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Datenschutz & Sicherheit

Auslegungssache 137: Ohne Unterschrift kein Geld!


Sommer, Hitze, (etwas) kürzere Podcast-Episode – doch die Themen sind alles andere als heiter: In Folge 137 des c’t-Datenschutz-Podcasts sprechen Redakteur Holger Bleich und Verlagsjustiziar Joerg über aktuelle Fälle und Urteile. Ein Fall aus Niedersachsen führt direkt zu akustischem Kopfschütteln: Eine öffentlich zugängliche, schwenkbare Webcam filmte einen FKK-Strand und übertrug die Bilder live ins Netz – ohne Hinweis für die Besucher. Die niedersächsische Datenschutzbehörde griff ein, ließ die Bilder verpixeln und prüft ein Bußgeld.

Ebenfalls aus Niedersachsen stammt das „Nicht-Bußgeld der Woche“: Weil ein Staatsanwalt in Hannover vergaß, eine Beschwerde gegen ein Gerichtsurteil zu unterschreiben, verfällt ein gegen den Volkswagen-Konzern erhobenes DSGVO-Bußgeld von satten 4,3 Millionen Euro. Diese Summe entgeht nun der Landeskasse. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover spricht von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“.

Im Zentrum der Podcast-Folge steht ein jetzt schriftlich veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln: Meta darf öffentliche Facebook- und Instagram-Postings für das Training seiner Sprach-KI verwenden. Die Verbraucherzentrale NRW hatte versucht, das mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern, ist aber gescheitert. Das Gericht sieht ein berechtigtes Interesse von Meta am KI-Training und argumentiert, dass die Daten ohnehin öffentlich sind. Außerdem habe Meta Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ergriffen und eine – wenn auch schwer auffindbare – Widerspruchsmöglichkeit angeboten.

Doch die Entscheidung bleibt umstritten. Eine Syndikusanwältin der Verbraucherzentrale kritisierte in einem Kommentar an die Auslegungssache, dass das Gericht den Digital Markets Act (DMA) der EU nicht ausreichend berücksichtigt habe. Nach Lesart der Verbraucherzentrale hätte Meta für die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Plattformen eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer gebraucht. Das OLG Köln sieht das anders und meint, beim KI-Training würden keine personenbezogenen Daten gezielt zusammengeführt, sondern Daten lediglich in einen großen Trainingspool geworfen.

Die Moderatoren sehen dies als Anzeichen dafür, dass die Rechtslage rund um KI und Datenschutz weiterhin völlig offen ist. Sie diskutieren, ob Nutzer wirklich ausreichend informiert wurden und ob frühere Facebook-Postings für neue Zwecke wie KI-Training genutzt werden dürfen. Einig sind sie sich: Diese Fragen werden Gerichte, Gesetzgeber und Datenschützer noch lange beschäftigen, weil KI-Training nicht recht in die bestehende EU-Gesetzgebung passt.

Episode 137:

Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:


(hob)



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Datenschutz & Sicherheit

Phishing-Welle zielt auf Apobank ab: Praxen und Apotheken müssen aufpassen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Ärzte und Apotheker sollten vorsichtig sein, wenn sie Briefe, E-Mails, SMS oder Anrufe im Namen der Apobank erhalten. Regelmäßig versuchen Betrüger, an Kundendaten zu gelangen, doch die Vorfälle häufen sich derzeit. In E-Mails werden die potenziellen Opfer dazu aufgefordert, persönliche Angaben zu bestätigen. Wie bei Phishing-Mails üblich, steht darin eine Frist, um Druck aufzubauen. Für den Fall, dass Empfänger diese nicht einhalten, drohen die Betrüger mit einer Bearbeitungsgebühr. In einer weiteren Phishing-Mail-Variante ist von „ungewöhnlichen Kontoaktivitäten“ die Rede. Darüber berichtete Apotheke Adhoc.

Doch die Betrüger versuchen es auch über das Telefon, wo vermeintliche Apobank-Mitarbeiter von angeblich „auffälligen Buchungen“ sprechen. Laut Apotheke Adhoc wurde unter anderem die 0211-5998-8000 angezeigt, also die korrekte Rufnummer der Apobank gespooft. Auf der Website der Apobank warnte das Geldinstitut Ende Mai auch vor Phishing-Mails mit einer „3-Fragen-Umfrage“, für deren Teilnahme eine kurzzeitig kostenlose Kontoführung in Aussicht gestellt wurde. Die Betrüger erfragten darin unter anderem IBAN, Geburtsdatum und Telefonnummer. Ebenso warnt die Bank, keine gefälschten apoTAN-Apps herunterzuladen. Laut Apotheke Adhoc sind derzeit zudem auch betrügerische SMS im Umlauf.

Im März warnte die Bank außerdem vor Quishing, bei dem kriminelle Täter Briefe verschicken, auf denen ein QR-Code abgedruckt ist, der einen betrügerischen Link enthält. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt, „auf keinen Fall“ den Aufforderungen in den Briefen zu folgen.


Phishing-Brief von Betrügern, die versuchen, an Daten von Apobank-Kunden zu gelangen. Sie bitten darum, einen QR-Code zu scannen und Daten zu verfizieren.

Phishing-Brief von Betrügern, die versuchen, an Daten von Apobank-Kunden zu gelangen. Sie bitten darum, einen QR-Code zu scannen und Daten zu verfizieren.

Betrüger versuchen, ihre Opfer dazu zu verleiten, den QR-Code zu scannen und ihre Daten zu verifizieren.

(Bild: KBV)

Im Februar gab die Apobank obendrein eine Warnung vor gefälschten Websites heraus, die in Suchmaschinen vor der Apobank-Website erschienen; das scheint jetzt allerdings nicht mehr der Fall zu sein. „Geben Sie Ihre Zugangsdaten nur über unsere Webseite www.apobank.de oder über die apoBank App ein. Außerhalb dieser Kanäle fragen wir Sie niemals nach Ihren Zugangsdaten oder TANs. Reagieren Sie nicht auf telefonische, schriftliche oder digitale Anfragen nach Ihren Daten. Prüfen Sie bitte stets sorgfältig Auftragsbestätigungstexte und push-TAN-Freigaben“, heißt es von der Apobank.


(mack)



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Datenschutz & Sicherheit

DeepSeek fliegt aus den App Stores


Der KI-Chatbot DeepSeek wird in Deutschland verboten. Die Berliner Datenschutzaufsicht hat die chinesische App als rechtswidrig bewertet, weil sie Daten ihrer Nutzer*innen nach China übermittelt. Damit verstößt sie gegen die Datenschutzregeln der EU (DSGVO). Apple und Google sollen die Anwendung nun aus ihren App-Marktplätzen entfernen. Auf anderen Wegen, etwa über den Browser oder heruntergeladen über die Seite des Unternehmens, ließe sich der Chatbot allerdings weiterhin nutzen.

DeepSeek habe gegenüber ihrer Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer*innen in China auf einem der EU gleichwertigen Niveau geschützt sind, sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.

In China haben Behörden weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten, die auf den Servern chinesischer Unternehmen lagern.

Ehemals Chartspitze, jetzt auf Verbotsliste

DeepSeek hatte nach der Vorstellung Anfang des Jahres für Furore gesorgt, weil die Leistungen des Modells hinter dem Chatbot an die von Marktführern wie ChatGPT von OpenAI heranreichten – für viele Beobachter*innen kam das überraschend. Zugleich soll das Training des Modells vergleichsweise günstig und mit weniger Rechenleistung stattgefunden haben, berichtete etwa die New York Times. Das brachte die Börsen durcheinander.

Die App gehört zu den beliebtesten KI-Anwendungen weltweit. Auch in Deutschland trendete sie zwischenzeitlich weit oben in den Download-Charts von Apple und Google. Nutzer*innen können mit der kostenlosen App chatten, Bilder hochladen oder sie für die Suche im Netz einsetzen.

Behörden warnten vor der App

Bedenken zum Umgang mit Nutzer*innendaten gab es von Anfang an. Denn alle gesammelten Daten – von Texteingaben und hochgeladenen Dateien bis zu den Informationen zum Standort und dem benutzten Gerät – übermittelt das Unternehmen nach China.

„Auch Tastatureingaben innerhalb der App können womöglich mitgelesen werden, bevor sie abgeschickt werden“, warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Außerdem werde die Art der Tastatureingaben gespeichert, heißt es. Anhand der Art, wie Menschen tippen, lassen sich Nutzer*innen wiedererkennen.




Auch die Aufsichtsbehörden für Datenschutz hatten DeepSeek im Blick. Mehrere Landesbehörden gingen parallel gegen das Unternehmen vor. Die Gründe: Weitergabe der Daten und andere mutmaßliche Verstöße gegen die DSGVO. Das Unternehmen hatte etwa keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt. In Abstimmung mit anderen Aufsichtsbehörden ist es jetzt die Behörde aus Berlin, die Maßnahmen ergreift.

Erst Aufforderung, dann Verbot

Die Behörde hatte nach eigenen Angaben DeepSeek Anfang Mai zunächst aufgefordert, die Übermittlung der Daten nach China einzustellen – oder die App eigenständig aus den Stores zu entfernen. Nachdem das Unternehmen nicht reagierte, folgte demnach heute die Meldung an Apple und Google. Dabei machte die Behörde von einer Regelung im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) Gebrauch, die Betreiber*innen von Plattformen dazu verpflichtet, Meldewege für illegale Inhalte zur Verfügung zu stellen.

Apple und Google müssen die Meldung laut DSA nun prüfen und über die Umsetzung entscheiden. Sie gelten in der EU als „sehr große Online-Plattformen“ und unterliegen damit besonders strikten Auflagen. So müssen sie ihnen gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig entfernen, sonst drohen ihnen selbst Strafen in der EU.

Die Behörde hätte gegen DeepSeek auch ein Bußgeld verhängen können. Das lasse sich gegen Unternehmen aus Drittstaaten allerdings nicht vollstrecken, sagt Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Auch gegen die Webseite des Unternehmens könne die Behörde nicht vorgehen, weil der Host-Anbieter nicht bekannt sei.

In Italien ist DeepSeek bereits aus den App Stores verschwunden, nachdem die italienische Datenschutzaufsicht GPDP die App ins Visier genommen hatte. Australien hat die Nutzung der App auf Geräten der Regierung untersagt. In Südkorea wiederum ist die App nach einer zeitweisen Sperre wieder verfügbar, nachdem die Betreiber nachgebessert hatten.

Auch andere chinesische Apps haben Nutzer*innendaten an Server in China übermittelt, darunter die erfolgreichste: TikTok. Das Unternehmen hat jedoch im Gegensatz zu DeepSeek einen Sitz in der EU und fällt in die Zuständigkeit der irischen Datenschutzaufsicht, die jüngst gegen TikTok eine Millionenstrafe veranlasst hat.



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Datenschutz & Sicherheit

Jetzt patchen! DoS-Attacken auf Citrix NetScaler ADC und Gateway beobachtet


Angreifer haben derzeit eine „kritische“ Sicherheitslücke in Citrix NetScaler ADC und Gateway im Visier und attackieren Instanzen. Sicherheitsupdates sind verfügbar. Für einige Versionen ist aber der Support ausgelaufen.

In einer Warnmeldung erläutern die Entwickler, dass die folgenden Versionen über die Schwachstelle (CVE-2025-6543 / EUVD-2025-19085, CVSS 9.2, Risiko „kritisch„) angreifbar sind:

  • NetScaler ADC und NetScaler Gateway 14.1
  • NetScaler ADC und NetScaler Gateway 13.1
  • NetScaler ADC 13.1-FIPS und NDcPP
  • NetScaler ADC und NetScaler Gateway 13.0
  • NetScaler ADC und NetScaler Gateway 12.1

Die Ausgaben 13.1-37.236-FIPS und NdcPP, 13.1-59.19 und 14.1-47.46 sind gegen die laufenden Attacken abgesichert. Für die Versionen 12.1 und 13.0 ist der Support ausgelaufen und es gibt keine Sicherheitsupdates mehr. Diese Ausgaben bleiben also verwundbar und Admins müssen ein Upgrade auf eine noch unterstützte Version durchführen.

Admins von On-premise-Instanzen sollten die Updates umgehend installieren. Die von Citrix gemanageten Cloudinstanzen sind eigenen Angaben zufolge bereits abgesichert. Die Entwickler weisen darauf hin, dass Secure Private Access On-Prem- oder Secure Private Access Hybrid-Implementierungen, die NetScaler-Instanzen verwenden, ebenfalls von der Sicherheitslücke betroffen sind.

Die Entwickler führen aus, dass Instanzen nur angreifbar sind, wenn NetScaler als Gateway (VPN virtual server, ICA Proxy, CVPN, RDP Proxy) oder AAA-Virtual-Server konfiguriert ist. Ist das gegeben, können Angreifer auf einem nicht näher beschriebenen Weg Speicherfehler auslösen, was zu DoS-Zuständen führt. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt.

Erst vor wenigen Tagen sorgte der Hersteller von Netzwerkprodukten mit CitrixBleed 2 für Schlagzeilen.


(des)



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