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Android: Millionenurteil gegen Google wegen Datenübertragung im Hintergrund


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google soll kalifornischen Android-Nutzen insgesamt 314,6 Millionen US-Dollar bezahlen. So lautet das Urteil eines kalifornischen Geschworenengerichts. Grund ist, dass Google nicht offengelegt hat, dass das Handybetriebssystem Android sowie Google Apps auch dann Daten an Google übertragen, wenn das Handy gar nicht aktiv genutzt wird und die Apps im Hintergrund oder geschlossen sind. Die geernteten Daten förderten Googles Geschäft, insbesondere das Werbegeschäft, zeiht die Sammelklage.

In diesem Fall geht es allerdings nicht um Datenschutz, sondern direkt um Geld: Die Android-Smartphones warteten mit der Datenübertragung nämlich nicht auf WLAN-Zugang mit Datenflatrate, sondern verbrauchten durchaus Datenvolumen des jeweiligen Mobilfunkvertrages. Das schade den Nutzern, weil sie dadurch höhere Kosten hätten oder früher in die Bandbreitendrosselung ihres Mobilfunkanschlusses gerieten.

Die Klage wurde 2019 als Sammelklage im Namen aller natürlichen Personen mit Wohnsitz in Kalifornien, die ein Android-Handy nutzen, erhoben. Die betreibenden Anwälte hatten nämlich die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzbedingungen und die Verträge für Google Play (Nutzungsbedingungen sowie Managed Google Play Agreement) studiert; dabei fanden sie keinen Hinweis auf die Datennutzung im Hintergrund.

Außerdem bekrittelt die Klage, dass Android eine Einstellungsmöglichkeit fehle, solche unerwünschten Datenübertragungen auf WLAN-Verbindungen zu beschränken. Zwar zeige Apples Handybetriebssystem iOS ähnliches Verhalten, schicke aber deutlich weniger Daten im Hintergrund über Mobilfunk.

Nun habe die Kläger Geschworene des Superior Court Kaliforniens im County Santa Clara überzeugen können (Csupo, Burke et Hecht v Google, Az. 19CV352557). Sie haben Google zur Zahlung von 314.626.932 Dollar verurteilt. Google hat umgehend angekündigt, Rechtsmittel zu ergreifen. Das Urteil verstehe „Dienste, die wichtig für die Sicherheit, Leistung und Verlässlichkeit von Android-Geräten sind“, falsch.

Die in erster Instanz obsiegenden Sammelklageanwälte freuen sich: Es dürfte das erste Mal sein, dass Geschworene nicht genehmigten Datenverbrauch durch einen Datenkonzern als „Conversion“ einstufen. Conversion beschreibt im anglo-amerikanischen Recht, vereinfacht ausgedrückt, die Nutzung fremden Eigentums entgegen dem Interesse des Eigentümers. In der Regel wird Conversion auf körperliche Sachen angewandt, hier aber auf Datenvolumen in Mobilfunkverträgen.

„Der Sieg setzt einen starken Präzedenzfall für das aufkeimende Rechtsgebiet ‚Daten-als-Eigentum‘ und könnte die Tür für eine Welle an Sammelklagen zu heimlichen Datenpraktiken öffnen“, schreibt die Kanzlei Bartlit Beck in einer Pressemitteilung. Sie selbst hat bereits eine zweite Klage wegen desselben Sachverhalts gegen Google angestrengt, diesmal im Namen der Android-Nutzer in den übrigen 49 US-Bundesstaaten. In dem Verfahren wird Bartlit Beck wieder von der Kanzlei Korein Tillery unterstützt. Die Gerichtssaalphase ist für April 2026 geplant.


(ds)



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Automatische Schadensermittlung per KI: Scanner jetzt an vier deutschen Airports


Das norwegische Unternehmen Wenn ASA hat jetzt auch am Frankfurter Flughafen KI-Scanner installiert, die Mietwagen bei der Abfahrt und vor der Rückgabe für die automatisierte Suche nach Schäden ablichten. Damit könnten nun am vierten deutschen Airport „zehntausende vollautomatisierte Fahrzeuginspektionen pro Jahr“ stattfinden, erklärte das Unternehmen. Das verspreche „maximale Transparenz“ und weniger Streitfälle. Eingesetzt wird die Technik demnach hierzulande bereits an den Flughäfen von Berlin, München und Stuttgart, darüber hinaus in Wien und an Airports in Großbritannien, Norwegen sowie Dänemark. Als Nächstes sollen noch in diesem Monat KI-Scanner in Hamburg eingerichtet werden.

Die KI-Scanner von Wenn ASA wurden in Deutschland zuerst am Flughafen München installiert. Überprüft werden damit die Fahrzeuge von allen dort ansässigen Autovermietern. Allein dort wurden seit dem Frühjahr 2023 etwa 1,8 Millionen Fahrzeugscans vorgenommen, erklärt das Unternehmen. Die anderen Flughäfen in Deutschland sind danach dazu gekommen. Pro Fahrzeug werden jeweils 160 hochauflösende Bilder aufgenommen, die eine umfassende Dokumentation ermöglichen sollen. Damit ließen sich Kratzer, Dellen und Lackschäden mittels einer KI-basierten Analyse präzise erkennen. Außerdem könne die Technik nahtlos in die Systeme der jeweiligen Vermieter integriert werden, versichert Wenn ASA.

Das System des norwegischen Unternehmens funktioniert damit so wie eine Technik, die der US-Autovermieter Hertz seit dem Frühjahr benutzt. Dort gab es aber erst vor wenigen Tagen Kritik an dem Umgang mit erkannten Schäden, dem intransparenten Umgang mit den dafür erhobenen Kosten und der fehlenden Möglichkeit zur Nachfrage. Ein Kunde hatte öffentlich gemacht, wie er das System erlebt hat, nachdem er einen Leihwagen mit einer kleinen Schramme zurückgegeben hat. Zwei Drittel der direkt erhobenen Kosten in Höhe von 440 US-Dollar waren demnach für die Reparatur fällig, ein Drittel wurde für die Verarbeitung der Schadenserkennung und eine nicht näher erläuterte Gebühr eingefordert.


(mho)



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„Service Desk“: Bundesnetzagentur will Firmen beim KI-Einsatz besser beraten


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat am Donnerstag bei einer Konferenz in Frankfurt ein neues Beratungsangebot präsentiert: den KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde will auf dem Portal praxisnahe Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei Fragen rund um die KI-Verordnung der EU bieten. Enthalten ist etwa ein interaktiver „Compliance-Kompass“. Mit diesem Werkzeug sollen Nutzer leicht und schnell prüfen können, ob und in welchem Umfang der AI Act für die von ihnen eingesetzten KI-Systeme anwendbar ist und welche Regeln sie deswegen eventuell befolgen müssen.

Die KI-Verordnung folgt generell einem risikobasierten Ansatz. Ziel ist es, einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz festzulegen. Gefährliche Praktiken wie der Einsatz von KI für Social Scoring, für das wahllose Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet, das Ausnutzen von Sicherheitslücken oder menschlicher Schwächen und die Manipulation des freien Willens werden untersagt. Verboten wird auch Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Jenseits solcher inakzeptabler Techniken können KI-Systeme mit hohem Risiko nur auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie verbindliche Anforderungen erfüllen.

Der Kompass der Bundesnetzagentur soll nun Hinweise liefern, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzpflichten bestehen und ob die genutzte Technik als hochriskant oder gar verboten eingestuft werden könnte. Ferner stellt der KI-Service-Desk allgemeine Informationen über eine Frage-Antwort-Liste und Beispiele bereit, um die Vorgaben des AI Acts besser einordnen zu können. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der KI-Verordnung führen. Das Angebot richtet sich an vor allem an die Wirtschaft – und dort insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups. Die private Nutzung von KI-Systemen ist von den Regeln nicht betroffen.

Der Online-Sekretär soll auch Orientierung bieten rund um die bereits geltenden Vorschriften zum Vorbereiten von Arbeitskräften. Demnach sind alle Organisationen, die KI-Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln, seit Februar verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz in der Belegschaft zu sorgen. Dazu finden sich auf dem Portal etwa Hinweise auf kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiter. Betreiber von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor 2. August 2025 in den Markt eingeführt wurden, müssen die Vorgaben der Verordnung dann zwei Jahre später ab 2027 erfüllen.

„Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um innovative KI-Lösungen zu entwickeln und erfolgreich einzusetzen“, betonte Wildberger. „Wir wollen sie dabei bestmöglich unterstützen.“ Der Minister will die Hilfeseite auch als Signal verstanden wissen, „wie wir uns eine nationale KI-Aufsicht vorstellen: wirtschafts- und innovationsfreundlich, mit schlanken, schnellen Strukturen und klarer Orientierung“ für Firmen. Die Bundesnetzagentur soll planmäßig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung hierzulande spielen. Darauf bereitet sie sich aktuell vor. Die Behörde ist vorgesehen als Schnittstelle zum KI-Büro der EU-Kommission und zu den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Im Mai startete sie mit hessischen Partnern ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors.


(mho)



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Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail


Für die Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit dem Staat leistet Deutschland sich einen ganzen Zoo an Tools. Die 2011 gestartete De-Mail hat sich nicht durchgesetzt und stirbt langsam, aber sicher. Privatpersonen sollen inzwischen das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) im Nutzerkonto BundID nutzen, um Bescheide von Behörden zu empfangen. Antworten können sie dort allerdings nicht, diese Funktion ist noch in Arbeit.

Für die digitale Kommunikation mit Gerichten braucht man ein anderes Tool, zum Beispiel die Browseranwendung MJP („Mein Justizpostfach“). Wer seinen Steuerbescheid digital empfangen will, muss sich bei „Mein Elster“ einloggen. Und Unternehmen kommunizieren wiederum über zwei andere zwei Postfächer mit Behörden. Hinzu kommen diverse Postfächer für Berufsgruppen wie Anwälte und Notare sowie Messenger für den Gesundheitssektor und für die behördeninterne Kommunikation.

Viele dieser Tools sollen ähnliche Aufgaben erfüllen, werden aber trotzdem von unterschiedlichen Ministerien und Behörden unabhängig voneinander weiterentwickelt. Untereinander kompatibel sind sie in der Regel nicht, man kann also nicht von einem Tool zum anderen kommunizieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail“.
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