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Datenschutz & Sicherheit

Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung


Ab dem 10. Oktober gelten in der Europäischen Union neue Regeln für politische Werbeanzeigen im Internet. Mit der 2023 beschlossenen Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung will die EU demokratische Wahlen und die politische Öffentlichkeit vor Manipulation schützen. Ausschlaggend waren der Cambridge-Analytica-Skandal und wiederholte Berichte über verdeckte Einflusskampagnen auf Social-Media-Plattformen.

Unter anderem müssen Werbetreibende und Werbeplattformen künftig mehr Transparenz über die Finanzierung und das Targeting von zielgerichteter politischer Werbung schaffen. Als solche versteht die EU Anzeigen von Parteien, Politiker:innen und anderen politischen Akteur:innen, die auf Wahlen, Volksabstimmungen und Regulierungsprozesse abzielen. Für sie wird in den kommenden Jahren bei der EU-Kommission eine Transparenzdatenbank aufgebaut werden, in der entsprechende Werbeanzeigen dokumentiert und durchsuchbar gemacht werden.

Um ausländische Einflussnahmen zu verhindern, sollen einschlägige Anzeigen nur noch von innerhalb der EU geschaltet werden dürfen. Ganz verboten wird das Targeting mit sensiblen Daten wie solchen zur sexuellen Orientierung, zum Gesundheitszustand oder zu politischen und religiösen Überzeugungen.

Neue Befugnisse für BfDI und DSC

Nun hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das deutsche Recht an die Vorgaben der EU anpassen soll. Der Entwurf befindet gerade in der sogenannten Verbändeanhörung, bei der wirtschaftlichen, akademischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird. Wir veröffentlichen den Entwurf an dieser Stelle im Volltext [PDF], damit sich die gesamte Öffentlichkeit ein Bild davon machen kann.

Größere Überraschungen scheint der Entwurf nach unserer ersten Analyse nicht zu enthalten. Dem deutschen Gesetzgeber bleibt auch nicht viel Spielraum für eigene Schwerpunkte, denn die EU-Verordnung ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam. Das deutsche Gesetz soll vor allem klarstellen, wer die neuen Regeln mit welchen Mitteln durchsetzen darf.

Die relevanten Aufsichtsbehörden sind die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BFDI) sowie der Digital Services Coordinator (DSC), der auch für die Durchsetzung des Digital Services Act zuständig ist und in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist. Beide erhalten mit dem neuen Gesetz beispielsweise Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefugnisse, um mögliche Verstöße gegen die Werbeverordnung aufzuklären.

Solche Verstöße gelten dem Gesetz zufolge als Ordnungswidrigkeiten. Die Aufsichtsbehörden erhalten die Möglichkeit, diese durch Anordnungen oder die Verhängung von Zwangsgeldern abzustellen. Diese Strafzahlungen sollen in der Regel recht milde ausfallen und je nach Verstoß nur bis zu dreißigtausend oder dreihunderttausend Euro betragen. Lediglich für juristische Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen Euro können die Strafen deutlich höher ausfallen, nämlich bis zu sechs Prozent des Umsatzes.

Dass das Gesetz noch rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der EU-Verordnung am 10. Oktober in Kraft tritt, ist unwahrscheinlich. Es sollte ursprünglich noch von der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht werden, fiel jedoch dem vorzeitigen Ende des Regierungsbündnisses zum Opfer. Die Verbändeanhörung dauert noch bis 29. August, der Bundestag kommt am 8. September erstmalig nach der Sommerpause wieder zusammen.

Google und Meta wollen politische Werbung abschaffen

Unterdessen bereiten sich auch die großen Tech- und Werbekonzerne aus den USA auf die neuen Regeln vor – auf ihre ganz spezielle Art. Nach Google hat nämlich inzwischen auch Meta angekündigt, ab Oktober keine politische Werbung mehr zu erlauben, weil dem Konzern die Verordnung nicht gefällt.


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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

„Dies ist eine schwierige Entscheidung, die wir als Reaktion auf die bevorstehende EU-Verordnung über Transparenz und Targeting bei politischer Werbung (TTPA) getroffen haben“, teilte Meta vor wenigen Tagen in einem englischsprachigen Blogpost. Die Verordnung bringe „erhebliche operative Herausforderungen und rechtliche Unsicherheiten“ mit sich und sei „eine weitere Bedrohung für die Grundlagen personalisierter Werbung“, so Meta weiter. Sie ignoriere die Vorteile, die Targeting für Werbetreibende und für die Menschen bringen würden, die sie erreichen wollen.

Es ist nicht das erst Mal, dass Google und Meta damit drohen, aus Protest gegen die demokratische Regulierung ihrer Geschäftstätigkeiten bestimmte Funktionen einzustellen. So drehte Google etwa vor Jahren seinen Dienst Google News in Spanien ab, weil es keine Lizenzgebühren an dort ansässige Presseverlage zahlen wollte. Meta wiederum unterband in Australien und Kanada zeitweilig die Verlinkung von journalistischen Medien auf Facebook.

Falls Google und Meta die Ankündigung nicht nur als politisches Druckmitten nutzen, sondern tatsächlich umsetzen, wären sie allerdings nicht die ersten großen Plattformen ohne politische Werbung. So verbietet TikTok bereits seit Jahren politische Anzeigen und verwehrt insbesondere Politiker:innen und Parteien den Zugang zur Werbefunktion – auch wenn die Durchsetzung der Regeln nicht immer gelingt.

Die Plattform X wiederum hatte in Vergangenheit mehrere Jahre lang keine politischen Werbeanzeigen zugelassen, damals noch unter dem Namen Twitter. Nach der Übernahme des Unternehmens durch Elon Musk erlaubt dieser politische Anzeigen jedoch wieder. Sehr zur Freude konservativer US-Republikaner, die es sich auf der rechtsradikalen Plattform heimelig eingerichtet haben.





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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der sich die Überwachungspläne bei uns stapelten


Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in Berlin ist zwar die Ferienzeit angebrochen. Sommerliche Ruhe will aber nicht so recht einkehren. Denn auf unseren Schreibtischen stapeln sich die neuen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung. Und die haben’s in sich.

Beispiele gefällig?

  • Staatstrojaner: Künftig soll die Bundespolizei zur „Gefahrenabwehr“ Personen präventiv hacken und überwachen dürfen, auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
  • Biometrische Überwachung: Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Personen anhand biometrischer Daten im Internet suchen dürfen. Auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview AI oder PimEyes können sie dann nutzen.
  • Palantir: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das riecht gewaltig nach Palantir – was das Innenministerium in dieser Woche bestätigt hat.

Auch in vielen Bundesländern wird über Palantir diskutiert. In Baden-Württemberg sind die Grünen soeben umgekippt. Keine gewagte Prognose: Andere werden ihre Vorsätze auch noch über Bord werfen.

Die gute Nachricht: In allen drei Bundesländern, die Palantir einsetzen – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen -, sind jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Polizeigesetze anhängig. Und auch die Überwachungspläne der Bundesregierung verstoßen ziemlich sicher gegen Grundgesetz und EU-Recht. Wir bleiben dran.

Habt ein erholsames Wochenende!

Daniel


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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 



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Datenschutz & Sicherheit

Bauarbeiten und wie das Bargeld auf Reisen geht


Drei Menschen machen ein Selfie am Tisch
Martin, Sebastian und Chris im Studio. CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org


Diese Recherche hat für enorm viel Aufsehen gesorgt: Über Monate hinweg hat sich Martin damit beschäftigt, wie Polizeibehörden, Banken und Unternehmen unser Bargeld verfolgen und was sie über die Geldströme wissen. Die Ergebnisse überraschten auch uns, denn sie räumen mit gängigen Vorstellungen über das vermeintlich anonyme Zahlungsmittel auf. Die Aufregung um diese Recherche rührt vielleicht auch daher, dass Behörden nicht gerne darüber sprechen, wie sie Bargeld tracken. Martin selbst spricht von einer der zähsten Recherchen seines Arbeitslebens.

Außerdem erfahrt ihr, wie wir solche Beiträge auf Sendung-mit-der-Maus-Niveau bringen und warum man aus technischen Gründen besser Münzen als Scheine rauben sollte. Wir sprechen darüber, wie wir trotz schlechter Nachrichten zuversichtlich bleiben und warum wir weitere Wände im Büro einziehen. Viel Spaß beim Zuhören!

Und falls wir es in dieser Podcast-Folge noch nicht oft genug erwähnt haben sollten: Wir freuen uns über Feedback, zum Beispiel per Mail an podcast@netzpolitik.org oder in den Ergänzungen auf unserer Website.


In dieser Folge: Martin Schwarzbeck, Sebastian Meineck und Chris Köver.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.

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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.

Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.

Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.

Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.

Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):


(des)



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