Künstliche Intelligenz
Altgeräte: Bundesregierung will Entsorgung von Elektroschrott verbessern
Allein über 300 Millionen ausgediente Handys, Tablets und Laptops schlummern hierzulande laut Branchenbeobachtern ungenutzt in privaten Haushalten und werden nicht entsorgt. Um diesen Schatz aus wertvollen Rohstoffen zu heben und diese Form von Elektroschrott einem hochwertigen Recycling zuzuführen, will die Bundesregierung die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten erleichtern. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Entwurf für eine erneute Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf den Weg gebracht. Er sieht vor, dass Sammelstellen in erfassten Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden müssen.
Kunden soll es so leichter fallen, „die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen und alltagsnah nutzen können“, teilt das federführende Bundesumweltministerium mit. Ein Symbol mit einer durchgestrichenen Mülltonne soll zudem künftig unmittelbar am Ladenregal darauf hinweisen, dass ein Elektrogerät nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist. Eine Verbesserung der Information sei zentral, um mehr ausgediente Geräte dem Recycling zuzuführen.
Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in 21 Supermärkten und Drogerien deckten gerade erst auf: Knapp die Hälfte dieser Filialen nahm keinen Elektroschrott entgegen. Die Organisation will daher gegen Unternehmen der Edeka-Gruppe, Aldi-Nord, Netto Marken-Discount und Müller-Drogeriemarkt klagen.
Der Bundestag beschloss 2021 die jüngste einschlägige ElektroG-Reform. Dadurch sind Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 m2 verpflichtet, bei einem Verkauf elektronischer Geräte wie Rasierer, Handys oder Powerbanks diese auch zurückzunehmen. Die DUH fordert eine Rücknahmepflicht für alle Supermärkte und Drogerien, unabhängig von der Größe. Möglichst professionelle Sammelbehältnisse sollten in der Nähe des Kassenbereichs stehen. So weit will die Regierung mit den geplanten Vorgaben, die noch den Bundesrat und Bundestag passieren müssen, aber nicht gehen.
Brandrisiko von Lithium-Batterien mindern
Vor allem schwebt dem Kabinett mit dem Anlauf auch vor, Brandrisiken zu minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten entstehen. Für die Entsorgungswirtschaft berge die unsachgemäße Erfassung solcher zunehmend fest verbauter Akkus „erhebliche Gefahrenpotenziale“, heißt es. Bei der Sammlung am Wertstoffhof dürfe künftig daher nur noch geschultes Personal Elektro-Altgeräte einsortieren. Das soll sicherstellen, dass enthaltene Batterien – sofern möglich – entfernt und gesondert entsorgt werden.
Zugleich sieht der Entwurf eine erweiterte Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten vor. Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen sollen verpflichtet werden, einschlägige ausgediente Geräte zurückzunehmen und darüber ausdrücklich zu informieren. Ein Neukauf sei nicht nötig. Schon heute können Kunden Einweg-Vapes genauso wie andere Elektrokleingeräte bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und – bis zu einer Kantenlänge von zu 25 cm – auch im Lebensmitteleinzelhandel kostenlos abgeben. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sprach von einem guten Hebel für den Schutz der Umwelt: „Was man recyceln kann, muss man nicht umweltschädlich neu abbauen.“
(mma)