Künstliche Intelligenz
Apple-Music-Marketing: Radio bei TuneIn, Tool für den Spotify-Export
Apple versucht, mit neuen Importmöglichkeiten und einer breiteren Inhaltestreuung Kunden von Spoitfy zu Apple Music zu locken. War Apple bei Musikdownloads mit dem iTunes Music Store einst klarer Marktführer, ist beim Streaming nach wie vor der schwedisch-amerikanische Anbieter Spotify vor Apple Music platziert. Der iPhone-Hersteller bleibt also in der Verfolgerposition.
Wechsel von Spotify vereinfacht
Apple hatte bereits im vergangenen Mai in zwei Testmärkten – Neuseeland und Australien – eine neue Importmöglichkeit für Bibliotheken und Wiedergabelisten von Spotify zu Apple Music geschaffen. Das Feature ist nun seit dieser Woche auch in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA, Kanada, Mexiko und Brasilien verfügbar. In Kooperation mit dem Dienst SongShift werden neben Spotify auch weitere Dienste unterstützt – Apple selbst nennt diese in einem auch auf Deutsch verfügbaren Supportdokument nur generisch „andere Musikdienste“.
Die Migration läuft über die iPhone-Einstellungen unter „Apps“ und „Musik“. Dort sollte eine Transfer-Funktion zu sehen sein. Alternativ kann die Übertragung auch via Browser angestoßen werden – über Apples Musikportal, sofern man dort eingeloggt ist. Das Transfer-Werkzeug versucht, Songs aus Spotify & Co. mit Apples Angebot zu matchen. Gelingt das nicht, wird eine Warnung gezeigt. Vom jeweiligen Dienst generierte Wiedergabelisten werden nicht übertragen.
Apple Music Radio verbreitet sich
Unterdessen versucht Apple, seinen Radiostationen innerhalb von Apple Music eine größere Zuhörerschaft zu verschaffen. Laut einem Wall-Street-Journal-Bericht werden die aktuell sechs Stationen, die Apple selbst betreibt, künftig über die digitale Hörfunkplattform TuneIn vertrieben, die auch in diversen Smart-Home-Lautsprechern und Autoradios mit Internetanschluss zu finden ist. Sie hat aktuell 75 Millionen aktive Nutzer. Die sechs Radiostationen sind „Apple Music 1“, „Hits Hits Hits“, „Country“, „Musica Uno“, „Club“ sowie „Chill“. Am bekanntesten ist Apple Music 1, das auch immer wieder Stars mit Interviews und Auftritten eine Plattform gibt.
Apple Music soll in den USA nach Zahlen von Ende 2024 derzeit 25 Prozent Marktanteil haben, ein Prozent weniger als im Vorjahr. 2020 lag er noch bei 30 Prozent. Spotify konnte sich von 2020 bis 2024 von 31 auf 37 Prozent vorkämpfen. Amazon Music pendelt um die 20 Prozent, YouTube Music um die 10 Prozent. Auch weltweit ist Spotify führend.
(bsc)
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Lenovo IdeaPad Slim 3 mit 24 Stunden Laufzeit und Copilot+ im Test
Microsoft trommelt für Notebooks mit dem Marketinglabel Copilot+, denn nur bei solchen bringt Windows KI-Funktionserweiterungen mit, die dem Nutzer im Alltag mehr oder weniger auffällig unter die Arme greifen. Die KI-Erweiterungen brauchen allerdings einen Prozessor mit leistungsfähiger KI-Einheit (Neural Processing Unit, NPU). Die waren lange der Notebookoberklasse vorbehalten.
Vierstellige Preise für Notebooks mit Copilot+ sind schon länger passé, doch das hier getestete Lenovo IdeaPad Slim 3 (15Q8X10) drückt den Einstiegspreis noch einmal ein ganzes Stück: Es hat einen Straßenpreis von 600 Euro. In ihm arbeitet der Achtkerner Snapdragon X X1-26-100, das derzeit kleinste Prozessormodell von Qualcomm. AMD und Intel haben für Notebooks dieser unteren Mittelklasse keine aktuellen CPUs mit dicker NPU in petto, sondern nur gut abgehangene Technik.
Damit der Nutzer auch etwas vom neuerworbenen KI-Notebook hat, diktiert Microsoft den Herstellern mit Copilot+ zwei weitere wichtige Hardwarebedingungen. Die erste sind mindestens 16 GByte Arbeitsspeicher, weil KI-Modelle viel Speicher fressen. Der zeitgemäße Speicherausbau macht selbstverständlich auch dann Freude, wenn man grade nix mit KI tut, sondern schlicht viele Browsertabs gleichzeitig offen hat.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Lenovo IdeaPad Slim 3 mit 24 Stunden Laufzeit und Copilot+ im Test“.
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Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse
Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse (Klasse M3), die für öffentlichen Personenfern- oder Nahverkehr eingesetzt werden. Gefördert werden 60 Prozent der Mehrkosten der Anschaffung von Autobussen, die mit Strom aus Wasserstoffbrennstoffzellen, Akkumulatoren oder Oberleitung fahren, sofern sie neu sind und keine fossilen Range Extender aufweisen. O-Busse müssen Oberleitungslücken also elektrisch überbrücken. Fossile Heizungen oder Kühlanlagen sind hingegen erlaubt.
Die Fahrzeug-Mehrkosten werden anhand von Referenzpreisen von Dieselbussen für die jeweilige Kategorie ermittelt. Neue Infrastruktur zum Betanken mit Wasserstoff, zum Aufladen von Akkumulatoren sowie Oberleitungsanlagen werden großzügiger gefördert, nämlich mit 60 Prozent der Netto-Anschaffungskosten und Drittkosten – dies allerdings nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Beschaffung lokal emissionsfreier Busse. Wer die Autobusse schon hat oder bereits bestellt hat, bekommt keinen Infrastrukturzuschuss. Sowieso rechtlich vorgeschrieben Ladestationen werden ebenfalls nicht subventioniert.
Nicht förderbar sind darüber hinaus Abgaben, Gebühren, Schulungen oder höhere Betriebskosten, sowie niedrigere Rücknahmewerte der emissionsfreien Fahrzeuge nach der Betriebspflicht von fünf Jahren. Überhaupt ausgeschlossen sind Maßnahmen im Bereich eigenwirtschaftlich betriebener Gelegenheitsverkehre.
Keine Subventionen für Pkw
Das Förderprogramm des österreichischen Verkehrsministeriums heißt EBIN, was für Emissionsfreie Busse und Infrastruktur steht. Es ist Teil des Ebus-Programms, das für 2025 und 2026 mit 240 Millionen Euro dotiert ist. Das deutet auf einen zweiten, wohl größeren Förderaufruf im kommenden Jahr in. Ebus ist wiederum Teil von Emove; unter diesem Begriff subventioniert Österreich E-Mobilität, aber keine PKW.
EBIN-Anträge sind ab sofort bis 22. Oktober bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) möglich. Untersagt ist die Annahme zusätzlicher Zuschüsse aus EU-Programmen. Wer sich genauer informieren möchte, kann die Unterlagen sichten und am 10. September an einer Videokonferenz teilnehmen. Die Zuerkennungen sollen Ende Jänner erfolgen; Förderwerber dürfen die Fahrzeuge und Anlagen allerdings schon unmittelbar nach Einreichung des Förderantrages bestellen.
Das Gesamtbudget des Förderaufrufs beläuft sich laut FFG auf zirka 80 Millionen Euro, einzelne Antragsteller können auf maximal 32 Millionen Euro hoffen. Die subventionierten Anlagen und Fahrzeuge müssen fünf Jahre lang in Österreich genutzt werden; grenzüberschreitender Verkehr ist zulässig, sofern die Verkehrsleistung im Ausland unter 20 Prozent bleibt.
(ds)
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Datenschutz: Rekordstrafen gegen Google & Shein wegen Cookies und Inbox-Werbung
Die französische Datenschutzbehörde CNIL geht weiter konsequent gegen Verstöße im Umgang mit Cookies und Inbox-Werbung vor. Mit mehreren, jetzt veröffentlichten Entscheidungen vom Montag verhängte sie gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 325 Millionen Euro und gegen die chinesische Fast-Fashion-Plattform Shein eine in Höhe von 150 Millionen Euro. Damit sanktionierte sie vor allem die Nichteinhaltung von Cookie-Regeln. Die CNIL sieht die Geldbußen als Teil ihrer zahlreichen Maßnahmen zum Eindämmen „nicht konformer Praktiken beim Tracking und der gezielten Werbeansprache von Internetnutzern“.
Hintergrund: Nach einer Beschwerde der österreichischen Bürgerrechtsorganisation Noyb vom August 2022 führte die CNIL mehrere Inspektionen des E-Mail-Dienstes Gmail und des Prozesses zur Erstellung eines Google-Kontos durch. Sie ergaben, dass Google Irland und der US-Mutterkonzern in den Tabs „Werbung“ und „Soziale Netzwerke“ von Gmail Inbox-Werbung anzeigten. Die Kontrolleure kamen zum Schluss, dass solche Anzeigen nach dem französischen Post- und elektronischen Kommunikationsgesetzes die Zustimmung der Gmail-Nutzer erfordert hätte.
Ferner stellten die Prüfer fest, dass User beim Erstellen eines Google-Kontos dazu angehalten wurden, Cookies für die Anzeige personalisierter Werbung auszuwählen. Zudem klärte der Internetriese sie nicht klar darüber auf, dass das Hinterlegen der Browserdateien für Werbezwecke Voraussetzung für den Zugriff auf die Dienste von Google ist. Ihre in diesem Zusammenhang eingeholte Einwilligung war laut der CNIL daher ungültig und stellte einen Verstoß gegen das französische Datenschutzgesetz dar.
Trump dürfte not amused sein
Die Datenschützer haben Google ferner dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzeige von Werbung zwischen E-Mails in den Postfächern der Gmail-Nutzer ohne vorherige Zustimmung zu unterlassen und eine gültige Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies bei der Erstellung eines Google-Kontos einzuholen. Andernfalls müssen Google in den USA und in Irland je eine Strafe von 100.000 Euro pro Tag der Verzögerung zahlen. Erschwerend kam dazu, dass die CNIL den Suchmaschinen-Giganten bereits 2020 und 2021 zweimal wegen Verstößen im Zusammenhang mit Cookies sanktioniert hatte.
Beim Festlegen der Geldbuße für Shein berücksichtigte die Aufsicht etwa, dass der Online-Händler mehrere Verpflichtungen nicht erfüllte. So habe er einige Cookies ohne Einwilligung der Nutzer platziert, deren Entscheidungen nicht respektiert und sie nicht angemessen über die auf die Festplatte gekrümelten Dateien informiert. Shein bezeichnete die Strafe als „völlig unverhältnismäßig“ und kündigte Berufung an. Google verwies auf bereits eingeführte Datenschutzverbesserungen. Der Konzern will die Beschlüsse gründlich prüfen. Die Google-Sanktion dürfte US-Präsident Donald Trump nicht schmecken, da dieser nach Abschluss eines Zoll-Deals den Druck auf die EU erhöhte. Er drohte etwa mit dem Verhängen hoher Aufschläge gegen Länder, die „diskriminierende“ Regeln oder Steuern gegen US-Tech-Firmen einführen.
(mho)
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