Künstliche Intelligenz

Arbeitsförderung 4.0: Regierung treibt digitales Update für Jobcenter voran


Die Bundesregierung will die Handlungsfähigkeit des Staates stärken und die Verwaltung durch Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung bürgernäher und effizienter machen. Dazu hat sie im „Entlastungskabinett“ am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Ziel ist eine grundlegende Modernisierung der Arbeitslosenversicherung.

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Das Gesetz soll Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den bis 2032 erwarteten altersbedingten Personalrückgang vorbereiten. Dies soll vor allem durch Automatisierung und Digitalisierung gelingen. Nach dem Leitbild Digital First sollen Anträge künftig vorrangig über das Fachportal der BA gestellt werden. Zudem müssten Betroffene für viele Anträge und Mitteilungen bei der BA nichts mehr ausdrucken und per Hand unterschreiben. Künftig soll oft eine einfache E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars reichen.

Der IT-Verband Bitkom begrüßt den Ansatz. Besonders die Vorbereitung von BA und Jobcentern auf die europäische digitale Identität (EUDI-Wallet) sei ein wichtiger Schritt. Anträge und Nachweise könnten einfacher und vollständig digital abgewickelt werden. Analoge Zugänge sollen aber für Bürger bestehen bleiben, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.

Der Entwurf, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, erleichtert ferner die Erreichbarkeit und persönliche Termine. Bislang mussten sich Arbeitslose an jedem Werktag physisch an ihrer Briefanschrift aufhalten, um Post der Arbeitsagentur empfangen zu können. Diese Pflicht soll entfallen und an eine mobile, digitalisierte Arbeitswelt angepasst werden. Arbeitsagenturen können Meldetermine und Beratungsgespräche künftig regelmäßig per Videotelefonie durchführen.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ersetzt. Dieser soll gemeinsam von BA und Arbeitsuchenden entwickelt werden und den Weg zurück in den Arbeitsmarkt festlegen. Erst bei Nichteinhaltung kann die Behörde verbindliche Vorgaben per Verwaltungsakt erlassen.

Neu eingeführt wird eine „Job-to-Job-Erprobung“. Beschäftigte in Firmen, die von einer Krise oder dem Strukturwandel betroffen sind, können vier, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen einen neuen Arbeitgeber testen. Das bisherige Arbeitsverhältnis ruht, das Gehalt zahlt weiterhin der bisherige Arbeitgeber. So sollen Eignung und Qualifizierungsbedarf geprüft werden, ohne Arbeitslosigkeit zu riskieren.

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Auch beim Kurzarbeitergeld wird digitalisiert: Ab Januar 2028 müssen Arbeitgeber Anträge ausschließlich elektronisch einreichen. Die Daten sollen direkt aus der Lohnabrechnungssoftware an die BA übermittelt werden können. Bis Ende 2027 gilt eine Übergangsfrist.

Zudem will die Regierung die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften von der Schrift- auf die Textform umstellen, um Bürokratie abzubauen. Vorgesehen ist auch ein Sofortprogramm zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz mit einer jährlichen Entlastung von 135 Millionen Euro. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten entfällt die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ganz, was bundesweit rund 123.000 dieser Posten einsparen und starre Vorgaben bedarfsgerecht modernisieren soll.

Digitalisierungsminister Karsten Wildberger (CDU) bezeichnete das Vorhaben als wichtigen Schritt für einen modernen Sozialstaat. Steuerfinanzierte Leistungen würden einfacher und digital zugänglich. Vermittlungen könnten künftig auch per E-Mail erfolgen, wodurch persönliche Besuche im Jobcenter seltener nötig würden. Die Wirtschaft soll jährlich um rund elf Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet werden. Bürger könnten insgesamt 942.000 Stunden Zeit sparen. Für die Umsetzung investiert die BA dem Entwurf nach einmalig rund acht Millionen Euro in ihre IT. Sie rechnet ab 2029 mit jährlichen Effizienzgewinnen in ähnlicher Höhe.


(wpl)



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