Datenschutz & Sicherheit
Auslegungssache 155: Der Spion auf der Nase
In Episode 155 des c’t-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache dreht sich alles um smarte Brillen – und die Frage, ob man sie bedenkenlos tragen darf. c’t-Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich haben sich gleich zwei Gäste eingeladen: Datenschutzanwalt Thomas Schwenke, der vor zehn Jahren über Smart Glasses promoviert hat, und c’t-Redakteur Nico Jurran, der selbst eine Ray-Ban Meta besitzt und sie im Alltag nutzt.
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Jurran stellt die Technik vor: Die Meta-Brille sieht aus wie eine gewöhnliche Ray-Ban Wayfarer, hat aber eine Kamera, Mikrofone, Lautsprecher und einen Akku in den etwas breiteren Bügeln versteckt. Per Sprachbefehl oder Knopfdruck macht sie Fotos und Videos, übersetzt Sprachen in Echtzeit, liest Nachrichten vor und erkennt Objekte. Über Bluetooth ist sie permanent mit dem Smartphone verbunden, ein Meta-Account ist Pflicht. Von außen erkennt man die smarte Brille kaum – und genau das macht sie aus Datenschutzsicht so problematisch.
Besitz verboten?
Schwenke bringt zunächst eine fundamentale Frage auf den Tisch: Darf man die Brille überhaupt besitzen? Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) verbietet Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind und heimliche Aufnahmen ermöglichen. Zwar blinkt beim Fotografieren eine kleine LED am Rahmen, doch Bleich bestätigt aus eigener Erfahrung, dass er dieses Signal bei Tageslicht nicht wahrgenommen hat. Schwenke verschärft das Argument: Für wenige Euro gibt es bei Amazon Abdeckkappen, die das Warnsignal unsichtbar machen, ohne die Kamerafunktion zu blockieren. Wer eine solche Kappe anbringt, könnte sich als Hersteller einer verbotenen Telekommunikationsanlage strafbar machen, spekuliert Schwenke.
Auch die DSGVO stellt die Brillenträger vor massive Probleme. Eine Rechtsgrundlage für heimliche Aufnahmen fremder Personen sieht Schwenke praktisch nicht. Berechtigte Interessen scheitern regelmäßig an den überwiegenden Schutzinteressen der Gefilmten. Eine Einwilligung ist im Alltag nicht einholbar – schon gar nicht bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte man erst finden müsste. Die sogenannte Haushaltsausnahme für rein private Datenverarbeitung greift nach Einschätzung der Diskutanten ebenfalls nicht, sobald die Aufnahmen in die Meta-Cloud wandern, von Subunternehmern gesichtet und für KI-Training verwendet werden. Schwenke sieht hier sogar eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Brillenträger und Meta -– mit der Folge, dass Nutzer für Datenschutzverstöße des Konzerns mithaften könnten.
Strafrechtliche Konsequenzen
In den USA ist bereits Metas Ray-Ban Display mit Headup-Display zu haben.
(Bild: Meta)
Weitere Rechtsprobleme türmen sich auf: Das Recht am eigenen Bild schützt vor heimlichen Aufnahmen. Strafrechtlich drohen Konsequenzen bei Aufnahmen in geschützten Lebensbereichen wie Umkleidekabinen, beim Mitschneiden nicht öffentlich gesprochener Worte oder bei der Verbreitung intimer Aufnahmen. Schwenke warnt zudem vor einem gesellschaftlichen Überwachungseffekt: Wenn jeder eine solche Brille tragen könnte, veränderten Menschen ihr Verhalten aus Angst vor permanenter Beobachtung.
Trotz aller Bedenken sprechen sich alle Beteiligten gegen ein generelles Verbot aus. Bleich verweist darauf, dass Smartphones mit ihren Kameras ähnliche Probleme aufwerfen, ohne dass jemand ein Verbot fordere. Jurran betont die positiven Anwendungsszenarien, etwa für Sehbehinderte. Schwenke plädiert für stärkere technische Schutzmaßnahmen wie automatische Anonymisierung oder deutlich wahrnehmbare Aufnahmegeräusche. Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Technik der Regulierung wieder einmal weit voraus ist -– und die Faszination selbst bei den Warnern überwiegt.
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Episode 155:
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(hob)