Connect with us

Künstliche Intelligenz

Adblocker: Springer mit Etappensieg vorm Bundesgerichtshof


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Rechtsstreit um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Adblockern geht in eine weitere Runde. In dem jahrelangen Prozess zwischen dem Axel Springer Verlag und der Eyeo GmbH („Adblock Plus“) hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an diese zurückgegeben (Az. I ZR 131/23).

Springer geht seit Jahren gegen Adblocker vor. Nach einem 2018 endgültig gescheiterten Versuch, Adblocker auf Grundlage des Wettbewerbsrechts verbieten zu lassen, verlegten sich die Springer-Anwälte aufs Urheberrecht – mit bisher wenig Erfolg.

Nach dem Landgericht Hamburg (Az. 308 O 130/19) hatte 2023 auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Az. 5 U 20/22) entschieden, dass die Veränderung der Darstellung einer Webseite im Browser nicht einer Umarbeitung des Codes entspricht, die gegen das Urheberrecht verstoßen würde.

Gegen das OLG-Urteil war Springer in Revision vor den BGH gezogen. Das Urteil des BGH vom Donnerstag ist immerhin ein Etappensieg für den Verlagsriesen. Der Medienkonzern kann nun seine Ansprüche unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz weiterverfolgen.

Der BGH hält das Urteil der Vorinstanz nicht für ausreichend begründet. Auf Grundlage der vom OLG Hamburg getroffenen Feststellungen könne ein Eingriff in den urheberrechtlichen Schutzbereich eines Computerprogramms nicht verneint werden, so der BGH. Das OLG muss den Fall nun erneut verhandeln und sich dabei stärker mit der Funktionsweise eines Browsers befassen.

Springer hatte unter anderem damit argumentiert, dass der vom Browser beim Rendering einer Webseite aus dem HTML-Code generierten DOM-Knotenbaum sowie die CSS-Strukturen Ausdrucksformen der eigenen Programmierung und damit urheberrechtlich geschützt seien.

Dies lasse sich auf Grundlage der Feststellungen des OLG nicht ausschließen, begründet der BGH sein Urteil. Dem Berufungsurteil ließe sich nicht eindeutig entnehmen, „von welchem Schutzgegenstand“ und von welchen „maßgeblichen schutzbegründenden Merkmalen“ die Vorinstanz ausgegangen sei.

Das OLG-Urteil lasse überdies nicht erkennen, „dass das Berufungsgericht den Vortrag der Klägerin zu den Besonderheiten eines Browsers hinreichend berücksichtigt hat“. Es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass der vom Browser geschaffene Code als Computerprogramm geschützt ist und der Werbeblocker „in das daran bestehende ausschließliche Recht eingegriffen hat“.

Der BGH hat sich dabei auch von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) leiten lassen, in der es um die urheberrechtliche Rolle von bestimmten Cheats für Computerspiele geht. Nachdem der EuGH festgestellt hat, dass Cheats das Urheberrecht nicht verletzen, solange sie den Code selbst nicht anfassen, war der BGH dem auch im Verfahren von Sony gegen den deutschen Cheat-Anbieter Datel gefolgt.


(vbr)



Source link

Künstliche Intelligenz

Kamera obskur: Digitale Kodak für den Schlüsselanhänger


36 Euro kostet die winzige und nur 30 Gramm leichte Kodak Charmera für den Schlüsselanhänger. Die Digitalkamera, die auch Video kann, kommt in sechs Varianten, darunter eine transparente. Käufer wissen allerdings nicht, welche Variante sie bekommen.

Sollte man nämlich noch eine der begehrten Digi-Knipser ergattern können, so kauft man sie in einer Blind Box, die nicht verrät, welches Designmuster in ihrem Inneren steckt. So ist die Gehäuseform zwar bei allen identisch, kommt aber jeweils mit unterschiedlicher Bedruckung, darunter auch eine, die an die 1987 erschienene Kodak Fling erinnert.

Die inneren Werte der Charmera selbst sind bei allen Geräten identisch und kein Geheimnis. Licht fängt ein Objektiv mit einer Kleinbild-äquivalenten Brennweite von 35 Millimetern und fester Blende von f/2.4 auf. Der 0,25 Zoll kleine Sensor hat eine Auflösung von 1440 × 1080 Pixeln; Bilder speichert die Kameras ausschließlich im JPEG-Format ab. Mit seinen 1,6 Megapixeln ist der Sensor keine Konkurrenz für aktuelle Digitalkameras. Auch Videos mit 30 Bildern pro Sekunde lösen keinen Aha-Moment aus – das Ganze ist eher eine Spielerei.

Videos und Fotos landen auf microSD-Karten mit bis zu 128 GByte Kapazität. Der eingebaute 200-mAh-Akku lädt über USB-C. Während das Vorbild Fling nur einen optischen Sucher bot, zeigt die Charmera über ein 0,8 Zoll großes Display außer Motiv auch Akkustand und verfügbaren Speicherplatz an.


Rückseite der Kodak-Charmera

Rückseite der Kodak-Charmera

Winzig: Die Charmera, hier in der transparenten Edition, bietet neben optischem Sucher auch ein Display.

(Bild: Kodak)

Kodak als Hersteller gibt es nicht mehr: Neben vielen anderen Retro-Kameras hat Reto Production Limited aus Hongkong auch die Charmera entwickelt und vertreibt sie als offizieller Lizenznehmer unter der Marke Kodak.

Sammler können zum Komplettset greifen. Laut Hersteller enthält ein solches Set garantiert sechs unterschiedliche Designs. Die siebte Kamera fehlt dann aber weiterhin – wenn man denn überhaupt noch eine bekommt. Momentan ist die Kamera über die Website des Herstellers nicht mehr erhältlich. Auch auf anderen Plattformen wie Amazon & Co. ist sie zwar gelistet, aber nicht verfügbar.

Reto will auf Instagram über kommende weitere Verkaufswellen informieren. Interessenten müssen sich gedulden oder über einschlägige Webseiten ihr Glück versuchen. Der Einzelpreis liegt offiziell bei 30 US-Dollar, eine 6er-Box kostet 180 US-Dollar. Über Amazon verlangt Reto 36 beziehungsweise 216 Euro.


(aki)





Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Pixel 7 und 7 Pro: Nutzerbeschwerden über aufgeblähte Akkus


In den vergangenen Monaten häuften sich die Berichte über Batterieprobleme bei mehreren Pixel-Modellen. Neben dem Pixel 4a und 6a war auch das Pixel 7a betroffen. Nun beschweren sich einige Besitzerinnen und Besitzer der Modelle Pixel 7 und 7 Pro über aufgeblähte Akkus, die den Bildschirm aus dem Gehäuse drücken können.

Wie PiunikaWeb und Android Authority berichten, kann einer der ersten Fälle zum Pixel-7-Pro-Problem auf Anfang Mai dieses Jahres zurückdatiert werden. Damals schrieb ein Nutzer im Google-Support-Forum:“Ich schreibe Ihnen, um ein ernstes Problem mit meinem Pixel 7 Pro zu melden, das ich vor etwa zwei Jahren gekauft habe. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass sich die Seitenabdeckung des Geräts zu lösen beginnt, wie auf dem beigefügten Foto deutlich zu sehen ist.“

Der Beitrag sammelte bislang über 140 Stimmen von Personen, die offenbar mit dem gleichen Problem konfrontiert sind. Zudem teilten unter dem Post weitere Nutzer Bilder ihrer Pixel-7-Geräte mit aufgeblähten Akkus.

Ein weiterer betroffener Nutzer schrieb, dass er sein Pixel 7 Pro mit aufgeblähtem Akku zu einer renommierten Reparaturkette gebracht hätte. Die Reparaturwerkstatt teilte ihm mit, dass wegen der Ablösung des Bildschirms mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Bildschirm ausgetauscht werden müsse.

Lesen Sie auch

Zum Begleiteffekt der aufgeblähten Akkus des Pixel 7 und 7 Pro gehört den Berichten zufolge auch eine rapide Abnahme der Laufzeit, wobei es ohnehin ratsam ist, die betroffenen Geräte besser nicht mehr zu verwenden. Einige berichten zudem, dass einige Geräte trotz vollem Akku nicht mehr einschaltbar seien.

Kommentare im Google-Forum deuten darauf hin, dass das Support-Team bei der Bearbeitung der Nutzerbeschwerden keine einheitliche Vorgehensweise hatte. In einigen Fällen seien Kunden gebeten worden, dem Support Fotos von allen Seiten ihres Smartphones zuzusenden. Ein Nutzer erhielt etwa eine Erstattung für den Austausch des Akkus durch einen Drittanbieter. Ein anderer gab an, dass Google ihm eine kostenlose Reparatur angeboten und versprochen hätte, das aufgeblähte Pixel 7 durch ein generalüberholtes Gerät zu ersetzen, falls die Reparatur nicht erfolgreich sein sollte.

Von Google gab es bislang noch keine offizielle Stellungnahme zu der neuen Akkuproblematik. Wir haben Google Deutschland um ein Statement gebeten. Angesichts der sich offenbar häufenden Stimmen dürfte der Konzern alsbald reagieren.

Es ist leider nicht das erste Mal, dass Chargen von Googles Pixel-Geräte mit Akku-Problemen zu kämpfen haben. Im April startete der Konzern ein kostenloses Akku-Austauschprogramm für Pixel-7a-Geräte und räumte ein, dass sich die Akkus bei einigen Geräten aufblähen können. Je nach Garantiestatus und Region bietet Google auch eine andere Kulanzleistung von bis zu 400 Euro an.

Neben dem Pixel 7a bestätigte Google auch Akkuprobleme beim Pixel 6a, für das der Hersteller im Juli ein Softwareupdate zur Reduzierung der Batteriekapazität wegen möglicher Überhitzungsprobleme veröffentlicht hatte. Nutzer, die bei ihren Pixel-Geräten einen aufgeblähten Akku feststellen, sollten die Richtlinien im Support-Bereich studieren und den Kundendienst kontaktieren.


(afl)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

„Die Sonne wacht langsam auf“: Sonnenaktivität steigt seit 2008 überraschend an


Die Sonnenaktivität ist seit 17 Jahren kontinuierlich gestiegen, sollte dieser Trend anhalten, könnten Sonnenstürme und Sonneneruptionen unabhängig vom jeweiligen Sonnenzyklus häufiger werden. Das haben zwei Forscher der NASA ermittelt, die verschiedene Entwicklungen beim Verhalten unserer Sonne ausgewertet haben. Demnach hat ein in den 1980er-Jahren begonnener Trend der abnehmenden Sonnenaktivität 2008 geendet, aber das damals erwartete Verharren auf diesem niedrigen Niveau sei nicht eingetreten. Stattdessen habe die Sonne den Kurs gewechselt und sei immer aktiver geworden. Das könnte künftig nicht nur Folgen für die Raumfahrt haben.

Dass die Sonne bei ihrer Aktivität einen ungefähr elfjährigen Zyklus durchläuft, ist seit mehr als 200 Jahren bekannt. Die wurden von dem Schweizer Astronomen Rudolf Wolf im 18. Jahrhundert bis zum Jahr 1749 zurückgerechnet, dem Maximum des sogenannten 0. Zyklus. Inzwischen wurde der Elfjahreszyklus anhand von Baumringen sogar lückenlos für die vergangenen 1000 Jahre bestätigt und bis ins Jahr 969 zurückverfolgt. Gleichzeitig durchläuft die Sonne aber langfristigere Veränderungen, die dafür sorgen, dass die Aktivität unabhängig von den Zyklen zu- oder abnimmt. Am inaktivsten war die Sonne beispielsweise aus bislang ungeklärten Gründen im 17. Jahrhundert und dann noch einmal am Anfang des 19. Jahrhunderts. Am Beginn des Raumfahrtzeitalters war sie dann so aktiv wie lange nicht mehr.

Dass der aktuelle 25. Sonnenzyklus stärker ausgefallen ist als erwartet, war bereits bekannt. Auch sein Maximum hat er früher erreicht. Die beiden NASA-Forscher haben nun aber bestätigt, dass das Teil eines größeren Trends ist: „Die Sonne wacht langsam auf“, meint Studienleiter Jamie Jasinski vom Jet Propulsion Laboratory der NASA. Insgesamt sei das eine Überraschung gewesen, denn eigentlich habe alles darauf hingedeutet, dass die Sonne in eine längere Phase geringer Aktivität eingetreten ist. Dass dem nicht so ist, hat er mit Marco Velli unter anderem anhand von Daten zum Sonnenwind und zum Magnetfeld ermittelt. Ihre Forschungsarbeit haben sie in den Astrophysical Journal Letters veröffentlicht.

Die kontinuierliche Beobachtung und Vorhersage der Sonnenaktivität sind nicht nur für die Erforschung unserer Sonne von Belang, Phasen besonders hoher Aktivität können ganz konkrete Folgen auf der Erde haben. Schlimmstenfalls kann eine besonders aktive Sonne – also eine mit vielen Sonnenflecken und großen Ausbrüchen auf der Oberfläche – technische Systeme wie etwa Satelliten beschädigen oder gar zur Gefahr für Astronauten werden. Eine besonders starke Sonneneruption könnte sogar eine „Internet-Apokalypse“ auslösen. Zudem hat erst vor wenigen Monaten ein Forschungsteam herausgefunden, dass sogenannte Superflares unserer Sonne viel häufiger sind als angenommen. Dabei handelt es sich um gigantische Eruptionen auf der Sonne mit potenziell verheerenden Folgen für moderne Infrastruktur.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Beliebt