Künstliche Intelligenz
Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Montag seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Es verspricht damit einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort versucht, eine flächendeckende Speicherpflicht durch eine juristische Umdeutung als „nicht schwerwiegenden Eingriff“ an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Gleichzeitig könnten geplante neue Instrumente wie die „Sicherungsanordnung“ eine umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen.
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Kern des schon im Vorfeld umkämpften neuen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen im neuen Paragrafen 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Rede ist von einer „vorsorglichen Sicherung“ der Internetkennungen. Das BMJV begründet diesen Schritt damit, dass Straftäter im Netz oft nur eine einzige Spur hinterlassen: „die von ihnen verwendete Internetprotokoll-Adresse“. Um die strengen Vorgaben des EuGH zu erfüllen, der eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten eigentlich wiederholt untersagt hat, setzt das Ministerium auf eine gewagte Differenzierung.

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.
In der Begründung heißt es dazu, dass die IP-Adressenprotokollierung einen „nicht als schwer einzustufenden Eingriff in Grundrechte“ darstelle. Das BMJV beruft sich dabei auf das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hadopi“, wonach die Identifizierung eines Anschlussinhabers allein anhand der IP-Adresse unter bestimmten Bedingungen zulässig sein soll. Dennoch bleibt höchst zweifelhaft, ob eine Speicherung, die unterschiedslos jeden Bürger trifft, vor den Luxemburger Richtern bestehen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht hat stets die enorme „Streubreite“ solcher Maßnahmen gerügt.
„Sicherungsanordnung“ auch für Messenger
Nicht minder brisant als die reine IP-Log-Megadatei ist das vorgesehene Instrument der Sicherungsanordnung, das in Fachkreisen als Quick Freeze bekannt ist und in ähnlicher Form auch von der Ampel-Koalition erwogen wurde. Laut dem geplanten Paragrafen 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung (StPO) können Behörden wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei damit anordnen, dass Anbieter sämtliche Verkehrsdaten – also neben Verbindungsinformationen insbesondere auch Standortdaten – unverzüglich zu sichern haben. Die Ausweitung der Überwachung wird hier besonders deutlich, da sich die Sicherung keineswegs nur auf IP-Adressen beschränkt.
Heikel ist dabei vor allem, dass die Hürden für dieses „Einfrieren“ niedrig angesetzt sind. Es reichen bereits „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden ist“, was eine deutlich niedrigere Schwelle darstellt als für die spätere tatsächliche Herausgabe der Daten. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, iMessage, Meta Messenger oder Threema und E-Mail-Provider werden voll einbezogen, wobei laut Entwurf sogar Login-Daten und damit verknüpfte Standorte gesichert werden können. Die Daten könnten für bis zu drei Monate eingefroren werden, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung durch ein Gericht.
Das Ministerium verteidigt dieses Vorgehen mit dem Argument, dass kein dauerhaft vorhandener Datenpool geschaffen werde. Die Speicherung erfolge anlassbezogen im Einzelfall bei konkretem Verdacht. Gegner sehen hier jedoch eine gefährliche Grauzone: Da Daten aufgrund der neuen IP-Pflicht oder für betriebliche Zwecke ohnehin vorhanden sind, wird das „Einfrieren“ zum mächtigen Hebel, um Zugriff auf Bewegungsprofile und Kommunikationspartner zu erhalten, noch bevor ein Richter die volle Verhältnismäßigkeit prüfen konnte.
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Passwörter und Handy-Rasterfahndung
Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch klarer festlegen, unter welchen Bedingungen die Polizei eine Funkzellenabfrage durchführen darf. Bei dieser Form der Rasterfahndung werten Ermittler aus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort eingeloggt waren, um Täter zu überführen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen. Das Ministerium schließt sich damit der Rechtsauffassung einiger Landgerichte an, die eine niedrigere Hürde für die Ermittlungsarbeit für angemessen halten als der BGH.
Ambitionierter Versuch auf tönernen Füßen
„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen“, wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ihren Ansatz, den nun zunächst die anderen Ressorts, die Länder und Verbände kommentieren können, vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens. „Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.“ Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie beklagt dagegen einen „Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung“. Eine IP-Adresse sei „keine harmlose Sache“. Solche Kennungen ließen sich „in der Praxis über Zeitstempel und Zusatzdaten sehr gut zu Personenbezügen verdichten“.
Der eco-Verband der Internetwirtschaft warnte schon im Oktober vor einem „Rückschritt in der Digitalpolitik“ angesichts einer neuen „pauschalen Vorratsdatenspeicherung“. Eine solche „gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste“. Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfe die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, „das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist“. Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren bleibe europarechtswidrig. Gefragt seien „gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit“ statt Massenüberwachung.
Der Entwurf liest sich als ambitionierter Versuch, die Ermittlungsfähigkeit im Netz zu sichern, ohne erneut in Luxemburg oder Karlsruhe zu scheitern. Doch die Argumentation, eine flächendeckende IP-Speicherung sei kein schwerer Eingriff, steht juristisch auf tönernen Füßen. In Kombination mit der weitreichenden Sicherungsanordnung droht ein massiver Ausbau der digitalen Überwachung. Dieser würde auch die Anonymität im Netz weiter aushöhlen, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit Jahren immer wieder betont.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt
Amazon.com profitiert weiterhin vom wachsenden Handelsgeschäft und der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen enorm, um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Beobachter hatten für 2026 mit 146,6 Milliarden Dollar gerechnet. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben.
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Der Anstieg der KI-Investitionen war zwar erwartet worden, auch Google hat gestern Rekordinvestitionen in die KI-Cloud angekündigt. Doch nachdem Amazon 2025 rund 131 Milliarden Dollar investiert hatte, war der Sprung auf 200 Milliarden Dollar für dieses Jahr unerwartet hoch. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden.
„Angesichts der starken Nachfrage nach unseren bestehenden Angeboten und wegweisenden Möglichkeiten wie KI, Chips, Robotik und Satelliten im niedrigen Orbit gehen wir davon aus, im Jahr 2026 rund 200 Milliarden US-Dollar in Kapitalausgaben bei Amazon zu investieren und erwarten eine starke langfristige Rendite auf das investierte Kapital“, sagte Amazon-Chef Andy Jassy per Mitteilung. Allein im letzten Quartal hat die Cloud-Abteilung AWS (Amazon Web Services) neue Verträge mit zahlreichen namhaften Organisationen wie OpenAI, der NBA, Perplexity, Lyft, United Airlines, DoorDash, Salesforce, der US-Luftwaffe, AT&T, HSBC und CrowdStrike abgeschlossen.
Milliardeninvestitionen in Cloud und KI
Während der Telefonkonferenz mit Investoren erklärte Jassy laut CNBC, dass die Investitionen „überwiegend“ in AWS fließen werden, wo Workloads, die nichts mit KI zu tun haben, „schneller wachsen als erwartet“. Trotzdem bleibt KI ein Wachstumsmotor. „Wir haben eine sehr hohe Nachfrage“, fügte Jassy hinzu. „Die Kunden wollen AWS unbedingt für Kern- und KI-Workloads, und wir monetarisieren die Kapazität so schnell, wie wir sie installieren können.“
Finanziell zeigt sich das im Ende Dezember abgeschlossenen vierten Geschäftsquartal, als der Cloud-Umsatz um 24 Prozent auf 35,6 Milliarden Dollar gestiegen ist. Analysten hatten mit einem Wachstum von 21,4 Prozent gerechnet. Nach Angaben Jassys war dies das „schnellste Wachstum seit 13 Quartalen“ für AWS. 2025 ist der AWS-Umsatz im Jahresabstand insgesamt um 20 Prozent auf 128,7 Milliarden Dollar gestiegen.
Handelsgeschäft größer, aber geringer wachsend
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Das Handelsgeschäft wächst zwar ebenfalls, aber weniger als das Cloud-Business. Allerdings liegt der Umsatz hier auf einem deutlich höheren Niveau. Im vierten Quartal 2025 konnte Amazon die Verkäufe gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent auf 213,4 Milliarden Dollar steigern. Der Betriebsgewinn wurde dabei um fast 18 Prozent auf 25 Milliarden Dollar erhöht, der Nettogewinn steigt gleichzeitig allerdings nur um 6 Prozent.
Im gesamten letzten Jahr sind die Verkäufe im Jahresvergleich um 12 Prozent auf 716,9 Milliarden Dollar gestiegen, der Betriebsgewinn um fast 17 Prozent auf 80,0 Milliarden Dollar und der Nettogewinn um sogar 31 Prozent auf 77,7 Milliarden Dollar. Das dürfte auch auf Personalkürzungen zurückzuführen sein. Letzten Herbst hat Amazon 14.000 Bürojobs gestrichen, weil dort mehr auf KI gesetzt wird. Das setzt sich Anfang dieses Jahres fort. Amazon plant 2026, weitere 16.000 Jobs zu streichen. Betroffen sind erneut vor allem Bürojobs. Trotzdem beschäftigt immer noch mehr als 1,57 Millionen Mitarbeiter, überwiegend Lagerarbeiter.
Ausblick mit leichtem Umsatzwachstum, Aktie fällt
Für das laufende Quartal erwartet Amazon einen Umsatz zwischen 173,5 und 178,5 Milliarden Dollar, was einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 11 bis 15 Prozent entspricht. Analysten hatten mit 175,6 Milliarden Dollar gerechnet, sodass der Konzern diesen Erwartungen gerecht wird. Der Betriebsgewinn dürfte dagegen eher auf dem Niveau des Vorjahres liegen, als dieser 18,4 Milliarden Dollar betrug. Denn für das aktuelle Quartal rechnet Amazon mit einem Betriebsgewinn zwischen 16,5 und 21,5 Milliarden Dollar.
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Auch das könnte die Anleger beeinflusst haben, nachdem Amazons Quartalsbericht nur für 1,95 Dollar Gewinn pro Aktie reicht, Analysten aber 1,97 Dollar erwartet hatten. Nachdem die Amazon-Aktien im Laufe des Handelstages bereits um 4,4 Prozent nachgegeben hatten, sackte das Papier nachbörslich um weitere rund 11 Prozent ab.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Raspberry Pi 4 kommt jetzt mit zwei Speicherchips
Die Raspberry Pi Plc. legt zum ersten Mal einen Einplatinencomputer mit zwei Speicherchips auf der Platine auf. Der Raspberry Pi 4 gelangt jetzt in einer Version in den Handel, auf der je ein DRAM-Baustein vorn und hinten auf der Platine sitzt.
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Der Hersteller erhöht damit die Flexibilität bei der Speicherbeschaffung. Während der aktuellen Speicherkrise könnten zum Beispiel zwei 2-GByte-Chips günstiger erhältlich sein als ein einzelner mit 4 GByte. Firmen reißen den DRAM-Riesen Samsung, SK Hynix und Micron derzeit alles aus den Fingern, was sie bekommen können.
In einer
Produktänderungsmitteilung
(PDF) erklärt die Raspberry Pi Plc., dass sie künftig alle Varianten des Raspi 4 auch mit dem angepassten Design herstellt. Ob Kunden eine Version mit einem oder zwei Speicherchips erhalten, ist dann zufällig. Außer an der Rückseite mit dem zusätzlichen Baustein ist die neue Version auch an der 2025er-Aufschrift auf der Vorderseite erkennbar. Die Ausführungen sollen sich identisch verhalten; mit Leistungsunterschieden ist nicht zu rechnen.
Teureres PCB ist es jetzt wert
Bisher vermied der Raspi-Hersteller Platinenlayouts mit zwei Speicherchips, um das PCB möglichst günstig zu halten. Die Platine ist klein und hat nur wenige Lagen, was die Signalführung eines zweiten Speicherchips erschwert.
Erst wegen der rasant steigenden DRAM-Preise lohnt sich das Umdenken. Durch die größere Auswahl kann der Raspi-Hersteller hier und da einige US-Dollar sparen, sodass ein teureres PCB in den Hintergrund rückt.
Auch chinesischer Speicher an Bord
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Parallel stellte sich die Raspberry Pi Plc. schon im Sommer 2025 zumindest beim Raspi 4 mit einem GByte DRAM breiter auf. Damals holte die Firma
Rayson aus China ins Boot
(PDF), ein sogenannter Third-Party-Speicherzulieferer, der sein DRAM von diversen Herstellern bezieht: Neben Samsung und Micron auch von den chinesischen Anbietern CXMT und Yangtze Memory. Rayson kauft die nackten Speicherchips und packt sie in standardisierte Gehäuse, die die Raspberry Pi Plc. wiederum weiterverarbeiten kann.
Zuvor kamen die 1-GByte-Bausteine ausschließlich von Samsung. Varianten mit 2 und 4 GByte liefert häufig Micron, 8-GByte-Bausteine SK Hynix.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Unterseekabel: EU investiert 347 Millionen Euro in Sicherheit
Nach neuen, offenbar bewusst herbeigeführten Schäden an Unterseekabeln in der Ostsee hat die EU-Kommission am Donnerstag eine umfassende Sicherheitsoffensive gestartet. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur am Meeresgrund vor zunehmenden Risiken und vorsätzlicher Sabotage zu schützen. Da rund 99 Prozent des interkontinentalen Internetverkehrs über Seekabel abgewickelt werden, stuft die EU diese Verbindungen als essenziell für die moderne Wirtschaft und das tägliche Leben ein.
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Angesichts der instabilen geopolitischen Lage reagiert die Brüsseler Regierungsinstitution mit einem Bündel aus finanziellen Sofortmaßnahmen und neuen strategischen Richtlinien. Sie will so die Widerstandsfähigkeit des europäischen „Nervensystems“ für Daten und Energie stärken.
Im Zentrum der auf einem früheren Aktionsplan aufbauenden Initiative steht die Anpassung des Fördertopfs Connecting Europe im Bereich Digitales. Dadurch sollen insgesamt 347 Millionen Euro für strategische Seekabelprojekte bereitgestellt werden. Die Mittel werden dem Vorhaben nach dazu dienen, die Netze krisenfest zu machen und technologisch aufzurüsten. Ein Teil der Gelder, etwa 20 Millionen Euro, ist für die Ausstattung von Kabeln mit intelligenten Funktionen vorgesehen. Dabei handelt es sich um integrierte Sensoren, die in Echtzeit seismische Aktivitäten und ozeanische Daten erfassen. So soll die Infrastruktur gleichzeitig als Überwachungssystem für den Meeresboden fungieren können.
Schnelle Hilfe bei Sabotage: Reparaturmodule für die Meere
Parallel investiert die EU in die Wiederherstellungsfähigkeit nach physischen Schäden. Ein neu veröffentlichter Aufruf über 20 Millionen Euro finanziert die Entwicklung anpassungsfähiger Reparaturmodule, die strategisch in Häfen oder Werften stationiert werden können. Damit sollen die Ausfallzeiten nach Beschädigungen drastisch verkürzt werden können, um die digitale Souveränität zu wahren.
Ein Pilotprojekt für diese Reparatureinheiten startet in der Ostsee. Diese Region wurde aufgrund der gehäuften Kabelzerstörungen in den vergangenen Jahren priorisiert, bei denen der Verdacht auf gezielte feindselige Akte besteht. Dieser Förderzweig ist explizit öffentlichen Stellen mit einem Mandat zur Notfallreaktion vorbehalten, wie etwa dem Zivilschutz, nationalen Krisenagenturen, der Küstenwache oder der Marine. Damit unterstreicht die Kommission den sicherheitspolitischen Charakter der Maßnahme, die weit über eine rein wirtschaftliche Förderung hinausgeht.
Werkzeugkasten für Kabelsicherheit
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Flankiert werden die Investitionen durch einen neuen Werkzeugkasten für Kabelsicherheit. Diese Toolbox enthält sechs strategische sowie vier technische Unterstützungsmaßnahmen, auf die sich die Kommission und die Mitgliedstaaten verständigt haben. Sie basieren auf einer Risikoanalyse aus dem Herbst 2025, die verschiedene Bedrohungsszenarien, Schwachstellen und Abhängigkeiten der europäischen Infrastruktur identifiziert hat. Die enthaltenen Instrumente zielen darauf ab, die identifizierten Gefahren durch koordinierte Abwehrmechanismen zu minimieren.
Der strategische Teil konzentriert sich auf die länderübergreifende Zusammenarbeit. So sollen etwa harmonisierte Sicherheitsstandards für die Genehmigung und Wartung von Kabeln geschaffen sowie der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt werden. Vorgesehen ist, einheitliche Kriterien für die Zuverlässigkeit von Anbietern festzulegen und die Abhängigkeit von Drittstaaten bei kritischen Komponenten zu verringern. Auch die Koordination der nationalen Behörden bei der Überwachung des Seegebiets ist Bestandteil dieser Ebene.
Im Bereich Technik umfasst der Werkzeugkasten Aktionen wie die Implementierung fortschrittlicher Verschlüsselungstechnologien direkt an den Kabelanlandestationen und die Förderung von Systemen zur frühzeitigen Erkennung physischer Manipulationen. Zudem sollen die EU-Länder befähigt werden, ihre nationalen Überwachungskapazitäten zu modernisieren. Im Vordergrund steht hier, neben der physischen Integrität auch die Vertraulichkeit der übermittelten Datenströme zu wahren.
Langfristiger Plan bis 2040
Zusätzlich hat die Kommission eine Liste von 13 prioritären Projektgebieten von europäischem Interesse festgelegt. Die Förderung dieser strategischen Areale ist in drei Etappen bis 2040 vorgesehen, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Diese Gebiete werden bei künftigen Förderaufrufen vorrangig behandelt, um die Resilienz der Seekabel gezielt dort zu stärken, wo die Verwundbarkeit am größten ist.
Mit dem Vorstoß verfüge die EU nun über einen gemeinsamen Ansatz, um Risiken für Seekabel proaktiv zu begegnen und die Widerstandsfähigkeit der vernetzten Gesellschaft dauerhaft zu sichern, unterstrich Henna Virkkunen, Kommissionsvizepräsidentin für technologische Souveränität. Es gehe um mehr als das Absichern schneller Internetverbindungen.
(mho)
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