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AMD Ryzen Threadripper 9000 kommen in Deutschland und Österreich an


Acht Prozessoren aus AMDs neuer Baureihe Ryzen Threadripper 9000 sind bei Händlern in Deutschland und Österreich erhältlich. Je nach Modell verwenden sie 24 bis 96 CPU-Kerne mit Zen-5-Architektur – sie entsprechen weitgehend den Serverprozessoren Epyc 9005 alias Turin.

AMD unterscheidet wie gewohnt zwischen den Ryzen Threadripper Pro für Workstations und den Nicht-Pro-Modellen für High-End-Desktop-PCs (HEDT). Letztere erscheinen in drei Varianten: Der Ryzen Threadripper 9960X (ab 1546,82 €) begnügt sich mit 24 CPU-Kernen, der 9970X (ab 2588,99 €) nutzt 32 Kerne und der 9980X (ab 5188,98 €) 64 Kerne.

Den Prozessor-Vollausbau mit 96 Kernen gibt es nur als Pro-Variante in Form des Ryzen Threadripper Pro 9995WX (ab 11968,99 €). Untenrum gibt es den 16-Kerner Ryzen Threadripper Pro 9955WX (ab 1688,99 €). Auch er kommt mit dem großen I/O-Die, kann also 128 PCI-Express-5.0-Lanes bereitstellen.

Zur Nutzung aller 128 PCIe-5.0-Lanes benötigen die Pro-Modelle ein WRX90-Mainboard. Das Angebot im Einzelhandel ist überschaubar – Asrock und Asus bieten je eine Platine an. WRX90-Mainboards haben acht Speicherbänke für die acht RAM-Kanäle der Ryzen Threadripper Pro 9000 (Octa-Channel-RAM).

Die Prozessoren laufen auch in TRX50-Mainboards, sind dann aber auf 48 nutzbare PCIe-5.0-Lanes (zuzüglich reichlich PCIe 4.0) und vier RAM-Kanäle (Quad-Channel-RAM) beschränkt. Die Nicht-Pro-Varianten funktionieren ausschließlich im Zusammenspiel mit TRX50-Mainboards. Solche bietet neben Asrock und Asus auch Gigabyte an. Übertaktungsfunktionen wie der Precision Boost Overdrive (PBO) und EXPO-Speicher (Extended Profiles for Overclocking) sind freigeschaltet.

BIOS-Updates für alle WRX90- und TRX50-Mainboards stehen über die jeweiligen Produktseiten bereit.

Diverse Händler wollen sowohl die Ryzen Threadripper Pro 9000 als auch die normalen Ryzen Threadripper 9000 in den kommenden Tagen ausliefern.


(mma)



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Deutscher Heizungsmarkt: Schlechteste Verkaufszahlen seit 15 Jahren befürchtet


Der Heizungsmarkt in Deutschland steckt in der Krise. Im ersten Halbjahr sank der Absatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 22 Prozent auf 296.500 Stück. Zwar stiegen im ersten Halbjahr die Absatzzahlen von Wärmepumpen – von den Zielen ist die Branche aber weit entfernt. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nannte die Zahlen dramatisch.

Im ersten Halbjahr ging die Zahl der verkauften Gasheizungen laut der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Zahlen um 41 Prozent auf 132.500 Stück zurück, der Absatz von Ölheizungen um 81 Prozent auf 10.500 Stück. Bei Wärmepumpen gab es ein Plus von 55 Prozent auf 139.500 Stück.

„Es gibt eine grundsätzliche Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Rahmenbedingungen“, sagte Staudt. „Die Bedingungen, eine neue Gasheizung einzubauen, sind zunehmend komplex geworden. Das andere ist die Unsicherheit, wie der Emissionshandel ab 2027 sich auf die Preise für fossile Energie auswirken wird. Das Dritte ist die kommunale Wärmeplanung.“ Viele Verbraucher warteten ab, was in ihrer Kommune passiere.

Der Verband erwarte bei Wärmepumpen einen Jahresabsatz von rund 250.000 Stück dieses Jahr, sagte BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt der dpa. „Das ist die Hälfte von dem politisch avisierten Ziel. Wir haben das Ziel der alten Bundesregierung unterstützt – aber immer betont, dass dafür die Rahmenbedingungen durch politische Maßnahmen deutlich verbessert werden müssten. Das ist aber unter der alten Bundesregierung nicht geschehen. Umso mehr ist eine Verlässlichkeit bei der Förderung extrem wichtig. Sie stützt das aktuelle Marktgeschehen.“

„Wir brauchen schnellstmöglich Klarheit, wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz weitergeht. Die Politik darf nicht warten bis zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im Mai 2026, die ohnehin viel umfangreicher ist. Wir brauchen dieses Jahr Klarheit über das GEG.“

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Die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – ist offen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es, das Heizungsgesetz werde abgeschafft. Was das genau bedeutet, ist aber offen. Die milliardenschwere Heizungsförderung will die Koalition fortsetzen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft. Ziel der Reform ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen staatlich geförderten schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. In der Kritik stehen vor allem detaillierte Regelungen zu Anforderungen an klimafreundliche Heizungen. Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.

Die Zahlen deuteten darauf hin, dass bis Jahresende nicht mal 600.000 Heizungen abgesetzt sein könnten, sagte Staudt. „Das wäre der schlechteste Jahresabsatz seit 15 Jahren, nach einem bereits schlechten Jahr 2024“, erklärte er. Dazu komme noch der Kontext, dass Unternehmen in den letzten Jahren erheblich in Wärmepumpen-Kapazitäten investiert haben. „Zum anderen muss man sehen, dass es immer mehr Anbieter gibt, gerade im Segment der Wärmepumpen“, sagte Staudt.

Die Hersteller hätten bereits Maßnahmen ergriffen und alle Optionen zur Konsolidierung genutzt. Nehme der Druck zu, könnten weitergehende Maßnahmen im Raum stehen.


(nen)



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Großbritannien: Pornhub und Co knicken bei Altersverifizierung ein


In Großbritannien müssen seit Freitag auch alle Online-Portale, die nutzergeneriertes pornografisches Material hosten, „hochwirksame“ Maßnahmen zur Altersverifikation oder -schätzung einsetzen. Dazu sind alle einschlägigen Anbieter zwar prinzipiell bereits seit Längerem mit dem umstrittenen Online Safety Bill verpflichtet. Doch nun greifen die einschlägigen, im Januar publizierten Branchenrichtlinien der britischen Regulierungsbehörde Ofcom vollständig. Diese geben vor, wie betroffene Betreiber von Webseiten und Apps die erforderlichen Alterschecks umsetzen sollen.

Die Ofcom freute sich kurz vor dem Greifen der Deadline, dass ein Wandel im Markt feststellbar sei: „Im vergangenen Monat haben sich Großbritanniens größte und beliebteste Anbieter von Diensten für Erwachsene – darunter Pornhub – sowie Tausende kleinerer Websites dazu verpflichtet, in allen ihren Diensten Altersprüfungen einzuführen.“ Laut der BBC sollen bereits rund 6000 Betreiber von Erotik-Plattformen mitmachen. Für die Ofcom ist damit sichergestellt, „dass es für Kinder im Vereinigten Königreich schwieriger sein wird, auf Online-Pornos zuzugreifen, als in jedem anderen OECD-Land.“

Auch andere Plattformen haben dem Regulierer zufolge inzwischen angekündigt, eine Alterssicherung einzuführen. Darunter seien Bluesky, Discord, Grindr, Reddit und X. Die Ofcom droht zugleich, „gegen jedes Unternehmen vorzugehen, das pornografische Inhalte zulässt und die Anforderungen zur Altersüberprüfung nicht fristgerecht erfüllt“. Die Behörde kündigte an, „voraussichtlich schon nächste Woche Untersuchungen zu einzelnen Diensten“ einzuleiten. Elf solcher Fälle seien bereits anhängig.

Aylo, die Betreiberfirma der Erotik-Portale Pornhub, YouPorn und Redtube, kämpft in Ländern wie Frankreich gerichtlich gegen dortige Pflichten zur Alterskontrolle. Den britischen Ansatz unterstützt das Unternehmen aber. Die Ofcom habe sich mit Interessenvertretern der Branche beraten und „eine Reihe flexibler Methoden zur Alterssicherung vorgestellt, die weniger aufdringlich sind als die, die wir in anderen Rechtsräumen gesehen haben“, begründet Aylo das Mitspielen. Das habe sich vertrauensstiftend ausgewirkt.

Als Verfahren kommen laut den Ofcom-Leitlinien etwa in Frage: Open Banking, also der Rückgriff auf offene Schnittstellen fürs Online-Banking, ein Lichtbildabgleich mit offiziellen Dokumenten oder eine Einstufung mithilfe biometrischer Gesichtserkennung. Zulässig sind zudem eine Altersüberprüfung durch Mobilfunk- oder Kreditkartenanbieter, die Nutzung digitaler Identitätsdienste (eID) und eine E-Mail-basierte Altersschätzung.

„Was den tatsächlichen und sinnvollen Schutz betrifft, ist das Modell von Ofcom das robusteste, das wir bisher gesehen haben“, lobt Aylo. Die Anforderungen seien praktisch umsetzbar. Grundsätzlich plädiert die Betreiberfirma aber für einen anderen Ansatz: Eine Verifizierung auf Geräte- und Betriebssystemebene wäre ihr zufolge effektiver als eine websitebasierte Überprüfung. Dagegen laufen wiederum App-Store-Betreiber wie Google und Apple Sturm. Laut einer Studie ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.


(nen)



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OLG-Urteil: Spieler können Verluste bei illegalem Online-Casino zurückfordern


Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Spielern gegenüber Anbietern von illegalen Online-Casinospielen deutlich gestärkt. In dem Fall hatte ein Spieler zwischen 2014 und 2020 dem Online-Glücksspiel bei einem in Malta ansässigen Anbieter gefrönt, der in Deutschland keine gültige Lizenz besaß. Der Spieler forderte von dem Anbieter 505,98 Euro zurück, da die Spielverträge aufgrund des Verstoßes gegen Paragraf 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit dem einschlägigen Paragrafen 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig seien.

Der beklagte Casino-Betreiber hielt dagegen, dass der Spieler die Illegalität der Spiele gekannt habe und dass deutsches Recht aufgrund der internationalen Ausrichtung des Angebots nicht anwendbar sei. Das OLG Brandenburg bestätigte jedoch in der jetzt publik gewordenen, aber noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 16. Juni 2025 im Kern das Urteil der Vorinstanz und sprach dem Spieler den vollen Erstattungsbetrag zu (Az.: 2 U 24/25).

Die Brandenburger Richter stützten ihre Entscheidung auf zwei Hauptpfeiler: Sie stellen klar, dass Paragraf 4 GlüStV ein sogenanntes Verbotsgesetz ist. Ein Verstoß dagegen führt dazu, dass die geschlossenen Spielverträge von Anfang an unwirksam sind. Dies ist eine gefestigte Rechtsprechung, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird.

Der Anbieter versuchte, die Rückforderung mit Blick auf Paragraf 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzuwehren. Diese Vorschrift besagt, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Leistende – hier der Spieler – durch die Leistung selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ihm dies bekannt war oder er es leichtfertig ignorierte.

Das OLG wies diese Argumentation zurück. Ihm zufolge habe nicht festgestellt werden können, dass dem Spieler die Illegalität bewusst gewesen sei oder er sich dieser Erkenntnis leichtfertig verschlossen hätte. Ausschlaggebend war hier demnach nicht, ob der Spieler die Rechtslage hätte kennen können, sondern ob sich ihm konkrete Zweifel an der Legalität des Angebots aufdrängen mussten. Angesichts der deutschsprachigen Gestaltung und aktiven Werbung für deutsche Spieler war dies laut dem Gericht nicht der Fall. Es betont, dass eine pauschale Anwendung dieser Vorschrift den Spielerschutz untergraben würde, insbesondere da der Gesetzgeber ein Verbot nicht lizenzierter Angebote bewusst erlassen hat.

Ferner erkannte das OLG auch sogenannte deliktische Ansprüche des Spielers an. Das bedeutet, dass der Anbieter aufgrund einer unerlaubten Handlung wie hier des Verstoßes gegen Schutzbestimmungen wie das Glücksspielgesetz zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.

Der OLG-Beschluss reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, die Spielern die Rückforderung ihrer Verluste ermöglichen, auch wenn sie selbst an den illegalen Casino-Angeboten teilgenommen haben. Er verdeutlicht, dass die Gerichte die Verantwortung der Online-Glücksspielanbieter, die keine hierzulande gültige Lizenz haben, immer stärker in den Fokus nehmen.

Zugleich lehnten es die Brandenburger Richter ab, das Verfahren auszusetzen und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Sie verwiesen auf bereits vorhandene Rechtsprechung der Luxemburger Richter, die nationale Glücksspielbeschränkungen für vereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Da der beklagte Anbieter nie versucht habe, eine Konzession zu erhalten, erkannte das OLG hier auch keine Relevanz der jüngsten Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) insbesondere zu Sportwetten an den EuGH.

Das Urteil habe wichtige verfahrensrechtliche Aspekte beleuchtet, erläutert der IT-Rechtsanwalt Jens Ferner. Dies gelte insbesondere für die sogenannte Prozessstandschaft. Diese bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Kläger in eigenem Namen klagen darf, obwohl er seine Ansprüche zur Prozessfinanzierung abgetreten hat. Es handelt sich um die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Das sei relevant im Zusammenhang mit der zunehmenden Anzahl von Klagen, die von Drittfinanzierern unterstützt werden, weiß der Jurist.

Während der BGH Banken und Zahlungsdienstleister verstärkt aus der Haftung nehme, gerieten die Veranstalter von Glücksspielen selbst immer stärker in die zivilrechtliche Verantwortung, führt Ferner aus. Diese Entwicklung sei „folgerichtig und verfassungsrechtlich geboten“. Der Richterspruch markiere so auch ein „Etappenziel in der praktischen Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols“. Er stelle zudem einen weiteren wichtigen Schritt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des illegalen Online-Glücksspiels in Deutschland dar und sende ein klares Signal an die Anbieter.


(nen)



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