Künstliche Intelligenz
AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht
Die europäische KI-Verordnung (KI-VO, englisch AI Act) nimmt nicht nur verbotene und Hochrisiko-KI-Systeme in den Blick, sondern auch Anbieter sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Die Pflichten für GPAI gelten seit dem 2. August 2025.
- Der KI-Verhaltenskodex der EU soll die Anforderungen der KI-Verordnung für General-Purpose-AI-Modelle konkretisieren und so den betroffenen Unternehmen die Umsetzung einfacher machen.
- Der Kodex behandelt die drei relevantesten Themen Transparenz, Urheberrechte sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr und liefert einige Details zur Umsetzung.
- Neben den Konkretisierungen der Anforderungen enthält die Veröffentlichung auch Hinweise für GPAI-Modelle, insbesondere zum Geltungsbereich der Vorschriften.
- Zwar liefert der Verhaltenskodex konkrete technische Hilfestellungen, in einigen wichtigen Punkten, beispielsweise der Transparenz bei Trainingsdaten, bleibt er jedoch zu vage.
- Das Thema Sanktionen bleibt vollständig ausgespart.
Um die bislang teils vagen Vorgaben des AI Act zu GPAI zu konkretisieren, hat die EU-Kommission pünktlich vor dem Geltungsbeginn der neuen Vorgaben des AI Act einen „General-Purpose AI Code of Practice“ veröffentlicht und ihn am 1. August genehmigt. Dieser Verhaltenskodex soll der Industrie als Orientierungshilfe dienen, um die Anforderungen des AI Act praxisnah umzusetzen.
Christina Kiefer ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Digital Business Unit bei reuschlaw.
Moritz Schneider ist Rechtsanwalt und Associate bei reuschlaw in Saarbrücken. Dort berät er in der Digital Business Unit Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.
Der Kodex besteht aus konkretisierenden Kapiteln zu den neuen Anforderungen zu Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Risikomanagement. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht“.
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Künstliche Intelligenz
Strava lässt Klage gegen Garmin fallen
Strava nimmt seine Klage gegen Garmin zurück: Die Fitnessplattform hat das zuständige Gericht mit einem kurzen Schreiben darüber informiert, berichtet DC Rainmaker. Warum es zu dieser Entscheidung kam, ist unklar. Die Patentverletzungsklage hatte Strava erst vor wenigen Wochen eingereicht.
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Laut dem Branchenexperten DC Rainmaker hat Garmin nie öffentlich oder gegenüber dem Gericht auf die Strava-Klage reagiert. Das lege nahe, dass sich beide Parteien außerhalb des Gerichts geeinigt haben. Eigentlich ist das keine Überraschung: Garmin und Strava arbeiten seit Jahren zusammen. Uhren und Fitnessarmbänder von Garmin nutzen Tracking-Funktionen, die von Strava entwickelt und betrieben werden.
Klage für viele überraschend
Die Klage kam daher für viele überraschend. Strava verlangte von Garmin, den Verkauf seiner Fitnesstracker einzustellen, was im Umkehrschluss das Geschäft von Strava empfindlich hätte schädigen können. Segments sind vordefinierte Strecken mit Rangliste, auf denen sich Athleten miteinander messen können. Besonders bei den Heatmaps war Stravas Klage fragwürdig: Garmin bot eine vergleichbare Funktion schon jahrelang an, bevor Strava ein Patent auf seine eigene Implementierung zugesprochen bekam.
Abseits der eigentlichen Klage versuchte Strava zusätzlich, in der Fitness-Community Stimmung gegen Garmin zu machen. In einem Reddit-Post begründete Stravas Chief Product Officer Matt Salazar die Klage mit neuen Developer-Richtlinien, die Garmin im Sommer implementiert hatte. Demnach müsste Strava bei seinen Diensten unter anderem Logos von Garmin einblenden. Vorherige Verhandlungen mit Garmin seien gescheitert.
Ob Strava durch die Klage nun einen Verhandlungserfolg erzielen konnte oder zum Schluss gekommen ist, mit dem juristischen Vorgehen nur wenig Aussicht auf Erfolg zu haben, ist offen. Bislang hat sich die Firma nicht zur Einstellung der Klage geäußert.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Windows: Anmeldeprobleme im Netz mit geklonten SIDs
Wer Windows mit geklonten oder duplizierten Installationen im Netzwerk betreibt, kann seit der Update-Vorschau von Ende August oder den Sicherheitsupdates vom Microsoft-September-Patchday unerwünschtes Verhalten im Netzwerk beobachten. Anmeldungen schlagen fehl, die Kommunikation zwischen Stationen und Servern will nicht mehr.
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Das räumt Microsoft nun in einem Support-Artikel ein. Uns liegt auch ein Leserhinweis zu diesen Problemen vor. Die Problembeschreibung lautet konkret, dass es zu Authentifizierungsfehlern mit Kerberos und NTLM auf Geräten kommt, bei denen duplizierte Security Identifier (SIDs) vorliegen. Betroffen sind Windows 11 24H2 und 25H2 sowie Windows Server 2025, nach der Installation der Update-Vorschauen aus August oder der Patches vom September.
Vielfältige Symptome
Microsoft listet diverse mögliche Symptome auf, die bei Nutzerinnen und Nutzer in solch einer Situation auftreten können: Etwa wiederholte Aufforderungen zur Eingabe der Zugangsdaten oder Zugangsanfragen mit gültigen Zugangsdaten, die zu Fehlermeldungen wie „Anmeldeversuch fehlgeschlagen“, „Login fehlgeschlagen/Ihre Zugangsdaten haben nicht funktioniert“, „Es gibt eine partielle Nicht-Übereinstimmung der Machine-ID“ oder schlicht „Nutzername oder Passwort ist inkorrekt“ führen.
Weitere Effekte umfassen, dass der Zugriff auf Netzwerkfreigaben weder mittels IP-Adresse noch Hostnamen gelingt, Remote-Desktop-Sitzungen nicht aufgebaut werden können, „Failover Clustering“ mit einer „Zugriff verweigert“-Meldung fehlschlägt oder in den Ereignisprotokollen etwa im Sicherheits-Log die Meldung „SEC_E_NO_CREDENTIALS“ oder im System-Log die LSASS-Event-ID 6167 mit der Nachricht „There is a partial mismatch in the machine ID. This indicates that the ticket has either been manipulated or it belongs to a different boot session.“ auftauchen.
Ursachen und Abhilfe
Zur Ursache erörtert Microsoft, dass die Windows-Updates seit Ende August als zusätzliche Schutzmaßnahme erzwungene Überprüfungen der SIDs einführen, die nun Authentifizierungsfehler bei SID-Dubletten auslösen. Die Design-Änderung blockiert Authentifizierung-Handshakes zwischen solchen Geräten.
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Zu mehrfach genutzten SIDs kommt es etwa, wenn von Microsoft nicht unterstützte Formen des Klonens oder Duplizierens von Windows-Installationen ohne das anschließende Laufenlassen von Sysprep genutzt werden. „Aktivierte SID-Uniqueness in Sysprep ist für eine Betriebssystemduplizierung von Windows 11 24H2, 25H2 und Server 2025 nach der Installation von Windows Updates nach dem 29. August 2025 nötig“, schreibt Microsoft. Für eine dauerhafte Lösung müssen Geräte mit SID-Dubletten neu aufgesetzt werden, mittels offiziell unterstützter Methoden zum Klonen oder Duplizieren von Windows-Installationen, um so eine einzigartige SID zu erhalten. IT-Admins können für eine temporäre Lösung den Microsoft-Business-Support kontaktieren, der dazu eine spezielle Gruppenrichtlinie bereitstellen kann.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Bahn zieht Reißleine: Cargo-Chefin Nikutta muss gehen
Sigrid Nikutta wird nach Informationen der dpa als Chefin der kriselnden Bahn-Gütertochter DB Cargo abberufen. Der Konzern zieht damit einen Schlussstrich unter Nikuttas Bemühungen, DB Cargo zu sanieren und profitabel aufzustellen. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Es ist eine der ersten wichtigen Personalentscheidungen der neuen Bahnchefin Evelyn Palla. Sie hatte zuletzt angekündigt, stärker im Konzern durchgreifen zu wollen.
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Zuletzt hatte ein von der Bahn in Auftrag gegebenes Gutachten Nikuttas Sanierungskonzept als unzureichend kritisiert. Die Abberufung der Managerin muss noch vom Aufsichtsrat beschlossen werden. Eine Sondersitzung des Gremiums ist für den 30. Oktober geplant.
DB Cargo steckt seit Langem in der Krise und fährt seit Jahren hohe Verluste ein. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Bahn-Konzern ausgeglichen, das hat die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens inzwischen aber untersagt. DB Cargo muss aufgrund des Verfahrens ab 2026 wieder schwarze Zahlen schreiben.
Stellen streichen, Loks verkaufen
Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, soll DB Cargo nach den Plänen der Managerin in den nächsten Jahren auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Ende 2024 beschäftigte das Unternehmen knapp 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch zahlreiche Werkstätten sollen geschlossen werden. Statt eigene Fahrzeuge zu nutzen, sollten Loks angemietet werden.
Viel Hoffnung steckte Nikutta zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht. Die Sparte ist wichtig, um langfristig mehr Güter auf der Schiene statt auf der Straße zu transportieren. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um die Sparte profitabel aufzustellen.
DB Cargo ist auch aus diesen Gründen einer der wenigen Wettbewerber, die den Einzelwagenverkehr überhaupt anbieten. Im Schienengüterverkehr insgesamt sieht die Lage differenzierter aus. Zwar ist die Bahn-Tochter dort weiterhin das größte Einzelunternehmen. Ihr Marktanteil ist in den vergangenen Jahren aber deutlich gesunken und lag im Jahr 2023 laut aktuellsten Zahlen der Bundesnetzagentur nur noch bei rund 44 Prozent.
Nikutta hat bereits eine lange Karriere bei der Deutschen Bahn und speziell im Bereich Güterverkehr hinter sich. 1996 übernahm sie erstmals eine Stelle beim bundeseigenen Konzern. Von Mai 2010 an war sie fast zehn Jahre lang Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), ehe sie Anfang 2020 als Vorstandsvorsitzende von DB Cargo zum Bahn-Konzern zurückkehrte.
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Die Managerin wusste in den vergangenen Jahren auch in der Öffentlichkeit und auf sozialen Netzwerken wie LinkedIn auf sich aufmerksam zu machen. Zu ihrem Markenzeichen wurde ein roter Hosenanzug – passend zum Rot im Logo der Deutschen Bahn.
Gewerkschaft kritisierte „kopfloses Abwickeln“
Erfolge in Form von guten Bilanzzahlen fehlten aber: Bei Cargo gelang es ihr in fast sechs Jahren nicht, unterm Strich einen Gewinn zu erwirtschaften. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG Mitte Oktober in einem Brief an die neue Bahnchefin Evelyn Palla. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.
Besonders unter Druck geriet Nikutta, als ein von der Bahn bestelltes Gutachten über ihren Sanierungskurs öffentlich wurde. Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Zudem seien „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich – aber offenbar nicht mit Nikuttas Plan.
Neubesetzung des Bahnvorstands
Mit Nikuttas Abgang setzt sich der derzeit laufende Umbau des Bahnvorstands fort. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Führungsgremium des Konzerns neu aufzustellen. Richard Lutz musste im September den Posten des Bahnchefs räumen. Seine Nachfolgerin ist die vorige Regionalverkehrsvorständin Evelyn Palla. Der Vorstand wurde zudem um zwei Ressorts verkleinert.
Inzwischen zeichnen sich weitere Personalwechsel ab: Pallas Nachfolger für den Regionalverkehr soll dem Vernehmen nach Harmen van Zijderveld werden. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Als neue Finanzchefin wird die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm, gehandelt. Sie würde auf Levin Holle folgen, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte. Beide Personalien müssen noch im Aufsichtsrat beschlossen werden.
(vbr)
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