Datenschutz & Sicherheit
Anthropic launcht Claude Code Security – Cybersecurity-Aktien verlieren
Anthropic hat mit „Claude Code Security“ eine neue Funktion vorgestellt, die direkt in die webbasierte Version von Claude Code integriert ist. Das Werkzeug durchsucht Codebasen nach Sicherheitslücken und schlägt gezielte Software-Patches zur menschlichen Überprüfung vor, wie das Unternehmen auf seiner Website mitteilt. Die Funktion steht zunächst als limitierte Research Preview für Enterprise- und Team-Kunden zur Verfügung. Maintainer von Open-Source-Projekten können einen kostenlosen und beschleunigten Zugang beantragen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Laut der Ankündigung von Anthropic soll das Werkzeug ein grundlegendes Problem in der IT-Sicherheit angehen: Es gebe zu viele Software-Schwachstellen und zu wenig Fachleute, die sich darum kümmern könnten. Während sich viele Analysetools auf die Suche nach bekannten Mustern konzentrieren, nutzen Angreifer immer häufiger subtile, kontextabhängige Sicherheitslücken aus.
Kontextbasierte Analyse statt Musterabgleich
Die weitverbreitete statische Codeanalyse arbeitet laut Anthropic regelbasiert: Sie gleicht Code mit bekannten Schwachstellenmustern ab und findet so etwa offengelegte Passwörter oder veraltete Verschlüsselung. Komplexere Fehler – etwa in der Geschäftslogik oder bei Zugriffskontrollen – blieben dabei jedoch oft unerkannt.
Claude Code Security verfolge einen anderen Ansatz: Statt nach bekannten Mustern zu suchen, lese und analysiere die KI den Code so, wie es ein menschlicher Sicherheitsverantwortlicher tun würde. Das System untersucht, wie Komponenten zusammenwirken und wie Daten durch eine Anwendung fließen. Jeder Fund durchlaufe einen mehrstufigen Verifikationsprozess. Laut der Ankündigung von Anthropic überprüfe Claude zudem seine eigenen Ergebnisse, versuche sie zu bestätigen oder zu widerlegen und filtere Falschmeldungen heraus. Den verbleibenden Funden ordne das System Schweregrade und Konfidenzwerte zu.
Die validierten Ergebnisse stellt das Werkzeug in einem Dashboard bereit, in dem Security-Teams die vorgeschlagenen Patches prüfen und freigeben können. Ohne menschliche Zustimmung werde nichts angewendet – die letzte Entscheidung liege stets bei den Entwicklern, betonen die Anthropic-Verantwortlichen.
Über 500 Schwachstellen in Open-Source-Projekten gefunden
Weiterlesen nach der Anzeige
Anthropic stellt Claude Code Security als Ergebnis von mehr als einem Jahr Forschung dar. Das hauseigene Frontier Red Team habe die Cybersecurity-Fähigkeiten von Claude systematisch getestet – unter anderem in Capture-the-Flag-Wettbewerben und in einer Partnerschaft mit dem Pacific Northwest National Laboratory zum Schutz kritischer Infrastruktur.
Mit dem Anfang des Monats veröffentlichten Modell Claude Opus 4.6 habe das Team nach eigenen Angaben über 500 Schwachstellen in produktiv genutzten Open-Source-Codebasen gefunden – Fehler, die trotz jahrzehntelanger Experten-Reviews unentdeckt geblieben seien. Die Offenlegung an die jeweiligen Maintainer laufe derzeit noch. Das Unternehmen nutze Claude auch zur Überprüfung des eigenen Codes und habe das Werkzeug dabei als „extrem effektiv“ eingestuft. Claude Code Security solle diese Fähigkeiten nun einem breiteren Anwenderkreis zugänglich machen.
In diesem Zuge räumt Anthropic allerdings ein, dass dieselben Fähigkeiten, die Verteidigern helfen, auch Angreifern nützen könnten. Claude Code Security solle jedoch gezielt Verteidiger dabei unterstützen, Code gegen eine „neue Kategorie KI-gestützter Angriffe“ zu schützen.
Kurse von Cybersecurity-Aktien brechen deutlich ein
Die Ankündigung hatte unmittelbare Auswirkungen an der Börse. Laut Bloomberg fielen die Aktienkurse zahlreicher Cybersecurity-Unternehmen am 20. Februar 2026 deutlich. So verloren etwa die Papiere von CrowdStrike 8 Prozent, Cloudflare 8,1 Prozent, Zscaler 5,5 Prozent, SailPoint 9,4 Prozent und Okta 9,2 Prozent. Der Global X Cybersecurity ETF gab um 4,9 Prozent nach und schloss damit auf dem niedrigsten Stand seit November 2023.
Der Ausverkauf reiht sich Bloomberg zufolge in einen breiteren Trend ein: Der iShares Expanded Tech-Software Sector ETF hat seit Jahresbeginn rund 23 Prozent verloren und steuert auf seinen größten prozentualen Quartalsrückgang seit der Finanzkrise 2008 zu. Viele Investoren fürchten demnach, dass die Möglichkeit des sogenannten „Vibe Codings“ – also der KI-gestützten Softwareentwicklung – die Nachfrage nach etablierten Softwareprodukten verringern und das Wachstum, die Margen sowie die Preisgestaltung der Anbieter unter Druck setzen könnte.
Analysten: Kurzfristiger Gegenwind, langfristig Chancen
„Es gibt einen stetigen Abverkauf bei Software, und heute trifft es die Security-Branche mit einem Mini-Flash-Crash auf eine Schlagzeile“, sagte Dennis Dick, Head Trader bei Triple D Trading, gegenüber Bloomberg. „Diese Art von Markt ist beängstigend für Investoren, weil die Kurse unerbittlich nach unten gehen, sobald auch nur ein Hauch von Disruption auftaucht.“
Jefferies-Analyst Joseph Gallo erwartet laut Bloomberg hingegen, dass der Cybersecurity-Sektor letztlich ein Netto-Gewinner durch KI sein werde. Allerdings dürften sich Rückschläge durch „Schlagzeilen“ zunächst noch verstärken, bevor Klarheit herrsche und sich die Absicherung von KI-Systemen selbst als Wachstumstreiber für die Branche auszahle. Die mittel- bis langfristigen Implikationen von Anthropics Ankündigung seien, dass KI-Anbieter weitere Produkte auf den Markt bringen und um zusätzliche Cybersecurity-Budgets konkurrieren würden.
Anthropic hat in den vergangenen Monaten die Fähigkeiten von Claude kontinuierlich ausgebaut – von der Veröffentlichung von Claude Sonnet 4.6 mit einem Kontextfenster von einer Million Token bis hin zur Bereitstellung von Claude Code als webbasierte Plattform. Unterdessen befeuert der Abgang eines leitenden IT-Sicherheitsforschers bei Anthropic die Bedenken gegen den zunehmenden Einsatz von KI und die Gefahren durch deren Missbrauch.
(map)
Datenschutz & Sicherheit
So breit ist die Kritik am Social-Media-Verbot
Bekommt Deutschland ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild? Druck machen zumindest wichtige Politiker*innen aus den Regierungsparteien SPD und CDU. Die Debatte kocht auch international, weil in Australien seit dem 10. Dezember ein solches Verbot gilt.
Medienwirksam sprechen sich Staats- und Regierungschefs für ähnliche Maßnahmen aus, darunter der französische Präsident Emmanuel Macron und der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez. Unter Expert*innen gibt es aber viel Skepsis und Ablehnung. Das zeigen mehr als 20 Positionspapiere und Stellungnahmen von unter anderem Kinderschutz-Organisationen, Pädagog*innen, Schüler*innen und Forschenden.
Viele sprechen sich klar gegen ein Social-Media-Verbot aus und warnen vor gravierenden Folgen. Doch selbst Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots argumentieren vorsichtig und nennen Altersbeschränkungen allenfalls als eine von vielen Maßnahmen. Ein Konsens ist erkennbar, dass vor allem Plattformen sichere Räume für Kinder und Jugendliche schaffen müssen.
Hier kommt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, eine Übersicht wichtiger Stimmen und deren Argumente.
Deutsches Kinderhilfswerk: „Verbote entmündigen Kinder“
November 2025, „Unsere Haltung zu Social-Media-Verboten“
Wer ist das? Das deutsche Kinderhilfswerk ist ein 1972 gegründeter Verein. Dessen Mitglieder engagieren sich für „eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der die Kinder ihre Interessen selbst vertreten“.
Was ist die Position? „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche“, schreibt das Kinderhilfswerk. Sie stünden in krassem Widerspruch zum Recht auf digitale Teilhabe, das die UN-Kinderrechtskonvention garantiert. Den kompetenten und sicheren Umgang müssten Kinder und Jugendliche durch aktive Nutzung lernen. „Verbote würden die positiven sozialen Kommunikationswege in diesem Bereich abschneiden und Kindern einen Rückzugsort ihrer Lebenswelt ohne angemessenen Ersatz nehmen.“
UNICEF: „Verbote können nach hinten losgehen“
Dezember 2025: „Age restrictions alone won’t keep children safe online“
Wer ist das? UNICEF ist das 1946 gegründete Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.
Was ist die Position? „Social-Media-Verbote bergen eigene Risiken und könnten sogar nach hinten losgehen“, warnt die NGO auf Englisch. Gerade für isolierte oder marginalisierte Kinder seien soziale Medien eine „Lebensader“. Altersbeschränkungen müssten Teil eines umfassenderen Ansatzes sein, der auch das Recht junger Menschen auf Privatsphäre und Mitbestimmung achtet. Minderjährige sollten nicht in unregulierte, weniger sichere Bereiche des Internets gedrängt werden.
Save the Children: „falsches Sicherheitsgefühl“
Dezember 2025: „Policy Statement on Social Media Bans“
Wer ist das? Save The Children wurde 1919 gegründet und bezeichnet sich als weltgrößte unabhängige Organisation für Kinderrechte.
Was ist die Position? Save The Children unterstützt „wirksame, die Privatsphäre respektierende Altersüberprüfungen“. Dennoch ist die Organisation besorgt, dass altersbasierte Beschränkungen „unbeabsichtigte Schäden verursachen, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und die Rechte und Möglichkeiten von Kindern einschränken könnten“. Weiter pocht sie darauf, dass Plattformen ihre Produkte „wirklich sicher und altersgerecht gestalten“.
Bundesschülerkonferenz: Medienbildung „an erster Stelle“
Februar 2026: „Verbote sind keine Lösung“
Wer ist das? Die Bundesschülerkonferenz engagiert sich für Bildungspolitik und Mitbestimmung von Schüler*innen in Deutschland.
Was ist die Position? Die psychische Gesundheit von Jugendlichen würde immer schlechter, schreibt die Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz. Social Media leiste dazu einen erheblichen Beitrag. Der Fokus der Debatte liege aber zu stark auf Verboten. „An erster Stelle muss bessere Medienbildung in Schulen stehen, denn sonst ist das Verbot nichts anderes als eine Problemverschiebung.“
Deutscher Bundesjugendring: Manipulative Designs verbieten
Oktober 2025: „Stellungnahme zur Konsultation zum Digital Fairness Act“
Wer ist das? Der Deutsche Bundesjugendring vertritt deutsche Jugendverbände und Landesjugendringe.
Was ist die Position? „Junge Menschen haben Rechte auf Schutz, Teilhabe und Befähigung – auch digital“, schreibt der Verein in einem Statement zum Digital Fairness Act, einem geplanten Digitalgesetz der EU. Der Bundesjugendring lehnt „pauschale Zugangsbeschränkungen“ ab und fordert sicher gestaltete Räume. Funktionieren soll das etwa über „verbindliche Verbote manipulativer Gestaltung“. Konkrete Beispiele seien „endlose Feeds, Lootbox-Mechaniken oder manipulative Abo-Taktiken“.
ACT Youth Advisory: Verbote können isolieren
November 2024: „The ACT Youth Advisory Council’s Response to the Online Safety Amendment“
Wer ist das? Der ACT Youth Advisory vertritt Jugendliche im „Australian Capital Territory“, wo auch die australische Hauptstadt Canberra liegt.
Was ist die Position? Der ACT-Jugendrat hätte das australische Social-Media-Verbot am liebsten verhindert. Statt Jugendliche auszusperren, so die Forderung, solle die Regierung die Plattformen regulieren. Die Jugend-Vertreter*innen sahen etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr – und das Recht auf sicheren und freien Zugang zu Informationen. Sie warnten außerdem davor, dass das Verbot vulnerable junge Menschen isolieren könne.
Deutscher Lehrerverband: „weder umsetzbar noch sinnvoll“
Juni 2025: „Digitale Teilhabe ist Realität und muss gelernt werden“
Wer ist das? Der Deutsche Lehrerverband ist eine der größten Organisationen von Lehrer*innen in Deutschland.
Was ist die Position? Eine gesetzliche Altersgrenze für soziale Medien ist „weder realistischerweise umsetzbar noch sinnvoll“, schreibt Verbandspräsident Stefan Düll. Kinder und Jugendliche müssten lernen, sich in der digitalen Welt sicher und verantwortungsvoll zu bewegen. Es könne nicht die Lösung sein, Jugendlichen „plötzlich mit dem 16. Geburtstag“ einen Zugang zu geben. „Wir sollten nicht ständig diskutieren, was Kindern verboten wird – sondern was wir ihnen ermöglichen.“
BzKJ: Völliges Verbot „zu weitgehend“
Dezember 2024: „Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe“
Wer ist das? Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist als Bundesbehörde zuständig für die Durchsetzung von Kinderrechten im Netz auf Grundlage des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA).
Was ist die Position? „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden“, sagte BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht bereits Ende 2024. „Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige“ halte er für „zu weitgehend.“ Die Anbieter in der EU hätten die gesetzliche Pflicht, „ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten“.
Landesanstalt für Kommunikation: „erhebliche Bedenken“
Februar 2026: „Social-Media-Verbot – Worum geht’s?“
Wer ist das? Die „Landesanstalt für Kommunikation“ (LFK) aus Baden-Württemberg ist eine von 14 deutschen Aufsichtsbehörden für privaten Rundfunk und Online-Medien.
Was ist die Position? Nach einer Sammlung von Pro- und Contra-Argumenten zieht die Behörde ein Fazit: Demnach sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen komplex, und es bestünden „erhebliche Bedenken gegen vermeintlich einfache Lösungsvorschläge“. Insbesondere zu beachten seien „Fragen bezüglich der Umsetzbarkeit und der Reichweite eines Verbots“ sowie „unbeabsichtigte negative Folgen“.
BfDI: „keinesfalls“ undifferenzierte Altersgrenzen
Dezember 2025: Stellungnahme für den Thüringer Landtag
Wer ist das? Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) berät unter anderem die Bundesregierung bei Datenschutzgesetzgebung.
Was ist die Position? „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden“, schreibt Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe. Altersbeschränkungen müssten allenfalls risikobasiert sein. Aussehen könne das so: „Die Grundversion des Dienstes ist kinderfreundlich und für alle zugänglich. Erst wenn jemand eine Funktion anschalten oder einen Bereich besuchen möchte, der mit einem hohen Risiko verbunden ist, wird die Altersprüfung eingesetzt.“
Durchblick statt Schnellschüsse
Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.
Berliner Psychotherapeut*innen: mehrstufiger Schutz
Januar 2026: „Psychotherapeutenkammer warnt (…) und fordert wirksamen Schutz“
Wer ist das? Die Psychotherapeutenkammer Berlin vertritt die Interessen approbierter Psychotherapeut*innen in der deutschen Hauptstadt.
Was ist die Position? Die Therapeut*innen warnen vor Schäden für die psychische Gesundheit durch „Überkonsum von Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube“, auch wenn bisherige Studien keine Kausalitäten zeigen. Deshalb fordern sie ein Mindestalter und Kontrollen. „Datenschutzkonforme technische Verfahren müssen sicherstellen, dass Kinder unter einem festgesetzten Mindestalter nicht einfach Accounts erstellen“. Die Therapeut*innen fordern aber auch „sichere Voreinstellungen und Schutzmechanismen gegen exzessive Nutzung“.
Australian Psychological Society: Warnung vor Einsamkeit
November 2025: „Psychologists call for consideration for young Australians‘ mental health (…)“
Wer ist das? Die „Australian Psychological Society“ (APS) bezeichnet sich selbst als „führende Organisation“ für Psycholog*innen in Australien.
Was ist die Position? Im Vorfeld des australischen Social-Media-Verbots mahnten dortige Psycholog*innen zur Vorsicht. Zwar könnte die Maßnahme junge Menschen vor Risiken schützen. Aber ohne sinnvolle Alternativen könne der Entzug sozialer Medien eine Lücke in ihr soziales Leben reißen und Gefühle wie „Einsamkeit, Angst und Kummer“ erhöhen.
BAJ: Zugang sicher gestalten
Januar 2026: „Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!“
Wer ist das? Die im Jahr 1951 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz setzt sich „für ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ ein.
Was ist die Position? Die BAJ ist gegen ein pauschales Nutzungsverbot von Social Media vor dem 16. Lebensjahr. Die zentrale Frage sei nicht, ob Minderjährige Zugang zu sozialen Netzwerken haben dürfen, sondern wie dieser Zugang gestaltet wird. Es gehe darum, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden und sich entwickeln können. Wichtig sei es, Eltern zu unterstützen und bestehende Regeln durchzusetzen.
EKKJ: „vermeintliche Lösung für komplexes Problem“
November 2025: „Social Media: altersgerechter Zugang und Regeln statt Verbote“
Wer ist das? Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen ist eine staatliche Fachstelle aus der Schweiz, die Wissen für Bundesbehörden aufbereitet.
Was ist die Position? Aus Sicht der EKKJ sind „pauschale Verbote von Social Media für Kinder und Jugendliche nicht zielführend und nur eine vermeintliche Lösung für ein komplexes Problem“. Verbote seien bezüglich der negativen Folgen „weitgehend unwirksam“, so die Kommission weiter. „Gleichzeitig schränken sie positive und notwendige Lernprozesse ein, verhindern den Erwerb sinnvoller Kenntnisse und Kompetenzen und verunmöglichen wichtige Erfahrungen.“
Molly Rose Foundation: „Kinder brauchen Palttformen“
Januar 2025: „Joint statement (…) on a social media ban for under-16s“
Wer ist das? Die britische Molly Rose Foundation engagiert sich dafür, dass junge Menschen keinen Suizid begehen. Ihr Statement zum Social-Media-Verbot haben insgesamt 42 Organisationen unterzeichnet, darunter die 1884 gegründete britische Kinderschutzorganisation NSPCC.
Was ist die Position? „Gemeinsam glauben wir, dass Social-Media-Verbote die falsche Lösung sind“, halten die Unterzeichner*innen fest. Verbote würden dabei scheitern, Kindern Sicherheit zu bringen. Kinder, darunter queere und neurodivergente, bräuchten Plattformen für soziale Kontakte, Unterstützung durch Gleichgesinnte und vertrauenswürdige Hilfsangebote. Wenn Jugendliche die riskanten Plattformen dann mit 16 Jahren nutzen dürften, würden sie vor einer Klippe stehen.
Leopoldina: 13 Jahre als „verbindliches Mindestalter“
August 2025: „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“
Wer ist das? Die Leopoldina ist eine vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanzierte Gelehrtengesellschaft, die Politik und Öffentlichkeit beraten will.
Was ist die Position? „Strategien, die vorrangig auf Altersbeschränkungen setzen, greifen zu kurz“, schreiben die Forschenden. Dennoch empfehlen sie 13 Jahre als verbindliches Mindestalter für Social-Media-Accounts, pochen jedoch auf weitere Maßnahmen je nach Alter. Zudem kritisieren die Forschenden das „Prinzip der Aufmerksamkeitsökonomie“, also das Geschäftsmodell vieler populärer Plattformen. Das fördere „technologische Strategien zur Maximierung der Nutzerbindung“ und schaffe „gezielt suchtfördernde Strukturen“.
ÖAW: „Gefahr, dass das Ziel nicht erreicht wird“
Februar 2026: „Alterssperren auf Social-Media: Technische Grenzen und Möglichkeiten“
Wer ist das? Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ist eine 1847 gegründete Gelehrtengesellschaft aus Wien.
Was ist die Position? Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW hat untersucht, wie sich ein Social-Media-Verbot durchsetzen ließe. Demnach könne Altersfeststellung im Internet „grundsätzlich Sinn machen“, es brauche aber eine breite gesellschaftliche Debatte. Weiter warnt die Studie vor der Gefahr, „dass trotz weitreichender Einschnitte für alle Internetnutzer:innen das Ziel, nämlich das eines besseren Schutzes von Minderjährigen, nicht erreicht wird“.
EDRi: Hürden werden umgangen
November 2025, „Why age verification misses the mark and puts everyone at risk“
Wer ist das? European Digital Rights (EDRi) ist der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte.
Was ist die Position? EDRi lehnt Social-Media-Verbote ab. Stattdessen plädiert der Verband dafür, die Ursachen für Gefahren im Netz zu bekämpfen. „Kinder brauchen und verdienen Online-Räume, in denen sie andere treffen können, Trost und Sicherheit finden, Ideen erproben und austauschen, Beziehungen aufbauen, lernen und spielen.“ Es sei sehr wahrscheinlich, dass junge Menschen Hürden umgehen.
Superrr: „Verbot ist Kurzschlussreaktion“
Februar 2025: „Nicht sehen, nicht sprechen, nicht hören“
Wer ist das? Superrr ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für feministische Digital- und Technologiepolitik einsetzt.
Was ist die Position? „Ein Verbot ist eine Kurzschlussreaktion, die eine Auseinandersetzung mit den wirklichen Problemen verweigert“, hält Superrr fest. Wenn auf einer Straße viel Verkehr sei, laute die Lösung auch nicht, Kinder zu Hause einzuschließen. „Viel von dem, was als schädlich für Kinder beschrieben wird, schadet uns allen.“ Deshalb stellt Superrr die Frage nach einer digitalen Welt ,“die nicht nur aus uns und unserer Zeit Gewinn schlagen möchte“.
GMK: Verbot „greift langfristig zu kurz“
Dezember 2024: „Zum australischen Social-Media-Verbot aus medienpädagogischer Sicht“
Wer ist das? Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur engagiert sich seit 1984 sich für Medienpädagogik und Medienkompetenz.
Was ist die Position? Ein Social-Media-Verbot könne kurzfristig attraktiv erscheinen, „greift jedoch langfristig zu kurz“, schreibt die GMK. Es würde weder die Bedürfnisse noch die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigen. Stattdessen brauche es unter anderem Hilfestellungen für Familien und Regulierung von Plattformen.
Stiftung Bildung: „Verbot schwächt Rechte junger Menschen“
Januar 2026: „Kinderrechte wahren, Medienkompetenz stärken, Teilhabe ermöglichen“
Wer ist das? Die Stiftung Bildung ist eine gemeinnützige Spendenorganisation, die sich für gute Bildung in Deutschland engagiert.
Was ist die Position? Die Stiftung spricht sich klar gegen ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild aus. „Ein solches Verbot wird den komplexen Realitäten digitaler Lebenswelten nicht gerecht und schwächt langfristig die Rechte, die Resilienz und das Vertrauen junger Menschen“, schreibt die Organisation. Stattdessen brauche es einen Ansatz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe verbinde.
Arbeiterwohlfahrt: „weder zielführend noch angemessen“
Januar 2026: „Gegen ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre“
Wer ist das? Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) engagiert sich für eine sozial gerechtere Gesellschaft.
Was ist die Position? Die AWO lehnt ein generelles Social-Media-Verbot bis 16 Jahre ab und zweifelt, ob es rechtlich und technisch durchsetzbar wäre. Mit Blick auf betroffene Jugendliche sei das Verbot „weder zielführend noch angemessen“. Es gehe an der Alltagsrealität der meisten jungen Menschen vorbei und schränke Teilhabe ein. Stattdessen brauche es unter anderem Medienbildung und Sozialarbeit; außerdem müssten Plattformen ihre Angebote jugendgerecht gestalten.
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, in der wir uns gegen Alterskontrolle und Klarnamenpflicht wehren
Liebe Leser:innen,
die Bundesregierung treibt die Debatte um ein Verbot von sozialen Netzwerken für Jugendliche unvermindert weiter. Jetzt hat sich auch der Kanzler geäußert. Die Argumente werden nicht besser, sondern undifferenzierter und härter. Hilflose Eltern im Kampf um die leidige Bildschirmzeit freuen sich, dass der Staat irgendetwas tut, wenn sie schon den Medienkonsum ihrer Kinder nicht unter Kontrolle bekommen. Man muss ja was tun!
Doch ein Social-Media-Verbot für Jugendliche ist falsch. Es gibt sehr gute Argumente dagegen. Henning Tillman hat in einem Kommentar treffend festgestellt: „Es wäre, als würde man bei einem Auto mit defekter Bremse nicht die Technik reparieren, sondern bestimmten Altersgruppen das Fahren verbieten.“
Und genau hier liegt das Problem: Die Regierung traut sich nicht an die Wurzel heran. Süchtig machende Designs und intransparente, polarisierende und letztlich demokratiezerstörende Algorithmen schaden nicht nur Jugendlichen, sondern auch Onkel Edgar, der mit YouTube politisch quer abgebogen ist und Oma Gabi, die keine Freunde mehr trifft, weil sie nicht mehr von Instagram-Reels wegkommt. Wir alle kennen solche Leute, die älter als 16 sind, bei denen es ein Problem gibt.
Statt vorhandene Gesetze durchzusetzen, Regulierungen auszuschöpfen und intelligente neue Regeln zu überlegen, wählt man den einfachen Weg – und will denjenigen die sozialen Medien wegnehmen, die keine politische Vertretung haben. Das ist letztlich feige, aber auch symptomatisch. Denn über die Köpfe der Jugend wird ja gerne hinweg entschieden, siehe Klimapolitik oder Wehrpflicht.
Der Kanzler hat die unselige Debatte um das Verbot von sozialen Netzwerken für Jugendliche jetzt noch mit dem Zombie-Thema Klarnamenpflicht im Internet verbunden. Damit macht er die Debatte noch gefährlicher. Denn für das Social-Media-Verbot muss man ja irgendwie das Alter prüfen. Da fällt Abgeordneten der Regierungsparteien nichts besseres ein als das noch nicht vorhandene EUDI-Wallet. Die digitale EU-Brieftasche soll entgegen aller Versprechen und der bisherigen gesetzlichen Planung verpflichtend für alle werden. Jawoll!
Digitaler Brieftaschenzwang für alle, die soziale Netze nutzen wollen und eine Klarnamenpflicht in sozialen Medien und im Internet und überall irgendwie. Klar abgegrenzt wird in dieser Debatte sowieso nicht mehr. Es ist nicht zum Aushalten.
Klar ist: Wer eine Klarnamenpflicht im Netz will, der schadet vielen Menschen und greift gleich mehrere Grundrechte gleichzeitig an – darunter Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Seit vielen Jahren kommt die Idee des Identifizierungszwangs immer wieder hoch. Sie ist sehr gefährlich für die Demokratie.
Bundeskanzler Merz in seiner Selbstbezogenheit will nicht einmal im Ansatz verstehen, dass es etwas anderes ist, ob er als mächtigster Mann des Landes mit vollem Namen unterwegs ist als wenn eine 21-jährige Frau, die Missstände und rechtsradikale Umtriebe in einer ostdeutschen Kleinstadt öffentlich macht, den Schutz der Anonymität braucht, während sie die Demokratie für uns alle verteidigt. Und das ist nur ein Beispiel von vielen, warum Anonymität im Netz unverzichtbar ist, wir haben noch viel mehr aufgeschrieben. Seit Jahren!
„I can’t believe I still have to protest this shit.“ Die Parole aus der Frauenbewegung zeigt die Fassungslosigkeit, dass man immer die gleichen Kämpfe führen muss. So fühlt es sich an, wenn der Nächste ums Eck kommt um mit vermeintlich einfachen Lösungen gegen den selbstmitverrohten Diskurs („kleine Paschas“) vorgehen will.
Es ist ermüdend. Aber es hilft ja nichts. Die Klarnamenpflicht muss verhindert werden – in sozialen Netzwerken und im Internet. Gerade jetzt, wo die rechtsradikale AfD in den Startlöchern zu Regierungsbeteiligungen steht, ist diese Idee gefährlicher denn je. Wir wären ja schön blöd, denen ein solch mächtiges Unterdrückungsinstrument freiwillig in die Hände zu geben.
Schon wieder auf 180, grüßt dennoch herzlich
Markus Reuter
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Datenschutz & Sicherheit
BSI-Warnung: Ivanti-EPMM-Lücke wird verbreitet missbraucht
Ende Januar hat Ivanti kritische Schwachstellen in Endpoint Manager Mobile (EPMM) geschlossen. Angreifer können dadurch Schadcode einschleusen – und machen das bereits, erste Angriffe waren bereits bekannt. Nun warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor weit verbreiteten Angriffen auf die Lücken und empfiehlt den Einsatz eines Erkennungsskripts zum Aufspüren erfolgreicher Attacken. Auch die IT-Sicherheitsforscher von Palo Alto haben eine Warnung veröffentlicht und erläutern einige der beobachteten Missbrauchsversuche detaillierter.
Weiterlesen nach der Anzeige
Ivanti hält sich mit Details zu den Sicherheitslücken stark zurück, die IT-Forscher von Palo Alto Networks Unit42 liefern jedoch genauere Hinweise. Die eine Schwachstelle stammt von veralteten Bash-Skripten, die der mitgelieferte Apache-Web-Server für URL-Rewriting verwendet (CVE-2026-1281, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Die zweite Lücke stammt ebenfalls von einem unsicheren Bash-Skript, betrifft jedoch den Android-Dateitransfer-Mechanismus von Ivanti (CVE-2026-1340, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“).
Die Angreifer richten nach Missbrauch der Schwachstellen demnach Reverse Shells und Web Shells ein, forschen die Umgebung aus und laden weitere Malware nach. Angriffsziele sind laut Unit42 Staats- und lokale Regierungen, das Gesundheitswesen, Fertigung/Produktion, Rechtsanwaltskanzleien und der High-Tech-Sektor.
BSI verteilt Erkennungsskript
Das BSI hat ebenfalls vergangene Woche eine aktualisierte Warnung herausgegeben. Die Behörde liefert ebenfalls Hinweise auf (erfolgreiche) Angriffe (Indicators of Compromise, IOCs) und weist eindringlich auf ein Erkennungsskript hin, das Ivanti mit der niederländischen IT-Sicherheitsbehörde NCSC-NL veröffentlicht hat. Es handelt sich um Ivanti-Host-EPMM-Scan-v2-0S-2 sowie um Ivanti-Host-EPMM-Scan-v2-0L-2, beide am 12. Februar 2026 aktualisiert.
Das BSI ordnet die Lücken und Angriffe darauf in die dritte Schweregrad-Kategorie „Orange“ ein. Für die Praxis übersetzt heißt das, „Maßnahmen müssen unverzüglich ergriffen werden. Massive Beeinträchtigung des Regelbetriebs möglich“. Das BSI hat Hinweise, dass die Schwachstellen mindestens seit Sommer 2025 angegriffen werden. Das sollten Admins bei ihren Untersuchungen berücksichtigen.
(dmk)
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 1 WocheCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenFast 5 GB pro mm²: Sandisk und Kioxia kommen mit höchster Bitdichte zum ISSCC
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenHuawei Mate 80 Pro Max: Tandem-OLED mit 8.000 cd/m² für das Flaggschiff-Smartphone
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenSyncthing‑Fork unter fremder Kontrolle? Community schluckt das nicht
-
Social Mediavor 2 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenGame Over: JetBrains beendet Fleet und startet mit KI‑Plattform neu
