonnigen Tagen deckte das Balkonkraftwerk bis zu 80 Prozent des Bedarfs – ein Wert, der viele Skeptiker ins Staunen versetzen dürfte.
Natürlich gibt es Grenzen: Wärmepumpen oder Wallboxen können mit einem Balkonkraftwerk allein nicht betrieben werden. Dementsprechend sind auch keine dieser starken Stromverbraucher im Haus der Familie installiert. Doch für den typischen Familienhaushalt ist die Ersparnis schon erheblich. Selbst wenn nicht jede Woche Höchstwerte wie unter den besten Sonnenbedingungen möglichst.

Smart Meter und Speicher als Gamechanger
Mit einem Smart Meter ließ sich der Verbrauch noch besser steuern. So können Geräte genau dann laufen, wenn der meiste Strom produziert wird. Der Speicher sorgte bereits dafür, dass Lastspitzen abgefangen und abends noch Solarstrom genutzt werden konnte. Aufs Jahr gerechnet dürfte der tatsächliche Autarkiegrad wohl eher zwischen 60 und 80 schwanken, womöglich sogar noch weniger, je nachdem wie sonnenreich Frühling und Herbst ausfallen. Dennoch ein beachtlicher Wert für ein System aus Speicher und vier PV-Modulen. Denn eben diesen Wert streben in der Regel auch alle großen Installationen als Orientierungsrahmen an. Für Haushalte mit typischen Verbrauchern wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Spülmaschine ist das Balkonkraftwerk damit ein echter Stromsparhelfer.
Warum die völlige Unabhängigkeit (noch) nicht klappt
So vielversprechend die Zahlen sind: Ganz ohne Netzstrom kommt Ihr mit einem Balkonkraftwerk nicht aus. Im Winter sinkt die Produktion, und die aktuell verfügbaren Speicher sind eher für kurze Lade- und Entladezyklen ausgelegt. Strom aus dem Sommer für den Winter zu bevorraten? Noch viel zu teuer und technisch aufwendig. Neue Speichertechnologien, etwa auf Salzbasis, könnten hier in Zukunft Abhilfe schaffen – der chinesische Hersteller CATL hat bereits einen Durchbruch angekündigt.
Bis dahin bleibt ein realistisches Ziel: Mit einem Balkonkraftwerk könnt Ihr Eure Stromrechnung massiv reduzieren – auch wenn die Sonne nicht das ganze Jahr allein für Euch arbeitet.
Fazit: Ein kleiner Schritt zur großen Unabhängigkeit
Der Erfahrungsbericht zeigt: Balkonkraftwerke sind längst kein Nischenprodukt mehr. Sie können im Alltag bis zu 80 Prozent der Energie liefern – und machen Euch deutlich unabhängiger vom Netz. Vollständig autark wird es zwar nicht, aber für viele Familien ist der Sprung in Richtung Eigenversorgung schon jetzt spürbar. Wer also mit dem Gedanken spielt: Die Sonne hat definitiv mehr drauf, als Ihr vielleicht vermutet.
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Grafikkarten-Treiber für Arc: Intel 7028 unterstützt MGSD: Snake Eater (+Benchmark)
Intel hat einen neuen Grafikkarten-Treiber für die eigenen Arc-Grafikkarten zum Download bereit gestellt. Die unter der Versionsnummer „32.0.101.7028“ laufende Software bietet dabei Game-Ready-Support für Metal Gear Solid Delta: Snake Eater (Test), das auf Intel-Grafikkarten eine schlechtere Leistung als gewöhnlich gezeigt hat.
Benchmarks zeigen keinen Leistungsunterschied
Der neue Treiber „7028“ bietet in Snake Eater in Messungen der Redaktion schlussendlich aber die gleiche Performance wie der Vorgänger „7026“. Die ältere Arc A770 auf Basis der Xe-Architektur zeigt zumindest ein Prozent mehr Bilder pro Sekunde. Die Arc B580 mit ihrem besseren Xe2-Design ist hingegen völlig unbeeindruckt von dem neuen Treiber beziehungsweise läuft ein Prozent langsamer. Wobei „1 Prozent“ bei derart niedrigen Frameraten noch nicht einmal ein halbes Bild pro Sekunde bedeutet, sodass dies im Bereich der Messungenauigkeit liegt.
Damit bleiben beide Arc-Grafikkarten nach wie vor hinter ihrer gewöhnlichen Leistung zurück. Die Arc B580 ist entsprechend klar langsamer in Metal Gear Solid Delta: Snake Eater als die GeForce RTX 4060 und Radeon RX 7600. Das ist in Spielen mit der Unreal Engine 5 jedoch nichts ungewöhnliches, vermutlich ist eher eine Hardware-Limitierung in der Architektur Grund für das Abschneiden als eine fehlende Treiber-Optimierung.
Hell Is Us ist auch mit dabei
Abgesehen vom Spiele-Support für das neue Metal-Gear-Solid-Spiel ist der Treiber ebenso Game Ready für „Die Hölle sind wir“. Wer sich darüber wundert, was für ein Spiel das sein soll, ist zu Recht stutzig. Denn aus welchen Gründen auch immer hat Intel „Hell Is Us“ übersetzt, jedoch heißt das Spiel auch in Deutschland wie im Original „Hell Is Us“ und wird am 4. September erscheinen. Es kann aktuell ab 50 Euro auf Steam vorbestellt werden.
Abgesehen von den zwei neu unterstützten Spielen scheint der „7028“ keinerlei Änderungen mit sich zu bringen. Zumindest werden in den Release Notes keine genannt, das gilt auch für etwaige Fehlerbehebungen.
Der Intel 32.0.101.7028 kann wie gewohnt bei ComputerBase aus dem Download-Archiv heruntergeladen werden. Den knapp ein Gigabyte großen Treiber gibt es für Windows 10 sowie Windows 11 in der 64-Bit-Version.
Downloads
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4,1 Sterne
Grafiktreiber für Intel-CPUs, dedizierte Grafikkarten und ältere Mainboards mit integrierter Grafik.
- Version 32.0.101.7028 Deutsch
- Version 32.0.101.7026 WHQL Deutsch
- +6 weitere
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Handy-Verbot an Schulen: Vier Organisationen fordern Medienkompetenz statt Verbot
In einem offenen Brief haben vier gesellschaftliche Organisationen politische Entscheidungsträger dazu aufgefordert, die Vermittlung und Förderung von Medienkompetenzen an Schulen zu stärken, anstatt ein pauschales Smartphone-Verbot einzuführen. Für die Initiatoren gingen die aktuellen Regelungen an der Alltagsrealität vorbei.
Viele wichtige Organisationen gegen ein pauschales Verbot
Bereits Anfang des vergangenen Jahres hatten sich zahlreiche Lehrerverbände gegen ein generelles Smartphone-Verbot an Schulen ausgesprochen, im Juli dieses Jahres forderte auch der Branchenverband Bitkom „Leitlinien statt pauschale Verbote“. Auch das Kinderhilfswerk lehnte eine pauschale Regelung frühzeitig ab und hat sich nun gemeinsam mit dem Bundeselternrat, der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) sowie dem Zentrum für digitalen Fortschritt D64 in einem offenen Brief an Entscheidungsträger bei Bund und Ländern gewandt. Alle Gruppen eint die Forderung nach mehr Engagement bei der Vermittlung von Medienkompetenzen.
Medienkompetenz keine „Zusatzqualifikation“
In vielen Bundesländern gehört die Vermittlung entsprechender Fähigkeiten zwar bereits zum Bildungsauftrag, nach Ansicht der Verfasser ist dies trotz der hohen Bedeutung bislang jedoch kaum umgesetzt. Schulen sollen junge Menschen laut dem Brief auf ein Leben in der digitalen Gesellschaft vorbereiten, weshalb Medienkompetenz nicht als „Zusatzqualifikation“, sondern als „eine elementare Schlüsselkompetenz in einer digitalisierten Welt“ verstanden werden müsse. Nur wer „Informationen einordnen, Algorithmen hinterfragen und eigene Beiträge verantwortungsvoll veröffentlichen kann“, sei in der Lage, aktiv teilzuhaben. Pauschale Smartphone-Verbote stünden diesem Bildungsauftrag entgegen, da sie „Erfahrungsräume, in denen Kinder und Jugendliche lernen, mit Ablenkung, digitalem Stress und Online-Kommunikation umzugehen verhindern würden.
Die Organisationen haben in dem Schreiben mehrere zentrale Forderungen formuliert:
- Keine pauschalen Smartphone-Verbote, sondern pädagogisch begründete und lokal abgestimmte Regelungen
- Verankerung von Medienbildung als Querschnittsaufgabe oder als eigenes Fach im Bildungssystem
- Verpflichtende Beteiligung der Schulgemeinschaft an der Regelentwicklung
- Investitionen in Infrastruktur, Lehrkräftefortbildung und außerschulische Medienpädagogik
- Gemeinsame Verantwortung von Politik und Bildungsakteuren für zeitgemäße Medienbildung
Gemeinsam erarbeitete Regelungen statt Entscheidungen über die Köpfe hinweg
Für Aline Sommer-Noack, stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats, gehören digitale Medien „heute zum Alltag von Kindern und Jugendlichen – und damit auch in eine zeitgemäße Schule“. Noch deutlicher äußert sich Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V.: „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche und stehen in krassem Widerspruch zu ihrem in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Recht auf digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz“.
Die Organisationen sprechen sich dafür aus, dass Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam individuelle und für die jeweilige Schule passende Regelungen entwickeln sollen, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden. Dabei müsse die Stimme der Schüler besonders berücksichtigt werden, da die Diskussion ansonsten über ihre Köpfe hinweg geführt werde. Zudem werden altersdifferenzierte Regelungen vorgeschlagen, bei denen in höheren Jahrgängen stärker auf Eigenverantwortung gesetzt werden könne, während jüngere Schüler mehr Orientierung und klare Rahmenbedingungen erhalten. Medienkompetenz entstehe ihrer Ansicht nach nicht durch Verbote, sondern durch Einübung, Reflexion und pädagogische Begleitung, die nur Schule bieten könne.
Besonders Kinder aus sozial schwächeren Familien betroffen
Ein pauschales Verbot würde nach Ansicht der Verfasser nicht alle Kinder gleichermaßen betreffen. Gerade Schüler aus sozial schwächeren Familien verfügen häufig weder über die nötige Infrastruktur noch über Unterstützung durch die Eltern, sodass die Schule oftmals der einzige Ort zur Förderung digitaler Kompetenzen ist. Ein Verbot würde diesen Jugendlichen den Zugang zu wichtigen Lern- und Teilhabe-Chancen verwehren. Das gelte ebenso für Schüler mit Sprachbarrieren, Lernschwierigkeiten oder anderen Beeinträchtigungen, die durch ihre vertrauten Endgeräte oftmals individuell angepasste Assistenzsysteme nutzen.
Zudem weist das Schreiben darauf hin, dass die digitale Überforderung durch Informationsflut und fehlende Selbstbestimmung nicht nur Kinder und Jugendliche betrifft, sondern ebenso Erwachsene. Deshalb sei für sie eine „nationale Bildungsoffensive, die Medien- und Demokratiebildung zusammen denkt“ erforderlich.
Nicht Schulen, sondern die Schulkonferenz für die Umsetzung der Regelung zuständig
Zu berücksichtigen in dieser Hinsicht ist allerdings, dass in vielen Bundesländern nicht die Schulen selbst, sondern die jeweilige Schulkonferenz die Regeln festlegt. Dieses Gremium setzt sich zu gleichen Teilen aus Schülern, Lehrern und Eltern zusammen. Zwar gehören die Schulleitungen ebenfalls dazu, sie besitzen jedoch in den meisten Fällen kein Stimmrecht.
Offener Brief abgetrennt von Debatte über Altersverifikationen auf Plattformen
Die Unterzeichner betonen in dem Brief ausdrücklich, dass sich ihr Schreiben ausschließlich auf die Diskussion um ein pauschales Smartphone-Verbot an Schulen bezieht. Die parallel geführte Debatte über Altersverifikationen auf Plattformen und den gesetzlichen Jugendmedienschutz sei davon getrennt zu betrachten und nicht Teil des Briefes.
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