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Balkonkraftwerk & dynamischer Stromtarif: Speicher im Winter profitabel laden
Dank Abrechnung im Viertelstundentakt profitiert man bei einem dynamischen Stromtarif vom Auf und Ab des Strompreises. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Statt einen festgelegten Betrag pro Kilowattstunde Strom zu bezahlen, bieten dynamische Stromtarife eine Abrechnung im Viertelstundentakt. Damit können Anwender von den täglichen Preisschwankungen am Strommarkt profitieren, indem sie starke Verbraucher wie Waschmaschine, Herd und Geschirrspüler verwenden, wenn der Strompreis besonders niedrig ausfällt. Liegt der Preisunterschied zwischen hohem und niedrigem Preis bei deutlich über 20 Prozent, kann sich auch das Laden eines Stromspeichers über das öffentliche Stromnetz lohnen. Doch um einen dynamischen Stromtarif sinnvoll verwenden zu können, sind einige Hürden zu überwinden. Und Geduld sollte man auch haben.
Welche Voraussetzungen müssen für die optimale Nutzung eines dynamischen Stromtarifs erfüllt sein?
Für die Nutzung eines dynamischen Stromtarif mit einer Abrechnung im Viertelstundentakt muss am Stromanschluss des Hauses oder der Eigentumswohnanlage ein sogenanntes intelligentes Messsystem (iMSys) installiert sein. Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway (SMG). Damit werden Daten der Messeinrichtung für Verbraucher, Netzbetreiber und Stromlieferanten bereitgestellt.
Damit das Smart-Meter-Gateway die Daten bereitstellen kann, die die Grundlage für die Abrechnung im Viertelstundentakt sind, muss im Zählerraum entweder ein Netzwerkanschluss vorhanden oder Mobilfunkempfang möglich sein. Eine Funkverbindung über WLAN reicht nicht.
Ein Netzwerkkabel in den Keller mit dem Stromanschluss zu legen, sollte für Eigenheimbesitzer machbar sein. Für Bewohner einer Eigentumsanlage ist das weniger trivial. Hier ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig, und das kann dauern. Diese trifft sich praktisch nur einmal im Jahr, denn obwohl Umlaufbeschlüsse gesetzlich vorgesehen sind, blocken viele Verwaltungen diese ab. Entscheidet sich die Eigentümergemeinschaft gegen einen Netzwerkanschluss im Zählerraum, dann hat sich das Thema dynamische Stromtarife erst einmal erledigt.
Was kostet der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMsys) und wie hoch sind die jährlichen Nutzungsgebühren?
Bis spätestens 2032 sollen laut Bundesnetzagentur „alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein.“ Die Kosten für den Einbau eines intelligenten Messsystems werden in der Regel vom Messstellenbetreiber oder Stromlieferanten übernommen. Ein Einbau auf Kundenwunsch kann aber Kosten von bis zu 100 Euro verursachen. Bei tatsächlich höheren Kosten kann es auch teurer werden. Die Kosten für den Netzwerkanschluss trägt der Eigentümer respektive die Eigentümergemeinschaft.
Die jährliche Nutzungsgebühr für ein iMSys ist mit 30 Euro jährlich höher als bei herkömmlichen Zwei-Richtungszählern. Beim Stromanbieter Süwag steigen die monatlichen Kosten von 2,08 Euro für eine moderne Messeinrichtung (mME) auf 2,50 Euro für ein intelligentes Messsystem (iMSys).
Wie lange dauert es, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut wird?
Bis 2032 sollen hierzulande alte Stromzähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt werden. Zuständig für den Umbau sind die örtlichen Stadtwerke, die als Betreiber des Energieversorgungsnetzes im Gebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernehmen. Auf Wunsch des Kunden kann der Messstellenbetrieb auch von einer Drittfirma durchgeführt werden. Infrage kommen dabei etwa Messstellenbetreiber, die dafür mit Anbietern eines dynamischen Stromtarifs kooperieren.
Wir haben den Versuch unternommen und sind zum Anbieter Rabot Energy gewechselt. In einer anderen Wohnung erfolgte der Wechsel zu Tibber. Rabot Energy arbeitet mit Inexogy zusammen. Den Einbau des iMSys haben wir über Rabot Energy am 8. April beantragt. Die Bestätigung der Bestellung erfolgte am 23. April. Ende Mai wurde uns ein Einbautermin für den 9. Juli bestätigt. Aufgrund der Erkrankung des zuständigen Technikers wurde der Termin abgesagt. Mitte August wurde uns ein neuer Termin mitgeteilt. Der Einbau sollte nun am 8. Oktober erfolgen. Dieses Mal erreicht uns der Techniker. Da in unserem Zählerraum allerdings kein Mobilfunkempfang möglich ist und auch keine verkabelte Netzwerkverbindung existiert, konnte das intelligente Messsystem nicht eingebaut werden. Ein im Zählerraum vorhandenes WLAN konnte der Smart Meter von Inexogy nicht nutzen.
In der zweiten Wohnung derselben Eigentumswohnanlage, die von Tibber mit Strom versorgt wird, weist uns die App zwar auf ein Smart Meter hin. Doch nach der Überprüfung der Standortdaten heißt es dort: „Es sieht so aus, als ob dein Netzbetreiber noch keine Smart Meter für deine Postleitzahl anbietet. Wir empfehlen dir, dich direkt mit deinem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen, um zu schauen, was möglich ist.“
Da wir aufgrund der Erfahrungen mit Rabot Energy/Inexogy und der Recherche zu diesem Artikel inzwischen wissen, dass die Eigentümergemeinschaft erst eine für den Betrieb des Smart Meters nötige Netzwerkverbindung im Zählerraum realisieren muss, haben wir von einer Kontaktaufnahme mit den örtlichen Stadtwerken vorerst abgesehen.
Wo liegen die Vorteile eines dynamischen Stromtarifs?
Wie eingangs beschrieben, kann man mithilfe eines dynamischen Stromtarifs die Preisschwankungen am Strommarkt nutzen, um bei besonders günstigen Preisen E-Autos und Stromspeicher zu laden oder andere große Verbraucher wie Waschmaschine, Herd und Geschirrspüler zu verwenden.
Besonders attraktiv erscheinen dynamische Stromtarife für Nutzer von Stromspeichern, wenn die PV-Anlage im Winter oder bei schlechtem Wetter nicht genügend Leistung zum Laden der Akkus bietet. So kann man bei niedrigen Preisen den Stromspeicher laden und wenn der Strompreis am Abend steigt, zur Entladung nutzen. In der Theorie zahlt man also immer den niedrigsten Tarif pro kWh.
Damit sich das Laden des Stromspeichers lohnt, sollte aufgrund von Wandlungsverlusten die Differenz zwischen höchstem und niedrigstem Tarif bei deutlich über 20 Prozent liegen.
Wie viel kann man mit einem dynamischen Stromtarif sparen?
Laut einem vom Verbraucherzentrale-Bundesverband beauftragten Gutachten (PDF) des Forum Ökologisch Soziale Marktwirtschaft können Haushalte mit einem dynamischen Stromtarif bis zu sieben Prozent ihrer Kosten im Vergleich zu einem günstigen Festpreistarif einsparen. Diese Ersparnis ist jedoch stark vom individuellen Verbrauchsverhalten abhängig.
Die Berechnungen basieren auf einem Musterhaushalt mit vier Personen und einem Elektroauto (5.800 kWh/Jahr), der 66 Prozent seines Verbrauchs verschieben konnte. Hier belief sich die Ersparnis auf 65 Euro in einem halben Jahr.
Deutlich geringer fiel die Ersparnis für Haushalte ohne E-Auto aus: Ein Vier-Personen-Haushalt (2.900 kWh/Jahr) sparte nur drei Prozent, ein Zwei-Personen-Haushalt (1.800 kWh/Jahr) sogar nur ein Prozent. Grund hierfür ist das geringere Flexibilisierungspotenzial des Stromverbrauchs von 29 Prozent respektive 14 Prozent.
Für Haushalte mit niedrigen Verbräuchen respektive geringer Möglichkeit zur Lastverschiebung bleibt somit nur ein klassischer Stromtarif, den sie am besten jährlich wechseln (Heise-Vergleichsrechner Stromtarife), um das höchste Einsparpotenzial zu erzielen.
Wer sich nicht selbst um günstige Preise und Anbieterwechsel kümmern will, kann zu Wechselservices wie Remind.me gehen. Der Anbieter bietet kostenlose Wechsel zwischen Strom- und Gasanbietern an. Dabei erhält der Kunde vorab eine Empfehlung und kann sich dann für oder gegen das jeweilige Angebot entscheiden. Vorteil: Remind.me vergleicht über 12.000 Tarife und meldet sich automatisch, wenn man einen Vertrag wechseln kann.
Welche Stromspeicher unterstützen das bidirektionale Laden?
Nicht jeder Stromspeicher kann per Strom aus dem öffentlichen Netz geladen werden. In unserer Top-10 der besten Stromspeicher für Balkonkraftwerke sind bis auf den Marstek Jupiter C Plus und der Anker Solarbank E1600 Pro aber alle anderen Modelle dazu in der Lage. Dabei unterstützen die Apps das automatische Laden der Akkus auf Basis dynamischer Stromtarife.
Mit dem Sunlit-Speicher (Testbericht) und dem optional erhältlichen bidirektionalen Wechselrichter EV3600 können Anwender sogar ihr E-Auto laden. Das funktioniert auch autark im Inselbetrieb, allerdings nur bis zu einer Leistung von 3,7 kW. Das mag für reinrassige Elektrofahrzeuge mit Batteriegrößen von bis zu über 100 kWh zu wenig sein, aber für Hybrid-PKWs reicht die maximale Speicherkapazität von 8 kWh zumindest für eine Teilladung. Verteilt auf zwei Tage gelingt der Lösung, die meisten Hybrid-Fahrzeuge voll aufzuladen. Wer das System zudem mit einem Starkstromanschluss verbindet, erreicht eine Ladeleistung von bis zu 11 kW.
Anbieter dynamischer Stromtarife
Seit Beginn des Jahres sind Stromanbieter verpflichtet, Kunden mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) auch dynamische Stromtarife anzubieten. Laut dem Vergleichsportal Check24 gehören folgende Anbieter bei einem Strombedarf von 3000/5000 kWh zu den günstigsten.
- Rabot Energy (mit Code RABOT120 erhält man 120 Euro nach einem Jahr ausgezahlt, bei sechs Monaten sind es mit dem Code RABOT60 60 Euro)
- Tibber
- Tado
Das Finanzportal finanztip.de sieht Stand 6. Oktober folgende Anbieter im Vorteil:
(Nicht berücksichtigt haben wir dabei Angebote mit einer aktuell hohen Beschwerdequote)
Fazit
Wer ein intelligentes Messsystem (iMSys) am Hausanschluss verbaut hat, kann durch einen dynamischen Stromtarif mit Abrechnung im Viertelstundentakt profitieren. Die Wirtschaftlichkeit hängt dabei maßgeblich von der Flexibilität des Verbrauchsverhaltens und der technischen Ausstattung des Haushalts ab.
Ein dynamischer Tarif ist besonders vorteilhaft für Haushalte mit:
- Einem Elektroauto, das flexibel geladen werden kann.
- Einer Wärmepumpe oder einem Nachtspeicherofen.
- Einem Batteriespeicher, der bei günstigen Preisen geladen werden kann.
- Smarten Steuerungen, die Verbraucher automatisiert in preisgünstige Zeiten verschieben.
- Einem flexiblen Tagesablauf, der die Verlagerung des Stromverbrauchs ermöglicht.
Weniger geeignet ist dieser Tarif für Haushalte mit:
- Einem starren Tagesrhythmus und geringer Flexibilität, stromintensive Tätigkeiten zu verschieben.
- Einem durchschnittlichen Verbrauchsprofil ohne größere steuerbare Verbraucher.
- Einem hohen Bedarf an Planungssicherheit und konstanten monatlichen Abschlagszahlungen.
- Abneigung gegen aktives Strommanagement und der täglichen Auseinandersetzung mit Strompreisen.
Letztlich bietet der dynamische Tarif die Chance, durch aktives Lastmanagement Kosten zu sparen, geht jedoch mit einem höheren Maß an Ungewissheit und dem Risiko von Preisspitzen einher.
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(Fast) alle Welt warnt vorm Platzen der KI-Blase
Dass KI eine Blase sein könnte, macht seit geraumer Zeit die Runde. Selbst Sam Altman und Mark Zuckerberg haben davon bereits gesprochen. Nun ist auch Pat Gelsinger in den Tenor eingestiegen. Der ehemalige Intel-Chef ist sich sicher, dass es eine Blase ist, glaubt aber, bis zum Platzen würde es noch dauern – Jahre sogar. Banken und Wirtschaftsmedien, Analysten und Investoren, alle versuchen derzeit den Blick in die Glaskugel.
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Die Bank of England warnt laut der Zeitung The Guardian als eines von vielen Finanzinstituten, es könne schon bald zu einer plötzlichen Marktkorrektur kommen. Es wird zwar nicht vom Platzen gesprochen, aber davon, dass die aktuellen Bewertungen und Kurse so nicht dauerhaft stimmen können. Eine Korrektur bedeutet schließlich immer, dass etwas falsch sein muss. Dem vorausgegangen war auch schon eine ähnliche Warnung der Deutschen Bank. Die sorgt sich vor allem um die US-amerikanische Wirtschaft. Der KI-Boom sei nicht nachhaltig. Dabei seien die derzeitigen Investitionen rund um KI so massiv, dass sie die USA vor einer Rezession bewahren.
Auch der Harvard Economist schreibt, dass 92 Prozent des Bruttoinlandsprodukt-Wachstums der USA auf dem Boom rund um KI-Datenzentren basieren. Zugleich würde dadurch eine wirtschaftliche Stagnation verschleiert. Die Unternehmensberatung Bain und Company meint, KI-Unternehmen können gar nicht so viel einnehmen, wie sie für Rechenleistung ausgeben. Dafür wäre ein Jahresumsatz von zwei Billionen US-Dollar erforderlich, um die Rechenleistung zu finanzieren, die benötigt wird, um den bis 2030 erwarteten Bedarf an KI zu decken, steht in einem Bericht, sowie: „Selbst mit Einsparungen durch KI fehlen der Welt noch 800 Milliarden Dollar, um mit der Nachfrage Schritt zu halten.“
Meta und Google als Gewinner des Platzens
Die KI-Unternehmen haben allesamt massive Investitionen in Datenzentren angekündigt. Meta will ein 2-Gigawatt-Rechenzentrum so groß wie halb Manhattan bauen, das Project Stargate von Donald Trump als eigener Erfolg angekündigt, soll 500 Milliarden kosten, hinzukommen eine Reihe weiterer Deals, vorwiegend mit OpenAI, bei denen die Zugehörigkeiten nicht immer klar sind.
Zudem werden KI-Unternehmen extrem hoch bewertet. OpenAI ist inzwischen mit 500 Milliarden bewertet. Tatsächlich schreibt das Unternehmen aber Verluste und rechnet frühestens 2029 damit, profitabel zu sein. Wie das gehen soll, ist dabei aber völlig unklar, es gibt noch kein bekanntes, absehbares Geschäftsmodell. Solche Schieflagen sind mitverantwortlich für das Platzen der Dotcom-Blase im Jahr 2000 gewesen.
Anders schaut es allerdings etwa bei Meta und Google aus, beide können die KI-Entwicklungen aus ihren sonstigen Geschäften – vornehmlich mit der Werbung – finanzieren. Zuckerberg geht daher auch von einer Blase aus, deren Platzen ihn jedoch zu einem Gewinner werden lässt. Big Tech kann dann günstig Startups, Ideen und Experten einkaufen.
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Nvidia glaubt an KI
Zu den wenigen Menschen, die nicht von einer Blase ausgehen, gehört wenig überraschend einer der Hauptprofiteure des KI-Hypes: Jensen Huang, CEO von Chipentwickler Nvidia, sieht keine Ähnlichkeiten zur Dotcom-Blase, wie es viele befürchten. Im Gegenteil hat er kürzlich gesagt, er bereue, nicht noch mehr in Elon Musks KI-Startup xAI investiert zu haben. Das ist auch seine ausweichende Antwort auf die Frage in einem Interview mit CNBC, wie er die derzeit gängigen zirkulären Finanzierungsmodelle sieht. Dabei geht es um Investitionen Nvidias in KI-Unternehmen, die mit diesem Geld verpflichtend Chips von Nvidia kaufen sollen.
Wie fragil der Markt ist, zeigte auch schon das Herauskommen von Deepseek zu Beginn des Jahres. An nur einem Tag brach die Nvidia-Aktie um 17 Prozent ein, der Börsenwert fiel um fast 600 Milliarden US-Dollar auf 2,9 Billionen. Das chinesische KI-Modell sollte deutlich günstiger trainiert worden sein und dabei nahezu gleich gute Ergebnisse liefern, wie etwa ChatGPT. Ganz so einfach war es dann doch nicht, aber selbst die großen Tech-Unternehmen sind genau daran interessiert – möglichst kostengünstig die besten Modelle bereitstellen.
(emw)
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Führerschein-Reform geplant: Kosten für Fahrerlaubnis sollen sinken
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will Eckpunkte einer Reform der Fahrschulausbildung vorstellen, mit der die Kosten der Fahrerlaubnis gesenkt werden sollen. Ziel sei es, den Führerscheinerwerb bei weiterhin hohen Sicherheitsstandards bezahlbarer zu machen, hieß es aus Regierungskreisen. Nach Angaben aus der Branche kostet ein Führerschein derzeit im Durchschnitt rund 3000 Euro, unter Umständen aber auch bis zu 4500 Euro.
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Schnieder hatte bereits im Sommer erklärt, ein Führerschein, der 4000 Euro oder mehr koste, sei zu teuer. Er kündigte damals an, Maßnahmen zu prüfen, die kostendämpfend wirken könnten, etwa mehr Transparenz bei den Fahrschulen. Zugleich betonte der CDU-Politiker, der Bund wolle keine Vorgaben zur Höhe der Fahrschulpreise machen.
Kompaktere Ausbildung
Unterstützung für eine Reform kommt von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die sich für eine kompaktere Ausbildung ausspricht. „Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass bei einer kompakteren Ausbildung Fahrstunden gespart werden können“, sagte der Vize-Vorsitzende Kurt Bartels der Rheinischen Post. Denkbar seien verpflichtende Lernzielkontrollen und eine stärker verschulte Ausbildung, damit Fahrschüler „mehr am Ball bleiben“. Die steigende Zahl der Fahrstunden sei der größte Kostentreiber, so Bartels.
Zugleich sprach sich Bartels für eine Entschlackung der theoretischen Prüfung aus. „Wir sind jetzt bei über 1200 Fragen für eine Fahrerlaubnis der Klasse B, das ist einfach zu viel“, sagte er. Eine vereinfachte Theorie könne die Motivation der Prüflinge erhöhen, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Reform für bezahlbare Führerscheine angekündigt. Die nun geplanten Eckpunkte sollen den Auftakt für konkrete Neuregelungen bilden.
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(mfz)
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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Richter stellen hohe Hürden auf
Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfüllt? Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 6 C 5.24) gefällt. Es legt die Messlatte für Verfassungswidrigkeit dabei sehr hoch: Es müsste über einen längeren Zeitraum zu schweren Versäumnissen bei den Sendern kommen, bevor man den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig ansehen könnte.
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Eine Klägerin aus Bayern hatte argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihrem Auftrag nicht nachkommen, weil das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Damit war sie bereits vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine wechselseitige Verknüpfung zwischen der Beitragspflicht und der Erfüllung des Funktionsauftrags. Die Klägerin könne daher angebliche Defizite im Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht der Beitragspflicht entgegenhalten, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 entschieden, dass der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil in der Möglichkeit liegt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
Die Schwelle ist hoch
Auch im Medienstaatsvertrag sei die Beitragspflicht nicht an die Erfüllung des Sendeauftrags geknüpft, bekräftigen nun die Richter am Bundesverwaltungsgericht. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beitragspflicht sei nur dann infrage zu stellen, wenn das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Anforderungen an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit in der Berichterstattung „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“ Die Schwelle dafür sei aber hoch, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.
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„Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus. Zudem ist es schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt.“ Grundsätzlich seien Vielfalt und Ausgewogenheit ein Zielwert, der nie vollumfänglich erreicht werden könne.
Streit geht zurück nach München
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Der Streit um den Rundfunkbeitrag könnte die Gerichte weiter beschäftigen: Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Klägerin nämlich erneut an die Vorinstanz, den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Dort hat sie Gelegenheit, ihre Behauptungen zu beweisen. Sie müsse „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“ darlegen, schreiben die Richter. Um das zu prüfen, müsse eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren in den Blick genommen werden. Wissenschaftliche Gutachten müssten „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ im Programm ergeben.
Komme der VGH in München auf dieser Grundlage zu der Einschätzung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, müsse die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden. „Allerdings erscheint es nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, sagte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ingo Kraft, laut dpa.
(dahe)
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