Connect with us

Künstliche Intelligenz

Alldocube iPlay 70 Mini Ultra im Test: Günstiges Gaming-Tablet mit 8 Zoll


Das Alldocube iPlay 70 Mini Ultra ist ein starkes Gaming-Tablet mit guter Akkulaufzeit – und das für wenig Geld. Was es leistet, zeigt unser Test.

Alldocube bewirbt das iPlay 70 Mini Ultra mit dem Slogan „Unleash the Beast“ – und zumindest auf dem Papier ist dieser Anspruch nicht übertrieben. Das 8,8 Zoll große Display bietet eine hohe Helligkeit und eine Bildwiederholrate von 144 Hz. Der verbaute Snapdragon 7+ Gen 3 erweist sich zudem weitgehend als ausreichend leistungsfähiger Prozessor für Spiele.

Mit 2,5K-Auflösung tritt das iPlay 70 Mini Ultra als direkter Herausforderer zu Geräten wie dem Samsung Galaxy Tab A9 oder Lenovos Legion Y700 an. Im Test klären wir, wie gut das Tablet wirklich ist – und für wen sich der Kauf lohnt.

Design

Das iPlay 70 Mini Ultra kommt in einem Gehäuse aus gebürstetem, mattem Metall, das hochwertig wirkt und angenehm in der Hand liegt. Abgerundete Kanten sorgen für eine gefällige Haptik und runden das schlichte, aber moderne Design ab.

Mit rund 335 g an Gewicht und kompakten Maßen von 21 × 13 Zentimetern liegt das Tablet gut in der Hand. Es ist ähnlich leicht wie viele 8-Zoll-Geräte, bietet aber ein etwas größeres Display. Die Rückkamera sitzt, wie beim Vorbild von Lenovo, in einer rechteckigen Erhebung mit weichen Kanten.

Power-Button und Lautstärkeregler sind an der rechten Gehäuseseite platziert. Die unterschiedlichen Druckpunkte der Tasten erleichtern die Bedienung. Insgesamt überzeugt das iPlay 70 Mini Ultra durch eine solide Verarbeitung und ein gelungenes Design.

Display

Mit seinem 8,8 Zoll großen IPS-Display ähnelt das Alldocube iPlay 70 Mini Ultra dem Lenovo Legion Y700. Diese Displaygröße macht es zu einem Vertreter der kompakten Tablet-Klasse, die von großen Herstellern wie Samsung oder Huawei meist nur im Einstiegssegment bedient wird. Mit einer 2K-Auflösung (2560 × 1600 Pixel) und einer Bildwiederholrate von 144 Hz richtet sich das iPlay 70 Mini Ultra jedoch klar an Nutzer, die auch unterwegs flüssiges Gaming und hochwertige Medienwiedergabe erwarten.

Im Test fällt die für ein preiswertes Tablet hohe Display-Helligkeit auf. Alldocube gibt 500 cd/m² an, unser Test misst sogar 525 cd/m². Damit liegt das Tablet auf Augenhöhe mit Geräten wie dem Lenovo Legion Y700, dem Xiaomi Pad 6 oder dem Galaxy Tab S9 FE. Im Freien lässt sich der Bildschirm noch relativ gut ablesen, lediglich bei direkter Sonneneinstrahlung stößt er an seine Grenzen. Die Blickwinkelstabilität ist ebenfalls einwandfrei – Inhalte bleiben auch bei seitlicher Betrachtung klar erkennbar.

Ferner bietet der Bildschirm kräftige Farben und ausgeprägte Kontraste. Dank der Widevine-Level-1-Zertifizierung kann man Inhalte von Streaming-Diensten wie Netflix oder Disney+ problemlos in Full-HD sehen. Auch dunkle Szenen werden sauber dargestellt. Insgesamt bietet das Display des iPlay 70 Mini Ultra ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis – besonders für ein Tablet dieser Größe und Preisklasse.

Kamera

Auf der Rückseite bietet das iPlay 70 Mini Ultra eine 13-Megapixel-Hauptkamera mit Autofokus und LED-Blitz. Für Selfies steht eine 5-Megapixel-Frontkamera zur Verfügung. Das Kamera-Setup eignet sich höchstens für einfache Aufgaben wie Dokumentenscans oder Videochats – bei mäßiger Bildqualität. Der Autofokus arbeitet unzuverlässig und hat vor allem bei schwachem Licht Schwierigkeiten. Wer nur gelegentlich fotografiert und keine hohen Ansprüche an die Bildqualität stellt, kommt damit zurecht. Für hochwertige Fotos ist das Tablet keine gute Wahl.

Ausstattung

Damit das iPlay 70 Mini Ultra den Anforderungen moderner Mobile-Games gerecht wird, setzt Alldocube auf den Qualcomm Snapdragon 7+ Gen 3. Dieser leistungsstarke Prozessor kommt sonst in gehobenen Mittelklasse-Smartphones wie dem Motorola Edge 50 Pro oder dem Honor 200 zum Einsatz.

Im Alltag überzeugt das Tablet mit einer flüssigen Systemleistung. Apps starten schnell, Multitasking gelingt problemlos, und selbst anspruchsvolle Games laufen weitgehend ruckelfrei. In unserem Test liefen Titel wie Mario Run, Diablo Immortal, Call of Duty: Mobile und Genshin Impact ohne echte Beanstandung.

Im Benchmark PCmark Work 3.0 erreicht das iPlay 70 Mini Ultra beachtliche 17.000 Punkte – deutlich mehr als etwa das Xiaomi Pad 6 mit rund 14.000 Punkten. Auch bei der Grafikleistung macht das Tablet eine gute Figur und erzielt 3000 Punkte bei 3Dmark Wild Life Extreme.

Alldocube bietet das iPlay 70 Mini Ultra nur in einer Ausstattung: 12 GB RAM und 256 GB interner Speicher. Letzterer lässt sich per microSD-Karte um bis zu 1 TB erweitern. Anschlussseitig gibt es USB-C mit USB 3.1 – allerdings keinen 3,5-mm-Klinkenanschluss. Immerhin unterstützt der USB-C-Port sowohl DP out für externe Displays als auch analoge Kopfhörer mit USB-C-Stecker.

Bei der drahtlosen Konnektivität zeigt sich das Tablet auf der Höhe der Zeit: Bluetooth 5.4 und Wi-Fi 6 sorgen für schnelle und stabile Verbindungen. In unserem Praxistest funktionierten Videostreaming, große Spieldownloads und Online-Matches – etwa in Call of Duty: Mobile – einwandfrei. Die in Nutzerberichten bemängelten WLAN-Aussetzer konnten wir nicht feststellen.

Software

Das Alldocube iPlay 70 Mini Ultra wird noch mit Android 14 ausgeliefert. Die vorinstallierten Apps beschränken sich auf das Wesentliche und umfassen alle wichtigen Google-Dienste wie Maps, Gmail, Chrome, Drive, Files und Fotos.

Zusätzlich finden sich Verknüpfungen zu drei populären Spielen – Honor of Kings, Free Fire und Genshin Impact – die jedoch erst manuell heruntergeladen werden müssen. Auf überflüssige Bloatware oder eigene Alldocube-Apps verzichtet der Hersteller erfreulicherweise vollständig.

Das aktuell installierte Sicherheits-Update stammt aber aus Dezember 2024 und ist somit veraltet. Angaben zu künftigen Updates oder einem konkreten Patch-Zeitplan machen Alldocube nicht.

Akku

Trotz seiner kompakten Bauweise hat Alldocube dem iPlay 70 Mini Ultra einen überraschend leistungsstarken Akku mit 7300 mAh spendiert. Zum Vergleich: Das Lenovo Legion Y700 bringt es nur auf 6550 mAh. Im Battery Test von PCmark erreicht das Tablet eine Laufzeit von 11 Stunden im simulierten Dauerbetrieb – ein hervorragender Wert für diese Geräteklasse.

Wer allerdings viel damit spielt, muss mit einer etwa halb so langen Akkulaufzeit rechnen. Bei normaler Nutzung kommt man gut über den Tag. Liegt das Gerät im Wohnzimmer oder auf dem Nachttisch, muss es nur alle zwei bis drei Tage ans Netzteil gehen.

Im Lieferumfang liegt ein USB-C-Netzteil mit 20 Watt bei. Für eine vollständige Ladung benötigt das Tablet knapp zwei Stunden. Wer von 20 auf 80 Prozent laden will, sollte etwa 90 Minuten einplanen. Damit lädt das iPlay 70 Mini Ultra im Vergleich zur Konkurrenz erfreulich schnell. Kabelloses Laden unterstützt es allerdings nicht.

Preis

Die UVP liegt bei 400 Euro. Mit dem 10-Prozent-Rabatt-Code VCZ3686Z sowie einem Coupon im Wert von 90 Euro kostet das Tablet bei Amazon nur noch heute knapp 270 Euro.

Fazit

Auch wenn das Alldocube iPlay 70 Mini Ultra in einschlägigen Foren vereinzelt Kritik einstecken muss, hat es uns im Test positiv überrascht. Für unter 300 Euro findet man derzeit kaum ein Tablet in diesem Format, das bei Leistung und Display-Qualität mithalten kann. Neben der guten Performance überzeugen vorrangig der Widevine-Level-1-Support und die hochwertige Verarbeitung.

Einziger Schwachpunkt ist die unterdurchschnittliche Kamera, die nur für einfache Schnappschüsse taugt. Der Fokus liegt beim iPlay 70 Mini Ultra aber klar auf Gaming – und in dieser Disziplin punktet es als leicht abgespeckte, dafür günstigere Alternative zum Lenovo Legion Y700.



Source link

Künstliche Intelligenz

Teslas Autopilot: Neue Ermittlungen durch die US-Verkehrsaufsicht


Elon Musk wird nicht müde zu betonen, dass seiner Ansicht nach in autonom fahrenden Autos die Zukunft liegt. Schon seit vielen Jahren verspricht er, der unmittelbare Durchbruch stehe kurz bevor. Aktuell kämpft Tesla allerdings zu wiederholten Male damit, dass das Fahrassistenzsystem Autopilot ins Visier der US-Verkehrsaufsicht NHTSA gerät. Die Behörde untersucht unter anderem Fälle, in denen die Software Modelle der Marke auf die Gegenfahrbahn lenkte oder trotz roter Ampeln auf Kreuzungen fahren ließ. Dabei geht es um 58 Zwischenfälle, bei denen 23 Menschen verletzt wurden. Zu Todesfällen kam es nicht.

Tesla lässt Fahrer in den USA schon seit einiger Test „Full Self Driving“-Software auf öffentlichen Straßen testen. Insbesondere am Anfang veröffentlichen sie viele Videos, in denen das System zum Teil grobe Fehler machte und die Menschen am Steuer eingreifen mussten, um Unfälle zu verhindern. Laut Tesla-Chef Elon Musk wurde die Software mit neuen Versionen viel besser. Experten gehen davon aus, dass Tesla mit der permanenten Erfassung des Verkehrsgeschehens einen Erfahrungsschatz hat, der bei der Weiterentwicklung des autonomen Fahrens hilft.

Der NHTSA wurden sechs Fälle gemeldet, in denen die FSD-Software Teslas an roten Ampeln vorbei auf Kreuzungen steuerte und es dadurch zu Unfällen kam. Mehrere der Zwischenfälle ereigneten sich an derselben Kreuzung im Bundesstaat Maryland. Bei der Untersuchung soll unter anderem bewertet werden, wie gut das FSD-System Verkehrszeichen und die Verkehrsführung erkennt und sich daran orientiert.

Musk versucht gerade, Tesla auf Robotaxis und humanoide Roboter auszurichten, während die Autoverkäufe seit dem vergangenen Jahr schwächelten. In der texanischen Stadt Austin befördert die Firma mit einigen selbstfahrenden Autos Fahrgäste ohne einen Menschen am Steuer. Allerdings sitzt noch ein Aufpasser auf dem Beifahrersitz. Auch die Tesla-Robotaxis wurden bei Verstößen gegen Verkehrsregeln gefilmt. Die NHTSA startete schon vor Jahren mehrere Untersuchungen zur herkömmlichen Version des Autopilot-Assistenzsystems.

Mehr zur Marke Tesla


(mfz)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Montag: Bose-Lautsprecher verlieren Funktionen, China droht wegen neuer US-Zölle


Bose wird in Kürze wichtige Features seiner SoundTouch-Lautsprecher und Soundbars nicht mehr anbieten. Cloudbasierte Funktionen und die App werden eingestellt. Zwar werden die Audiogeräte grundsätzlich weiterhin funktionieren, doch einige Funktionen werden wegfallen. Insbesondere Langzeitkunden sind frustriert. Verärgert ist auch China und kontert Donald Trumps jüngste Zollankündigung mit scharfer Kritik. Die USA sollten ihr „falsches Vorgehen“ korrigieren, die Ergebnisse aus den vergangenen Handelsgesprächen wahren und die gegenseitigen Bedenken durch Dialog lösen. Warum eskalierte der Streit erneut und welche Folgen könnte das haben? Derweil hat die dänische EU-Ratspräsidentschaft eine Erklärung vorgelegt, wonach Minderjährige viele Apps nicht mehr nutzen können sollen. Es geht um ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige. Die allermeisten EU-Länder unterstützen den Vorschlag, nur zwei Länder sind dagegen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Der Audiogerätehersteller Bose hat eine Entscheidung getroffen, die bei zahlreichen Kunden für Verärgerung sorgt: Ab dem 18. Februar 2026 wird das Unternehmen den Cloud-Support für seine beliebten WLAN-Streaming-Lautsprecher SoundTouch und Soundbars einstellen. Die Folge ist, dass wichtige cloudbasierte Features und die zentrale App für die etwa in kleinen Heimkinos eingesetzten Systeme nicht mehr funktionieren werden. Die jetzt von der US-Firma angekündigte Maßnahme betrifft eine Produktreihe, die Bose seit 2013 auf den Markt gebracht und später um weitere Lautsprecher, Soundbars und Heimkinosysteme im Preissegment von 200 bis 1500 US-Dollar erweiterte. Einige Nutzer haben erheblich investiert. Das führt zu Kundenfrust bei Bose: SoundTouch-Geräte verlieren smarte Funktionen.

Im Handelsstreit zwischen den USA und China haben sich die Fronten zwischen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt deutlich verhärtet. Nach der Ankündigung von Präsident Donald Trump, weitere Zölle in Höhe von 100 Prozent gegen chinesische Importe zu erheben, warf Peking den USA „Doppelmoral“ vor und drohte mit Gegenmaßnahmen. Washington verallgemeinere seit Langem das Prinzip der nationalen Sicherheit, missbrauche Exportkontrollen, wende diskriminierende Maßnahmen gegen China an und dehne einseitig seine Gerichtsbarkeit bei Produkten wie Halbleitern oder Computerchips aus, so der Vorwurf des chinesischen Handelsministeriums. China hielt den USA zudem vor, mit den Maßnahmen globale Lieferketten zu stören. Es ist eine neue Eskalation im Handelsstreit: China droht den USA.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Die EU steht vor einem neuen, weitgehenden und kontroversen Schritt zum Schutz von Kindern im digitalen Raum. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten hat Unterstützung für die Einführung eines „digitalen Mündigkeitsalters“ auf EU-Ebene signalisiert. Ziel ist es, den Zugang Minderjähriger zu Social-Media-Plattformen und bestimmten Apps zu beschränken. Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen hat dazu eine Grenze von 15 Jahren ins Spiel gebracht. Bei einem informellen Ratstreffen wurde eine Erklärung zur „Gestaltung einer sicheren Online-Welt für Minderjährige“ unterzeichnet. Fast alle EU-Länder unterzeichneten das Papier, ebenso wie Norwegen und Island. Es gab kaum Abweichler: Mehrheit der EU-Staaten ist für Social-Media-Verbot für Kinder.

Wo einst nach Silber geschürft wurde, stehen heute in einem alten Bergwerkstollen unauffällige Behälter mit Millionen von abgelichteten Dokumenten: der zentrale Bergungsort (ZBO) der Bundesrepublik Deutschland. Das einmalige Archiv wird 50 Jahre alt. Rund 400 Meter tief ragt der Barbarastollen in den Schauinsland-Berg nahe des Örtchens Oberried bei Freiburg. Im Stollen befindet sich der ZBO. Hier stehen mehr als 1600 luftdichte, knapp 80 Zentimeter hohe Edelstahlbehälter in rund 50 Meter langen, zweigeschossigen Regalen. Darin befinden sich Mikrofilme, insgesamt 1,3 Milliarden Ablichtungen, darunter viele einzigartige historische Dokumente. Wir blicken auf den Bau des ZBO, die Schutzmaßnahmen und das Grundproblem der Archivare nach 50 Jahren Barbarastollen: Das geheime Archiv der Bundesrepublik.

Bald gibt es keine Sicherheitsupdates mehr für Windows 10, doch nicht alle Computer hält Microsoft fit für Windows 11. Älteren Geräten verweigert der Hersteller häufig das Upgrade, auch wenn es aus technischer Sicht keinen Grund dafür gibt. Wer nun auf Linux umsteigen will, anstatt unnötigen Elektroschrott zu produzieren oder Geld auszugeben, kann mit dem Gerät weiterhin arbeiten, muss sich aber umgewöhnen. Für Notfälle bietet es sich da an, das vertraute Windows 10 in eine virtuelle Maschine unter Linux umzuziehen. Dann lässt es sich bei Bedarf direkt unter Linux starten und Windows erscheint wie eine Anwendung in einem Fenster (oder im Vollbild) auf dem Linux-Desktop. Wie das funktioniert und für wen sich diese Lösung eignet, besprechen wir im c’t uplink: Windows 10 in eine Linux-VM umziehen.

Auch noch wichtig:


(fds)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

FAQ: Sammelklage gegen Meta vor Hamburger Gericht


Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am heutigen Freitag (11.00 Uhr) mit dem Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können.

Nach Vorstellung der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.

Musterfeststellungsklagen, etwa bekannt aus dem VW-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.

Der Vorfall liegt Jahre zurück: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollten laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.

Die zuständige irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann. Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadenersatz geltend machen können. November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu gehören.

Die Verbraucherzentrale teilte mit, bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Website des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.

Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sich das Gericht am Freitag zunächst mit formellen Fragen beschäftigen werde. Laut dem Hanseatischen Oberlandesgericht soll darüber gesprochen werdne, ob das Gericht überhaupt für die Klage zuständig sei. Wie lange verhandelt werde, könne nicht abgesehen werden. Am Ende der Sitzung am Freitag sei jedenfalls nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein gesonderter Verkündungstermin solle bekanntgegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich.


(emw)



Source link

Weiterlesen

Beliebt