Künstliche Intelligenz
Bahnstrecke Hamburg-Hannover: DB hat keinen Plan B in der Tasche
Diese und keine andere: Die Deutsche Bahn hat in dem jahrzehntelangen Streit über einen Aus- oder Neubau der Bahnstrecke zwischen Hamburg und Hannover jetzt klar Stellung bezogen. „Es gibt keine Alternative zu dem geplanten Neubau. Wir haben keinen Plan B“, sagte ein Bahnsprecher der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Der vom Land Niedersachsen und mehreren Anrainer-Kommunen gewünschten Erweiterung der Bestandsstrecke erteilt die Bahn damit eine klare Absage.
Im Juni, als die Bahn ihre Planungen für die Strecke vorstellte, klangen die Worte dagegen noch versöhnlich. Von einer „Vorzugsvariante“ war da die Rede. Das klang nach Verhandlungsmasse. Allerdings machte die Bahn schon damals klar, dass der „reine Streckenausbau (…) sich trotz intensiver Prüfung als deutlich unterdimensioniert herausgestellt“ habe. Zudem läuft allen Beteiligten die Zeit davon: Der Verkehr wächst und die Strecke sei heute schon zu 147 Prozent ausgelastet.

Die Karte zeigt die Vorzugsvariante der DB für den Neubau der Bahnstrecke Hamburg-Hannover. Östlich davon ist die bestehende Strecke zu sehen. Diese soll im Zuge der Generalsanierung im Jahr 2029 ertüchtigt werden.
(Bild: DB)
Bahn fährt „zweigleisig“
Aus diesem Grunde will die Bahn im übertragenen Sinne zweigleisig fahren: Die weiter östlich über Uelzen, Bad Bevensen und Lüneburg verlaufende Bestandsstrecke soll in einer Generalsanierung im Jahr 2029 ertüchtigt, aber nicht ausgebaut werden. Der entlang der Autobahn 7 verlaufende Neubau, der durch Bergen führt und an Soltau sowie Seevetal vorbei nach Hamburg führen soll, soll dann in den 2030er Jahren zusätzliche Kapazitäten schaffen.
Ob und wann das aber gegen den erklärten Willen des Landes Niedersachsen und mehrerer betroffener Landkreise möglich ist, bleibt fraglich. Der damalige Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) ist inzwischen Ministerpräsident. Er lehnt das Vorhaben in der Form ab. Und der Bahn fehlt überdies noch das grüne Licht des Bundestages. Wenn dieser keine Finanzierung zusagt, ist das Projekt ohnehin vom Tisch.
Bahn hebt die Vorzüge hervor
Die Bahn argumentiert, dass sie 29 Varianten geprüft habe und dabei vier Varianten in die engere Auswahl kamen. Sie wurden anhand von 200 Kriterien genauer untersucht. Die vorgeschlagene Vorzugsvariante erfülle die Kriterien des Deutschlandtakts und sei geeignet, Platz für mehr Personen- und Güterzüge zu schaffen. Zudem würden etliche Verbindungen verbessert. Die ICE-Fahrt zwischen Hamburg und Hannover verkürze sich um 20 auf 59 Minuten. Das hätte positive Auswirkungen auf das gesamte Bundesgebiet. Für Soltau und Bergen gäbe es deutlich schnellere Nahverkehrsanbindungen.
Die Kritiker überzeugt das nicht. Schon in den 90er-Jahren wurde über eine so genannte Y-Trasse gestritten, die durch die Lüneburger Heide führen und sich bei Walsrode in Stränge nach Hamburg und Bremen aufteilen sollte. Aufgrund von Protesten und wirtschaftlichen Bedenken wurde das Vorhaben in den 2010er-Jahren verworfen. An seine Stelle trat nach einem Dialogforum mit verschiedenen Betroffenen, das damals von Lies initiiert wurde, der Plan „Alpha E“. Der Kompromiss sah im Ergebnis vor allem eine Erweiterung der Bestandsstrecke um ein drittes Gleis vor – ein Plan, der auch nicht allen Anrainern schmeckte, vor allem aber durch zunehmende Verkehre und das Vorhaben, Takte deutschlandweit zu synchronisieren, infrage gestellt wurde.
Das Bundesverkehrsministerium und die Bahn sind inzwischen der Ansicht, dass ein Ausbau nicht ausreichen wird, um die zunehmenden Verkehre zu bewältigen. Rückenwind bekommen sie dabei vom Fahrgastverband Pro Bahn und vom Verkehrsclub Deutschland.
(mki)
Künstliche Intelligenz
The Frame Pro im Test: Bilderrahmenfernseher von Samsung
Ein großer Fernseher soll beeindruckende Bilder zeigen, sich aber auch möglichst nahtlos ins Interieur einfügen. Samsung hat mit The Frame eine clevere Lösung im Programm: Der smarte Fernseher ist zugleich ein digitaler Wechselrahmen für Kunst.
Dank seiner ausgelagerten Elektronik hängt der mattierte Bildschirm flach an der Wand und zeigt Kunstwerke oder eigene Fotos an, solange er nicht als TV-Gerät dient oder ausgeschaltet ist. Der Eindruck lässt sich durch austauschbare Rahmenleisten und eingeblendete Passepartouts noch verstärken, Sensoren halten den Energiebedarf im Zaum.
Mit The Frame Pro bringt Samsung nun das lange erwartete Upgrade des Neo QLED Art TV. Wir prüfen, was es verbessert und ob sich die Mehrausgabe gegenüber der Standardversion lohnt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „The Frame Pro im Test: Bilderrahmenfernseher von Samsung“.
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Künstliche Intelligenz
Stromausfall: Waymos in San Francisco bleiben massenhaft auf der Straße stehen
Ein Stromausfall in San Francisco hat am Samstag indirekt auch die selbstfahrenden Waymo-Taxis lahmgelegt: Weil auch die Ampeln keinen Strom mehr hatten, fehlte den autonomen Fahrzeugen offenbar die Orientierung, sie stoppten allesamt mitten auf der Straße.
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Zahlreiche Videos in sozialen Medien zeigen die schräge Situation: Haltende Waymos mit eingeschalteten Warnblinkern versperren an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln den Weg.
Waymo stellt Betrieb vor Ort ein
Übereinstimmenden lokalen Medienberichten zufolge stellte Waymo kurz danach vor Ort den Beförderungsbetrieb ein – zum Schutze der Fahrgäste und damit Rettungskräfte nicht blockiert würden. Unfälle im Zusammenhang mit den plötzlichen Waymo-Stopps sind derzeit noch nicht bekannt.
Über die genaue Ursache der plötzlichen Waymo-Probleme machte das Unternehmen am Samstag noch keine Angaben. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass dem autonomen Fahrsystem der Waymos ohne funktionierende Ampeln eine entscheidende Orientierungsgrundlage fehlt.
Massiver Stromausfall
Der Stromausfall betraf nach Angaben des Energieversorgers Pacific Gas & Electric (PG&E) am Samstag zwischenzeitlich rund 130.000 Stromkunden. Knapp ein Drittel der Gesamtzahl in der nordkalifornischen Metropole.
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Vor allem der Nordwesten von San Francisco mit den Vierteln Richmond und Presidio ist derzeit immer noch ohne Strom.
(Bild: PG&E)
Um 23.30 Uhr (Ortszeit) – etwa zehn Stunden nach Beginn des Problems – waren demnach noch rund 35.000 Anschlüsse ohne Strom, aktuell sind es noch rund 21.000 (Stand: 21. Dezember, 11:43 Uhr). Zur Ursache gab es zunächst keine Angaben.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Gutachter: EU-Kommission will eine „uferlose Sonderrechtszone“ für KI
Die EU-Kommission verspricht mit dem geplanten Paket für einen „digitalen Omnibus“ einen Befreiungsschlag gegen Bürokratie. Doch der Widerstand gegen das Vorhaben wächst ständig. Rechtsexperten der Kanzlei Spirit Legal warnen in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) nun eindringlich davor, dass der Entwurf einen systematischen Bruch mit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle und die Privatsphäre von hunderten Millionen Verbrauchern gefährde.
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Im Zentrum der Kritik steht der vorgesehene Artikel 88c, der spezielle Erleichterungen für die Datenverarbeitung im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) vorsieht. Die Gutachter Peter Hense und David Wagner warnen hier vor einer „uferlosen Sonderrechtszone“. Da der Begriff des KI-Systems extrem weit gefasst sei, könnten Unternehmen künftig fast jede automatisierte Datenverarbeitung als KI-relevant deklarieren, um strengen Datenschutzregeln zu entgehen. Damit würde die technikneutrale Logik der DSGVO durch ein technologiespezifisches Privileg ersetzt, das vor allem Diensteanbietern nütze.
Für alarmierend halten die Juristen die geplante Aufweichung beim Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder politischen Ansichten. Der Entwurf suggeriere, dass deren Verarbeitung umso eher gerechtfertigt sei, je größer die Datenmengen sind. Das verkehre den Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil: Massenhaftes Absaugen von Informationen werde belohnt, solange es dem Training von KI-Modellen diene. Die Gutachter sehen darin gefährliche Vorrechte für Big-Tech-Konzerne.
Digitale Souveränität der jungen Generation
Die Autoren bemängeln zudem, dass wesentliche Schutzmechanismen lediglich in die rechtlich unverbindlichen Erwägungsgründe verschoben würden. Ein Beispiel sind technische Opt-out-Verfahren, mit denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Ohne Verankerung im verbindlichen Normtext fehle den Aufsichtsbehörden die Handhabe, Verstöße effektiv zu sanktionieren. Gerade beim Web-Scraping würden so Daten von Personen erfasst, die oft gar keine Möglichkeit hätten, von ihrem Widerspruchsrecht überhaupt Kenntnis zu erhalten.
Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, bringen die Gutachter eine spezifische Rechtsgrundlage fürs KI-Training ins Spiel. Unternehmen sollten erst dann auf personenbezogene Informationen zugreifen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Ziel nicht auch mit anonymisierten oder synthetischen Daten erreicht werden könne. Zudem müsse gewährleistet werden, dass KI-Modelle keine persönlichen Informationen in ihren Antworten reproduzieren („Data Leakage“). Dafür seien strenge technische Standards bereits im Trainingsprozess nötig.
Ein Kapitel widmet sich dem Schutz vulnerabler Gruppen. Da Minderjährige die Tragweite der Datenverarbeitung für KI oft nicht überblicken könnten, plädieren die Verfasser für eine ausdrückliche Einwilligungspflicht der Eltern. Zudem sollten Betroffene mit Erreichen der Volljährigkeit ein voraussetzungsloses Recht erhalten, die weitere Nutzung ihrer Daten in bestehenden Modellen zu untersagen. Ohne solche Leitplanken drohe die digitale Souveränität der nächsten Generation dauerhaft verloren zu gehen.
Vertrauensverlust als wirtschaftliches Risiko
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Die politische Dimension dieser Erkenntnisse ist laut vzbv-Vorständin Ramona Pop enorm. Sie warnt davor, dass die Kommission unter dem Deckmantel der Innovation vor allem US-amerikanischen Plattformen einen Freibrief ausstellen wolle. Big Tech könnte juristische Grauzonen leicht ausnutzen, während europäische Firmen und Verbraucher das Nachsehen hätten. Echte Rechtssicherheit entstehe nur durch klare Regeln. Brüssel schlage dagegen vage Ausnahmetatbestände vor, die erst über Jahre gerichtlich geklärt werden müssten.
Dass Datenschutz kein Hemmschuh, sondern ein Wirtschaftsfaktor ist, belegen aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung für den vzbv. Für 87 Prozent der Verbraucher ist demnach Vertrauen die Grundvoraussetzung für die Nutzung digitaler Dienste. Die DSGVO fungiert dabei als wichtiger Anker: Über 60 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen eher, wenn diese nachweislich europäische Vorschriften einhalten. Eine Verwässerung dieser Standards riskiert so auch die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Technologien.
Der Digital-Omnibus wird nun im EU-Rat und im Parlament beraten. Die Einwände aus der Zivilgesellschaft sind kaum überhörbar. Das Paket steht im Verdacht, primär auf massiven Druck der US-Regierung zurückzugehen, anstatt europäische Bürger- und Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Betroffenenrechte würden unter dem Deckmantel von „Vereinfachungen“ abgeschwächt, heißt es. KI-Firmen wolle die Kommission einen Blankoscheck ausstellen, um europäische Daten abzusaugen.
(nen)
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