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Bahn zieht Reißleine: Cargo-Chefin Nikutta muss gehen


Sigrid Nikutta wird nach Informationen der dpa als Chefin der kriselnden Bahn-Gütertochter DB Cargo abberufen. Der Konzern zieht damit einen Schlussstrich unter Nikuttas Bemühungen, DB Cargo zu sanieren und profitabel aufzustellen. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Es ist eine der ersten wichtigen Personalentscheidungen der neuen Bahnchefin Evelyn Palla. Sie hatte zuletzt angekündigt, stärker im Konzern durchgreifen zu wollen.

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Zuletzt hatte ein von der Bahn in Auftrag gegebenes Gutachten Nikuttas Sanierungskonzept als unzureichend kritisiert. Die Abberufung der Managerin muss noch vom Aufsichtsrat beschlossen werden. Eine Sondersitzung des Gremiums ist für den 30. Oktober geplant.

DB Cargo steckt seit Langem in der Krise und fährt seit Jahren hohe Verluste ein. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Bahn-Konzern ausgeglichen, das hat die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens inzwischen aber untersagt. DB Cargo muss aufgrund des Verfahrens ab 2026 wieder schwarze Zahlen schreiben.

Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, soll DB Cargo nach den Plänen der Managerin in den nächsten Jahren auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Ende 2024 beschäftigte das Unternehmen knapp 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch zahlreiche Werkstätten sollen geschlossen werden. Statt eigene Fahrzeuge zu nutzen, sollten Loks angemietet werden.

Viel Hoffnung steckte Nikutta zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht. Die Sparte ist wichtig, um langfristig mehr Güter auf der Schiene statt auf der Straße zu transportieren. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um die Sparte profitabel aufzustellen.

DB Cargo ist auch aus diesen Gründen einer der wenigen Wettbewerber, die den Einzelwagenverkehr überhaupt anbieten. Im Schienengüterverkehr insgesamt sieht die Lage differenzierter aus. Zwar ist die Bahn-Tochter dort weiterhin das größte Einzelunternehmen. Ihr Marktanteil ist in den vergangenen Jahren aber deutlich gesunken und lag im Jahr 2023 laut aktuellsten Zahlen der Bundesnetzagentur nur noch bei rund 44 Prozent.

Nikutta hat bereits eine lange Karriere bei der Deutschen Bahn und speziell im Bereich Güterverkehr hinter sich. 1996 übernahm sie erstmals eine Stelle beim bundeseigenen Konzern. Von Mai 2010 an war sie fast zehn Jahre lang Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), ehe sie Anfang 2020 als Vorstandsvorsitzende von DB Cargo zum Bahn-Konzern zurückkehrte.

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Die Managerin wusste in den vergangenen Jahren auch in der Öffentlichkeit und auf sozialen Netzwerken wie LinkedIn auf sich aufmerksam zu machen. Zu ihrem Markenzeichen wurde ein roter Hosenanzug – passend zum Rot im Logo der Deutschen Bahn.

Erfolge in Form von guten Bilanzzahlen fehlten aber: Bei Cargo gelang es ihr in fast sechs Jahren nicht, unterm Strich einen Gewinn zu erwirtschaften. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG Mitte Oktober in einem Brief an die neue Bahnchefin Evelyn Palla. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.

Besonders unter Druck geriet Nikutta, als ein von der Bahn bestelltes Gutachten über ihren Sanierungskurs öffentlich wurde. Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zudem seien „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich – aber offenbar nicht mit Nikuttas Plan.

Mit Nikuttas Abgang setzt sich der derzeit laufende Umbau des Bahnvorstands fort. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Führungsgremium des Konzerns neu aufzustellen. Richard Lutz musste im September den Posten des Bahnchefs räumen. Seine Nachfolgerin ist die vorige Regionalverkehrsvorständin Evelyn Palla. Der Vorstand wurde zudem um zwei Ressorts verkleinert.

Inzwischen zeichnen sich weitere Personalwechsel ab: Pallas Nachfolger für den Regionalverkehr soll dem Vernehmen nach Harmen van Zijderveld werden. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Als neue Finanzchefin wird die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm, gehandelt. Sie würde auf Levin Holle folgen, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte. Beide Personalien müssen noch im Aufsichtsrat beschlossen werden.


(vbr)



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Social-Media-Verbot in Australien tritt in Kraft: Jugendliche verlieren Accounts


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In Australien tritt am 10. Dezember 2025 das weltweit erste umfassende Verbot von Social Media für unter 16-Jährige in Kraft. Plattformen wie Facebook, Instagram, Threads, X, YouTube, Snapchat, Reddit, Kick, Twitch und TikTok müssen dann Accounts von Nutzern unter 16 Jahren entfernen und die Neuregistrierung dieser Altersgruppe verhindern. Bei Nichteinhaltung drohen den Betreibern Strafen von bis zu 49,5 Millionen australischen Dollar (umgerechnet rund 28 Millionen Euro).

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Die Plattformen hatten in den vergangenen Wochen Hunderttausende Altersverifizierungen vorgenommen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Allein bei Snapchat geht der Mutterkonzern Snap Inc. von rund 440.000 australischen Nutzern zwischen 13 und 15 Jahren aus.

Die technische Umsetzung erfolgt über verschiedene Verfahren zur Altersverifikation. Die Methoden reichen von der Verifikation über australische Bankkonten und Ausweisdokumente wie Pass oder Führerschein bis hin zur Altersschätzung per Gesichtserkennung. Apple wies App-Entwickler in einem Blogpost auf Möglichkeiten hin, jüngere Nutzer zu erkennen, um das Verbot befolgen zu können.

Allerdings zeigen sich bereits erste technische Probleme: Der Guardian erhielt mehrere Berichte von unter 16-Jährigen, die die Gesichtserkennung erfolgreich überlisten konnten. Die australische Regierung räumt ein, dass das System nicht von Anfang an perfekt sein wird. Premierminister Anthony Albanese betonte in einem Meinungsbeitrag, die klare gesetzliche Botschaft sei wichtiger als eine hundertprozentige Durchsetzung – ähnlich wie bei der Altersgrenze für Alkohol.

Bis Dienstag hatten alle betroffenen Plattformen außer X bestätigt, dass sie das Verbot umsetzen werden. Laut der australischen Regierung will X dies aber auch tun. YouTube hatte bereits Anfang Dezember sein Vorgehen unter Protest skizziert und kritisiert, dass die überhastet verabschiedete Regelung die Plattform verkenne.

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Interessanterweise kündigte auch Bluesky an, unter 16-Jährige zu sperren, obwohl die eSafety-Behörde die X-Alternative aufgrund ihrer geringen Nutzerbasis von nur 50.000 Australiern als „geringes Risiko“ eingestuft hatte und sie nicht unter die Verbotsliste fiel.

Die Reaktionen von betroffenen Familien fallen höchst unterschiedlich aus. Eine Mutter berichtete dem Guardian, ihre 15-jährige Tochter sei „sehr verzweifelt“, da alle ihre 14- bis 15-jährigen Freunde von Snapchat als volljährig verifiziert wurden, während sie selbst als minderjährig erkannt wurde. Die Mutter befürchtet soziale Isolation, da die Freunde weiterhin Snapchat zur Kommunikation und Organisation von Treffen nutzen werden.

Ein Vater gab zu, seinem Kind beibringen zu müssen, „wie man das Gesetz bricht“: Er habe seiner Tochter gezeigt, wie VPNs funktionieren und andere Methoden zur Umgehung von Altersbeschränkungen. Andere Eltern begrüßen das Verbot hingegen ausdrücklich. Eine Mutter sagte, ihre Tochter sei „völlig süchtig“ nach Social Media und das Verbot biete „einen unterstützenden Rahmen“.

Der australische Vorstoß hat weltweit Aufmerksamkeit erregt. Mehrere Länder haben bereits angekündigt, ähnliche Verbote einzuführen, darunter Malaysia, Dänemark und Norwegen. Dänemark einigte sich Anfang November auf ein Mindestalter von 15 Jahren, wobei Eltern ihren Kindern bereits mit 13 Jahren die Zustimmung erteilen können. Das EU-Parlament verabschiedete Ende November eine Resolution, die sich für ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für Social Media ausspricht. Ein Sprecher der britischen Regierung erklärte gegenüber Reuters, man beobachte Australiens Ansatz „genau“.


(mki)



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Reduced to the Max: Pebble-Ring für Sprachnotizen hat nur einen Knopf


Pebble-Gründer Eric Migicovsky hat eine neue Kategorie tragbarer Geräte ersonnen: Ein am Zeigefinger getragener Ring, der in erster Linie der Aufnahme kurzer Sprachnotizen dient. Der Kanadier legt dabei Wert auf den Schutz der Privatsphäre. „Das ist nicht eines dieser AI Friend Dinger, die immer aufnehmen“, betont Migicovsky. Kernidee sind Notizen von wenigen Sekunden Länge, insbesondere um einen flüchtigen Gedanken zu haschen, doch wer möchte, soll auch den KI-Assistenten seiner Wahl steuern können.

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Der Ring namens Pebble Index 01 besteht aus Stahl und ist auf das Maximum reduziert: Er hat nur einen einzigen Knopf, weder Lautsprecher noch Vibrator, und benötigt auch keine Internetverbindung. Der Knopf wird mit dem Daumen gedrückt und aktiviert das Mikrofon, solange der Knopf gedrückt gehalten wird. In der Regel ist der Ring mittels Bluetooth mit einem Handy verbunden und transferiert die Tonaufnahme dorthin.


Eine linke Hand mit schwarzem Ring am Zeigefinger lenkt ein Fahrrad

Eine linke Hand mit schwarzem Ring am Zeigefinger lenkt ein Fahrrad

Der Pebble Index 01 wird Verkehrsjuristen neue Arbeit machen.

(Bild: Core Devices)

Auf dem Handy übernimmt die Pebble-App. Ein lokal laufendes Large Language Model (LLM) versucht, die aufgenommene Sprache in Text umzusetzen, was explizit offline erfolgt. Auch das Smartphone benötigt keine Internetverbindung. Wer eine Pebble-Smartwatch hat, kann den erkannten Text auch dort einsehen. Die Tonaufnahme selbst bleibt am Handy erhalten und kann dort abgespielt werden.

Ist das Smartphone gerade nicht in Reichweite, speichert der Ring die Aufnahme zwischen (bis zu fünf Minuten Ton), bis die Verbindung mit dem Handy wieder steht. Nicht nur die App, sondern auch das LLM sind Open Source. Laufende Gebühren fallen nicht an. Optional wird es Online-Backup sowie Rückgriff auf ein cloudbasiertes LLM mit „geringfügig“ besserer Spracherkennungsquote geben, was nicht gebührenfrei sein wird.

Der Strom für den Ring kommt aus einer eingebauten Silveroxid-Zink-Batterie. Damit soll der Pebble Index 01 „bis zu jahrelang“ laufen. Laut den Angaben können zwei Jahre lang täglich zehn bis zwanzig Aufnahmen von drei bis sechs Sekunden Länge gemacht werden. Ist die Batterie leer, muss der Ring ersetzt werden, denn eine Ladebuchse gibt es bewusst nicht. „Sie würden das Ladegerät wahrscheinlich verlieren, bevor es Zeit für eine Wiederaufladung wäre“, meint Migicovsky, der ein Recyclingprogramm in Aussicht stellt.

Vor allem aber hätten Ladebuchse und -elektronik das Gerät klobig gemacht. So ist es 2,95 Millimeter dickt und 6,6 Millimeter breit. Es wird in acht Ringgrößen und drei Farben angeboten. Bei mittlerer Ringgröße beträgt das Gewicht 4,7 Gramm. Wasserfest ist der Pebble Index 01 bis einen Meter, also Händewaschen und Duschen sind drin, Tauchgänge nicht.

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Vorbestellungen sind ab sofort zum Preis von 75 US-Dollar möglich, die Auslieferung soll ab März von Asien aus erfolgen. Die Angabe der Ringgröße ist bei der Vorbestellung noch nicht notwendig; wer möchte, kann sich Mockups mittels 3D-Drucker selbst herstellen, um die passende Größe zu bestimmen. Die Herstellerfirma Core Devices setzt den späteren Listenpreis mit 99 US-Dollar fest und verspricht 30 Tage Garantie.

Weitere Funktionen sind bereits in Vorbereitung, aber deren Umsetzung ist nicht garantiert. Mittels Knopfdruck oder doppeltem Knopfdruck sollen beliebig definierbare Funktionen via Bluetooth ausgelöst werden können, beispielsweise Fotoaufnahmen, Türen aufsperren, Licht abdrehen, Videos auslösen oder den KI-Assistenten des geringsten Misstrauens ansprechen. Womöglich werden Nutzer mittels Model Context Protocol (MCP) auch selbst einen Kontext für das Spracherkennungs-LLM definieren können. Das kann unter anderem die Erkennungsrate für Fachsprachen verbessern.

Die frühere Firma Migicovskys, die Pebble Technology Corporation, hat von 2013 bis 2016 mehr als zwei Millionen Smartwatches mit ePaper-Bildschirmchen verkauft, schlitterte Ende 2016 aber in die Zahlungsunfähigkeit. Mitbewerber Fitbit kaufte Immaterialgüterrechte aus Pebbles Konkursmasse, wurde aber später selbst von Google geschluckt. Der Konzern hat das Betriebssystem PebbleOS als Open Source veröffentlicht, weshalb Migicovsky neue Firma Core Devices wieder Pebble-Geräte verkaufen kann. Seit Juli liefert sie zwei neue Pebble-Smartwatches aus.


(ds)



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DNS-Überwachung: Verfassungsgericht stoppt gerichtliche Anordnungen


Das Bundesverfassungsgericht hat die Vollziehung einer umstrittenen richterlichen Anordnung gestoppt, einen Telekommunikationsanbieter zur massenhaften Überwachung von Anfragen über das Domain Name System (DNS) verpflichtet hätte (Az. 1 BvR 2317/25). Eine entsprechende Anordnung des Amtsgerichts Oldenburg vom 5. November 2025 haben die Karlsruher Richter vorübergehend ausgesetzt und weitere Anordnungen untersagt.

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Zwei Konzerntöchter eines großen TK-Anbieters hatten die Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Oldenburg eingelegt. Die Beschlüsse verpflichteten die Netzbetreiber zur „Überwachung und Aufzeichnung der inländischen Domain-Name-System-Anfragen“ zu einem bestimmten Server.

Um was für einen Server es sich dabei handelt und in welche Richtung die Ermittlungen laufen, ist nicht bekannt. Auch die Netzbetreiber erhielten auf Antrag keine Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Die Überwachungsbeschlüsse sind mit Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) begründet, der das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails auf Basis eines über die Jahre hinweg ständig ausgeweiteten Straftatenkatalogs regelt.

Die betroffenen Netzbetreiber machten geltend, dass die Anordnung neuartig sei und einen erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand erfordere. Sie müssten alle DNS-Server-Anfragen von etwa 40 Millionen Kunden auswerten. Die Zahl der betroffenen DNS-Anfragen sei auf etwa 5 Millionen pro Sekunde zu schätzen.

Das Bundesverfassungsgericht setzte die Anordnung aus Oldenburg im Wege einer eigenen einstweiligen Anordnung in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 25. November aus. Das ist möglich, wenn die Abwägung der drohenden Folgen bei einem offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens dies gebietet.

Die Kammer stellte fest, dass die Verfassungsbeschwerde „nach summarischer Prüfung nach gegenwärtigem Verfahrensstand weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ sei. Die Folgenabwägung sprach demnach für die Unternehmen. Dies begründeten die Karlsruher Richter etwa mit Blick auf die Auswirkungen eines späteren Erfolgs der Beschwerde: Die Provider müssten die eine als letztlich verfassungswidrig erkannte Maßnahme zunächst mit erheblichem Aufwand umsetzen. Ihnen drohe zudem ein irreversibler Reputationsverlust.

Besonders schwer wiegen laut dem Bundesverfassungsgericht die drohenden massenhaften und nicht mehr revidierbaren Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kunden. Die Karlsruher Richte betonen, dass viele Betroffene ohne eigenen Tatverdacht in die Überwachung gerieten und aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme keinen vorbeugenden oder abwehrenden Rechtsschutz hätten.

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Die Kammer sah letztlich kein besonders hohes Strafverfolgungsinteresse, das gegen die Aussetzung der Maßnahme gesprochen hätte. Die Nachteile auf Seiten der Beschwerdeführerinnen und die drohenden massenhaften Eingriffe in die Grundrechte der Kunden überwogen deutlich. Die Aussetzung gilt einstweilen längstens für sechs Monate. Bis dahin sollte eine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sein.

Den betroffenen Anbieter nennt das Verfassungsgericht nicht. Die angegebene Zahl von 40 Millionen Kunden verweist aber auf einen der großen deutschen Netzbetreiber. Die Juristen der Telekom zuckten auf Anfrage von heise online mit den Schultern mit dem Tenor: Keine Kenntnis. Auch bei Telefónica Deutschland war der Vorgang zunächst nicht bekannt, wie aus Unternehmenskreisen verlautete.

Der Beschluss ist nach Ansicht des IT-Rechtlers Jens Ferner ein „juristischer Meilenstein“ von grundsätzlicher Bedeutung. Er berühre die Grundfesten des Fernmeldegeheimnisses und markiere eine wichtige Grenze für die digitalen Ermittlungsmethoden staatlicher Behörden. Der Anwalt hebt hervor, dass Ermittlungsbehörden naturgemäß daran interessiert seien, digitale Spuren zu nutzen und dabei „Grenzen noch ein wenig weiter zu verschieben“.

Ferner sieht die DNS-Überwachung als Versuch, eine anlasslose Massenüberwachung ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung zu etablieren. Ziel sei es, fokussiert IP-Adressen abzufangen, die eine bestimmte Webseite aufrufen oder sich dafür interessieren, schreibt Ferner. Dabei seien DNS-Anfragen, die ein „zentraler Bestandteil der Internetnutzung“ sind, oft nicht einmal direkt mit dem Aufruf einer Webseite verbunden. Damit wäre auch die „technische Infrastruktur des Internets“ berührt.


(vbr)



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