Künstliche Intelligenz
Adblocker: Springer mit Etappensieg vorm Bundesgerichtshof
Der Rechtsstreit um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Adblockern geht in eine weitere Runde. In dem jahrelangen Prozess zwischen dem Axel Springer Verlag und der Eyeo GmbH („Adblock Plus“) hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an diese zurückgegeben (Az. I ZR 131/23).
Springer geht seit Jahren gegen Adblocker vor. Nach einem 2018 endgültig gescheiterten Versuch, Adblocker auf Grundlage des Wettbewerbsrechts verbieten zu lassen, verlegten sich die Springer-Anwälte aufs Urheberrecht – mit bisher wenig Erfolg.
Springer darf nochmal
Nach dem Landgericht Hamburg (Az. 308 O 130/19) hatte 2023 auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Az. 5 U 20/22) entschieden, dass die Veränderung der Darstellung einer Webseite im Browser nicht einer Umarbeitung des Codes entspricht, die gegen das Urheberrecht verstoßen würde.
Gegen das OLG-Urteil war Springer in Revision vor den BGH gezogen. Das Urteil des BGH vom Donnerstag ist immerhin ein Etappensieg für den Verlagsriesen. Der Medienkonzern kann nun seine Ansprüche unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz weiterverfolgen.
Der BGH hält das Urteil der Vorinstanz nicht für ausreichend begründet. Auf Grundlage der vom OLG Hamburg getroffenen Feststellungen könne ein Eingriff in den urheberrechtlichen Schutzbereich eines Computerprogramms nicht verneint werden, so der BGH. Das OLG muss den Fall nun erneut verhandeln und sich dabei stärker mit der Funktionsweise eines Browsers befassen.
Springer hatte unter anderem damit argumentiert, dass der vom Browser beim Rendering einer Webseite aus dem HTML-Code generierten DOM-Knotenbaum sowie die CSS-Strukturen Ausdrucksformen der eigenen Programmierung und damit urheberrechtlich geschützt seien.
Wie funktioniert ein Browser?
Dies lasse sich auf Grundlage der Feststellungen des OLG nicht ausschließen, begründet der BGH sein Urteil. Dem Berufungsurteil ließe sich nicht eindeutig entnehmen, „von welchem Schutzgegenstand“ und von welchen „maßgeblichen schutzbegründenden Merkmalen“ die Vorinstanz ausgegangen sei.
Das OLG-Urteil lasse überdies nicht erkennen, „dass das Berufungsgericht den Vortrag der Klägerin zu den Besonderheiten eines Browsers hinreichend berücksichtigt hat“. Es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass der vom Browser geschaffene Code als Computerprogramm geschützt ist und der Werbeblocker „in das daran bestehende ausschließliche Recht eingegriffen hat“.
Der BGH hat sich dabei auch von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) leiten lassen, in der es um die urheberrechtliche Rolle von bestimmten Cheats für Computerspiele geht. Nachdem der EuGH festgestellt hat, dass Cheats das Urheberrecht nicht verletzen, solange sie den Code selbst nicht anfassen, war der BGH dem auch im Verfahren von Sony gegen den deutschen Cheat-Anbieter Datel gefolgt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
TypeScript: Langium 4.0 bringt Infix-Operatoren für kompaktere Grammatik
Mit Version 4.0 hat das Open-Source-Projekt Langium eine Reihe neuer Funktionen veröffentlicht, darunter die Unterstützung für Infix-Operatoren. Diese Erweiterung soll nicht nur die Definition komplexer Ausdrücke vereinfachen, sondern auch die Parsing-Leistung steigern. Langium ist ein Framework von Eclipse zur Entwicklung domänenspezifischer Sprachen (DSLs) in TypeScript und bietet integrierte Unterstützung für das Language Server Protocol (LSP).
Kompaktere Grammatik mit Infix-Notation
Bisher mussten Entwicklerinnen und Entwickler binäre Ausdrücke wie Additionen, Vergleiche oder logische Verknüpfungen über sogenannte Baumstruktur-Transformationen definieren. Die neue Infix-Notation ist laut Entwicklerteam eine kompaktere Möglichkeit, solche Operatoren auszudrücken, und zudem leichter zu lesen und zu verstehen.
Infix-Notation bezeichnet dabei die Darstellung von Operatoren zwischen ihren Operanden, etwa bei der Schreibweise a + b
. Diese Form ist aus Programmiersprachen wie JavaScript oder Python bekannt und entspricht der üblichen mathematischen Notation. Im Gegensatz dazu stehen Präfix- oder Postfix-Notationen, bei denen Operatoren vor bzw. nach den Operanden stehen.
Ein einfaches Beispiel aus dem Changelog veranschaulicht die neue Syntax:
infix BinaryExpression on PrimaryExpression:
'%' // <-- Highest precedence
> '^'
> '*' | '/'
> '+' | '-'; // <-- Lowest precedence
PrimaryExpression infers Expression:
'(' Expression ')' |
{infer NumberLiteral} value=NUMBER;
Die neue Notation ist offenbar nicht nur syntaktisch eleganter, sondern wird zugleich als effizienter angepriesen: Beim Parsen solcher Ausdrücke soll sie bis zu 50 Prozent schneller sein als der bisherige Ansatz. Diese Angaben basieren auf internen Messungen des Entwicklerteams. Die vorherige Methode bleibt weiterhin verfügbar, was eine schrittweise Umstellung ermöglicht.
Langium als Baukasten für eigene Sprachen
Das Eclipse-Projekt Langium richtet sich an Entwicklerinnen und Entwickler, die eigene textuelle Sprachen entwerfen und mit Entwicklungswerkzeugen wie Visual Studio Code integrieren wollen. Es kombiniert Sprachdefinition, AST-Generierung und Sprachserver in einem Toolset. Im Unterschied zu klassischen Parser-Generatoren wie ANTLR (ANother Tool for Language Recognition) ist Langium nativ in TypeScript geschrieben und ermöglicht dadurch eine engere Verzahnung mit modernen Web-Toolchains.
Neben der Infix-Notation bietet Langium weitere Neuerungen wie Multi-Referenzen oder einen Strict Mode für Grammatikdefinitionen. Es wird laut Ankündigungsbeitrag zunehmend für komplexe Projekte eingesetzt, etwa zur Modellierung von Anforderungen, Konfigurationssprachen oder domänenspezifischen Tools.
Weitere Informationen finden sich im Changelog auf GitHub.
(mdo)
Künstliche Intelligenz
Transportabler 1,5-MW-Minireaktor soll US-Stützpunkte mit Strom versorgen
Das US-amerikanische Unternehmen BWX Technologies (BWXT) arbeitet derzeit an einem Demonstrator seines Pele-Minireaktors für den Einsatz an Standorten der US-Streitkräfte. Der kleine Reaktor lässt sich in vier 6 m langen Containern transportieren und soll bis zu 1,5 MW leisten können.
Entwickelt wird der Pele-Reaktor im Auftrag für das Strategic Capabilities Office des Pentagon. Der kleine, transportable Atomreaktor ist dafür gedacht, die Stromversorgung an Militärstützpunkten und abgelegenen Standorten auch im Krisenfall sicherzustellen. Er könnte aber auch dazu verwendet werden, etwa einsame Forschungsstationen oder Gebiete nach Naturkatastrophen mit Strom zu versorgen.
Klein und transportabel
Pele ist so klein, dass er in vier etwa 6 m lange Container passt und ihnen transportiert werden kann. Er soll mit TRISO-Brennstoff betrieben werden, einem hochgradig schwach angereicherten Uranbrennstoff (High-assay low-enriched Uranium – HALEU), der zwischen 5 Prozent und 20 Prozent mit Uran-235 angereichert ist. Der Brennstoff soll besonders hohen Temperaturen standhalten und lediglich „ein geringes Risiko für die Umwelt“ bergen, heißt es in einer Mitteilung von BWXT. Der Minireaktor soll dann mit einer einzigen Füllung etwa drei Jahre lang Strom liefern können.
Das Pele-Projekt werde zusammen mit dem Spezialisten für missionskritische Energiesysteme Rolls-Royce Liberty Works umgesetzt.
Das US-Verteidigungsministerium hatte die Entwicklung und den Bau eines Minireaktors für eine transportable Energiequelle im Megawatt-Bereich bereits 2016 mit einer Studie angestoßen. Aus der Notwendigkeit heraus, militärische Stützpunkte mit selbst hergestelltem Strom versorgen zu können, erteilte das Pentagon 2022 den Auftrag an BWXT, einen funktionierenden Prototyp als Demonstrator zu entwickeln und zu bauen. Angestrebt ist, dass der Pele-Demonstrator 2028 in Betrieb geht.
BWXT ist aber nicht das einzige Unternehmen, das einen Minireaktor entwickelt. Radiant Nuclear, ein von dem Ex-SpaceX-Ingenieur Doug Bernauer gegründetes Unternehmen, will ebenfalls einen transportablen Reaktor bauen. Bernauer arbeitete für SpaceX an Techniken zur Energieversorgung zukünftiger Mars-Kolonien.
(olb)
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Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10
Manchmal muss Windows tatsächlich sein. Denn bestimmte Software läuft mangels macOS-Umsetzung nur unter dem Betriebssystem von Microsoft. Wer noch einen Intel-Mac im Einsatz hat, kann über Boot Camp Windows als zweites Betriebssystem installieren, beim Neustart auswählen und so mit der vollen Geschwindigkeit nutzen. Windows 11 auf Macs unterstützt offiziell allerdings weder Apple noch Microsoft. Das ist ärgerlich, denn Microsoft hat bereits wiederholt angekündigt, in Zukunft keine Updates mehr für Windows 10 zur Verfügung zu stellen.
- Windows 10 erhält bald keine Sicherheitsupdates mehr.
- Eine bestehende Boot-Camp-Installation lässt sich mit Umwegen aktualisieren.
- Die Freeware Rufus erstellt einen USB-Stick für die Neuinstallation.
- Apple-Treiber lassen sich über das Tool Brigadier herunterladen.
Offiziell sollte eigentlich am 14. Oktober 2025 mit dem Support für Windows 10 Schluss sein. Zwar ist der Konzern etwas zurückgerudert und stellt sowohl für zahlende Firmenkunden als auch für Privatkunden über ein Programm für Extended Security Updates (ESU) noch Sicherheitsaktualisierungen in Aussicht. Kunden müssen aber dafür einen ESU-Wizard nutzen, der ab Juli dieses Jahres verfügbar sein soll. Außerdem gilt der ESU-Zeitraum, Stand heute, nur bis 13. Oktober 2026.
Vorbei am TPM
Offiziell funktioniert Windows 11 auch auf Intel-Macs nicht mehr, weil diesen ein sogenanntes „Trusted Platform Module 2.0“, kurz TPM (siehe „TPM, T2 und Secure Enclave“), fehlt. Mit ein paar Tricks kann man die Prüfung umgehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10“.
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