Datenschutz & Sicherheit
Anbieter von Alterskontrollen horten biometrische Daten
In der aktuell laufenden Debatte um Alterskontrollen im Netz lohnt sich der Blick nach Australien. Ab Dezember sollen dort Kontrollen gelten, wie sie derzeit verschiedene Politiker*innen auch in Deutschland fordern. Besucher*innen von Social-Media-Seiten sollen demnach ihren Ausweis vorlegen oder ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.
Das bedeutet einen tiefen Eingriff in Grundrechte wie Datenschutz, Privatsphäre, Teilhabe und Informationsfreiheit. Was für eine Technologie will der australische Staat Millionen Nutzer*innen aufbrummen? Genau das sollte ein von der australischen Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten klären. Erstellt wurde es von einer Prüfstelle für Alterskontroll-Software, der Age Check Certification Scheme (ACCS).
Die australische Kommunikationsministerin sieht in dem Gutachten eine Bestätigung ihrer Regierungspläne: „Auch wenn es keine Patentlösung für Altersverifikation gibt, zeigt dieses Gutachten, dass es viele wirksame Möglichkeiten gibt – und vor allem, dass der Schutz der Privatsphäre der Nutzer gewährleistet werden kann“, zitiert sie die Nachrichtenagentur Reuters.
Gutachten umschifft kritische Aspekte gezielt
Zu dieser voreiligen Einschätzung kann man kommen, wenn man sich nur die farbenfroh gestalteten Zusammenfassungen des Gutachtens anschaut. Dort steht etwa: „Altersverifikation kann in Australien privat, effizient und effektiv durchgeführt werden“, und: „Die Branche für Altersverifikation in Australien ist dynamisch und innovativ“. Na, dann!
Erst bei näherer Betrachtung zeigt sich, wie das Gutachten kritische Aspekte von Alterskontrollen durch gezielte Priorisierung und Rahmensetzung umschifft. Auf diese Weise wird das Papier zur fadenscheinigen Argumentationshilfe für eine vor allem politisch gewollte Maßnahme.
- Schon zu Beginn machen die Gutachter*innen klar, dass sie einen engen Rahmen setzen und kritische Aspekte ausblenden. Allerdings ist das äußerst sperrig formuliert – möglicherweise, damit es weniger auffällt: „Auch wenn der Bericht in politischen Fragen neutral ist und sich nicht auf ein spezifisches Regulierungssystem bezieht, bedeutet dies nicht, dass es in bestimmten politischen oder regulatorischen Kontexten nicht zusätzliche Komplexitäten, operative Herausforderungen oder Anforderungen geben wird.“
- Eine zentrale Kritik am Einsatz strenger Alterskontrollen ist, dass sie das grundlegend falsche Mittel sind, um Jugendliche im Netz zu schützen. Das „Ob“ wird im Gutachten allerdings nicht thematisiert. „Der Bericht stellt weder eine Reihe von Handlungsempfehlungen noch eine Befürwortung bestimmter Technologien zur Alterskontrolle dar“, heißt es.
- Eine weitere zentrale Kritik an Alterskontrollen ist, dass sich Nutzer*innen nicht auf die Datenschutz-Versprechen von Anbietern verlassen können. Woher soll man wissen, dass erfasste Ausweisdaten nicht missbraucht werden? Auch hierfür sieht sich das Gutachten nicht zuständig. „Im Gutachten geht es auch nicht darum, zu überprüfen, ob jedes einzelne Produkt wie behauptet funktioniert.“
Das wirft die Frage auf, was die Gutachter*innen eigentlich begutachtet haben. Hierzu heißt es: Sie haben „festgestellt, ob Technologien zur Alterskontrollen technisch machbar und operativ einsetzbar sind“. Außerdem haben sie geprüft, ob sich Anbieter dabei an Standards und Zertifizierungen halten.
Gutachten: Manche Anbieter horten biometrische Daten
Trotz ihres schmalspurigen Vorgehens haben die australischen Gutachter*innen alarmierende Funde gemacht. So berichten sie von „besorgniserregenden Hinweisen“, dass zumindest manche Anbieter in übermäßigem Eifer bereits Werkzeuge entwickeln, damit Aufsichtsbehörden und Polizei auf erhobene Daten zugreifen können. „Dies könnte zu einem erhöhten Risiko von Datenschutzverletzungen führen, da Daten unnötig und unverhältnismäßig gesammelt und gespeichert werden.“ Es mangele an Richtlinien.
Das Gutachten bestätigt damit eines der größten Bedenken der Kritiker*innen: Dass Alterskontrollen zum Datenschutz-Alptraum werden, weil Anbieter die erhobenen Daten horten und an Behörden weitergeben. Die Gutachter*innen schreiben: „Das beinhaltete die Speicherung vollständiger biometrischer Daten oder Dokumentendaten aller Nutzer*innen, selbst wenn eine solche Speicherung nicht erforderlich oder angefragt war.“
Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden: Datensparsame Alterskontrollen sind wohl technisch möglich, auch anonyme. Einen Praxistest in der Fläche haben solche Ansätze aber bislang nicht bestanden. Nutzer*innen bringt es nichts, wenn sie bei ihrer alltäglichen Nutzung dann doch Datenschluckern zum Opfer fallen. Die EU-Kommission arbeitet gerade selbst an einer datenschutzfreundlichen Lösung, hat es aber noch nicht über das unzureichende Niveau pseudonymer Verifikation hinaus geschafft.
Auffällig industriefreundliche Formulierungen
Wer einem Kontrollsystem keine Dokumente anvertrauen will, kann es auch mit biometrischen Daten versuchen. Dann soll eine Software anhand individueller Merkmale im Gesicht das Alter abschätzen, oftmals werden solche Systeme als KI bezeichnet. Dabei passieren Fehler, und diese Fehler treffen nicht alle Gesellschaftsgruppen gleich, wie auch das Gutachten feststellt. Falsche Ergebnisse gibt es etwa seltener bei weißen Männern, häufiger bei weiblich gelesenen Personen und People of Color.
Die Formulierungen im Gutachten sind an dieser Stelle auffällig industriefreundlich. So heißt es etwa: „Die Unterrepräsentation indigener Bevölkerungsgruppen in Trainingsdaten bleibt eine Herausforderung, insbesondere für die First Nations, wobei Anbieter diese Lücken anerkannten und sich zur Behebung durch Fairness-Audits und Diversifizierung der Datensätze verpflichteten.“
Es gehört zum Vokabular der Öffentlichkeitsarbeit, Mängel als „Herausforderung“ herunterzuspielen. Die angesprochene „Verpflichtung“ ist wohl eher freiwillig, und deshalb gar keine „Verpflichtung“. Bis wann genau die gelobten Besserungen in die Tat umgesetzt werden sollen, steht nicht im Gutachten – dabei sollen die Alterskontrollen schon ab Dezember gelten.
Weitere Probleme hat biometrische Alterserkennung ausgerechnet bei der Gesellschaftsgruppe, die das Ziel aller Maßnahmen sein soll: junge Menschen. Hierzu schreiben die Gutachter*innen: Es sei ein „fundamentales Missverständnis“, zu glauben, die Technologie könne das genaue Alter einer Person einschätzen. Fehleinschätzungen seien „unvermeidlich“; vielmehr brauche es Pufferzonen. Dabei ist das exakte Alter gerade der Knackpunkt, wenn Angebote etwa ab 13, ab 16 oder ab 18 Jahren sein sollen. Es gibt keinen Spielraum für Puffer.
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Nachrichtenmedien sind auf Framing nicht hereingefallen
Dem Gutachten zufolge würden die „meisten“ Systeme mindestens 92 Prozent der Proband*innen über 19 Jahren korrekt als volljährig einschätzen. Aber schon Fehlerraten im einstelligen Prozentbereich betreffen bei 1 Million Nutzer*innen Zehntausende Menschen. In Australien leben rund 27 Millionen Menschen.
Der Einsatz biometrischer Alterskontrollen ergibt am ehesten für Erwachsene Sinn, die deutlich über 18 Jahre alt sind. In diesem Fall ist das exakte Alter zweitrangig; es genügt der Befund, dass eine Person nicht mehr minderjährig ist. Für Jugendliche dagegen ist die Technologie praktisch nutzlos. Ganz so deutlich formulieren das die Gutachter*innen allerdings nicht. Sie schreiben mit Blick auf junge Nutzer*innen, dass „alternative Methoden“ erforderlich sind.
Die trügerische Sicherheit von Alterskontrollen im Netz
Weiter schreiben sie, wenn die Technologie „verantwortungsvoll konfiguriert und in verhältnismäßigen, risikobasierten Szenarien eingesetzt wird, unterstützt sie Inklusion, verringert die Abhängigkeit von Ausweisdokumenten und erhöht die Privatsphäre der Nutzer*innen“. Die Betonung sollte hier auf dem Wörtchen „wenn“ liegen. Denn wenn all diese Bedingungen nicht zutreffen, richtet die Technologie breiten Schaden an.
Blumig verfasste Passagen wie diese legen den Verdacht nahe: Die nach eigenen Angaben „unabhängige“ australische Prüfstelle liefert mit ihren Formulierungen gezielt das, was der politisch motivierte Auftraggeber gern hören möchte. Die Kosten für das Gutachten betrugen laut Guardian umgerechnet rund 3,6 Millionen Euro.
Wir erinnern uns, Australiens Kommunikationsministerin äußerte sich zu dem Gutachten optimistisch. Nachrichtenmedien sind auf dieses Framing allerdings nicht hereingefallen. So haben etwa auch die Agentur Reuters und das deutsche Medium heise online in den Mittelpunkt gerückt, welche Bedenken das Gutachten untermauert.
Datenschutz & Sicherheit
Oracle CPU: Groß-Patch-Tag mit 374 Softwareflicken
Oracle liefert zum vierteljährlichen, „Critical Patch Update“ (CPU) genannten Patchday im Oktober 374 Softwareflicken aus. Admins sollten prüfen, ob sie betroffene Produkte in ihren Netzen einsetzen, und die Aktualisierungen zügig installieren.
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Auf der Übersichtsseite listet Oracle alle betroffenen Produkte und die darin mit den Aktualisierungen geschlossenen Sicherheitslücken auf. Als kritisches Risiko eingestufte Sicherheitslücken sollten besonders zügig angegangen werden. Die finden sich etwa in Oracle GoldenGate, Oracle Communications und zugehörigen Applications, Oracle E-Business Suite, Oracle Financial Services Applications, Oracle Fusion Middleware, Oracle JD Edwards, Oracle MySQL, Oracle PeopleSoft und Oracle Siebel CRM.
Oracle: Nicht nur kritische Sicherheitslücken bedürfen Aufmerksamkeit
In mehreren Produkten klaffen zudem Sicherheitslecks, die eine kritische Risikoeinstufung nur knapp verfehlen. Auch hier sollten IT-Verantwortliche schnell handeln. Etwa die populäre Virtualisierungssoftware VM Virtualbox weist mehrere hochriskante Schwachstellen auf. Die bessern die nun verfügbaren Updates auf Virtualbox 7.2.4 respektive 7.1.14 aus.
Sicherheitslücken in Oracle-Produkten sind bei Cyberkriminellen begehrt. Erst vergangene Woche musste Oracle außer der Reihe Schwachstellen in der Oracle E-Business-Suite ausbessern. Neben der bereits angegriffenen Zero-Day-Lücke CVE-2025-61882, die mit einem CVSS-Wert von 9.8 als „kritisch“ gilt, hatten die Entwickler noch eine weitere gefunden. Die Schwachstelle CVE-2025-61884, eine Server-Side-Request-Forgery, hat als Risikoeinstufung zwar lediglich den CVSS-Wert 7.5, Risiko „hoch„, erhalten. Aber auch die hat die US-Cybersicherheitsbehörde CISA inzwischen in den „Known Exploited Vulnerabilities“-Katalog aufgenommen, das heißt, sie wird bereits aktiv im Netz angegriffen. Die ältere Lücke wurde zudem für Erpressungsversuche mit Ransomware missbraucht.
Der nächste planmäßige Oracle-Critical-Patch-Update-Tag findet am 20. Januar 2026 statt.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Keine Strategie für Umstieg auf Windows 11
Mitte Oktober hat Microsoft den Support für Windows 10 eingestellt. Nutzer*innen müssten also auf die nächste Windows-Version upgraden – oder sich für ein anderes Betriebssystem entscheiden. Und das besser gestern als heute, wenn sie sich keine Malware einfangen wollen. Wer den Umstieg nicht schafft, kann sich zumindest für begrenzte Zeit noch für grundlegende Sicherheitsupdates (ESU) registrieren.
Auch die Bundesverwaltung nutzt Windows 10, scheint sich auf die Umstellung jedoch bislang kaum vorbereitet zu haben. Sascha H. Wagner, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei und im Haushaltsausschuss, hat beim Bundesministerium für Finanzen nachgefragt: Wie viele Rechner laufen mit Windows 10? Wie viel wird die Umstellung auf Windows 11 kosten? Bis wann sollen diese Rechner mit Windows 11 ausgestattet sein?
Auf diese Fragen erhielt er jedoch keine Antwort. Denn entsprechende Informationen liegen nicht gesammelt und verfügbar vor. Um sie beantworten zu können, müsste das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erst „umfangreiche Erhebungen“ vornehmen, so das BMF in seinem nicht-öffentlichen Antwortschreiben.
Keine Ressourcen, um betroffene Rechner zu zählen
Auch die Fragen, wie viele Rechner der Bundesverwaltung mit dem Support-Ende von Windows 10 unbrauchbar werden und wie teuer es wird, neue Geräte mit Windows 11 anzuschaffen, lässt das BMF offen.
Der Aufwand, hierzu Informationen einzuholen, übersteige den Umfang einer „ansonsten üblichen Einzelberichtsanforderung“, heißt es. Linken-Politiker Wagner sagt: „Dass das Digitalministerium unter Karsten Wildberger nicht weiß, wie der erzwungene Umstieg von Windows 10 auf Windows 11 in der Bundesverwaltung umgesetzt wird, ist erschreckend.“
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Dabei wurde ein zentrales Lizenzmanagment für den Bund schon im Jahr 2019 beschlossen. Fortschritte verspricht der Bund seit Jahren. Die Idee hinter dem lange angekündigten Projekt ist, dass Bundesbehörden Informationen zu Lizenzen offen einsehen können.
Nicht zuletzt die Kritik des Bundesrechnungshofs gab hier den Ausschlag: Der bemängelte mehrfach (PDF), dass Transparenz zwischen Bundesbehörden fehle. Das wiederum führe dazu, dass Behörden Software häufig nicht wirtschaftlich einsetzen. Dabei käme es häufiger zu Über- oder Unterlizenzierungen. Wüssten Behörden, was andere einkaufen und zu welchen Konditionen, könnten sie Lizenzen zwischen Behörden tauschen und hätten auch bei Einkaufsgesprächen eine bessere Verhandlungsposition.
Keine Ressourcen, um Lizenzen zentral zu verwalten
Doch der Plan einer Zentralstelle konnte laut BMF „mangels entsprechender Ressourcen“ bislang nicht umgesetzt werden. Es gibt also noch immer keine zentrale Stelle, die Informationen zu Lizenzen bei den Ministerien und anhängigen Behörden einfordert und zentral veröffentlicht. Zwar könnten Behörden inzwischen über ein Lizenzverwaltungstool ein rechtssicheres und wirtschaftliches Lizenzmanagement aufbauen, so das BMF. Doch seien Behörden nicht dazu verpflichtet, eines zu betreiben.
Statt das Projekt des Lizenzmanagements für den Bund weiter voranzubringen, will das BMDS nun einen zentralen Datenpool im Bund aufbauen. Darin sollen laut BMF auch die Lizenzinformationen der einzelnen Häuser zusammenlaufen.
Das Support-Ende von Windows 10 bringt den Bund samt Verwaltung hier anscheinend nicht aus der Ruhe. Das könnte daran liegen, dass Microsoft zumindest Sicherheitsupdates weiter fließen lässt – für Organisationen und Behörden können dabei jedoch pro Gerät Kosten anfallen. Dabei müsste es eigentlich darum gehen, „die Abhängigkeit und die explodierenden Kosten für Microsoft-Produkte zu reduzieren“, so Wagner.
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdate: Unberechtigte Zugriffe auf Zyxel-Firewalls möglich
Die Firewall-Serien ATP, USG FLEX und USG FLEX 50(W)/USG20(W)-VPN sind verwundbar. Angreifer können an zwei Sicherheitslücken ansetzen. Um Instanzen abzusichern, sollten Admins das verfügbare Sicherheitsupdate installieren.
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Die Gefahren
Beide Schwachstellen (CVE-2025-8078, CVE-2025-9133) sind mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Im ersten Fall müssen Angreifer bereits über Administratorrechte verfügen, um eigene Befehle auf Systemebene ausführen zu können. In dieser Position steht ihnen aber ohnehin schon Tür und Tor offen.
Im zweiten Fall müssen Angreifer den ersten Abschnitt der Einrichtung zur Zwei-Faktor-Authentifizierung abgeschlossen haben. Ist das gegeben, können sie Systemkonfigurationen einsehen und herunterladen.
Instanzen schützen
Auch wenn es bislang keine Berichte zu Attacken gibt, sollten Admins das Sicherheitsupdate ZDL V5.41 zeitnah installieren. In einer Warnmeldung geben die Entwickler an, dass die ZDL-Ausgaben V4.32 bis einschließlich V5.40 von den Sicherheitslücken betroffen sind.
Zuletzt haben die Entwickler im April dieses Jahres Sicherheitsupdates für Firewalls veröffentlicht.
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(des)
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