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Künstliche Intelligenz

Android: Millionenurteil gegen Google wegen Datenübertragung im Hintergrund


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google soll kalifornischen Android-Nutzen insgesamt 314,6 Millionen US-Dollar bezahlen. So lautet das Urteil eines kalifornischen Geschworenengerichts. Grund ist, dass Google nicht offengelegt hat, dass das Handybetriebssystem Android sowie Google Apps auch dann Daten an Google übertragen, wenn das Handy gar nicht aktiv genutzt wird und die Apps im Hintergrund oder geschlossen sind. Die geernteten Daten förderten Googles Geschäft, insbesondere das Werbegeschäft, zeiht die Sammelklage.

In diesem Fall geht es allerdings nicht um Datenschutz, sondern direkt um Geld: Die Android-Smartphones warteten mit der Datenübertragung nämlich nicht auf WLAN-Zugang mit Datenflatrate, sondern verbrauchten durchaus Datenvolumen des jeweiligen Mobilfunkvertrages. Das schade den Nutzern, weil sie dadurch höhere Kosten hätten oder früher in die Bandbreitendrosselung ihres Mobilfunkanschlusses gerieten.

Die Klage wurde 2019 als Sammelklage im Namen aller natürlichen Personen mit Wohnsitz in Kalifornien, die ein Android-Handy nutzen, erhoben. Die betreibenden Anwälte hatten nämlich die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzbedingungen und die Verträge für Google Play (Nutzungsbedingungen sowie Managed Google Play Agreement) studiert; dabei fanden sie keinen Hinweis auf die Datennutzung im Hintergrund.

Außerdem bekrittelt die Klage, dass Android eine Einstellungsmöglichkeit fehle, solche unerwünschten Datenübertragungen auf WLAN-Verbindungen zu beschränken. Zwar zeige Apples Handybetriebssystem iOS ähnliches Verhalten, schicke aber deutlich weniger Daten im Hintergrund über Mobilfunk.

Nun habe die Kläger Geschworene des Superior Court Kaliforniens im County Santa Clara überzeugen können (Csupo, Burke et Hecht v Google, Az. 19CV352557). Sie haben Google zur Zahlung von 314.626.932 Dollar verurteilt. Google hat umgehend angekündigt, Rechtsmittel zu ergreifen. Das Urteil verstehe „Dienste, die wichtig für die Sicherheit, Leistung und Verlässlichkeit von Android-Geräten sind“, falsch.

Die in erster Instanz obsiegenden Sammelklageanwälte freuen sich: Es dürfte das erste Mal sein, dass Geschworene nicht genehmigten Datenverbrauch durch einen Datenkonzern als „Conversion“ einstufen. Conversion beschreibt im anglo-amerikanischen Recht, vereinfacht ausgedrückt, die Nutzung fremden Eigentums entgegen dem Interesse des Eigentümers. In der Regel wird Conversion auf körperliche Sachen angewandt, hier aber auf Datenvolumen in Mobilfunkverträgen.

„Der Sieg setzt einen starken Präzedenzfall für das aufkeimende Rechtsgebiet ‚Daten-als-Eigentum‘ und könnte die Tür für eine Welle an Sammelklagen zu heimlichen Datenpraktiken öffnen“, schreibt die Kanzlei Bartlit Beck in einer Pressemitteilung. Sie selbst hat bereits eine zweite Klage wegen desselben Sachverhalts gegen Google angestrengt, diesmal im Namen der Android-Nutzer in den übrigen 49 US-Bundesstaaten. In dem Verfahren wird Bartlit Beck wieder von der Kanzlei Korein Tillery unterstützt. Die Gerichtssaalphase ist für April 2026 geplant.


(ds)



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iX-Workshop: Spurensicherung nach M365-Angriff ‒ Protokolle gezielt auswerten


Hinter Business E-Mail Compromise (BEC) stehen zielgerichtete Angriffe, bei denen Cyberkriminelle die Identität von Führungskräften annehmen. Mit gefälschten E-Mails verleiten Sie Angestellte dazu, Geld oder interne Daten zu versenden und so dem Unternehmen nachhaltig zu schaden.

Im zweitägigen iX-Workshop M365 Forensik und Incident Response: Angriffe erkennen, eindämmen und forensisch untersuchen lernen Sie aktuelle Bedrohungen für Microsoft 365 kennen und erfahren, wie Sie mit BEC richtig umgehen, um die daraus folgenden Schäden zu minimieren. Ebenfalls erhalten Sie einen Einblick in das Mitre-Att&ck-Framework und den Security Incident Management Process.

Oktober
15.10. – 16.10.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 16. Sep. 2025
Dezember
09.12. – 10.12.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Nov. 2025

Mit einer praxisnahen BEC-Simulation werden Sie in diesem Workshop selbst zum Angreifer und lernen so die Vorgehensweise von Cyberkriminellen mit M365-Anwendungen kennen. Dabei übernehmen Sie ein Benutzerkonto und stehlen vertrauliche Daten, um sie für Phishing-Angriffe und Rechnungsbetrug zu verwenden.

Im nächsten Schritt übernehmen Sie die Rolle des Incident Responders und analysieren auf Grundlage der Ergebnisse die hinterlassenen Spuren. Dazu lernen Sie die Best Practices im Umgang mit den Protokollen von Microsoft 365 kennen. Nach dem Workshop können Sie Aktivitäten erkennen, fundiert interpretieren und konkrete, effektive Gegenmaßnahmen ableiten.

Ihre Referenten sind Moritz Oettle und Pascal Schohn aus dem Beratungsunternehmen HvS-Consulting GmbH. Als Head of Incident Response verfügt Oettle über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen in der Eindämmung und Bewältigung digitaler Angriffe. Cybersecurity-Consultant Pascal Schohn ist Experte für Identity Compromise in Microsoft-365-Anwendungen und unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen in den Bereichen Ransomware und Identitätsdiebstahl.


IT-Security-Workshops

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(ilk)



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macOS statt Windows: So können Sie mit macOS loslegen


Je dicker die Börse, desto leichter fällt der Umstieg auf einen Mac und macOS. Dann kann man schlicht alles neu kaufen. Wer als Windows-10-Aussteiger überlegt, seinen Intel-PC in einen Hackintosh zu verwandeln, braucht große Bastelfreude und Leidensbereitschaft.

Lohnend und weniger aufwändig ist es, zunächst vielleicht mit einem gebrauchten (Intel-)Mac zu starten, weil die eher noch aufrüstbar ausfallen und deutlich günstiger zu haben sind als gebrauchte und neue Geräte mit M-Prozessoren. Käufer sollten sich allerdings bewusst sein, dass sie damit auf ein Abstellgleis fahren. Schon nächstes Jahr will Apple überhaupt keine neuen macOS-Versionen mehr für Intel-Prozessoren veröffentlichen.

Egal ob für den Apple-Gebrauchtkauf oder die -Schnäppchenjagd: Es ist zum einen hilfreich, die Fristen zu kennen, innerhalb derer Apple seine Geräte und Betriebssysteme noch mit aktueller Software versorgt. Zum anderen sollten Sie schon eine Ahnung davon haben, was Sie in der anderen Welt erwartet. Der Artikel kümmert sich um beide Aspekte.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „macOS statt Windows: So können Sie mit macOS loslegen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Kommentar: Handyverbote in Schulen | heise online


Frankreich und Italien haben es bereits eingeführt, Dänemark, Österreich und die Niederlande planen es. Der Branchenverband Bitkom ist dagegen, eine Gruppe aus 75 namhaften Pädagogen und Medizinern dafür. Der deutsche Lehrerverband forderte es in der Vergangenheit, ist jetzt aber dagegen. Die Rede ist vom Handyverbot in Schulen. Die Diskussion dazu läuft gerade ein wenig aus dem Ruder. Vielfach werde zu emotional diskutiert, beklagen die beiden Experten im Interview.


Ein Kommentar von Dorothee Wiegand

Ein Kommentar von Dorothee Wiegand

Dorothee Wiegand ist Leitende Redakteurin beim c’t Magazin für Computertechnik

Und oft ist nicht einmal klar, worüber genau gestritten wird. Geht es darum, dass Schüler ihr Handy während des Unterrichts heimlich nutzen? Oder geht es auch um Pausen und Freistunden, in denen das Handy sie vom Spielen und Toben abhält? Oder soll gar jegliche Hardware aus dem Unterricht verschwinden, also auch von der Schule administrierte Geräte?

Laut der jüngsten „International Computer and Information Literacy Study“ teilen sich hierzulande im Schnitt etwa vier Schüler ein digitales Schulgerät. Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, die Handys der Schüler wegzuschließen? Kritiker des Handyverbots meinen, zur Not müsse der Unterricht eben mit Schülerhandys stattfinden. Das als „Bring your own device“ (BYOD) bezeichnete Konzept sei besser als gar keine Mediennutzung. Als „Supersparmodell für den Staat“ kritisierte dagegen der damalige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, BYOD bereits 2018 im c’t-Interview.

Tatsächlich haben die meisten Schulen längst Regeln zur Handynutzung beschlossen. Aber sie fühlen sich alleingelassen mit der Verantwortung, diese Regeln durchzusetzen. Lehrer sind überfordert mit Erziehungsaufgaben, die im Elternhaus nicht mehr wahrgenommen werden, darunter auch die Erziehung zum verantwortungsvollen Umgang mit Social Media. Handyverbote in der Schule lösen diese Probleme nicht. Sie können Kindern und Jugendlichen lediglich kurzfristig etwas Schutz bieten vor Gewaltvideos, Cybermobbing, toxischen Schönheitsidealen.

Es ist gut, dass die Situation in Schulen zur Zeit so viel Aufmerksamkeit bekommt. Noch besser wäre es, statt über Handyverbote intensiv über Altersverifikation für soziale Netzwerke zu diskutieren, über Lehrerfortbildungen und Informationsangebote für Eltern, gut administrierte IT für Schulen und über Unterrichtskonzepte, die Schülern den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy vermitteln.


(dwi)



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