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Datenschutz & Sicherheit

Auslegungssache 137: Ohne Unterschrift kein Geld!


Sommer, Hitze, (etwas) kürzere Podcast-Episode – doch die Themen sind alles andere als heiter: In Folge 137 des c’t-Datenschutz-Podcasts sprechen Redakteur Holger Bleich und Verlagsjustiziar Joerg über aktuelle Fälle und Urteile. Ein Fall aus Niedersachsen führt direkt zu akustischem Kopfschütteln: Eine öffentlich zugängliche, schwenkbare Webcam filmte einen FKK-Strand und übertrug die Bilder live ins Netz – ohne Hinweis für die Besucher. Die niedersächsische Datenschutzbehörde griff ein, ließ die Bilder verpixeln und prüft ein Bußgeld.

Ebenfalls aus Niedersachsen stammt das „Nicht-Bußgeld der Woche“: Weil ein Staatsanwalt in Hannover vergaß, eine Beschwerde gegen ein Gerichtsurteil zu unterschreiben, verfällt ein gegen den Volkswagen-Konzern erhobenes DSGVO-Bußgeld von satten 4,3 Millionen Euro. Diese Summe entgeht nun der Landeskasse. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover spricht von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“.

Im Zentrum der Podcast-Folge steht ein jetzt schriftlich veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln: Meta darf öffentliche Facebook- und Instagram-Postings für das Training seiner Sprach-KI verwenden. Die Verbraucherzentrale NRW hatte versucht, das mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern, ist aber gescheitert. Das Gericht sieht ein berechtigtes Interesse von Meta am KI-Training und argumentiert, dass die Daten ohnehin öffentlich sind. Außerdem habe Meta Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ergriffen und eine – wenn auch schwer auffindbare – Widerspruchsmöglichkeit angeboten.

Doch die Entscheidung bleibt umstritten. Eine Syndikusanwältin der Verbraucherzentrale kritisierte in einem Kommentar an die Auslegungssache, dass das Gericht den Digital Markets Act (DMA) der EU nicht ausreichend berücksichtigt habe. Nach Lesart der Verbraucherzentrale hätte Meta für die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Plattformen eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer gebraucht. Das OLG Köln sieht das anders und meint, beim KI-Training würden keine personenbezogenen Daten gezielt zusammengeführt, sondern Daten lediglich in einen großen Trainingspool geworfen.

Die Moderatoren sehen dies als Anzeichen dafür, dass die Rechtslage rund um KI und Datenschutz weiterhin völlig offen ist. Sie diskutieren, ob Nutzer wirklich ausreichend informiert wurden und ob frühere Facebook-Postings für neue Zwecke wie KI-Training genutzt werden dürfen. Einig sind sie sich: Diese Fragen werden Gerichte, Gesetzgeber und Datenschützer noch lange beschäftigen, weil KI-Training nicht recht in die bestehende EU-Gesetzgebung passt.

Episode 137:

Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:


(hob)



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Datenschutz & Sicherheit

Zu unsicher: IT-Dienstleister NTT Data trennt sich wohl von Ivanti-Produkten


Der IT-Dienstleister NTT Data will künftig nicht mehr mit dem Hersteller für Security-Appliances Ivanti zusammenarbeiten. Das schreibt das Unternehmen in einer internen E-Mail, die heise security auszugsweise vorliegt. Der Dienstleister geht hart mit seinem Lieferanten ins Gericht und bezeichnet dessen Geräte dank verschiedener Sicherheitslücken als „inakzeptables Risiko“.

In der Nachricht, die offenbar NTT-Data-intern versandt wurde, heißt es wörtlich: „Trotz kontinuierlicher Überwachung und Kontaktaufnahme konnten wir keine wesentliche Verbesserung der Sicherheitslage feststellen. Daher stellt die weitere Nutzung ein inakzeptables Risiko für unseren Betrieb, die Datenintegrität und das Vertrauen unserer Kunden dar“.

Ivanti fällt immer wieder durch teilweise schwere Sicherheitslücken in seinen Security Appliances auf, zuletzt vor zwei Wochen. Im vergangenen Jahr hatte die US-Cybersicherheitsbehörde CISA gar angeordnet, dass ihr unterstellte Behörden bestimmte Ivanti-Geräte abschalten müssen. Der CEO des Unternehmens hatte dann in einem offenen Brief Besserung gelobt. Die ist jedoch offenbar nur teilweise eingetreten: Zwar hat Ivanti im Vorjahresvergleich etwa zwei Drittel weniger CVE-Nummern für Sicherheitslücken veröffentlicht. Das kann an weniger Fehlern, aber auch weniger Fehlersuche liegen. Doch auch im Jahr 2025 musste die CISA vor einer Schadsoftware warnen, die sich direkt auf den Geräten des Herstellers einnistet – dessen eigenes Sicherheitsteam übersah eine kritische Sicherheitslücke und stufte sie als normalen Programmfehler ein.

Die Sicherheitsprobleme bei Ivanti sind also bereits seit Jahren bekannt, dennoch ist die nun angeblich erfolgende Auslistung bei NTT Data ein ungewöhnlicher Schritt. Das Unternehmen will künftig, so die interne Mitteilung weiter, auf alle Ivanti-Produkte verzichten. Das gelte nicht nur für die eigenen Systeme, sondern insbesondere auch für den Weiterverkauf an Dritte. Auch Verlängerungen für bestehende Verträge sollen unterbleiben und interne Security-Spezialisten würden bei der Umstellung unterstützen, so das Memo. Die japanische NTT Data ist mit ihrer Tochterfirma in Deutschland an mehreren Standorten aktiv und bietet unter anderem Security-Dienstleistungen wie „Managed SOC“ an.

Eine offizielle Bestätigung des Unternehmens steht noch aus. Auf die E-Mail angesprochen, versprach eine Sprecherin des Unternehmens am gestrigen Mittwoch interne Klärung – sowie diese erfolgt ist, werden wir diese Meldung aktualisieren. Ivanti war kurzfristig nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.


(cku)



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Datenschutz & Sicherheit

Microsoft: Windows-10-Sicherheitsupdates in Europa kostenlos


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Für Windows-10-Nutzer ist es eine gute Nachricht: Der Konzern macht die „Extended Security Updates“ (ESU) ein Jahr lang für Privatnutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten und Island, Norwegen und Liechtenstein) bis zum 14. Oktober 2026 kostenfrei verfügbar. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen einer Verbraucherorganisation und Microsoft hervor. Microsoft hat das inzwischen gegenüber Windows Central bestätigt.

Anders als etwa in den USA, wo das Update-Jahr 30 US-Dollar kosten soll, können Verbraucher in Europa die Sicherheitsupdates kostenfrei erhalten. Das sicherte Microsoft dem Verband Euroconsumers zu. Nur einen Haken wird es weiterhin geben: Die Sicherheitsupdates bekommen nur Privatnutzer, die ihre Windows-10-Installation mit einem Microsoft-Konto verknüpft haben. Trotzdem sei das ein Fortschritt, findet Els Bruggemann von der Verbraucherorganisation Euroconsumers, die Microsoft dazu gedrängt hatte.

Denn Euroconsumers sah in den Bedingungen, die die Firma zum Zugang für einen längeren Sicherheitsupdate-Support bislang aufstellte, gleich mehrere Verstöße gegen EU-Gesetze. Microsoft habe den Zugang zu Updates von weiteren Daten abhängig gemacht. Angesichts der Marktmacht des US-Konzerns unter dem Digital Markets Act (DMA) und unter der kaum bekannten „Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ sei das nicht möglich, so die Organisation. Die Richtlinie formuliert Anforderungen für digitale Inhalte und Dienstleistungen. Euroconsumers wirft Microsoft aber weiterhin vor, durch willkürliche Hardwareanforderungen für Windows 11 gegen das Recht zu verstoßen und unnötige Obsoleszenz herbeizuführen.

Mit dem nun eingeschlagenen Weg, dass Privatnutzer für die Sicherheitsupdates auf ein Microsoft-Konto angewiesen sind, zeigte sich Euroconsumers etwas besänftigt: Zumindest rechtlich sei das, anders als etwa die Verknüpfung mit der Teilnahme am Reward-Programm oder mit Microsofts OneDrive kein Verstoß gegen die Regeln des Digital Markets Act, erklärt Bruggeman gegenüber heise online. Für Unternehmen und andere kommerzielle Nutzer gilt allerdings weiterhin: Die Teilnahme am ESU-Programm bleibt für sie kostenpflichtig.

Mit dem Zugeständnis an die Verbraucherschützer bevorteilt Microsoft bei ihrem ersten Verbraucher-ESU-Programm die Nutzer in der EU und dem verbundenen Wirtschaftsraum deutlich – was für weitere Diskussionen auch in anderen Regionen sorgen könnte. Dass das EU-Recht hier offenbar eine Besserstellung der Nutzer gegenüber anderen Rechtsordnungen bietet, dürfte die zuständigen Politiker in Brüssel mit einiger Freude sehen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BS) begrüßt ausdrücklich die längere Verfügbarkeit wichtiger Sicherheitsupdates für Privatnutzer mit Windows 10: „Anwenderinnen und Anwender bekommen damit etwas mehr Zeit, sich um ein Betriebssystem zu bemühen, das langfristig mit Sicherheitsupdates versorgt wird“, erklärt ein Sprecher. Über eigene Erkenntnisse zur Zahl der Windows-10-Nutzer in Deutschland verfügt die Bonner Behörde nicht. Öffentliche Statistiken weisen aber nach wie vor einen hohen Marktanteil aus – demnach läuft etwa die Hälfte der Systeme in Deutschland noch mit dem vor zehn Jahren erstmals veröffentlichten Betriebssystem.


(ps)



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Datenschutz & Sicherheit

IT-Schwachstellen finden: Kali Linux 2025.3 steht zum Download bereit


Dank neuer Funktionen und Tools in Kali Linux 2025.3 kann man IT-Sicherheitsprobleme nun noch effektiver aufspüren und eingrenzen. Die aktuelle Version ist ab sofort verfügbar.

In einem Beitrag listen die Entwickler die Neuerungen auf. Dank der neu implementierten HashiCorp-Tools Packer und Vagrant soll der Umgang mit virtuellen Maschinen jetzt noch besser von der Hand gehen. Außerdem ist Nexmon zum Untersuchen von Netzwerkverkehr wieder nutzbar. Dafür eignet sich unter anderem ein Raspberry Pi 5.

Um Sicherheitsprobleme noch effektiver aufzuspüren, haben die Entwickler zehn neue Tools eingebaut. Darunter sind etwa Detect It Easy (DiE) zum Untersuchen von Dateien und Gemini CLI, um den Open-Source-KI-Agenten über das Terminal nutzen zu können.

Zusätzlich haben die Entwickler den Funktionsumfang von CARsenal zum Abklopfen der IT-Sicherheit von Autos erweitert. Dazu gehören unter anderem neue Funktionen und Anpassungen beim Nutzerinterface.


(des)



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