Künstliche Intelligenz
Aus für digitale Anonymität? Hubig wagt riskanten Vorstoß zur IP-Speicherung
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Montag seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Es verspricht damit einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart das Papier eine Gratwanderung. Das Ressort versucht, eine flächendeckende Speicherpflicht durch eine juristische Umdeutung als „nicht schwerwiegenden Eingriff“ an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorbei zu definieren. Gleichzeitig könnten geplante neue Instrumente wie die „Sicherungsanordnung“ eine umfassende Online-Beschattung durch die Hintertür ermöglichen.
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Kern des schon im Vorfeld umkämpften neuen Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen im neuen Paragrafen 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Rede ist von einer „vorsorglichen Sicherung“ der Internetkennungen. Das BMJV begründet diesen Schritt damit, dass Straftäter im Netz oft nur eine einzige Spur hinterlassen: „die von ihnen verwendete Internetprotokoll-Adresse“. Um die strengen Vorgaben des EuGH zu erfüllen, der eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten eigentlich wiederholt untersagt hat, setzt das Ministerium auf eine gewagte Differenzierung.

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.
In der Begründung heißt es dazu, dass die IP-Adressenprotokollierung einen „nicht als schwer einzustufenden Eingriff in Grundrechte“ darstelle. Das BMJV beruft sich dabei auf das jüngste EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hadopi“, wonach die Identifizierung eines Anschlussinhabers allein anhand der IP-Adresse unter bestimmten Bedingungen zulässig sein soll. Dennoch bleibt höchst zweifelhaft, ob eine Speicherung, die unterschiedslos jeden Bürger trifft, vor den Luxemburger Richtern bestehen kann. Auch das Bundesverfassungsgericht hat stets die enorme „Streubreite“ solcher Maßnahmen gerügt.
„Sicherungsanordnung“ auch für Messenger
Nicht minder brisant als die reine IP-Log-Megadatei ist das vorgesehene Instrument der Sicherungsanordnung, das in Fachkreisen als Quick Freeze bekannt ist und in ähnlicher Form auch von der Ampel-Koalition erwogen wurde. Laut dem geplanten Paragrafen 100g Absatz 7 der Strafprozessordnung (StPO) können Behörden wie die Staatsanwaltschaft oder die Polizei damit anordnen, dass Anbieter sämtliche Verkehrsdaten – also neben Verbindungsinformationen insbesondere auch Standortdaten – unverzüglich zu sichern haben. Die Ausweitung der Überwachung wird hier besonders deutlich, da sich die Sicherung keineswegs nur auf IP-Adressen beschränkt.
Heikel ist dabei vor allem, dass die Hürden für dieses „Einfrieren“ niedrig angesetzt sind. Es reichen bereits „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden ist“, was eine deutlich niedrigere Schwelle darstellt als für die spätere tatsächliche Herausgabe der Daten. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, iMessage, Meta Messenger oder Threema und E-Mail-Provider werden voll einbezogen, wobei laut Entwurf sogar Login-Daten und damit verknüpfte Standorte gesichert werden können. Die Daten könnten für bis zu drei Monate eingefroren werden, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung durch ein Gericht.
Das Ministerium verteidigt dieses Vorgehen mit dem Argument, dass kein dauerhaft vorhandener Datenpool geschaffen werde. Die Speicherung erfolge anlassbezogen im Einzelfall bei konkretem Verdacht. Gegner sehen hier jedoch eine gefährliche Grauzone: Da Daten aufgrund der neuen IP-Pflicht oder für betriebliche Zwecke ohnehin vorhanden sind, wird das „Einfrieren“ zum mächtigen Hebel, um Zugriff auf Bewegungsprofile und Kommunikationspartner zu erhalten, noch bevor ein Richter die volle Verhältnismäßigkeit prüfen konnte.
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Passwörter und Handy-Rasterfahndung
Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch klarer festlegen, unter welchen Bedingungen die Polizei eine Funkzellenabfrage durchführen darf. Bei dieser Form der Rasterfahndung werten Ermittler aus, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort eingeloggt waren, um Täter zu überführen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen. Das Ministerium schließt sich damit der Rechtsauffassung einiger Landgerichte an, die eine niedrigere Hürde für die Ermittlungsarbeit für angemessen halten als der BGH.
Ambitionierter Versuch auf tönernen Füßen
„Wir müssen Kriminalität im Internet wirksamer bekämpfen“, wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ihren Ansatz, den nun zunächst die anderen Ressorts, die Länder und Verbände kommentieren können, vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens. „Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.“ Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie beklagt dagegen einen „Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung“. Eine IP-Adresse sei „keine harmlose Sache“. Solche Kennungen ließen sich „in der Praxis über Zeitstempel und Zusatzdaten sehr gut zu Personenbezügen verdichten“.
Der eco-Verband der Internetwirtschaft warnte schon im Oktober vor einem „Rückschritt in der Digitalpolitik“ angesichts einer neuen „pauschalen Vorratsdatenspeicherung“. Eine solche „gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste“. Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfe die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, „das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist“. Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren bleibe europarechtswidrig. Gefragt seien „gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit“ statt Massenüberwachung.
Der Entwurf liest sich als ambitionierter Versuch, die Ermittlungsfähigkeit im Netz zu sichern, ohne erneut in Luxemburg oder Karlsruhe zu scheitern. Doch die Argumentation, eine flächendeckende IP-Speicherung sei kein schwerer Eingriff, steht juristisch auf tönernen Füßen. In Kombination mit der weitreichenden Sicherungsanordnung droht ein massiver Ausbau der digitalen Überwachung. Dieser würde auch die Anonymität im Netz weiter aushöhlen, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit Jahren immer wieder betont.
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(nie)
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Wegen Vibe Coding: Open Source nun noch gegen Geld?
Die immer stärkere Nutzung von Vibe Coding gefährdet das Open-Source-Prinzip (OSS). Viele OSS-Entwicklerinnen und -Entwickler ziehen ihre Motivation nur aus dem direkten Umgang mit der Community und dem Feedback von ihr. Was Open Source groß gemacht hat, bleibt durch Vibe Coding nun aber zunehmend aus.
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Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Vibe Coding Kills Open Source“ der Central European University (CEU), der Universität Bielefeld und des Kieler Instituts für Weltwirtschaft. „Unser wichtigstes Ergebnis ist, dass unter traditionellen OSS-Geschäftsmodellen, bei denen die Verantwortlichen in erster Linie das direkte Nutzerengagement monetarisieren (höhere Sichtbarkeit, die zu bezahlten Gelegenheiten oder anderen Formen der Anerkennung führt), eine stärkere Verbreitung von Vibe Coding das OSS-Angebot reduziert und das Wohlergehen senkt.“
Ihre Urheber verstehen dies als Aufruf zum Handeln und schlagen Lösungen vor. Eine besteht darin, auf ein kostenpflichtiges Open-Source-Modell umzuschwenken, das Erträge an die Maintainer und Kontributoren ausschüttet.
Viel Traffic, wenig Engagement
Die von vier Ökonomen durchgeführte Studie nennt das CSS-Framework Tailwind CSS als Beispiel für eines von vielen Projekten, dem der Vibe-Coding-Boom zu schaffen macht. Sie zitiert dessen Anbieter mit den Worten, dass Tailwind zwar populärer sei als jemals zuvor, was die Download-Zahlen angeht. Der Traffic bei den Tailwind-Docs sei gegenüber 2023 aber um 40 Prozent gesunken, der Umsatz sogar um fast 80 Prozent.

Stillschweigen: Durch den zunehmenden Einsatz von KI verzeichnen Tailwind (links) und Stack Overflow (rechts) immer weniger Interaktionen.
(Bild: arxiv.org/abs/2601.15494)
Um die Auswirkungen von Vibe Coding auf OSS zu untersuchen, erstellten die Forscher ein Modell des Open-Source-Ökosystems, das auf den zugrundeliegenden ökonomischen Prinzipien basiert. Das Ergebnis: Vibe Coding senkt zwar einerseits die Kosten für die Softwareentwicklung und steigert die Produktivität. Andererseits schwächt es aber die Nachfrage, im Sinne von User-Engagement, und damit den Gemeinwohlgedanken hinter Open Source. „Das zentrale Ergebnis des Modells ist ein Wettrennen zwischen diesen beiden Kanälen.“
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Da es nicht mehr hauptsächlich der Mensch ist, sondern die KI, die mit den OSS-Repositories interagiert, entfällt die Mitmach-Komponente weitgehend. Bei OSS-Maintainern, die sich ausschließlich darüber motivieren, verschlechtere sich dadurch die Qualität und die Verfügbarkeit des OSS-Codes.
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Angesichts des immer beliebteren Vibe-Codings ließe sich der Status quo des OSS-Ökosystems deshalb nur dann aufrechterhalten, wenn man das Wertschöpfungsmodell der OSS-Maintainer grundlegend überdenke. „Die Lösung besteht nicht darin, die Einführung von KI zu verlangsamen – die Vorteile sind zu groß und die Technologie zu nützlich. Die Lösung besteht darin, die Geschäftsmodelle und Institutionen neu zu gestalten, die den Wert an die OSS-Maintainer zurückfließen lassen“, etwa durch kostenpflichtige Angebote.
Da sich KI-gestütztes Programmieren immer mehr durchsetzt, dürfte man um solch eine Diskussion nicht herumkommen.
(who)
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Deutsches Start-up Hyting zeigt erstes hybrides wasserstoffbasiertes Heizsystem
Das deutsche Start-up Hyting hat ein wasserstoffbasiertes Heizsystem mit einer Leistung von 10 kW entwickelt, das Wärme ohne den Ausstoß von CO₂, NOx und anderen Partikeln produziert und zusätzlich mit einer Wärmepumpe arbeitet. Das System wird gerade in einem 1000 m³ großen Raum in Offenbach erprobt.
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Hyting nutzt in ihrem Heizsystem ein katalytisches Verfahren, bei dem Wasserstoff in Gegenwart von Sauerstoff ohne Flamme verbrannt wird; offenbar handelt es sich um eine Brennstoffzelle, die mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft arbeitet. Dabei entstehen Wärme und Wasserdampf. Kohlenstoff, Stickstoffoxide und andere Partikelemissionen, wie sie etwa bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Gas und Öl vorkommen, entstehen bei dem Vorgang nicht. Als Wärmeübertragungsmedium kommt Luft zum Einsatz, die durch die Reaktion erhitzt wird.
Das System arbeitet jederzeit mit Wasserstoffkonzentrationen unterhalb der Entflammbarkeitsgrenze und soll daher inhärent sicher sein. Das proprietäre „flammenlose Wasserstoffverbrennungssystem“ ist zum Patent angemeldet.
Hybrides Heizsystem
Unterstützung erhält die wasserstoffbasierte Einheit von einer Wärmepumpe, die die Grundlast abdeckt. Die Wasserstoffverbrennung setzt erst bei niedrigen Umgebungstemperaturen oder hohem Heizbedarf ein. Das hybride Heizsystem kombiniert damit die Vorteile der Wärmepumpe mit den Vorteilen des katalytischen Wasserstoffverbrennungssystems miteinander. Da Spitzenbelastungen durch Wasserstoffverbrennung aufgefangen werden und dann keine elektrische Energie für die Wärmepumpe benötigt wird, soll sich eine hohe Effizienz bei geringen Kosten ergeben.
Prinzipiell sei es möglich, die wasserstoffbasierte Einheit auch mit anderen Wärmequellen als nur mit einer Wärmepumpe zu kombinieren. Hyting spricht etwa von industrieller Abwärme, die zum Heizen zur Abdeckung der Grundlast genutzt werden kann.
Vor der weltweit ersten Installation eines katalytischen Wasserstoff-Luftheizungssystems in einem 1000 m³ großen Raum einer Produktionsstätte für Präzisionspumpen in Offenbach durchlief die Anlage einen 2500-stündigen Test, um die Haltbarkeit des Systems zu validieren. Dabei wurden mit einem Generator ähnlich hoher Leistung etwa zehn Jahre Dauerbetrieb simuliert. Das wasserstoffbasierte Heizsystem soll diesen Test ohne Ausfall oder Verschleiß an sicherheitsrelevanten Bauteilen überstanden haben, heißt es von Hyting (PDF).
Die Anlage wurde dann nach der Gasgeräteverordnung GAR geprüft und zertifiziert. Der Feldtest muss nun zeigen, ob das wasserstoffbasierte Heizsystem in der praktischen Anwendung dauerhaft zur Dekarbonisierung des Heizungssektors beitragen kann.
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(olb)
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Smart Home: Alles, was Einsteiger über Home Assistant wissen müssen
Für smarte Lampen, Thermostate, Sensoren oder Haushaltsgeräte gibt es jeweils eigene Apps, eigene Konten und eigene Bedienlogiken. Wer den Überblick behalten oder Geräte sinnvoll miteinander verknüpfen will, stößt damit schnell an Grenzen. Home Assistant setzt genau hier an: Die kostenlose Software versammelt Geräte und Dienste verschiedenster Hersteller unter einem Dach und macht sie gemeinsam nutzbar.
- Home Assistant ist eine leistungsstarke, quelloffene Software zur Steuerung von Smart-Home-Geräten, die eine zentrale Integration und Steuerung von Geräten verschiedener Hersteller ermöglicht.
- Allerdings ist Home Assistant nicht vollständig intuitiv und entwickelt sich stetig weiter.
- Home Assistant kann auf einer Vielzahl von Hardware-Plattformen betrieben werden, wobei Raspberry Pi zu den beliebtesten Optionen zählt.
Als lokale Smart-Home-Zentrale erlaubt Home Assistant Automationen, die über einfache Zeitpläne hinausgehen – alles gesteuert über eine einheitliche Oberfläche im Browser oder auf dem Smartphone per App. Weil das Projekt quelloffen ist und von einer aktiven Community getragen wird, wächst der Funktionsumfang stetig.
Wir haben bereits in vielen Artikeln einzelne Funktionen von Home Assistant erklärt. In diesem Grundlagen-Artikel geben wir einen detaillierten Überblick über das System für Einsteiger und betten viele Beiträge aus unserem großen Tutorial-Fundus ein. Wir zeigen, wie Nutzer Geräte einbinden, wie sie erste Automationen anlegen und welche Hardware sich für den Betrieb eignet. Zudem erklären wir zentrale Begriffe und Konzepte, die für Neulinge oft sperrig wirken: Wer weiß schon ohne Vorkenntnisse, was der Unterschied zwischen einem Bereich und einer Zone ist? Oder zwischen einer Integration und einer App?
Das Home-Assistant-Projekt
Home Assistant ist an sich ein Open-Source-Projekt, das von vielen Freiwilligen getragen wird. Trotzdem gibt es eine Firma und eine Stiftung, die hinter der Software stehen und Entwickler bezahlen. Die Geschichte des Projekts zeigt, wie sie zusammenhängen.
Das Projekt Home Assistant begann 2013 als Python-Programm, 2017 wurde daraus ein Betriebssystem namens hass.io. Von der Abkürzung HASS haben sich die Entwickler mittlerweile verabschiedet. Auf der Website des Projekts gibt es eine gute Dokumentation sowie ein Forum, in dem sich Nutzer austauschen und Probleme diskutieren. 2018 haben die Entwickler von Home Assistant die Firma Nabu Casa gegründet. Darüber entwickeln sie das Projekt weiter, bieten aber auch Cloud-Funktionen gegen Bezahlung an. Die Home-Assistant-Cloud kostet 7,50 Euro im Monat oder 75 Euro im Jahr. Damit lässt sich das Smart Home aus der Ferne steuern – die Einrichtung einer Remote-Verbindung geht zwar auch per Hand, ist aber nicht einfach. Mit dem Abo lässt sich außerdem das Home-Assistant-Backup in der Cloud speichern.
Zusätzlich können zahlende Abonnenten Home Assistant automatisch mit Alexa und Google Assistant verbinden. Wer kein Geld ausgeben möchte, muss diese Verbindung über einen Alexa-Skill oder die Google Console umständlich per Hand einrichten. Weiterhin erhält man mit dem Abo eine Text-zu-Sprache-Funktion und unterstützt generell die Entwicklung von Home Assistant.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smart Home: Alles, was Einsteiger über Home Assistant wissen müssen“.
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