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Künstliche Intelligenz

Bericht: Apple plant eSIM-Weitergabe an Android-Geräte


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Elektronische SIM-Karten sind eigentlich eine praktische Sache: Seit ihrer Einführung müssen Kunden vieler Mobilfunkanbieter nicht mehr auf den Versand der physischen Kärtchen warten. Zudem lassen sich bei iPhones neben der physischen SIM auch mehrere eSIMs hinterlegen und zwischen diesen wechseln, was etwa clever bei der Verwendung kostengünstiger Auslandstarife ist. Das Problem: Der Wechsel von einem Gerät zum anderen ist mittels eSIM noch immer nicht ganz einfach. Zwar hat Apple beim Wechsel von iPhone zu iPhone mittlerweile entsprechende Methoden eingebaut, doch beim Verlassen des Ökosystems muss man sich schlimmstenfalls erst an den Netzbetreiber wenden, damit dieser einen neuen eSIM-QR-Code ausstellt, was teilweise nur per Brief geht. Mit dem kommenden iOS 19 alias iOS 26 ändert sich dies nun offenbar: Laut einem Bericht des Blogs Android Authority ist darin eine neue Transferoption integriert.

Offenbar arbeitet Apple dazu mit Google zusammen: Erste Hinweise auf das Feature stecken nämlich in einer Beta von Android 16, unter anderem in der darin enthaltenen SIM-Manager-App. Angeblich wird es in iOS 26 eine neue „Nach Android transferieren“-Seite in den Systemeinstellungen geben, dort, wo aktuell der Transfer zu einem neuen iPhone möglich ist. Es wird offenbar möglich sein, eine manuelle eSIM-Übertragung zu starten. Dazu zeigt das iPhone dann den notwendigen QR-Code an, der wiederum vom Android-Gerät gescannt werden kann, um die eSIM zu übernehmen.

Erwähnt wird zudem ein „Drahtlos“-Modus sowie die Möglichkeit, eine Session-ID oder einen Passcode einzugeben – wozu genau, bleibt im Dunkeln. Laut der Android-16-Beta ist stets iOS 19 (das wohl iOS 26 heißen wird) die Mindestvoraussetzung. Mit dem neuen iPhone-Betriebssystem ist im September zu rechnen, sollte Apple bei seinem üblichen Terminplan bleiben.

Es ist unklar, ob Apple mit der neuen Funktion regulatorischen Maßnahmen etwa der EU-Kommission zuvorkommen möchte, die derzeit sehr dabei ist, den Konzern zu mehr Interoperabilität zu zwingen. Technisch sind eSIM-Übertragungen eigentlich kein großes Problem, wobei sie derzeit nur sauber zwischen Gerätefamilien – also von iPhone zu iPhone und Android zu Android – funktionieren.

Interessant wird noch, ob es auch zu einem umgekehrten Weg kommen wird, die eSIM zu übertragen, also von Android zum iPhone. Diese Funktion könnte Google in den eigenen SIM-Manager einbauen.


Update

16.06.2025,

20:57

Uhr

Apple hat in iOS 26 die Möglichkeit integriert, eSIMs von Android-Geräten zu transferieren. Außerdem ist auch ein Transferieren zu einem Android-Gerät möglich. Das entsprechende Feature findet sich in den Mobilfunkeinstellungen. iOS 26 liegt aktuell als Entwicklerbeta vor.


(bsc)



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Gemini 2.5 Flash-Lite ist das schnellste und kostengünstigste KI-Modell Googles


Mit Gemini 2.5 Flash und 2.5 Pro hat Google vor knapp einem Monat seine bislang leistungsfähigsten KI-Modelle vorgestellt. Diese sind laut Datenkonzern nun allgemein verfügbar, doch Google präsentiert jetzt eine weitere Variante dieser Dienste. Gemini 2.5 Flash-Lite ist das bislang schnellste und kosteneffizienteste KI-Modell Googles, sagt Google. Diese Version ist zunächst als Vorschau nutzbar.

Mitte Mai hatte der Datenkonzern auf der Google I/O neben einem KI-Abo für 250 US-Dollar und dem agentischem Gemini weitere Details zu Gemini 2.5 genannt. Gemini 2.5 Flash und 2.5 Pro sollen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit das Fundament legen für eine neue KI-Welt mit einem Weltmodell, das alles kann – wie ein echtes Gehirn. Kurz zuvor hatte Google bereits eine Vorab-Version von Gemini 2.5 Pro für Entwickler verfügbar gemacht.

Jetzt sind Gemini 2.5 Flash und 2.5 Pro als stabile Versionen allgemein verfügbar, sodass (auch vorsichtige) Entwickler diese KI-Modelle in ihre eigene Software nun zuversichtlich integrieren können, schreibt Google im eigenen Blog-Beitrag. Doch das ist dem Konzern offenbar nicht genug, denn gleichzeitig erweitert Google die Gemini-2.5-Modelle um eine neue Variante namens Gemini 2.5 Flash-Lite.

Eine solche Flash-Lite-Version gab es bereits beim KI-Vorgängermodell Gemini 2.0, aber Google hat bei Gemini 2.5 Flash-Lite nach eigenen Angaben die Qualität in vielen Bereichen wie Coding, Mathematik, Wissenschaft, Reasoning und multimodalen Benchmarks verbessert. Insbesondere sollen die Latenzzeiten bei einer Vielzahl von Anfragen reduziert worden sein gegenüber Gemini 2.0 Flash-Lite und 2.0 Flash. Dies sei wichtig bei etwa Übersetzungen und Klassifizierungen.

Dabei besitzt die Vorab-Version von Gemini 2.5 Flash-Lite (gemini-2.5-flashlite-preview-06-17) dieselben Fähigkeiten, die Gemini 2.5 nützlich machen, heißt es seitens Google DeepMind. Dazu gehört die Möglichkeit des Reasonings, wenn das KI-Modell nicht nur Inhalte wiedergeben, sondern auch logisch verknüpfen kann. Zudem soll es möglich sein, KI-Denkprozesse bei unterschiedlichen Budgets zu aktivieren, um Gemini etwa mit der Google-Suche zu verknüpfen oder für Programmieraufgaben oder multimodale Eingaben zu nutzen.



Kosten und Benchmarks von Gemini 2.5 Flash-Lite

(Bild: Google)

Da die Kosten für die Nutzung von Gemini 2.5 Flash-Lite teilweise nur ein Drittel oder sogar lediglich einen Bruchteil der Preise für Gemini 2.5 Flash oder 2.5 Pro ausmachen, bezeichnet Google Gemini 2.5 Flash-Lite als das bislang kostengünstigste KI-Modell dieser Modellfamilie. Auch soll es das bislang schnellste Gemini-Modell sein, wobei die Qualität der Ergebnisse von 2.5 Flash-Lite nur wenig hinter den Vollpreismodellen zurückbleiben soll (siehe Tabelle oben).

Die Vorab-Version von Gemini 2.5 Flash-Lite steht Entwicklern ab sofort in Google AI Studio und Vertex AI zur Verfügung, neben den jetzt stabilen Gemini 2.5 Flash und 2.5 Pro. Letztere sind auch in der Gemini-App nutzbar. Daneben bietet Google speziell angepasste Versionen von Gemini 2.5 Flash-Lite und 2.5 Flash in der Google-Suche an.

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(fds)



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iX-Workshop: Souveräne Cloud – Strategien für digitale Unabhängigkeit


Die Digitalisierung und der Einsatz von Cloud-Technologien stellen Unternehmen vor zentrale Fragen der Souveränität. Wie behalten sie die Kontrolle über Daten und Systeme, minimieren dabei Abhängigkeiten und erfüllen zudem regulatorische Anforderungen?

In dem interaktiven Workshop Souveräne Cloud: Roadmap für eine sichere und resiliente IT entwickeln Sie ein fundiertes Verständnis für Cloud-Souveränität und lernen, strategische Entscheidungen für eine resiliente und unabhängige IT-Infrastruktur zu treffen. Dazu analysieren Sie verschiedene Cloud-Modelle, reflektieren aktuelle Markttrends und setzen sich intensiv mit Chancen und Risiken von Multi-Cloud-Strategien auseinander.

August
19.08.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 21. Jul. 2025
November
13.11.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 15. Okt. 2025

Anhand konkreter Praxisbeispiele erarbeiten Sie Schritt für Schritt Ihre individuelle Cloud-Transformations-Roadmap. Dabei entwickeln Sie einen Umsetzungsplan, der die technischen, organisatorischen und regulatorischen Anforderungen Ihrer Organisation berücksichtigt. Der Workshop bietet Raum für interaktive Diskussionen, praxisnahe Übungen und den Austausch mit dem erfahrenen Trainer.

Der Workshop richtet sich an Führungskräfte und Verantwortliche aus Management, IT, Infrastruktur, Datenmanagement und Enterprise Architecture, die eine zukunftssichere IT-Strategie anstreben und ihre digitale Souveränität stärken möchten.

Ihr Trainer Sebastian Tappe unterstützt als Manager Cloud Consulting bei der Rewion GmbH Kunden bei der erfolgreichen Strategiefindung und Umsetzung ihrer Cloud Journey. Mit seiner Erfahrung in Cloud-Transformation-Projekten und dem Aufbau von Cloud-Abteilungen und Competence Centern ist er ein anerkannter Trusted Advisor.


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(ilk)



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USA: Zahlreiche Personen nach Handel mit Online-Tierquälvideos angeklagt


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Regelmäßig werden Tierquälvideos online über private Gruppen in den sozialen Medien verbreitet. Nachdem die BBC vor zwei Jahren ein Affenfolternetzwerk aufgedeckt hat, über das Sadisten online über private Messenger-Gruppen Affenquälvideos bestellen konnten, gibt es inzwischen zahlreiche Angeklagte und auch Verhaftungen.

Eine Anklageschrift der Bundesstaatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von Ohio richtet sich gegen eine Täterin, die auch als „Bitchy“ und „Slicey’s Tail“ bekannt ist und gegen einen Täter, der sich „Rob C“ und „Marshal“ nennt. Die Angeklagten werden für den Zeitraum zwischen 2021 und 2022 beschuldigt, Tiermisshandlungsvideos („animal crush videos“) über Online-Chatgruppen verbreitet zu haben, die unter anderem die Folter, Tötung, sadistische Verstümmelung und den Missbrauch der Tiere zeigen. Zu den Hauptanklagepunkten gehören daher die Vermarktung und der Vertrieb solcher Videos. Sie kontaktierten Personen im Ausland, die die Gewaltakte gegen die Affen zu filmen und bezahlten diese dafür.

Anfang Mai 2025 wurden zudem elf Personen wegen ihrer Beteiligung an Affenfolter-Gruppen angeklagt. Die Gruppe soll unter anderem einen Minderjährigen in Indonesien für die Durchführung der Taten bezahlt haben, wie aus einer weiteren Anklageschrift hervorgeht. Den Personen aus verschiedenen US-Bundesstaaten wird vorgeworfen, Teil von Online-Gruppen gewesen zu sein, die gezielt Videos von Folter, sexueller Gewalt und Tötung von Affen in Auftrag gegeben, finanziert, hergestellt und verbreitet haben.

In den USA, Großbritannien und Indonesien wurden seit 2023 Medienberichten zufolge führende Mitglieder der Netzwerke zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In diesen Fällen wurden oft Täter in Indonesien beauftragt, die Tiere zu quälen, auch dort wird ermittelt. Maßgeblich an der Organisation, Finanzierung und Verbreitung der Videos beteiligt war der aus Ohio stammende Ronald Bedra, der 2024 zu 54 Monaten Haft verurteilt wurde. In Schottland wurde zudem eine Frau zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie Hunderte solche Videos verbreitete und aktiv an der Organisation beteiligt war. Die BBC berichtete. In den USA wurde ein zentraler Drahtzieher, bekannt als „The Torture King“, zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Trotz dieser Erfolge bleibt das Problem bestehen: Die Gruppen formieren sich nach Festnahmen schnell neu, wechseln die Plattformen und setzen ihre Aktivitäten fort. Die Videos sind weiterhin auf Telegram und auch auf Facebook zu finden – oft in Gruppen mit tausenden Mitgliedern. Die Ermittler sprechen von einer Eskalation der Gewalt und warnen, dass die Täter immer extremere Inhalte produzieren, um die Nachfrage zu bedienen.

Die Strafverfolgung ist schwierig, weil die Täter und Auftraggeber über Landesgrenzen hinweg agieren und teilweise nicht leicht zu ermitteln sind. Viele Plattformen wie Facebook und TikTok versagen zudem bei der Moderation: Selbst nach zahlreichen Meldungen bleiben Videos mit offensichtlicher Tierquälerei online, werden von Nutzern weiterverbreitet. Oft kümmern sich große Tech-Unternehmen nicht angemessen um die Moderation der Inhalte. Laut Welttierschutzgesellschaft kursierten auf Facebook über Wochen hinweg grausame Tierquälvideos in Gruppen mit mehr als 50.000 Followern – trotz mehrfacher Meldungen derartige Quälvideos verbreitet. Erst unter öffentlichem Druck durch die Medien wurden sie schließlich entfernt.

In den USA ist Tierquälerei in allen Bundesstaaten verboten, die Gesetzeslage ist jedoch föderal geregelt. Besonders grausame Fälle wie die Herstellung und Verbreitung der Videos sind nach Bundesrecht mit bis zu sieben Jahren Haft strafbar. Auch auf Ebene der Einzelstaaten werden Tierquälerei und Tiermisshandlung meist als Straftat verfolgt, mit Strafrahmen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und dem jeweiligen Bundesstaat. In schweren oder wiederholten Fällen werden in den USA regelmäßig Gefängnisstrafen verhängt.

In Deutschland ist Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Gerichte können zudem ein lebenslanges Tierhalteverbot verhängen und die betroffenen Tiere einziehen. Leichtere oder fahrlässige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft. In der Praxis werden die meisten Fälle jedoch mit Geldstrafen oder Tierhalteverboten geahndet; Gefängnisstrafen sind selten.


(mack)



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