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Datenschutz & Sicherheit

Angriffe beobachtet: Lücke in WordPress-Post-SMTP-Plug-in ermöglicht Übernahme


Das WordPress-Plug-in Post SMTP kommt auf mehr als 400.000 aktive Installationen. IT-Forscher haben darin eine Sicherheitslücke entdeckt, die nicht angemeldeten Angreifern die Übernahme von Konten und in der Folge der kompletten WordPress-Instanz ermöglichen. Es laufen seit dem Wochenende bereits Angriffe auf die Schwachstelle. Ein aktualisiertes Plug-in steht bereit.

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Das meldet das auf WordPress spezialisierte IT-Sicherheitsunternehmen WordFence in einem aktuellen Blog-Beitrag. Die Schwachstelle im Plug-in Post SMTP erlaubt nicht authentifizierten Angreifern, E-Mail-Logs einzusehen, einschließlich Passwort-Reset-E-Mails. Dadurch können sie Passwörter beliebiger Nutzer ändern, einschließlich der von Administratoren. Damit können bösartige Akteure die Konten und in der Folge die komplette WordPress-Website übernehmen (CVE-2025-11833, CVSS 9.8, Risiko „kritisch„).

Die Firewall-Systeme von Wordfence haben vom 1. November bis zum Montag dieser Woche bereits mehr als 4500 Angriffe auf die Schwachstelle abgewehrt, erklärt das Unternehmen. IT-Verantwortliche sollten daher sicherstellen, so schnell wie möglich auf eine fehlerkorrigierte Fassung des Plug-ins zu aktualisieren. Seit dem 29. Oktober steht die Version 3.6.1 von Post SMTP bereit, die die sicherheitsrelevanten Fehler in den verwendbaren Fassungen 3.6.0 und älter korrigiert.

Post SMTP ist ein Plug-in, das vom Anbieter bereits im Namen als „komplette SMTP-Lösung mit Logs, Alarmen, Backup, SMTP und mobiler App“ beschrieben wird. Es soll helfen, wenn Admins auf ein Problem mit dem E-Mail-Versand durch WordPress stoßen. Das ist insbesondere in einigen Hosting-Umgebungen der Fall, die keinen Mailversand über PHP-E-Mail erlauben. Laut Eintrag im WordPress-Verzeichnis kommt es auf mehr als 400.000 aktive Installationen.

WordPress-Plug-ins leiden öfter unter schwerwiegenden Sicherheitslücken, die die Kompromittierung von Konten oder gar Instanzen erlauben. Ende August hat es etwa das Plug-in Dokan Pro getroffen. Dabei handelt es sich um ein Marktplatzsystem, bei dem sich Nutzerinnen und Nutzer als Verkäufer mit einem eigenen Marktplatz-Shop registrieren können.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, als uns noch 172.000 Euro fehlten


Liebe Leser*innen,

für mich geht eine aufregende Woche zu Ende. Die Tage bin ich immer wieder von alleine wach geworden, wenige Minuten vor dem Weckerklingeln, weil mein Kopf mit erstaunlichem Timing einfach schon damit losgelegt hatte, an netzpolitik.org zu denken. Es ist eine Woche mit Gründen zum Feiern und Gründen zum Bangen für meine Kolleg*innen und mich.

Ein Grund zum Feiern: Wir haben dieses Jahr mit unseren Recherchen eine Menge bewegt und mit angestoßen. Drei Beispiele:

  • Der Etappensieg bei der Chatkontrolle – dem Großangriff der EU-Kommission auf Privatsphäre und Fernmeldegeheimnis.
  • Der Wirbel bis in die EU-Kommission und die Bundesregierung wegen der Databroker Files – eine neue Dimension der Massenüberwachung, die fast alle Menschen mit Smartphone betrifft. Erst gestern ist unsere neueste Recherche in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk erschienen, auch auf tagesschau.de.
  • Der Erfolg gegen willkürliche Netzsperren auf Zuruf – durch unsere mediale Begleitung der 18-jährigen Lina, die die CUII, eine Vereinigung von Rechteinhabern und Internetanbietern, gehörig aufmischt.

Das und mehr lest ihr in unserem Rückblick, was unser Journalismus im Jahr 2025 verändert hat.

Noch ein Grund zum Feiern: Zum zweiten Jahr in Folge wurden meine Kolleg*innen Anna und Daniel als „Journalistinnen und Journalisten des Jahres“ geehrt, und zwar in der Kategorie „Chefredaktion national“, dritter Platz. Ein Satz, genauer gesagt ein Wort aus der Laudatio ist so zweischneidig, dass ich schlucken musste.

Netzpolitik.org war in diesem Jahr voller Debatten über Überwachung, Datenzugriffe und Bürgerrechte unverzichtbar.

Na, wer will als Journalist*in schon nicht relevant sein? Aber Unverzichtbarkeit, das ist noch mal eine Stufe mehr. Es zeugt davon, wie in Zeiten von grassierendem Autoritarismus und Faschismus (nicht nur digitale) Grund- und Freiheitsrechte zunehmend in Gefahr geraten. In dem Wort „unverzichtbar“ steckt eine Ernsthaftigkeit, die ich gerade in diesem Jahr zunehmend zu spüren bekomme. Meine Arbeit ist ernster geworden, oftmals ernster, als es mir lieb ist.

Keine Werbung, keine Paywalls, kein Profit

Wir bei netzpolitik.org klären nicht nur darüber auf, was schiefläuft. Wir wollen nicht nur dazu beitragen, das Schlimmste zu verhindern. Wir wollen auch Grund- und Freiheitsrechte durch unsere Recherchen stärken – gegen alle Widerstände. Wir sind Teil und Stimme einer engagierten Zivilgesellschaft, die in diesem Jahr selbst von der Kanzlerpartei torpediert wird.

Mit unserer Arbeit machen wir keinen Profit, netzpolitik.org ist gemeinnützig. Wir haben keine Werbung und keine Paywalls. Allein die Spenden von unseren Leser*innen machen es möglich, dass wir frei und unabhängig recherchieren und berichten können.

Stand aktuell fehlen uns noch 172.000 Euro, um diese Arbeit nächstes Jahr fortsetzen zu können. Das ist der Grund zum Bangen, den ich am Anfang erwähnt habe. Letztes Jahr hat es ja geklappt, unser Spendenziel zu erreichen. Aber was ist dieses Jahr?

Damit wir 2026 keinen Bauchplatscher hinlegen: Bitte unterstützt uns. Optionen gibt es viele – auch wenn ihr selbst gerade kein Geld übrig habt.

  • Jede Spende hilft. Die meisten Menschen, die uns spenden, sind Leute wie du und ich, keine reichen Unternehmen. Hier geht es zur Spendenseite.
  • Am meisten hilft uns ein Dauerauftrag. Dann kommen wir besser übers gesamte Jahr.
  • Seit diesem Jahr könnt ihr erstmals auch eine Sammel-Aktion in eurem Team, Vereins- oder Freundeskreis starten – optional könnt ihr sogar ein eigenes Bild dazu packen und ein eigenes kleines Spendenziel ausrufen.
  • Und nicht zuletzt hilft es uns riesig, wenn ihr Freund*innen und Kolleg*innen einfach Bescheid sagt, dass unsere wichtige Arbeit allein durch Spenden möglich ist. Würde jede Person, die uns liest, nur einen Euro spenden, hätten wir in gut einer Woche schon das Budget fürs ganze Jahr zusammen!

Falls ihr uns noch nicht unterstützt: Werdet jetzt Teil der engagierten Leser*innen, denen Grund- und Freiheitsrechte nicht egal sind, und helft mit, uns über diese 172.000-Euro-Hürde zu hieven.

Und falls ihr uns schon unterstützt: Tausend Dank dafür! Ihr seid Teil einer Community, die mit vielen kleineren Beiträgen etwas Großes möglich macht.

Kommt gut in die Feiertagswoche rein.

Alles Liebe
Sebastian

 



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Wenn ein IT-System veraltet oder kaputt ist und jemand darauf hinweist, verursacht das erstmal Stress. Aber den Status um jeden Preis aufrechtzuerhalten ist nicht der beste Umgang, findet unsere Kolumnistin. Sie schlägt einen anderen Weg für ein stressfreies digitales Zusammenleben vor.

Lesen Sie diesen Artikel: Statusstress



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Datenschutz & Sicherheit

Bundestrojaner: BND soll zur Spyware-Installation in Wohnungen eindringen dürfen


Das Bundeskanzleramt treibt eine umfangreiche Reform des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND) voran. Ziel ist es, den Auslandsgeheimdienst technologisch wie operativ aufzurüsten. Das berichten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung. Ein Kernpunkt der Initiative ist demnach die Befugnis für die Agenten, physisch in Wohnungen einzudringen, um Spionagesoftware wie den Bundestrojaner heimlich direkt auf IT-Systemen von Zielpersonen zu installieren. Das soll helfen, technische Hürden wie Verschlüsselung und die Abschottung von Endgeräten zu umgehen. Das spiegelt einen Trend wider, der sich auf Länderebene abzeichnet: Erst jüngst beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus: Die dortige Polizei darf Wohnungen heimlich betreten, um Staatstrojaner zu platzieren.

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Brisant ist auch die vorgesehene Einführung „operativer Anschlussmaßnahmen“, die den BND zur Sabotage im Ausland ermächtigen würden. Bisher war die Arbeit der Behörde darauf beschränkt, Erkenntnisse zu gewinnen und diese für die politische Entscheidungsfindung aufzubereiten. Nach den Plänen soll der Dienst eigenständig handeln dürfen, um die Angriffsfähigkeit gegnerischer Akteure zu schwächen. Dies reicht von der Störung feindlicher Kommunikationsnetze bis hin zur Unschädlichmachung von Waffensystemen durch gezielte Cyberoperationen. Bei Cyberangriffen auf deutsche Ziele soll es dem BND so laut den Berichten erlaubt werden, im Rahmen der umstrittenen „Hackbacks“ aktiv zurückzuschlagen. Die Spione dürften etwa Datenströme umleiten oder die für die Attacken genutzte IT-Infrastruktur im Ausland direkt selbst angreifen.

Der Entwurf sieht vor, dass BND-Mitarbeiter physisch an gegnerischen Geräten oder Waffensystemen Manipulationen vornehmen dürfen. Dies könnte die Sabotage von Raketentechnik oder Zentrifugen umfassen, um deren Einsatz oder Weitergabe in Krisenstaaten zu verhindern. Das Kanzleramt setzt ferner auf moderne Analysewerkzeuge: Der Einsatz von KI zur Datenauswertung soll ebenso verankert werden wie die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware. Der Dienst könnte zudem künftig Standort- und Routendaten direkt bei Fahrzeugherstellern oder Werkstätten abrufen. Damit diese weitreichenden Befugnisse greifen, müsste der Nationale Sicherheitsrat zuvor eine Sonderlage feststellen, die eine systematische Gefährdung der Bundesrepublik beschreibt. Der BND würde damit in einer Grauzone zwischen klassischer Spionage und militärischer Verteidigung agieren.

Insgesamt umfasst der Entwurf 139 Paragraphen, was einer Verdopplung des bisherigen Normenwerks entspricht und den Anspruch der Reform unterstreicht. Der BND dürfte künftig so auch verdächtige Drohnen über seinen Liegenschaften mit „geeigneten Mitteln“ abwehren. Das Kanzleramt betont, mit der Leistungsfähigkeit internationaler Partnerdienste wie der NSA Schritt halten zu müssen, um in einer veränderten Weltlage handlungsfähig zu bleiben. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Datenübermittlung sollen zwar umgesetzt werden, doch der Fokus liegt auf einer offensiven Ausrichtung. Mit dem Mix aus physischer Infiltration, digitaler Sabotage und KI-Überwachung will die Regierungszentrale den Nachrichtendienst als schlagkräftiges Instrument einer „hemdsärmeligeren“ Sicherheitspolitik positionieren. Zunächst müssen aber die anderen Ressorts zustimmen, damit das parlamentarische Verfahren starten kann.


(mki)



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Datenschutz & Sicherheit

Noch viel Unkenntnis über die elektronische Patientenakte


Die elektronische Patientenakte (ePA) ist inzwischen einem Großteil der Bevölkerung bekannt. Gleichzeitig kursieren aber noch viele falsche Informationen über sie. Und nur etwa jede:r Zehnte nutzt die eigene Akte aktiv.

Das sind zentrale Ergebnisse einer „Datenbarometer-Befragung“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider. In ihrem Auftrag hat das Meinungsforschungsinstitut info im November rund 1.500 gesetzlich Versicherte zur ePA befragt.

Vier Fünftel sind passive Nutzer:innen

Seit Januar haben die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprachen, eine digitale Patientenakte angelegt. Nach einer Pilotphase wurde die ePA im Frühjahr schrittweise bundesweit ausgerollt. Seit Oktober sind alle Ärzt:innen, Apotheken und Krankenhäuser dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen.

Nach knapp einem Jahr kennen 95 Prozent der Befragten die ePA zumindest dem Namen nach. Allerdings verfügen nur 12 Prozent über einen Zugang zu ihrer Akte. Das heißt, sie haben etwa eine Gesundheits-ID und sich mit Hilfe der App ihrer Krankenkasse in die persönliche ePA eingeloggt. Zu den aktiven Nutzer:innen zählen laut Datenbarometer vor allem jüngere Menschen unter 40 und Menschen mit höherem Bildungsabschluss.

Knapp 80 Prozent der Befragten haben ihre ePA noch nicht aktiviert, sie gelten als „passiv Nutzende“. Als Grund führen sie einen fehlenden Bedarf (42 Prozent) und Zeitgründe (26 Prozent) an.

7 Prozent der Befragten haben der ePA widersprochen, 5 Prozent wollen dies noch tun, 3 Prozent sind unentschieden – in der Summe sind das 15 Prozent der Befragten. Die BfDI schließt daraus, dass 85 Prozent der gesetzlich Versicherten ihre ePA behalten möchten.

Viele Falschannahmen kursieren

Auch wenn der Bekanntheitsgrad der ePA steigt, zeigt die Umfrage, dass derzeit noch zahlreiche Fehlannahmen über sie kursieren.

Demnach glauben 43 Prozent der Befragten fälschlicherweise, dass die ePA erst eingerichtet werde, wenn sich Versicherte registriert und die entsprechende App auf ihrem Endgerät installiert haben. Und nur gut ein Drittel von ihnen weiß, dass Versicherte eigenständig Dokumente aus der digitalen Patientenakte löschen dürfen.



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Immerhin geben 60 Prozent der Befragten korrekt an, dass die ePA nicht verpflichtend ist. Und knapp 90 Prozent wissen, dass der Arbeitgeber die in der Akte hinterlegten Daten nicht einsehen darf.

Unzureichende Informationen

Diese Zahlen stützen die Kritik an der Informationspolitik des Gesundheitsministeriums und vieler Krankenkassen. Schon vor dem bundesweiten Roll-out im April hatten Nichtregierungsorganisationen und Patientenschützer:innen deren Vorgehen als intransparent und irreführend gerügt.

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisierte jüngst im Interview mit netzpolitik.org die Informationspolitik der Krankenkassen:

Damit Menschen sich wirklich befähigt fühlen, informierte Entscheidungen zu treffen, muss ich anders informieren als in einem fünfseitigen Brief, den Versicherte bekommen und dann achtlos in den Müll schmeißen, weil sie denken, das es eine weitere Beitragsanpassung ist.

Laut der Datenbarometer-Befragung haben rund 70 Prozent der Befragten das Informationsschreiben der Krankenkassen zur ePA ganz oder teilweise gelesen; jede*r Zehnte sagt, den Brief nicht erhalten zu haben.

Insgesamt sei „viel zu spät und mit viel zu geringer Priorität informiert“ worden, sagt Louisa Specht-Riemenschneider. Eine Informationskampagne zur ePA unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ startete das Bundesgesundheitsministerium Anfang Dezember.

Versicherte wünschen sich mehr Einstellungsmöglichkeiten

Insgesamt wollen 42 Prozent der Befragten die ePA in den kommenden sechs Monaten aktiv nutzen. Gleichzeitig gaben mehr als vier Fünftel (83 Prozent) von ihnen an, sich umfangreichere Einstellungsmöglichkeiten in der digitalen Patientenakte zu wünschen. Diese Einstellungen können unter anderem steuern, wer Befunde oder verschriebene Medikamenten einsehen darf.

Zugleich ist die Bereitschaft unter den Befragten, ihre Gesundheitsdaten weiterzugeben, relativ hoch: Mehr als zwei Drittel der Befragten würde demnach wichtige medizinische Unterlagen mit behandelnden Ärzt:innen teilen. Genauso viele von ihnen wären dazu bereit, pseudonymisierte Daten zu wissenschaftlichen Zwecken bereitzustellen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht hier einen Zusammenhang. „Die Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten bei der ePA müssen für alle verständlich und nachvollziehbar sein“, so Louisa Specht-Riemenschneider. „Das ist die Grundvoraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten, den sich die Menschen wünschen.“



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