Datenschutz & Sicherheit

Auslegungssache 160: Kippt der Datenschutz das Haftungsprivileg?


In Episode 160 des c’t-Datenschutz-Podcasts widmen sich Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich gleich mehreren Themen aus der jüngsten Vergangenheit. Den Auftakt macht ein bemerkenswertes Bußgeld der niederländischen Datenschutzaufsicht: 100 Millionen Euro muss die MLU B.V. zahlen, Betreiberin der europäischen Version der Yandex-Taxi-App Yango.

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Der Vorwurf lautet, das Unternehmen habe Daten von Fahrern und Fahrgästen aus Norwegen und Finnland nach Russland übermittelt, darunter Führerscheinscans, Standortdaten und Kontonummern. Die niederländische Behörde kam zu dem Schluss, dass die verwendeten EU-Standardvertragsklauseln nicht ausreichten, um die Daten vor staatlichem Zugriff in Russland zu schützen. Die Höhe der Strafe orientiert sich am weltweiten Umsatz des Mutterkonzerns Yandex von rund 12 Milliarden Euro. MLU hat bereits Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Anschließend diskutieren Bleich und Heidrich eine Entwicklung in Baden-Württemberg: Die neue grün-schwarze Landesregierung plant laut Koalitionsvertrag, 40 Prozent der Stellen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu streichen und begründet das mit Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung. Die Diskussion um derlei Maßnahmen reiht sich in die bundesweiten Überlegungen ein, Datenschutzkompetenzen stärker beim Bund zu bündeln.

Bleich und Heidrich sehen die Entwicklung kritisch. Gerade spezialisierte Landesbehörden hätten in den vergangenen Jahren wichtige Expertise aufgebaut, etwa zu Microsoft 365 oder Informationsfreiheit. Gerade erst habe der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Positionspapier diese Ansicht bestärkt, so Bleich. Der Verband fordert unter anderem „gezielte Zuständigkeitsbündelungen für länderübergreifende Fälle“ statt eine Zentralisierung der Aufsicht beim Bund

Den Schwerpunkt der Episode bildet schließlich die Auseinandersetzung mit dem Russmedia-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und einer aktuellen Bewertung dessen des Hamburger Datenschutzbeauftragten. Das Urteil verpflichtet Plattformbetreiber unter Umständen zu einer anlasslosen Vorabprüfung von Inhalten – insbesondere bei gewerblichen Anzeigen mit sensiblen Daten. Die Hamburger Behörde überträgt diese Grundsätze auch auf Social-Media-Anbieter wie Facebook, Instagram und YouTube.

Bleich und Heidrich kritisieren das Urteil erneut scharf: Es könne faktisch zu einer Klarnamenpflicht und zu Uploadfiltern über die Datenschutz-Hintertür führen. Bleich betont, dass es außerdem das wichtige Haftungsprivileg für Plattformbetreiber aushöhlen und deshalb Chilling-Effekte sowie Overblocking befördern könnte. Damit könnte ausgerechnet das Datenschutzrecht die mühsam austarierten Regelungen des Digital Services Act aushebeln.

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Episode 160:

Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:


(hob)



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